Bestellung der Schriftführung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I der Stadt Essen hat im Rahmen der Vorlage 0590/2022/BV I die Bestellung einer neuen Schriftführerin beschlossen. Mit Wirkung zum 1. Mai 2022 soll die bisherige Verwaltungsbeauftragte die Nachfolge einer neuen Verwaltungsbeauftragten antreten, um die Funktion der Schriftführung in der Bezirksvertretung zu übernehmen.
Die Grundlage für diese Bestellung bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Gemäß § 52 Abs. 1 in Verbindung mit § 36 Abs. 5 der Gemeindeordnung NRW ist für die Beschlüsse der Bezirksvertretung eine Niederschrift zu erstellen. Diese Niederschrift muss sowohl von der Bezirksbürgermeisterin oder dem Bezirksbürgermeister als auch von einem durch die Bezirksvertretung bestellten Schriftführer unterzeichnet werden. Die Details zur Erstellung dieser Niederschriften sind in der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Essen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen geregelt. Die vorliegende Vorlage wurde am 11. April 2022 erstellt und zur Entscheidung in der Sitzung der Bezirksvertretung I am 26. April 2022 vorgelegt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 26.04.2022einstimmig beschlossen
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