Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 53 GE: Gewerbepark Schalke-Nord zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung (Nummer 0659/2022/7) behandelt den Aufstellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr. Konkret geht es um das Verfahren 53 GE, welches den Gewerbepark Schalke-Nord betrifft.
Der Gegenstand der Änderung ist eine Fläche, die im aktuellen RFNP für einen örtlichen Hauptverkehrszug vorgesehen ist. Dieser Straßenverlauf sollte von der Anschlussstelle Schalke der BAB A 42 in südlicher Richtung bis zur Kurt-Schumacher-Straße führen. Da die Stadt Gelsenkirchen die Realisierung des letzten Teilstücks der geplanten Straße nicht mehr verfolgt, soll durch die Planänderung die Zerschneidung des Gewerbegebietes verhindert werden. Zudem soll die Wiedernutzung überwiegend brachgefallener Flächen erleichtert werden. Die Verwaltung führt an, dass die Straßenplanung auch aus Umweltaspekten sowie im Hinblick auf den Klimaschutz nicht weitergeführt wird, um eine weitere Zunahme von Lärm- und Schadstoffemissionen im Bereich der Kurt-Schumacher-Straße zu vermeiden.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll den Bericht zur Kenntnis nehmen und dem Rat der Stadt Essen eine Empfehlung zur Beschlussfassung geben. Das Verfahren umfasst die Festlegung des Untersuchungsrahmens (Scoping) sowie die anschließende Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Nach dem Planbeschluss ist die Genehmigung durch die Landesplanungsbehörde erforderlich.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 25.05.2022einstimmig beschlossen
- 19.05.2022einstimmig empfohlen
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Amt für Stadtplanung- und Entwicklung
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