Beantwortung von Anfragen a) 2242/2021/CDU/GRÜNE b) 2341/2021/SPD/FDP/LINKE zum Thema "Maßnahmen zum Vorgehen gegen Gewalt auf Essener Sportanlagen"
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sport- und Bäderbetriebe Essen haben dem Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Informationen zu Maßnahmen gegen Gewalt auf städtischen Sportanlagen vorgelegt. Grundlage der Regelungen ist eine Satzungsänderung der Nutzungssatzung Sport aus dem Jahr 2015, die Verbote von körperlicher Misshandlung, Beleidigung und Diskriminierung sowie die Möglichkeit von Hausverboten festschreibt. Zudem besteht für Nutzer eine Informationspflicht gegenüber der Stadt bei gewaltbedingten Störungen.
Die Verwaltung berichtet, dass die konsequente Anwendung von Hausverboten seit der Satzungsänderung eine Wirkung gezeigt habe. Während im Zeitraum von 2015 bis Ende 2016 insgesamt 14 Hausverbote für Vereinsspieler erteilt wurden, verzeichnete das Jahr 2017 keine derartigen Vorfälle. In den Jahren 2018 und 2021 traten erneut Fälle auf, die zu Sperren führten. Die Dauer der Hausverbote orientiert sich dabei an den Sperren durch das Sportgericht, um die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Bei wiederholten Auffälligkeiten kann der Hauptausschuss des Essener Sportbundes (ESPO) den Ausschluss eines Vereins beschließen, was eine Erhöhung der Nutzungsgebühren zur Folge hat.
Ergänzend werden präventive Ansätze wie aufsuchende Beratung, Konfliktlösungen und der „Runde Tisch“ für Migrantenfußballvereine angeführt. Zudem wird das Projekt „Fairplayliga“ im Kinderfußball umgesetzt. Weitere Empfehlungen umfassen die Erhöhung des Anteils qualifizierter Übungsleiter sowie die Entzerrung von Trainings- und Spielbetrieb in bestimmten Stadtteilen.
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Beratungsfolge
- 17.05.2022Kenntnis genommen
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