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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Aktuelle Stunde
- 2.Liste der Aufträge des Rates der Stadt
- 3.Mitteilungen der Verwaltung
- 4.Wahlen/Ersatzwahlen zu den AusschüssenZur Vorlage · 0920/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird im Rahmen der Sitzung am 25. Mai 2022 über eine Ersatzwahl zum Jugendhilfeausschuss beraten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, auf Anregung des Arbeitskreises Jugend Essen eine personelle Neubesetzung vorzunehmen.
Konkret soll ein stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied des Jugendhilfeausschusses gewählt werden. Die Neubesetzung erfolgt gemäß § 4 Absatz 2b und c der Satzung für das Jugendamt der Stadt Essen. Als Nachfolge für das ausscheidende Mitglied der Evangelischen Jugend Essen wird eine weitere Person vorgeschlagen. Die Vorlage wurde vom Oberbürgermeister erstellt und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Weitere Auswirkungen auf die Kosten oder den Klimaschutz werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer InstitutionenZur Vorlage · 0589/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Neubesetzung eines Sitzes im Aufsichtsrat der Entwicklungsgesellschaft Zollverein mbH entscheiden. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus fünf Mitgliedern, wobei das Land Nordrhein-Westfalen und die Stadt Essen jeweils zwei Mitglieder entsenden. Ein fünftes Mandat steht dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) zu. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Entwicklungsgesellschaft Zollverein mbH sollen die Entsendungen so gestaltet werden, dass die Vertreter Mitglieder des Stiftungsrates der Stiftung Zollverein sind.
Der bisherige Vertreter des LVR im Stiftungsrat ist zum 1. Februar 2022 in den Ruhestand getreten, wodurch die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Entwicklungsgesellschaft entfallen sind. Der Landschaftsausschuss der Landschaftsversammlung Rheinland hat bereits ein Mitglied der Landschaftsversammlung, welches zugleich Mitglied des Rates der Stadt Essen ist, als Nachfolgerin im Stiftungsrat der Stiftung Zollverein benannt. Die Direktorin des LVR hat diese Person für die Berufung in den Aufsichtsrat der Entwicklungsgesellschaft vorgeschlagen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat seinem Einverständnis zu diesem Vorschlag bereits zugestimmt. Die Entsendung soll mit sofortiger Wirkung für die verbleibende Amtsperiode erfolgen, welche nach aktuellem Stand zum 31. Dezember 2022 endet.
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- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.Verlängerung und Entfristung der Initiative Wissenschaftsstadt EssenZur Vorlage · 0661/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0661/2022/OB sieht die Verlängerung und Entfristung der Initiative „Wissenschaftsstadt Essen“ vor. Der bisherige Förderzeitraum der Initiative endet zum 31. Dezember 2022. Der Beschlussvorschlag umfasst die Festschreibung der Initiative als dauerhafte Aufgabe der Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (EWG) sowie die Fortsetzung der Förderung ohne zeitliche Befristung.
Die aktuelle jährliche Förderung der EWG beläuft sich auf 115.000 Euro. Dieser Betrag setzt sich aus Projektmitteln in Höhe von 24.200 Euro, 64.000 Euro für 0,8 Vollzeitstellen, einer Sachkostenpauschale von 14.000 Euro sowie einem Gemeinkostenzuschlag von 12.800 Euro zusammen. Aufgrund einer personellen Erweiterung auf 1,0 Stellen und gestiegener Kosten wird ein neuer jährlicher Zuschussbedarf von 150.000 Euro veranschlagt. Der städtische Zuschuss soll entsprechend auf 150.000 Euro erhöht und im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2023/2024 unter Einhaltung der mittelfristigen gesamtstädtischen Finanzplanung zum Haushalt 2022 angemeldet werden.
Die Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf den Klimaschutz wird als positiv eingestuft. Für die Beratung der Vorlage sind der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus zuständig. Die Entscheidung obliegt dem Rat der Stadt. Federführend für die Vorlage ist der Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters.
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Beratungsfolge
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.05.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (11. Sitzung) — in den Rat geschoben
- 11.05.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (11. Sitzung) — in den Rat geschoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.1Verlängerung und Entfristung der Initiative Wissenschaftsstadt Essen (gemeins. Antrag der CDU- und der GRÜNEN-Fraktion)Zur Vorlage · 1058/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, der eine Überprüfung der Initiative „Wissenschaftsstadt Essen“ zum Gegenstand hat. Mit der Vorlage wird die Stadtverwaltung dazu aufgefordert, nach einem Zeitraum von zwei Jahren eine Evaluation der genannten Initiative durchzuführen.
Die Durchführung dieser Untersuchung soll dabei auf denselben Kriterien basieren, die bereits im Rahmen der vorangegangenen Evaluation im Jahr 2019 angewandt wurden. Zusätzlich wird die Stadtverwaltung gebeten, die Möglichkeiten zur Einwerbung von Fördermitteln für die Initiative „Wissenschaftsstadt Essen“ zu prüfen. Der Antrag wurde im Rahmen der Sitzung am 25. Mai 2022 vorgelegt.
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- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.Bericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Essen über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2020Zur Vorlage · 0641/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Essen hat in einem Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2020 die Bestätigung des Abschlusses sowie die Entlastung des Oberbürgermeisters vorgeschlagen. Der Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2020 wurde zuvor vom Stadtkämmerer aufgestellt und vom Oberbürgermeister bestätigt.
Die Prüfung durch die örtliche Rechnungsprüfung erfolgte mit dem Ziel, festzustellen, ob der Abschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt unter Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelt. Dabei wurde auch die Übereinstimmung des Gesamtlageberichts mit dem Abschluss sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und ortsrechtlicher Bestimmungen untersucht.
Das Ergebnis der Prüfung zeigt, dass der Gesamtabschluss die wirtschaftliche Lage der Stadt einschließlich der verselbstständigten Aufgabenbereiche korrekt darstellt. Der Gesamtlagebericht steht im Einklang mit dem Abschluss und bildet die absehbaren Chancen und Risiken der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung ab. Da die Prüfung keine Tatsachen ergab, die einem Bestätigungsbeschluss oder der Entlastung des Oberbürgermeisters entgegenstehen, hat sich der Rechnungsprüfungsausschuss dem Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes angeschlossen. Der Rat der Stadt Essen sollte auf Basis dieser Vorlage den Beschluss zur Bestätigung des Abschlusses und zur Entlastung des Oberbürgermeisters fassen.
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Beratungsfolge
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses der Stadt Essen zum 31.12.2021Zur Vorlage · 0619/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Finanzbuchhaltung und des Stadtsteueramtes (0619/2022/2) enthält den Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Essen zum 31. Dezember 2021. Der Jahresabschluss weist einen Jahresüberschuss von 35,07 Millionen Euro aus, wobei der im Eigenkapital auszuweisende Überschuss der Produktbereiche 1 bis 16 bei 35,1 Millionen Euro liegt. Das ordentliche Ergebnis beläuft sich auf einen Überschuss von 37,9 Millionen Euro. Im Vergleich zur Planung, die einen Jahresüberschuss von 7,2 Millionen Euro vorsah, zeigt sich eine Differenz von 28,6 Millionen Euro. Die durch die COVID-19-Pandemie bedingte Haushaltsbelastung wird mit 0,92 Millionen Euro angegeben. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Entwurf gemäß § 95 GO NRW zur Kenntnis zu nehmen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss zu verweisen, woraufhin das Ergebnis in einem Bestätigungsvermerk dem Rat zur Feststellung vorgelegt werden soll.
Die Aufwendungen setzen sich aus Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 43,3 Millionen Euro, bilanziellen Abschreibungen von 5,8 Millionen Euro, Transferaufwendungen von 45,5 Millionen Euro sowie sonstigen ordentlichen Aufwendungen von 100,3 Millionen Euro zusammen. Die Bilanzsumme der Stadt Essen belief sich zum Stichtag auf 6.503,9 Millionen Euro, wobei Verbindlichkeiten von 3.293,6 Millionen Euro und Pensionsrückstellungen von 1.704,1 Millionen Euro die Bilanz prägen. Während die Liquiditätskredite um 57,4 Millionen Euro sanken, stiegen die Investitionskredite um 65,6 Millionen Euro, was zu einem Anstieg der Gesamtkredite um 8,1 Millionen Euro führte. Das Eigenkapital stieg von 55,9 Millionen Euro im Vorjahr auf 94,2 Millionen Euro an. Die allgemeine Rücklage erhöhte sich durch Zuweisungen und Verrechnungen auf 58,6 Millionen Euro, ergänzt durch Sonderrücklagen in Höhe von 0,5 Millionen Euro.
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- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (11. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.Haushaltssanierungsplan der Stadt Essen 2012 - 2021 hier: Bericht zum 31.12.2021Zur Vorlage · 0736/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat einen Bericht zum Stand der Umsetzung des Haushaltssanierungsplans der Stadt Essen für den Zeitraum 2012 bis 2021 vorgelegt. Der Bericht bezieht sich auf den Stichtag 31. Dezember 2021 und stellt die letzte Berichterstattung gemäß § 7 Abs. 1 des Stärkungspaktgesetzes dar, nachdem die Stadt Essen am Stärkungspakt Stadtfinanzen teilgenommen hat.
Der vorliegende Bericht wurde der Kommunalaufsicht bereits am 14. April 2022 übermittelt. In der Vorlage wird zudem auf die Einbringung des Jahresabschlusses 2021 verwiesen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat der Stadt Essen den Bericht zum Stand der Umsetzung des Haushaltssanierungsplans zum 31. Dezember 2021 zur Kenntnis nehmen. Die Federführung der Vorlage liegt bei der Stadtkämmerei.
