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Vorlage

Bauvorhaben auf dem ehemaligen Gelände der Stiftsquelle

0552/2022/7 Amt für Stadtplanung- und Entwicklung

🟢 Beschlossen 20.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (11. Sitzung) · Kenntnis mit Anmerkungen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat der Bezirksvertretung VI den aktuellen Sachstand zum geplanten Bauvorhaben auf dem ehemaligen Gelände der Stiftsquelle vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist der Neubau von sieben Mehrfamilienhäusern, die über eine gemeinsame Tiefgarage verfügen sollen.

Ein planungsrechtlicher Vorbescheid wurde am 21. Februar 2022 erteilt. Dieser umfasst die Feststellung, dass das Bauvorhaben hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung, der Bauweise sowie der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, der Eigenart der näheren Umgebung gemäß § 34 BauGB entspricht. Die verkehrliche Erschließung wurde in diesem Vorbescheid jedoch ausgeklammert.

Hinsichtlich der Frage nach öffentlich gefördertem Wohnraum gab die Verwaltung an, dass der Anteil solcher Wohnungen für den vorliegenden Vorbescheid nach § 34 BauGB keine Relevanz habe. Über die konkrete Planung der Antragstellerin zum Umfang des geförderten Wohnungsbaus liegen derzeit keine Informationen vor. Dem zuständigen Fachbereich des Amtes für Stadterneuerung und Bodenmanagement liegt aktuell kein Antrag für öffentlichen Wohnungsbau für dieses Projekt vor. Die Bezirksvertretung VI nahm die Informationen zur Kenntnis.

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