Vertretung der Stadt Essen in Organen juristischer Personen oder Personenvereinigungen gem. §113 Abs. 2 GO NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen hat im Rahmen der Sitzung am 25. Mai 2022 beschlossen, zwei weitere Personen als Vertreter der Stadt in verschiedenen Gremien zu bestellen. Die Entscheidung bezieht sich auf die Vertretung der Stadt Essen in Hauptversammlungen, Gesellschafterversammlungen, Genossenschaftsversammlungen sowie in ähnlichen Organen juristischer Personen oder Personenvereinigungen gemäß § 113 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Die Vorlage des Beteiligungsmanagements begründet die zusätzliche Bestellung mit den personellen Veränderungen innerhalb des Fachbereichs 02-02. Ziel der Maßnahme ist es, die Vertretung der Stadt in den genannten Organen sicherzustellen. Die entsprechende Vorlage wurde vom Oberbürgermeister unterzeichnet und zur Entscheidung vorgelegt. Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch diese Bestellung keine zusätzlichen Investitionen oder einmaligen Aufwendungen entstehen, jedoch Personalkosten im Rahmen der bestehenden Strukturen betroffen sind. Eine Vorprüfung der Vorlage war erforderlich.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 25.05.2022einstimmig beschlossen
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