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Beratungsfolge
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Finanzcontrolling (FiCo) der Stadt Essen hier: Bericht zum Prognosestichtag 31.03.2022Zur Vorlage · 0873/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Stadt Essen den ersten Quartalsbericht des Finanzcontrollings (FiCo) zum Prognosestichtag 31. März 2022 vor. Mit der erfolgreichen Teilnahme der Stadt am Stärkungspakt Stadtfinanzen ist die Berichtspflicht gegenüber der Bezirksregierung Düsseldorf über die Umsetzung des Haushaltssanierungsplans zum 31. Dezember 2021 beendet.
Ab dem Haushaltsjahr 2022 wird ein unterjähriges Finanzcontrolling mit einem standardisierten, quartalsweisen Berichtswesen etabliert. Dieses System dient der kontinuierlichen Information der Geschäftsbereichsvorstände und der politischen Gremien über die Entwicklung der Haushaltswirtschaft der Stadt Essen. Ziel ist es, bei auftretenden Risiken entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten zu können.
Der vorliegende Bericht stellt das erste Dokument auf Basis des neu eingeführten Finanzcontrollingsystems dar. Er enthält eine Prognose der Haushaltswirtschaftsentwicklung der Stadt Essen bis zum Jahresende 2022, die auf den Erkenntnissen zum Stichtag 31. März 2022 basiert. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Gremien den Bericht zur Kenntnis nehmen. Federführend für die Vorlage ist die Stadtkämmerei.
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Beratungsfolge
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellungen im Haushaltsjahr 2021 sowie Ermächtigungsübertragungen nach 2022Zur Vorlage · 0795/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zum Haushaltsjahr 2021 befasst sich mit der Bereitstellung über- und außerplanmäßiger Mittel sowie der Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2022. Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat der Stadt Essen sollen die durch den Stadtkämmerer vorgenommene Bereitstellung von über- und außerplanmäßigen Mitteln sowie Verpflichtungsermächtigungen zur Kenntnis nehmen.
Im Haushaltsjahr 2021 wurden die Aufwandsermächtigungen um rund 14,26 Millionen Euro, die investiven Auszahlungsermächtigungen um etwa 13,88 Millionen Euro und die Verpflichtungsermächtigungen um rund 9,42 Millionen Euro erhöht. Die Deckung dieser Mittel erfolgte durch Einsparungen, Mehrerträge und Mehreinzahlungen. Eine zusätzliche Belastung des Rechnungsergebnisses in Höhe von 1,7 Millionen Euro resultiert aus der Bereitstellung von Mitteln zur Beseitigung der Hochwasserschäden vom Juli 2021. Zudem ist für die Bildung von Rückstellungen im Jahresabschluss 2021 die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 54,3 Millionen Euro erforderlich.
Des Weiteren wird die Entscheidung des Stadtkämmerers zur Übertragung von Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen aus dem Jahr 2021 in das Jahr 2022 zur Kenntnis gebracht. Im konsumtiven Bereich wurden Übertragungen in Höhe von 5,9 Millionen Euro genehmigt. Im investiven Bereich wurden Übertragungen von 104,4 Millionen Euro aus freien Resten sowie Auszahlungsermächtigungen ohne verbundenen Aufwand in Höhe von 33,0 Millionen Euro vorgenommen. Diese Übertragungen führen im Haushaltsjahr 2022 zu einer Verschlechterung des Finanzmittelfehlbetrags um insgesamt 307,7 Millionen Euro.
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Beratungsfolge
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 12.Zukunft der Entsorgung in Essen hier: Anpassung der Leistungsverträge mit der EBE GmbHZur Vorlage · 0871/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Projektes „Zukunft der Entsorgung in Essen“ wird die Anpassung der Leistungsverträge mit der EBE GmbH beantragt. Die Vorlage sieht Modifizierungen der Verträge für Entsorgung, Straßenreinigung und Winterdienst vor, um die Leistungskontrolle zu erhöhen und die Stadtsauberkeit zu beeinflussen. Ein wesentlicher Bestandteil der geplanten Änderungen ist die Integration des Grünflächenvertrages in den Entsorgungsvertrag sowie die Einführung eines Ident-Systems mittels Barcodes oder Chips, um die Gebührengerechtigkeit zu fördern. Zudem sollen verbesserte Kontrollmöglichkeiten für anteilige Rückerstattungen bei Leistungsdefiziten geschaffen werden.
Die Anpassungen umfassen die Abfallwirtschaft sowie die Straßenreinigung und den Winterdienst. Bei den Recyclinghöfen sollen die Öffnungszeiten unter Berücksichtigung der Kostenanteile und Besucherzahlen optimiert werden. Für Depotcontainer ist eine mindestens zweimal wöchentliche Leerung sowie die Entsorgung illegaler Ablagerungen vorgesehen. Zudem wird eine Pilotphase für jeweils einen Unterflurcontainer pro Stadtbezirk gestartet. Die Abfallberatung soll um den Schwerpunkt Abfallvermeidung erweitert werden, und ein weiteres Schadstoffmobil soll zur Sammlung von Schadstoffen und Kleintelelektrogeräten eingesetzt werden.
Im Bereich der Straßenreinigung und des Winterdienstes wurde das Leistungsverzeichnis konkretisiert. Die Umlaufzeiten für Streueinsätze im Winterdienst wurden reduziert. Durch die genauere Leistungsdefinition soll die Stadt bei Leistungsdefiziten anteilige Rückerstattungen des Festpreises einfordern können. Das Verzeichnis wurde zudem um Schwerpunktreinigungen in der Innenstadt und den Mittelzentren Steele, Altenessen, Borbeck und Rüttenscheid erweitert. Der Beschlussvorschlag sieht die Zustimmung zur Vertragsmodifizierung unter dem Vorbehalt vor, dass keine Kündigung der Verträge zum 31.12.2023 erfolgt.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (12. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 14.06.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (12. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (11. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.05.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (11. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 13.Vertretung der Stadt Essen in Organen juristischer Personen oder Personenvereinigungen gem. §113 Abs. 2 GO NRWZur Vorlage · 0627/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen hat im Rahmen der Sitzung am 25. Mai 2022 beschlossen, zwei weitere Personen als Vertreter der Stadt in verschiedenen Gremien zu bestellen. Die Entscheidung bezieht sich auf die Vertretung der Stadt Essen in Hauptversammlungen, Gesellschafterversammlungen, Genossenschaftsversammlungen sowie in ähnlichen Organen juristischer Personen oder Personenvereinigungen gemäß § 113 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Die Vorlage des Beteiligungsmanagements begründet die zusätzliche Bestellung mit den personellen Veränderungen innerhalb des Fachbereichs 02-02. Ziel der Maßnahme ist es, die Vertretung der Stadt in den genannten Organen sicherzustellen. Die entsprechende Vorlage wurde vom Oberbürgermeister unterzeichnet und zur Entscheidung vorgelegt. Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch diese Bestellung keine zusätzlichen Investitionen oder einmaligen Aufwendungen entstehen, jedoch Personalkosten im Rahmen der bestehenden Strukturen betroffen sind. Eine Vorprüfung der Vorlage war erforderlich.
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Beratungsfolge
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 14.Aktueller Sachstand im Projekt BürgerRatHaus hier: Bericht über die Ergebnisse des beschlossenen Antrages 1265/2021/CDU/GRÜNEZur Vorlage · 0395/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Projekts BürgerRatHaus wurde die ökologische Gestaltung und Nachhaltigkeit des Bauvorhabens überprüft. Durch die Optimierung von Grünbeeten konnte der Grünflächenanteil auf dem Grundstück von rund 47 Prozent auf 51 Prozent gesteigert werden. Während die Verwaltung auf eine extensive Dachbegrünung setzt, wird eine intensive Dachbegrünung aufgrund von statischen Anforderungen sowie geschätzter Zusatzkosten zwischen 2 und 3 Millionen Euro nicht verfolgt. Zudem ist mit der intensiven Begrünung der Ausschluss von Photovoltaik-Anlagen verbunden. Die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen wird stattdessen priorisiert, wobei die Deckung des Jahresbedarfs auf den Dachflächen des östlichen Gebäudeteils, des Hochhaus- und des westlichen Gebäudeteils auf etwa 11 Prozent geschätzt wird. Eine Geothermienutzung wird wegen der Investitionskosten von 2,2 bis 3,2 Millionen Euro und mangelnder Ergiebigkeit verworfen.
Hinsichtlich der Regenwassernutzung wird die Bewässerung von Außenanlagen und umliegenden Grünflächen als wirtschaftlich sinnvoll weiterverfolgt. Die Nutzung von Grauwasser wird aufgrund fehlender Amortisation, fehlender Flächen im Untergeschoss und Zeitdruck nicht umgesetzt. Bei den Baustoffen wird die Verwendung von Sekundäraluminium mit einem erwarteten Anteil von 75 bis 80 Prozent sowie die Prüfung von Recycling-Beton angestrebt. Der Generalunternehmer ist verpflichtet, die Prüfung von Recyclingmaterialien der Grundstücksverwaltung Essen GmbH vorzulegen. Geplant sind zudem ein webbasierter Materialpass sowie Konzepte zur Müll- und Lärmvermeidung. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie der Rat der Stadt Essen die Sachverhaltsdarstellung zur Kenntnis nehmen und dem weiteren Vorgehen der Verwaltung zustimmen.
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Beratungsfolge
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 07.04.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen mit Enthaltung der EBB-Fraktionen und GruppeTierschutz
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 15.Städtepartnerschaft hier: Solidaritätspartnerschaft zwischen den Städten Essen und Riwne (gemeins. Anmeldung der CDU- und der GRÜNEN-Fraktion)Zur Vorlage · 0910/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grünes im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag gestellt, um eine Solidaritätspartnerschaft zwischen der Stadt Essen und der ukrainischen Stadt Riwne zu etablieren. Mit dem Antrag wird die Stadtverwaltung gebeten, eine entsprechende Vereinbarung vorzubereiten und das Ergebnis der Sitzung des Rates am 22. Juni 2022 vorzulegen. Eine spätere Überführung dieser Solidaritätspartnerschaft in eine klassische Städtepartnerschaft soll dabei als Option offenbleiben.
Der Antrag begründet die Initiative mit der Notwendigkeit, die Hilfsbereitschaft innerhalb der Essener Stadtgesellschaft gezielt zu bündeln und die Verteilung von Hilfsgütern in die Ukraine zu unterstützen. Als Anlaufstelle für die Verteilung von Hilfsgütern wird die Stadt Riwne genannt, die aufgrund ihrer Lage im Westen der Ukraine auch Aufgaben im Umgang mit Binnenflüchtlingen übernimmt. Der Aufbau eines Netzwerks aus zivilgesellschaftlichen und öffentlichen Akteuren soll zudem eine langfristige Unterstützung ermöglichen. Es wird darauf verwiesen, dass bereits Kontakte zur Stadt Riwne bestehen und bereits Medikamentenlieferungen aus Essen erfolgt sind. Der Antrag bezieht sich zudem auf die Arbeit der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt, die im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung kommunale Partnerschaften mit der Ukraine unterstützt.
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- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 15.1Städtepartnerschaft hier:Solidaritätspartnerschaft zwischen den Städten Essen und Riwne (Antrag der FDP-Fraktion)Zur Vorlage · 1045/2022/FDP · Antrag FDP
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1045/2022/FDP einen Antrag gestellt, die Vorbereitung einer Solidaritätspartnerschaft mit der ukrainischen Stadt Drohobytsch anstelle der Stadt Riwne zu prüfen. Die Fraktion bittet die Stadtverwaltung, die entsprechenden Vorbereitungen für eine solche Partnerschaft zu treffen und das Ergebnis der Prüfung in der Ratssitzung am 22. Juni 2022 vorzulegen. Es soll dabei vorgesehen werden, die Solidaritätspartnerschaft zu einem späteren Zeitpunkt in eine klassische Städtepartnerschaft zu überführen.
In der Begründung führt die Fraktion an, dass die Stadt Riwne bereits über mehrere bestehende Städtepartnerschaften, unter anderem mit Städten aus Polen, Monaco und Deutschland, verfügt und bereits Hilfsangebote erhält. Die Stadt Drohobytsch in der Oblast Lwiw wird als Alternative vorgeschlagen. Die Fraktion verweist zudem auf eine historische Verbindung zwischen der Stadt Essen und Drohobytsch, die durch das Engagement von Berthold Beitz geprägt ist. Ziel des Antrags ist es, dieses Erbe durch die geplante Partnerschaft fortzuführen.
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- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
Ergebnis: kein Beschluss gefasst - 15 a.Zeichen für eine bunte und tolerante Stadtgesellschaft setzen (gemeins. Anmeldung der CDU- und der GRÜNEN-Fraktion)Zur Vorlage · 0978/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und GRÜNE haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, um sichtbare Zeichen für eine vielfältige und tolerante Stadtgesellschaft zu setzen. Die Vorlage sieht vor, dass die Stadtverwaltung verschiedene Möglichkeiten für eine öffentliche Bekundung prüft.
Ein zentraler Bestandteil des Antrags ist die Prüfung einer künstlerischen Kennzeichnung in Regenbogenfarben auf mindestens zwei öffentlichen Verkehrsflächen im Innenstadtbereich. Als vorrangige Standorte werden hierbei die Kettwiger Straße sowie der Kopstadtplatz genannt. Der Antrag stellt klar, dass es sich bei diesen Maßnahmen nicht um Markierungen auf Zebrastreifen handelt, um die Verkehrssicherheit nicht zu beeinträchtigen, da die vorgesehenen Flächen der Fußgängerzone dem Fuß- und Radverkehr vorbehalten sind.
Zudem wird die Verwaltung gebeten, die Möglichkeiten für eine Beflaggung der städtischen Fahnenmasten mit Regenbogenfarben zu untersuchen. Diese Beflaggung soll zu spezifischen Anlässen wie dem Pride Month im Juni, dem Ruhr CSD sowie dem Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOBIT) in jedem Jahr erfolgen. Ziel der Initiative ist es, die Sichtbarkeit der queeren Community zu unterstützen und ein Zeichen gegen Diskriminierung zu setzen.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (12. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 14.06.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — eingebracht
- 18.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (11. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 16.Barrierefreie(r) Tourismus, Mobilität, Stadtplanung und Sportstätten (gemeins. Anmeldung der CDU-, der SPD-, der GRÜNEN- und der FDP-Fraktion)Zur Vorlage · 0917/2022/CDU/SPD/GRÜNE/FDP · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD, Grüne und FDP haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, um die Barrierefreiheit in den Bereichen Tourismus, Mobilität, Stadtplanung und Sportstätten zu verbessern. Die Vorlage sieht vor, dass die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren, darunter die EMG, die TUP, die Sport- und Bäderbetriebe Essen, die Ruhrbahn sowie der Inklusionsbeirat, verschiedene Maßnahmen umsetzt.
Ein zentraler Punkt ist die Ausweitung des barrierefreien Innenstadtplans, wobei die Expertise der Universität Duisburg-Essen sowie externe Datenquellen wie die „Wheelmap“ einbezogen werden sollen. Zudem sollen Informationen zu barrierefreien Angeboten in den Bereichen Tourismus, Kultur und Sport auf städtischen Webseiten, wie etwa „Visit Essen“, besser auffindbar gemacht werden. Dies soll durch eine barrierefreie Gestaltung, die Nutzung von Leichter Sprache und eine optimierte Suchmaschinenoptimierung geschehen.
Der Antrag fordert zudem die Integration relevanter Informationen in die Apps „Essen to Go“ und „Gut versorgt in Essen“. Im Bereich der Mobilität sollen Hinweise auf barrierefreie Haltestellen in öffentlichen Verkehrsmitteln erweitert und Informationen über Störungen von Hilfsmitteln, wie etwa Aufzügen, aktuell bereitgestellt werden. Des Weiteren soll die Stadt jährlich über die Anzahl und Lage von Behindertenparkplätzen berichten und perspektivisch eine Zertifizierung, beispielsweise nach dem System „EUKOBA“, anstreben.
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Beratungsfolge
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.05.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (11. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.05.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (11. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.05.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.05.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 17.Schillerwiese hier: Entwicklungskonzept für eine vereinsunabhängige Breiten- und Freizeitsportanlage (gemeins. Anmeldung der CDU- und der GRÜNEN-Fraktion)Zur Vorlage · 0656/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grünes im Rat der Stadt Essen haben einen Antrag gestellt, der die Erstellung eines Entwicklungskonzepts für die Schillerwiese vorsieht. Ziel des Antrags ist es, die Anlage in ihrem Charakter als vereinsunabhängige Breiten- und Freizeitsportanlage zu erhalten und zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Die Stadtverwaltung wird gebeten, ein Konzept zu erarbeiten, das verschiedene Anforderungen berücksichtigt.
Das geplante Konzept soll eine moderierte öffentliche Beteiligung sowie die Erarbeitung eines Sportartenkonzepts beinhalten, welches auch moderne Freizeitsportarten jenseits von Fußball und Leichtathletik umfasst. Dabei sollen die Interessen der Nutzer aller Altersgruppen sowie die Nutzung durch Schulen und die Durchführung regionaler oder überregionaler Veranstaltungen berücksichtigt werden.
Inhaltlich sollen mindestens zwei Varianten zur baulichen und technischen Sanierung sowie zur Ergänzung der Anlage sowie der Sanitär- und Umkleideräume entwickelt werden. Dies umfasst auch die Herstellung einer barrierefreien Nutzung, Möglichkeiten für Photovoltaik und Dachbegrünung sowie ein Beleuchtungskonzept. Ein ganzheitliches Verkehrskonzept zur Verbesserung der Erreichbarkeit für Radfahrende, Fußgänger, den ÖPNV und den motorisierten Individualverkehr, inklusive eines Parkkonzepts, ist ebenfalls Bestandteil der Anforderungen. Zudem sollen die Sicherstellung der Öffnungszeiten der Sanitäranlagen, eine Kostenschätzung, ein Realisierungszeitraum sowie Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung und Evaluation der Anlage definiert werden. Die ersten Ergebnisse des Konzepts wurden für das Ende des dritten Quartals 2022 angefordert.
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Beratungsfolge
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.05.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (13. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 12.05.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (12. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 03.05.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (13. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 28.04.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 17.1TOP: Schillerwiese - Entwicklungskonzept für eine vereinsunabhängige Breiten- und Freizeitsportanlage Hier: Sportanlage VeronikastraßeZur Vorlage · 0812/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0812/2022/SPD einen Antrag gestellt, der eine Ergänzung zum bestehenden Antrag 0656/2022/CDU/GRUNE bezüglich der Sportanlagen in Essen vorsieht. Während der ursprüngliche Antrag die Entwicklung eines Konzepts für eine vereinsunabhängige Breiten- und Freizeitsportanlage auf der Schillerwiese zum Ziel hat, fordert die SPD-Fraktion zusätzlich die Berücksichtigung der Sportanlage an der Veronikastraße.
Die Verwaltung wird beauftragt, die investiven und konsumtiven Kosten für eine Ertüchtigung der Sportanlage an der Veronikastraße, insbesondere im Hinblick auf die Schaffung eines Kunstrasenplatzes, zu beziffern und den zuständigen Gremien vorzulegen. Zudem soll die Verwaltung in den Dialog mit dem Verein „VfL Sportfreunde 07 Essen e.V.“ treten, um weitere Bedarfe am Standort zu ermitteln. Ein weiterer Punkt der Beauftragung umfasst die Erstellung einer rechtlichen Einschätzung zur Möglichkeit baulicher Erweiterungen unter Wahrung des Bestandsschutzes sowie die Ausarbeitung eines Zeitplans für die Umsetzung der Maßnahmen. In diesen Zeitplan sollen aktuelle Erfahrungswerte zu möglichen Verzögerungen, etwa durch Rohstoffengpässe, einfließen. Die Kostenaufstellungen sollen in die Beratungen zum Wirtschaftsplan der Sport- und Bäderbetriebe für das Jahr 2023 integriert werden.
Die Begründung des Antrags führt an, dass die Entwicklung der Schillerwiese und die Zukunft der Sportanlage an der Veronikastraße gemeinsam betrachtet werden müssen, um den vereinsgebundenen Sport im Stadtteil Rüttenscheid zu unterstützen.
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Beratungsfolge
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.05.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (13. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 12.05.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (12. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.05.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.04.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 18.Pilotprojekt zur kostenlosen Bereitstellung von Menstruationsartikeln in Schulen und öffentlichen Gebäuden (gemeins. Anmeldung der CDU-, der SPD- und der GRÜNEN-Fraktion)Zur Vorlage · 0865/2022/CDU/SPD/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, um ein Pilotprojekt zur kostenlosen Bereitstellung von Menstruationsartikeln in Schulen und öffentlichen Gebäuden zu initiieren. Die Verwaltung wird gebeten, ein Konzept zu entwickeln, das eine Kostenschätzung für dieses zunächst auf ein Jahr befristete Vorhaben beinhaltet.
Das Konzept soll eine Verteilung über maximal neun Standorte vorsehen, wobei eine Abdeckung aller neun Stadtbezirke angestrebt wird. Die Auswahl der Standorte soll sich auf höchstens sieben weiterführende Schulformen wie Gymnasien, Realschulen, Hauptschulen, Gesamtschulen, Förderschulen, Berufskollegs, Berufsschulen, Sekundarschulen oder Abendgymnasien sowie auf jeweils einen Standort in einem Jugendzentrum und ein Bürgerbüro erstrecken.
Die Ergebnisse und Erfahrungen aus dem einjährigen Pilotprojekt sollen nach der Inbetriebnahme ausgewertet und den zuständigen Gremien präsentiert werden. Die Vorlage sieht vor, dass die entsprechenden Unterlagen den Gremien vor den Beratungen zum Haushalt 2023/2024 zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die Beratung der Vorlage ist im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie im Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft vorgesehen, während der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Jugendhilfeausschuss zur Kenntnisnahme die Vorlage erhalten.
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Beratungsfolge
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 17.05.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.05.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (11. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 11.05.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (14. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 19.Beratung des ASAGI durch den Vorsitz des Seniorenbeirates (Anmeldung der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 0870/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0870/2022/SPD einen Antrag gestellt, der die Beteiligung des Seniorenrates an den Sitzungen des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Integration (ASAGI) regeln soll. Der Antrag sieht vor, dass die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Seniorenrates künftig mit beratender Stimme an den Sitzungen des genannten Ausschusses teilnimmt. Diese Regelung soll analog zur Teilnahme des Integrationsrat-Vorsitzes erfolgen.
Um diese Änderung umzusetzen, wird die Verwaltung beauftragt, die Hauptsatzung sowie die Ausschuss- und Zuständigkeitsordnung der Stadt Essen bei Bedarf anzupassen. Ziel ist es, die ergänzende Beratung des Ausschusses durch die Leitung des Seniorenrates rechtlich zu verankern. Die entsprechenden Anpassungen der Satzungen sollen nach der Umsetzung den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorgelegt werden.
Zudem wird die Verwaltung angewiesen, die Entschädigungsregelung gemäß der Hauptsatzung entsprechend den neuen Gegebenheiten anzupassen. Der Antrag sieht eine Beratungsfolge vor, die über den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Integration sowie den Haupt- und Finanzausschuss bis hin zum Rat der Stadt Essen reicht. Der Seniorenrat soll den Vorgang zur Kenntnisnahme erhalten. Eine schriftliche Begründung des Antrags liegt nicht vor, da diese mündlich erfolgen soll.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Der Antrag wird vom Antragsteller zurückgezogen zugunsten des gemeinsamen Antrages 1054/2022/CDU/SPD/GRÜNE/FDP.
- 01.06.2022 · Seniorenrat (11. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (11. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.05.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Antrag wurde als eingebracht betrachtet und in die Juni-Sitzung geschoben.
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 20.Islamische Bestattungsfelder auf Essener Friedhöfen (Anmeldung der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 0158/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0158/2022/SPD einen Antrag gestellt, der die Untersuchung der Kapazitäten für islamische Bestattungsfelder auf den Essener Friedhöfen zum Ziel hat. Der Antrag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die Verwaltung dazu beauftragt, in Zusammenarbeit mit Grün + Gruga eine detaillierte Bestandsaufnahme zu erstellen.
Dabei soll dargelegt werden, auf welchen Friedhöfen bereits islamische Bestattungsfelder ausgewiesen sind, wie hoch die aktuelle Anzahl der verfügbaren Plätze ist und wie lange die vorhandene Kapazität voraussichtlich noch ausreicht. Zudem soll aufgezeigt werden, für welche Friedhöfe Erweiterungen dieser Felder bereits geplant oder in Umsetzung sind und welche Kapazitäten diese bieten.
Darüber hinaus wird die Verwaltung angewiesen, die Möglichkeiten zur Einrichtung weiterer islamischer Begräbnisfelder auf städtischen Friedhöfen zu prüfen. Dies umfasst die Ermittlung von Ort, Größe und Anzahl potenzieller neuer Flächen sowie die Berechnung der damit verbundenen investiven und konsumptiven Kosten und der zu erwartenden Einnahmen. Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Prüfung, ob über die islamischen Bestattungsfelder hinaus Bedarf an speziellen Feldern für andere Religionsgemeinschaften, wie etwa buddhistische oder hinduistische Gruppen, besteht oder bereits entsprechende Flächen existieren.
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Beratungsfolge
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — schriftliche Beantwortung
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — abgesetzt
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.02.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.02.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (9. Sitzung) — Der Antrag wird mit schriftlicher Antwort des Beigeordneten Kromberg als erledigt erachtet.
- 09.02.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: schriftliche Beantwortung - 21.Schulentwicklungsplanung 2022 - 2030 für die Stadt Essen Band 3: Berufskollegs der Stadt EssenZur Vorlage · 0593/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0593/2022/4 behandelt den dritten Band der Schulentwicklungsplanung 2022–2030 für die Stadt Essen, welcher die Situation der Berufskollegs thematisiert. Im Schuljahr 2021/2022 wurden neun städtische Berufskollegs mit insgesamt 16.239 Schülerinnen und Schülern besucht. Die Analyse der Planungsgrundlagen zeigt einen Bedarf für drei Neubauten, eine Schulschließung sowie mindestens zwei Standorterweiterungen auf. Zudem werden verschiedene Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen an den Standorten Bildungspark, Mitte, Ost, West, Erich-Brost, Heinz-Nixdorf, Hugo-Kükelhaus, Robert-Schmidt und Robert-Schuman aufgeführt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft eine Empfehlung zu diesem Band ausspricht. Der Rat der Stadt Essen soll den Inhalt zur Kenntnis nehmen, die aufgeführten Bedarfe grundsätzlich anerkennen und die Verwaltung mit der Prüfung konkreter Umsetzungsmöglichkeiten beauftragen. Die Bezirksvertretungen I, III, IV, V, VI, VII und VIII sowie der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen und der Integrationsrat sollen die Vorlage zur Kenntnis nehmen. Der Jugendhilfeausschuss sowie die Bezirksvertretungen II und IX nehmen die Vorlage nachträglich zur Kenntnis. Weitere Angaben zu Kosten oder einer spezifischen Klimarelevanz sind in diesem Dokument nicht enthalten.
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Beratungsfolge
- 23.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.06.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.05.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.05.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (11. Sitzung) — eingebracht und in die nächste ASBW Sitzung geschoben
- 10.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 21.1Schulentwicklungsplanung 2022-2030 für die Stadt Essen Band 3: Berufskollegs der Stadt Essen hier: Umsetzungskonzept (Antrag der Fraktion Die LINKE.)Zur Vorlage · 0912/2022/LINKE · Antrag LINKE
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat im Rahmen der Schulentwicklungsplanung 2022–2030 einen Antrag gestellt, der die Erarbeitung eines Umsetzungskonzepts für die Berufskollegs der Stadt Essen fordert. Die Vorlage richtet sich an den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen und den Rat der Stadt.
Die Verwaltung wird gebeten, bis nach den Herbstferien ein Konzept zu erstellen, das die geplanten Umsetzungsschritte, einen Zeitplan für Neu-, Um- und Abbaumaßnahmen sowie eine Kostenschätzung umfasst. Der Antrag verlangt zudem die Darstellung eines möglichen personellen Mehrbedarfs für Baumaßnahmen sowie die Festlegung von Kriterien zur Priorisierung und zur Beschleunigung einzelner Vorhaben. Zudem soll aufgezeigt werden, welche Maßnahmen bereits ab dem Jahr 2023 umsetzbar sind.
Ein weiterer Schwerpunkt des Antrags liegt auf der Reduzierung des Instandhaltungsstaus und der Identifizierung geeigneter Standorte für Neubauten, die eine gute Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Personennahverkehr und dem Rad ermöglichen. Die Anpassung des Raumprogramms in den Schulbauleitlinien soll dabei unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus dem Umbau des Heinz-Nixdorf-Berufskollegs geprüft werden. Ziel der Anfrage ist es, die im dritten Band der Schulentwicklungsplanung aufgezeigten Handlungsempfehlungen in eine konkrete Planung zu überführen, um steigenden Schülerzahlen und den Anforderungen an die Schulqualität gerecht zu werden.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.06.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt zur Beratung in den Rat geschoben
- 11.05.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (11. Sitzung) — in die nächste ASBW Sitzung geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 22.Fortführung eines Teilstandorts für die ParkschuleZur Vorlage · 0592/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, den Teilstandort der Parkschule in den Schonnebeckhöfen dauerhaft fortzuführen. Der betreffende Standort, der bisher auf eine vorübergehende Nutzung befristet war, soll ab dem 1. August 2023 über die aktuelle Genehmigung bis zum 31. Juli 2023 hinaus dauerhaft bestehen bleiben. Die Parkschule ist als städtische Förderschule mit den Schwerpunkten Lernen sowie Emotionale und soziale Entwicklung im integrativen Verbund konzipiert.
Die Entscheidung basiert auf der Notwendigkeit, den Unterricht sowie den Ganztagbetrieb ordnungsgemäß durchzuführen. Laut amtlichen Schuldaten der Verwaltung ist ein Anstieg der Schülerzahlen zu verzeichnen, wobei die Prognosen für die kommenden Schuljahre einen weiteren Zuwachs erwarten. Während am Hauptstandort in der Tiefenbruchstraße die Jahrgangsstufen 1 bis 7 unterrichtet werden, findet in Katernberg die Beschulung der Jahrgangsstufen 8 bis 10 statt.
Die Fortführung des Teilstandortes ist zudem durch die gesetzlichen Mindestgrößen für Förderschulen im Verbund begründet, da die aktuellen Schülerzahlen die erforderlichen Grenzwerte deutlich überschreiten. Die räumliche Kapazität beider Standorte wird zur Deckung des Bedarfs an Klassen-, Differenzierungs- und Fachräumen benötigt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die dauerhafte Einrichtung eines Teilstandortes einen entsprechenden Schulträgerbeschluss sowie die Einreichung aller notwendigen Antragsunterlagen erfordert.
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Beratungsfolge
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.05.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (11. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 23.Beteiligung der Stadt Essen - Folkwang Musikschule - am erweiterten Landesprogramm "Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen"Zur Vorlage · 0290/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Teilnahme am erweiterten Landesprogramm „Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ (JeKits) ab dem Schuljahr 2022/2023. Ziel der Vorlage ist die Etablierung einer vierjährigen Unterrichtsstruktur, die ab dem Schuljahr 2023/24 vollständig ausgebaut werden soll. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die Teilnahme genehmigt und die Verwaltung beauftragt, die notwendigen haushalterischen, personalwirtschaftlichen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen.
Für das Schuljahr 2023/24 wird ein Gesamtkostenaufwand von 1.310.991,12 € prognostiziert. Den Erträgen aus Landesfinanzierung und Entgelten in Höhe von 1.191.326,76 € steht ein städtischer Anteil von 119.664,36 € gegenüber. Die jährliche Brutto-Erstattungspauschale pro Unterrichtswochenstunde beläuft sich auf 2.188,30 €. Einmalige Kosten für Doppeljahrgänge in Höhe von 50.102,00 € werden durch Landesförderung refinanziert.
Während die Wartung und Versicherung der Instrumente über die Erstattungspauschale abgedeckt sind, werden die Verwaltungskosten für die Gesamtkoordination nicht durch das Land übernommen. Für die Ausweitung auf das dritte und vierte Schuljahr sowie die Überführung von Honorarkräften in den TVöD wird ein Personalbedarf von 12 Vollzeitäquivalenten veranschlagt, was einem finanziellen Mehrbedarf von 739.884,00 € entspricht. Die Umsetzung der Stellen ist zum 01.09.2022 vorgesehen. Die Finanzierung der Personalkosten für die Erweiterung in Höhe von 339.113,50 € erfolgt durch Landesförderung und einen angepassten Eigenanteil.
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Beratungsfolge
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (11. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.05.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (11. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 04.05.2022 · Kulturausschuss (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.03.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (10. Sitzung) — abgesetzt
- 02.03.2022 · Kulturausschuss (11. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 24.Kommunale Pflegeplanung der Stadt Essen 2021Zur Vorlage · 2453/2021/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Soziales und Wohnen hat die Kommunale Pflegeplanung der Stadt Essen für das Jahr 2021 vorgelegt. Die Vorlage dient der Erfüllung des gesetzlichen Auftrags gemäß dem Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen, welches eine örtliche Planung zur unverbindlichen Bedarfsplanung zum Stichtag 31. Dezember 2021 vorschreibt. Der Bericht wurde unter Federführung der Sozialplanung fachübergreifend erarbeitet und in die Abstimmung mit dem Facharbeitskreis Pflege sowie der Arbeitsgemeinschaft Soziale einbezogen.
Die Planung beschreibt die Entwicklungen der Pflegelandschaft und gibt Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Pflegeinfrastruktur unter Berücksichtigung verschiedener Lebensstile. Zu den konkretisierten Handlungsfeldern gehören der Ausbau von Plätzen in der Tagespflege sowie in Pflegewohngruppen. Zudem ist eine jährliche Stichtagsbefragung aller voll- und teilstationären Einrichtungen ab dem Jahr 2022 vorgesehen. Der Bericht thematisiert zudem die Versorgungskapazitäten ambulanter Pflegedienste und den Bedarf an Palliativversorgung.
Aufgrund der Corona-Situation kam es bei der Erstellung des Berichts zu zeitlichen Verzögerungen. Die nächste Pflegeplanung ist für das Jahr 2024 geplant und soll künftig in einem zweijährlichen Rhythmus erfolgen, um als Grundlage für langfristige Prozesse zu dienen. Für die kommende Berichtsvorlage sind Schwerpunkte auf die Bedürfnisse von Senioren mit Behinderungen sowie auf Menschen mit demenziellen Erkrankungen vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen, die Bezirksvertretungen, der Integrationsrat, der Seniorenbeirat sowie der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration die Planung zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.03.2022 · Seniorenbeirat (bis 04 / 2022) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung)
- 24.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.02.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.02.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (9. Sitzung) — geschoben in den UA Soziales
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 25.Benennungen für den SeniorenratZur Vorlage · 0756/2022/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen hat im Rahmen der Sitzung am 25. Mai 2022 über personelle Veränderungen im Seniorenrat entschieden. Der Beschluss umfasst die Benennung neuer Mitglieder sowie die Abberufung bisheriger Vertreter.
Nach dem vorliegenden Beschlussvorschlag wird ein bisheriges stellvertretendes Mitglied des Seniorenrats abberufen. Als neues stimmberechtigtes Mitglied wird eine Person benannt, während ein bisheriges Mitglied als Stellvertreter fungiert. Zudem wird eine weitere Person zum stellvertretenden Mitglied des Seniorenrats ernannt.
Die personellen Veränderungen ergeben sich aus verschiedenen Vorlagen der Gremien. Der Stadtvorstand der KAB im Bistum Essen schlug die Neubesetzung der stimmberechtigten Position sowie der Stellvertretung vor, nachdem ein bisheriges stellvertretendes Mitglied zurückgetreten war.
Parallel dazu wurden personelle Besetzungen für die Seniorenbeauftragten der Stadtbezirke vorgenommen. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII bestellte nach dem Rücktritt der bisherigen stellvertretenden Seniorenbeauftragten eine neue Person für dieses Amt. Ebenso hat die Bezirksvertretung für den Bezirk III eine neue stellvertretende Seniorenbeauftragte benannt, um die Position nach der Abberufung der Vorgängerin neu zu besetzen.
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Beratungsfolge
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 26.Zweite Tranche zur Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) hier: Einrichtung von 8,50 MehrstellenZur Vorlage · 0646/2022/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der zweiten Tranche des Paktes für den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) beabsichtigt die Stadt Essen, die personelle Ausstattung des Gesundheitsamtes zu erweitern. Die vorliegende Vorlage sieht die Einrichtung von 8,50 Mehrstellen vor, die durch die Aufstockung von Teilzeitstellen oder die Schaffung neuer Vollzeitäquivalente realisiert werden sollen.
Der Personalaufbau umfasst verschiedene Funktionsbereiche, darunter die Verwaltung, den ärztlichen Dienst sowie den Bereich der Zahnarztsekretärinnen. Konkret sind Positionen in der Gesundheitsplanung, im Infektionsschutz, im Vertragswesen sowie im Bereich der Pandemieplanung und des Katastrophenschutzes vorgesehen. Die organisatorische Ausgestaltung und die genaue Aufgabenverteilung der Stellen werden in Abstimmung zwischen den zuständigen Fachbereichen festgelegt.
Für die Umsetzung der Maßnahmen wird vorgeschlagen, den Haushalt ab dem Jahr 2023 um jährlich 669.895 Euro für Personalaufwendungen haushaltsneutral zu erhöhen. Die Finanzierung der Personalkosten soll über die Mittel des Bundespaktes für den ÖGD erfolgen, sofern die entsprechenden Förderbedingungen erfüllt sind und die Mittel von der Bundesebene bereitgestellt werden. Die Einrichtung der Stellen steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit dieser Finanzmittel. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Voraussetzungen für die Schaffung und Konkretisierung der Stellen zu bereiten.
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Beratungsfolge
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.05.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.05.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 27.Parkentwicklungskonzept Grugapark 2029 (PEK29)Zur Vorlage · 2289/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll das Parkentwicklungskonzept Grugapark 2029 (PEK29) verabschieden und die Verwaltung mit dessen Umsetzung beauftragen. Ziel des Konzepts ist die langfristige Erhaltung sowie die Weiterentwicklung des Grugaparks, wobei der Fokus auf Klimaschutz und Klimaanpassung liegt. Die Vorprüfung der Klimarelevanz stuft die Auswirkungen der geplanten Projekte als positiv ein.
Für die erste Phase des Projekts, die den Zeitraum von 2022 bis 2024 umfasst, ist ein Personalmehrbedarf von bis zu 22 Planstellen vorgesehen. Die finanziellen Aufwendungen für diesen Zeitraum belaufen sich auf bis zu 727.300 Euro im konsumtiven Bereich sowie bis zu 5.415.000 Euro im investiven Bereich. Die zusätzlichen Personalkosten werden mit Werten zwischen rund 632.320 Euro und 1.409.216 Euro beziffert. Die Finanzierung für das Jahr 2022 erfolgt aus dem bestehenden Budget.
In der zweiten Phase von 2025 bis 2029 wird ein Bedarf von bis zu drei weiteren Stellen sowie Haushaltsmittel von bis zu etwa 6 Millionen Euro konsumtiv und bis zu etwa 15,7 Millionen Euro investiv veranschlagt. Die projektbezogenen Gesamtkosten bis zum Jahr 2029 werden auf rund 27,9 Millionen Euro geschätzt, wovon etwa 19,3 Millionen Euro aus dem städtischen Haushalt und etwa 8,6 Millionen Euro aus Förder- oder Drittmitteln gedeckt werden sollen. Der Bedarf an personellen Ressourcen ergibt sich unter anderem aus Unterhaltungsrückständen bei baulichen Anlagen sowie geplanten Hochbaumaßnahmen.
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Beratungsfolge
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — geschoben in die Ratssitzung 30.03.2022
- 07.12.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 27.1Parkentwicklungskonzept Grugapark 2029 (PEK29) (gemeins. Antrag der CDU- und der GRÜNEN-Fraktion)Zur Vorlage · 1059/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rat der Stadt Essen wurde ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Grüne zur Vorlage 1059/2022/CDU/GRÜNE behandelt. Gegenstand des Antrags ist das Parkentwicklungskonzept Grugapark 2029 (PEK29).
Der Rat der Stadt Essen hat beschlossen, das vorliegende Parkentwicklungskonzept ausdrücklich zu begrüßen. Das Dokument soll als Grundlage für die künftige Gestaltung des Grugaparks dienen. Mit der Verabschiedung des Antrags wird festgehalten, dass das Konzept eine verlässliche Entscheidungsgrundlage für eine zukunftsweisende Entwicklung des Parks darstellt.
Zudem wurde im Rahmen des Beschlusses festgehalten, dass das Konzept in den anstehenden Haushaltsberatungen nach Möglichkeit mit den erforderlichen Mitteln zu hinterlegen ist. Der Antrag richtete sich an den Oberbürgermeister.
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Beratungsfolge
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 28.Hochwasserrisikomanagement in der Stadt EssenZur Vorlage · 0673/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Umweltamtes befasst sich mit dem Hochwasserrisikomanagement in der Stadt Essen. Hintergrund sind die Starkregenereignisse vom Juli 2021, bei denen die Abflussmengen am Deilbach die Werte eines HQ1000 übertrafen. Im Zuge der Bewältigung wurden Maßnahmen zur Sicherstellung des Gewässerabflusses sowie zur Beseitigung von Schäden und Ablagerungen an städtischen Gewässern durchgeführt.
Die Stadt führt bereits Gefahrenkarten für verschiedene Risikogewässer wie die Ruhr, den Deilbach und die Emscher. Zur weiteren Optimierung plant die Verwaltung die Erstellung eines Katastrophenschutzbedarfsplans unter Einbeziehung externer Gutachter. Dieser Prozess umfasst auch die Überprüfung von Hochwasserszenarien und eine geplante Aktualisierung der Dienstanweisung Hochwasser. Zudem soll das Hochwasserschutzkonzept für den Deilbach in Zusammenarbeit mit den Oberlauf-Gemeinden und dem Bergisch-Rheinischen Wasserverband aktualisiert werden, wobei eine Ausweitung auf weitere Gewässer angestrebt wird.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Verbesserung der Bürgerkommunikation zur Eigenvorsorge sowie der Anpassung an den Klimawandel durch den Ausbau der Regenwasserbewirtschaftung und die Sicherung städtischer Notwasserbrunnen. Die Stadt Essen beabsichtigt, sich zudem in die landesweiten Maßnahmen des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz einzubringen. Für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen wird ein zusätzlicher Personalbedarf angemerkt, dessen genaue Ausgestaltung noch mit dem Land NRW abzustimmen ist. Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie der Rat der Stadt Essen sollen die Vorlage zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.05.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 29.Förderung des Anfängerschwimmens in Essen hier: Änderung der Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Essener Sportvereine und Sportverbände zur Förderung des Sports und neue Grundsätze für die FörderungZur Vorlage · 0679/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen beabsichtigt, die Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Essener Sportvereine und Sportverbände zu ändern, um die Förderung des Anfängerschwimmens zu unterstützen. Mit der vorliegenden Vorlage wird vorgeschlagen, die Ziffer 2.1 der bestehenden Sportförderrichtlinien um den spezifischen Förderzweck „Zuschüsse zur Förderung des Anfängerschwimmens“ zu ergänzen. Zudem sollen die in der Vorlage enthaltenen Grundsätze für diese Zuschüsse verabschiedet werden.
Hintergrund der Initiative ist ein erhöhter Bedarf an Schwimmkursen für Kinder, der unter anderem auf die Schließungen der Essener Bäder während der Pandemie sowie auf einen Mangel an geschultem Personal zurückzuführen ist. Zur Bekämpfung dieses Mangels wurde bereits eine Initiative gestartet, die zur Gewinnung von Schwimmlehrkräften und Schwimmassistenten aufgerufen hat.
Die Förderung soll über den Essener Sportbund (ESPO) erfolgen, der die Verteilung der Mittel übernimmt. Bezuschusst werden können Honorare für Schwimmassistenten und Übungsleiter im Rahmen der Übungsleiterfreipauschale sowie Kosten für deren Ausbildung, etwa für erweiterte Führungszeugnisse, die Erwerbung der Rettungsfähigkeit oder methodisch-didaktische Schulungen. Zudem können Kosten für die Durchführung von Kursen, die nicht durch Teilnehmergebühren gedeckt sind, sowie Kosten für die Anmietung von Räumlichkeiten übernommen werden. Die für das Programm erforderlichen Mittel in Höhe von 60.000 Euro sind im Wirtschaftsplan der Sport- und Bäderbetriebe Essen vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.05.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 30.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Digitalisierung und umweltgerechte Steuerung des Straßenverkehrs"Zur Vorlage · 0786/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0786/2022/6 befasst sich mit dem Bau und dem Baubeginn der Maßnahme „Digitalisierung und umweltgerechte Steuerung des Straßenverkehrs“ in Essen. Das Projekt verfolgt das Ziel, die Stickstoffdioxid- sowie die Feinstaubbelastung durch die Digitalisierung der Verkehrsinfrastruktur, den Aufbau einer Verkehrsleitzentrale und die Einrichtung von Reallaboren zu reduzieren. Die Umsetzung ist in zehn Arbeitspakete unterteilt und umfasst eine Laufzeit von fünf Jahren ab Projektbeginn.
Die Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich auf rund 14.602.000 Euro. Davon entfallen 12.883.500 Euro auf Investitionskosten und 1.718.500 Euro auf Konsumkosten. Ein wesentlicher Teil der Finanzierung wird durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur übernommen, wobei die Förderquote bei 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten liegt. Dies entspricht einem maximalen Förderbetrag von 10.221.300 Euro, wodurch ein städtischer Eigenanteil von maximal rund 4.380.700 Euro verbleibt.
Innerhalb der konsumtiven Aufwendungen sind rund 305.000 Euro für Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung vorgesehen. Die Personalkosten für vier Vollzeitstellen in den zuständigen Fachbereichen belaufen sich auf 1.348.128 Euro, wobei auch hier eine Refinanzierung durch den Projektgeber in Höhe von 70 Prozent vorgesehen ist. Nach Ablauf der fünfjährigen Gewährleistungsfrist werden Instandhaltungskosten in Höhe von etwa 1.085.000 Euro erwartet. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll die Vorlage zur Kenntnis nehmen, während der Ausschuss für Verkehr und Mobilität eine Empfehlung zum Beschluss des Rats der Stadt zum Bau und Baubeginn abgeben soll.
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Beratungsfolge
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.05.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 31.Neubau Campus Bockmühle Essen-Altendorf Sechszügige Gesamtschule mit Stadtteilnutzung hier: Mehrkosten PlanungsmittelZur Vorlage · 0662/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Weiterbeauftragung von Planungsleistungen für das Projekt „Neubau Campus Bockmühle“ entscheiden. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine sechszügige Gesamtschule mit Stadtteilnutzung. Die Vorlage sieht eine Anpassung der bisherigen Planungskosten von 10.680.000 € um 6.820.000 € auf insgesamt 17.500.000 € vor. Grundlage hierfür ist ein aktualisierter Gesamtkostenrahmen von 152.700.000 €, der sich aus 129.500.000 € für Bau- und Planungskosten sowie einer prognostizierten Kostensteigerung von 23.200.000 € zusammensetzt. Als Ursachen für die Kostensteigerung werden gestiegene Baupreise sowie eine Vergrößerung der Außenanlagen von 34.0<0xE2><0x80><0xAF>000 m² auf 64.000 m² angeführt.
Die Finanzierung der Planungsleistungen ist über ein Budget von etwa 5.100.000 € im Jahr 2022 sowie über Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2023 bis 2025 vorgesehen. Der Abschluss des letzten Bauabschnitts ist für Anfang 2029 geplant. Die Stadt Essen ist als Schulträger gemäß dem Schulgesetz NRW zur Bereitstellung der erforderlichen Schulräume verpflichtet. In einer Vor-Einschätzung der Klimarelevanz wurde die Auswirkung des Projekts auf den Klimaschutz als positiv bewertet, da die Schulbauleitlinien eine Sanierung nach aktuellen ökologischen Vorgaben vorsehen. Der Beschlussvorschlag berücksichtigt die Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse und die Kenntnisnahme der Bezirksvertretung III.
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Beratungsfolge
- 08.06.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (12. Sitzung) — Kenntnisnahme mit Anmerkungen
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.05.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (11. Sitzung) — abgesetzt
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 32.Weiterentwicklung Sportschule NRW, Helmholtz-Gymnasium, Rosastraße 83 hier: Mehrkosten Neubau einer Doppelturnhalle und eines KraftraumesZur Vorlage · 0666/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Baubeginn für die Erweiterung der Sportschule NRW am Helmholtz-Gymnasium neu regeln. Konkret wird vorgeschlagen, den bestehenden Beschluss vom August 2020 aufzuheben und statzeitig einen vorzeitigen Bau- und Baubeginn für die Projekte einer Doppelturnhalle sowie eines Kraftraumes zu genehmigen. Die Umsetzung der Maßnahmen soll so erfolgen, dass die Arbeiten an der Kanalsanierung in den Sommerferien 2022 starten können, um den laufenden Schulbetrieb nicht zu beeinträchtigen.
Die Kosten für die Bauvorhaben haben sich gegenüber der ursprünglichen Planung erhöht. Während die Gesamtkosten nach Abschluss der Leistungsphase 3 noch auf 8,35 Millionen Euro geschätzt wurden, belaufen sich die aktuellen Kosten nach Leistungsphase 6 inklusive einer Managementgebühr auf insgesamt 11.410.000 Euro. Diese Steigerung um insgesamt 3.060.000 Euro begründet sich durch Baukostensteigerungen, Optimierungen beim Einbruchschutz und der Freianlagenherrichtung sowie durch die Kanalsanierung, Bombenentschärfungen und Risikozuschläge.
Für die Doppelturnhalle werden Gesamtkosten von 8.875.000 Euro veranschlagt, für den Kraftraum 2.535.000 Euro. Das Land Nordrhein-Westfalen hat bereits eine Förderzusage in Höhe von insgesamt rund 4,95 Millionen Euro erteilt, wobei der finale Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf noch aussteht. Der verbleibende städtische Eigenanteil beläuft sich auf etwa 6.455.179 Euro. Die Finanzierung der notwendigen Verpflichtungsermächtigungen soll über das Neubauprogramm Schulerweiterung erfolgen.
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Beratungsfolge
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung)
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (11. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.05.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (11. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.04.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 32.1Weiterentwicklung Sportschule NRW, Helmholtz-Gymnasium, Rosastraße 83 hier: Mehrkosten Neubau einer Doppelturnhalle und eines KraftraumesZur Vorlage · 0666/2022/7 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen hat den Bau sowie den Baubeginn für zwei Projekte im Rahmen der Weiterentwicklung der Sportschule NRW am Helmholtz-Gymnasium beschlossen. Dies umfasst die Errichtung einer Doppelturnhalle mit aktuellen Baukosten von 8.875.000 Euro sowie eines Kraft- und Athletikraumes mit Kosten in Höhe von 2.535.000 Euro. Die Gesamtkosten für beide Maßnahmen belaufen sich auf 11.410.000 Euro.
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt durch den städtischen Haushalt unter Berücksichtigung bereits bewilligter Landesmittel. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat Zuwendungsbescheide in Höhe von 4.191.237 Euro für die Doppelturnhalle und 763.585 Euro für den Kraft- und Athletikraum erteilt. Voraussetzung für diese Zuwendungen ist die Sicherstellung der erforderlichen Eigenmittel durch den Rat der Stadt Essen.
Der Eigenmitteleinsatz der Stadt beläuft sich auf 4.683.763 Euro für die Doppelturnhalle und 1.771.415 Euro für den Kraft- und Athletikraum. Zur Deckung der Kosten werden Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2022 benötigt, wobei die Kassenwirksamkeit der Mittelabflüsse in die Jahre 2023 und 2024 verteilt wird. Die Finanzierung erfolgt über das Neubauprogramm Schulerweiterung. Die Stadt ist als Schulträger gemäß dem Schulgesetz NRW dazu verpflichtet, die für den Schulbetrieb und den Sportschwerpunkt erforderlichen Einrichtungen bereitzustellen.
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Beratungsfolge
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 33.Sicherung der Bauleitplanung: Satzung der Stadt Essen über eine Veränderungssperre für den Bereich "Emscherstraße, südlich Güterbahn" Stadtbezirk: VI Stadtteil: KaternbergZur Vorlage · 0617/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen hat einen Beschlussvorschlag zur Erlassung einer Satzung über eine Veränderungssperre im Stadtteil Katernberg vorgelegt. Die Sperre soll für ein etwa 42.500 Quadratmeter großes Gebiet im Bereich der Emscherstraße, südlich der Güterbahn, für die Dauer von zwei Jahren gelten. Der Geltungsbereich wird im Norden durch einen Waldstreifen, im Osten durch die Emscherstraße, im Süden durch den Standort der Entsorgungsbetriebe Essen GmbH und im Westen durch das Betriebsgelände der CAT Automobillogistik Essen GmbH begrenzt.
Hintergrund der Maßnahme ist die Sicherung der laufenden Bauleitplanung. Ein Eigentümer hat für ein Grundstück an der Emscherstraße 63 einen Antrag nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zur Zerlegung von 600 Autos pro Woche gestellt. Da dieses Vorhaben den Zielen eines bereits beschlossenen Aufstellungsbeschlusses für einen neuen Bebauungsplan entgegensteht, soll die Veränderungssperre die städtebauliche Ordnung aufrechterhalten. Ziel der künftigen Planung ist die Festsetzung eines umweltverträglichen Gewerbegebietes, das bestimmte Störwirkungen ausschließt, um die angrenzenden Wohngebiete zu schützen. Zudem sollen im Plangebiet die Ansiedlung von Einzelhandel mit zentrenrelevanten Sortimenten sowie Vergnügungsstätten, Wettannahmestellen und Prostitutionsbetrieben verhindert werden. Die Veränderungssperre tritt spätestens nach zwei Jahren oder mit Abschluss der rechtsverbindlichen Bauleitplanung außer Kraft. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauen empfiehlt den Beschluss dem Rat der Stadt, vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung VI.
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Beratungsfolge
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (11. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 34.Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 51 BO: Gerthe-West zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP)Zur Vorlage · 0650/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung sieht den Aufstellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr vor. Konkret geht es um das Verfahren „51 BO: Gerthe-West“, welches ein Gebiet in der Stadt Bochum betrifft.
Gegenstand der Änderung ist die Schaffung planungsrechtlicher Grundlagen für die Baulandentwicklung „Gerthe-West“. In Kooperation mit NRW.URBAN ist die Errichtung eines neuen Wohngebietes mit etwa 380 Wohneinheiten geplant. Das Projekt folgt auf die Entscheidung der Bochumer Politik, die ursprünglich geplante Westumgehung in Gerthe zugunsten einer Wohnbauentwicklung auf der Fläche aufzugeben. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 12 Hektar, wobei der Bereich der RFNP-Änderung eine Größe von insgesamt 10,5 Hektar aufweist.
Im regionalplanerischen Teil soll die Festlegung als „Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche“ weitgehend durch „Allgemeine Siedlungsbereiche“ ersetzt werden. Im flächennutzungsplanerischen Teil ist vorgesehen, Flächen, die bisher als Verkehrsflächen oder Grünflächen dargestellt sind, überwiegend als Wohnbauflächen auszuweisen. Das Verfahren umfasst zudem die Festlegung von Grünflächen entlang der Grenze zu Herne. Das weitere Vorgehen sieht eine frühzeitige Beteiligung sowie die Erarbeitung eines Umweltberichts vor. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll den Bericht zur Kenntnis nehmen und dem Rat der Stadt Essen eine Empfehlung zur Beschlussfassung vorlegen.
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Beratungsfolge
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 35.Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 52 GE/BO: nördlich Watermanns Weg zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP)Zur Vorlage · 0652/2022/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung zum Geschäftsbereich 7 behandelt den Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 52 GE/BO. Ziel der Änderung ist die Anpassung des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr für ein Gebiet nördlich des Watermanns Weg, welches sich über die Stadtgrenzen von Essen, Bochum und Gelsenkirchen erstreckt.
Das betroffene Planungsgebiet umfasst etwa 11,2 Hektar und liegt im Bereich des ehemaligen Güterbahnhofs Gelsenkirchen-Wattenscheid sowie angrenzender Flächen in Bochum. Die geplante Änderung soll die Entwicklung eines interkommunalen Stadtquartiers ermöglichen. Dabei sollen unter anderem Wohnbaupotenziale erschlossen und Flächen für Klein- und Kleinstgewerbe geschaffen werden. Die Planung sieht eine integrierte Freiraumentwicklung vor, die den Radschnellweg 1 (RS 1) als Grünkorridor sowie die Umgestaltung des Wattenscheider Bachs durch die Emschergenossenschaft berücksichtigt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen den Bericht zur Kenntnis nimmt und dem Rat der Stadt Essen eine Entscheidung empfiehlt. Die Änderung des RFNP soll die bestehenden Festlegungen an die aktuellen Gegebenheiten anpassen. Das weitere Verfahren umfasst ein Scoping zur Festlegung der Umweltprüfung im dritten Quartal 2022, die öffentliche Auslegung sowie die abschließende Genehmigung durch die Landesplanungsbehörde.
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Beratungsfolge
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung)
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 36.Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 53 GE: Gewerbepark Schalke-Nord zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP)Zur Vorlage · 0659/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung (Nummer 0659/2022/7) behandelt den Aufstellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr. Konkret geht es um das Verfahren 53 GE, welches den Gewerbepark Schalke-Nord betrifft.
Der Gegenstand der Änderung ist eine Fläche, die im aktuellen RFNP für einen örtlichen Hauptverkehrszug vorgesehen ist. Dieser Straßenverlauf sollte von der Anschlussstelle Schalke der BAB A 42 in südlicher Richtung bis zur Kurt-Schumacher-Straße führen. Da die Stadt Gelsenkirchen die Realisierung des letzten Teilstücks der geplanten Straße nicht mehr verfolgt, soll durch die Planänderung die Zerschneidung des Gewerbegebietes verhindert werden. Zudem soll die Wiedernutzung überwiegend brachgefallener Flächen erleichtert werden. Die Verwaltung führt an, dass die Straßenplanung auch aus Umweltaspekten sowie im Hinblick auf den Klimaschutz nicht weitergeführt wird, um eine weitere Zunahme von Lärm- und Schadstoffemissionen im Bereich der Kurt-Schumacher-Straße zu vermeiden.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll den Bericht zur Kenntnis nehmen und dem Rat der Stadt Essen eine Empfehlung zur Beschlussfassung geben. Das Verfahren umfasst die Festlegung des Untersuchungsrahmens (Scoping) sowie die anschließende Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Nach dem Planbeschluss ist die Genehmigung durch die Landesplanungsbehörde erforderlich.
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Beratungsfolge
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 37.Auslegungsbeschluss für das Änderungsverfahren 44 MH: Wissollstraße zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP)Zur Vorlage · 0660/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung zum Änderungsverfahren 44 MH (Wissollstraße) sieht die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der öffentlichen Stellen, Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange vor. Der Rat der Stadt Essen soll die Ergebnisse der bereits durchgeführten frühzeitigen Beteiligung zur Kenntnis nehmen und den Planentwurf für das Verfahren offiziell einleiten.
Gegenstand der Planung ist ein etwa 23,1 Hektar großes Areal im Essener Stadtteil Speldorf. Ziel ist die Neuausrichtung des ehemaligen Unternehmensstandortes der Tengelmann Warenhandelsgesellschaft KG zu einem gemischt genutzten Quartier. Da die Flächen im aktuellen Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) primär für gewerbliche und industrielle Nutzungen reserviert sind, eine Umsetzung aufgrund der angrenzenden Wohnbebauung und der Verkehrsanbindung jedoch als nicht realisierbar gilt, ist eine Änderung der Flächennutzung beabsichtigt. Geplant ist die Umwandlung in Mischbauflächen sowie die Sicherung bestehender Wohnnutzungen durch die Festlegung von Wohnbauflächen.
Im Rahmen der Neuausrichtung ist zudem eine geringfügige Erweiterung von Siedlungsflächen im Bereich der Grünflächen vorgesehen, um zusätzliche Mischbauflächen nördlich der Liebigstraße zu ermöglichen. Die geplante Trassenführung des Radschnellweges Ruhr (RS 1) bleibt dabei in der Grünverbindung erhalten. Die öffentliche Auslegung ist für die Dauer eines Monats vorgesehen. Nach Abschluss der Beteiligung wird die Planänderung den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt und der Landesplanungsbehörde zur Genehmigung eingereicht.
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Beratungsfolge
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 38.Öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Trägergemeinschaft des Rettungshubschraubers „Christoph 9"Zur Vorlage · 0521/2022/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, der neuen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Trägergemeinschaft des Rettungshubschraubers „Christoph 9“ zuzustimmen. Der Rettungshubschrauber hat seinen Standort in Duisburg, welches als Kernträger fungiert, während die Stadt Essen Mitglied der Trägergemeinschaft ist. Die Grundlage für den Einsatz bildet das Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches die flächendeckende Versorgung mit Notfallrettungsleistungen vorschreibt.
Die neue Vereinbarung sieht vor, die Ermächtigung zur Erlassung einer Gebührensatzung zur Refinanzierung der Einsätze aufzunehmen. Ziel ist es, die Finanzierungssicherheit zu erhöhen und das bisherige Defizit der Trägergemeinschaft zu reduzieren. Bisher konnte durch Verhandlungen mit den Krankenkassen und Unfallversicherungsträgern keine vollständige Kostendeckung erzielt werden. Im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens unter Beteiligung der Bezirksregierung hat die Stadt Essen zugestimmt, sich mit etwa 150.000 Euro an dem entstandenen Defizit zu beteiligen.
Nach Abschluss der Vereinbarung soll die Kernträgerin, die Stadt Duisburg, eine Gebührensatzung für das gesamte Einsatzgebiet erlassen, wobei die Mitglieder der Trägergemeinschaft frühzeitig einzubeziehen sind. Um eine verlässliche Haushaltsplanung zu ermöglichen, wird pro Träger eine jährliche Umlage von bis zu 15.000 Euro erhoben. Die Kosten sind in der Haushaltsplanung des Rettungsdienstes berücksichtigt. Der Erlass der Gebührensatzung ist für das laufende Jahr geplant, wobei die Beteiligung der Krankenkassen vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.05.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 39.Fahrzeugbeschaffungen für die Feuerwehr EssenZur Vorlage · 0522/2022/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Feuerwehr hat einen Beschlussvorschlag zur Fahrzeugbeschaffung vorgelegt, der den Rat der Stadt Essen eine Investition in Höhe von voraussichtlich 7.049.000 Euro empfehlen soll. Die Maßnahme umfasst die Anschaffung von neun Rettungswagen, sechs Löschfahrzeugen, zwei Gerätewagen Atemschutz, einer Drehleiter sowie eines Rüstwagens.
Die Beschaffungen sind als Ersatz für Fahrzeuge geplant, die ihre technisch-wirtschaftliche Lebensdauer spätestens im Jahr 2024 erreichen, sowie für ein Löschfahrzeug, das einen wirtschaftlichen Totalschaden durch einen Pumpenausfall erlitten hat. Die Einleitung der Prozesse für die Jahre 2022 bis 2024 ist laut Vorlage aufgrund der aktuellen marktüblichen Fertigungszeiten notwendig, da Lieferungen teilweise erst für das Jahr 2024 erwartet werden. Durch größere Bestellmengen sollen zudem Preisnachlässe erzielt werden. Die ausrangierten Fahrzeuge werden je nach Zustand verschrottet, verkauft oder vorübergehend für andere Zwecke innerhalb der Feuerwehr genutzt.
Die Finanzierung der Investitionen ist im Haushaltsplan 2022 durch entsprechende Ansätze und Verpflichtungsermächtigungen in den Produktgruppen für Gefahrenabwehr und Rettungsdienst vorgesehen. Die Kosten verteilen sich auf die Jahre 2022 bis 2024. Die Maßnahme dient der Aufrechterhaltung des Rettungsdienstes sowie der Gefahrenabwehr und Brandschutzaufgaben in Essen. Die Rettungswagen werden in der kostenrechnenden Einrichtung Rettungsdienst eingesetzt, wodurch eine Refinanzierung über Gebühreneinnahmen erfolgt.
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Beratungsfolge
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.05.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 40.Anpassung der Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Essen vom 13.07.2018 nebst GebührentarifZur Vorlage · 0588/2022/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen beabsichtigt, die Verwaltungsgebührenordnung (VGO) vom 13. Juli 2018 sowie den dazugehörigen Gebührentarif anzupassen. Mit der vorliegenden Vorlage 0588/2022/1 wird der Erlass einer Satzung zur Änderung der VGO vorgeschlagen.
Die Überarbeitung der Gebührenordnung dient der Umsetzung gesetzlicher und redaktioneller Änderungen. Im Rahmen der Aktualisierung wurden Verweise auf Gesetze, Verordnungen und Dienstanweisungen überprüft und angepasst. Zudem wurden Begriffe im Sinne einer geschlechtsneutralen Sprache gemäß den Vorgaben der Stadt Essen überarbeitet.
Parallel zur Änderung der Ordnung ist eine Aktualisierung des Gebührentarifs vorgesehen. Die Fachbereiche wurden dazu angehalten, die Gebühren für besondere Verwaltungsleistungen an die Kostenentwicklung anzupassen und Einnahmemöglichkeiten zu prüfen. Die Änderungen umfassen vornehmlich moderate Anpassungen bestehender Tarifstellen. Eine Neuerung stellt die Einführung der Tarifstelle 11 im Bereich des Einwohneramtes dar, die eine Gebühr von 20,00 Euro für die Reservierung eines Eheschließungstermins über das Online-Traukalender-System festlegt. Diese Maßnahme wird als Reaktion auf die Digitalisierungsprozesse in der Verwaltung beschrieben.
Der Beschlussvorschlag sieht eine Empfehlung durch den Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie durch den Haupt- und Finanzausschuss vor, damit der Rat der Stadt Essen die Änderung der Satzung final beschließt.
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Beratungsfolge
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (11. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.05.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 41.Niederschrift Nr. 13 über die Sitzung des Rates der Stadt Essen vom 30.03.2022
- 42.Anfragen von Ratsmitgliedern
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 43.Mitteilungen der Verwaltung
- 44.Vorschlag für die Wahl von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern beim Landessozialgericht NRWErgebnis: einstimmig beschlossen
- 45.Zukunft der Entsorgung in Essen hier: Ausrichtung der EBE GmbH nach dem 31.12.2023Ergebnis: abgesetzt/vertagt
- 46.Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der UkraineErgebnis: Kenntnis genommen
- 47.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 48.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil