Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 13 über die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vom 02.12.2021
- 2.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 3.Konzept "Zusammenleben in Vielfalt", hier: Monitoring-Bericht 2021Zur Vorlage · 0368/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0368/2022/OB befasst sich mit dem Monitoring-Bericht 2021 zum Konzept „Zusammenleben in Vielfalt“. Der Bericht dient dazu, den Integrationsprozess in Essen anhand von Kennzahlen zu beobachten und als Planungsgrundlage für kommunalpolitisches Handeln zu nutzen. Ziel ist es, die Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte zu bewerten und Handlungsbedarfe zu identifizieren.
Der Bericht ist in drei Kapitel unterteilt. Das erste Kapitel fasst die wesentlichen Ergebnisse zusammen, während das zweite Kapitel demografische Entwicklungen unter dem Aspekt der Migration beleuchtet, einschließlich der Bevölkerungsentwicklung und Wanderungsbewegungen der letzten fünf Jahre. Das dritte Kapitel zeigt Entwicklungen in verschiedenen Handlungsfeldern auf, basierend auf Daten des Amtes für Statistik, Stadtforschung und Wahlen sowie weiterer Fachbereiche.
In der Datenerhebung unterscheidet der Bericht zwischen Personen ohne und mit Einwanderungsgeschichte. Dabei wird der Begriff „Migrationshintergrund“ durch die Bezeichnung „Einwanderungsgeschichte“ ersetzt. Zudem wurde die Gruppe der „Neuzugewanderten“ als neue Kenngröße aufgenommen, welche Nichtdeutsche umfasst, die in den letzten fünf Jahren aus dem Ausland eingereist sind.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die verschiedenen Bezirksvertretungen den Bericht zur Kenntnis nehmen. Diverse Ausschüsse sowie der Integrationsrat und der Seniorenrat sollen den Bericht ebenfalls zur Kenntnis nehmen und eine Fortschreibung empfehlen. Der Rat der Stadt soll den Bericht zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung mit der weiteren Fortschreibung beauftragen.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen und mit Gegenstimmen der AfD mehrheitlich empfohlen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (16. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 20.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.05.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.05.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.05.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (11. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 11.05.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (14. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 10.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.05.2022 · Kulturausschuss (13. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 04.05.2022 · Seniorenrat (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.05.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.04.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.03.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.03.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (10. Sitzung) — geschoben in die Juni-Sitzung
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 4.Bedarfsplanung für den Katastrophenschutz der Stadt EssenZur Vorlage · 0624/2022/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen hat einen Katastrophenschutzbedarfsplan vorgelegt, der die organisatorische, technische und materielle Ausrichtung des Katastrophenschutzes im Stadtgebiet festlegen soll. Die Grundlage für diesen Plan bildet eine Risikoanalyse, die durch ein externes Sicherheitsberatungsunternehmen durchgeführt wurde. Dabei wurden verschiedene Schadensszenarien modelliert und bewertet, um die erforderlichen Bewältigungskapazitäten für die Gefahrenabwehr zu ermitteln.
Der Plan umfasst Maßnahmen zur Verbesserung verschiedener Fachdienste, darunter der Brandschutz, die Technische Hilfeleistung, der Sanitäts- und Rettungsdienst sowie die CBRN-Gefahrenabwehr. Die Umsetzung erfordert Anpassungen bei Personal, Fahrzeugen, Technik und Immobilien. Daraus resultieren nach Angaben der Verwaltung ein Mehrbedarf im Ergebnis- und Finanzplan sowie eine Ausweitung des Stellenplans.
Der Rat der Stadt sowie die zuständigen Ausschüsse sollen den Bedarfsplan und die Ausführungen eines externen Gutachters zum Zivilschutz zur Kenntnis nehmen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Umsetzung des Plans vorzubereiten und zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei sollen noch ausstehende gutachterliche Stellungnahmen zur organisatorischen Implementierung in die gesamte Stadtverwaltung sowie zur Anpassung der Organisationsüberprüfung des zuständigen Fachbereichs berücksichtigt werden. Ein Maßnahmenkatalog soll die inhaltlichen und zeitlichen Prioritäten festlegen und die finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt differenziert darstellen.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.06.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.06.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — eingebracht
- 17.05.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (11. Sitzung) — eingebracht
- 11.05.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (14. Sitzung) — eingebracht
- 03.05.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (13. Sitzung)
Ergebnis: eingebracht - 5.Schulentwicklungsplanung 2022 - 2030 für die Stadt Essen Band 3: Berufskollegs der Stadt EssenZur Vorlage · 0593/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0593/2022/4 behandelt den dritten Band der Schulentwicklungsplanung 2022–2030 für die Stadt Essen, welcher die Situation der Berufskollegs thematisiert. Im Schuljahr 2021/2022 wurden neun städtische Berufskollegs mit insgesamt 16.239 Schülerinnen und Schülern besucht. Die Analyse der Planungsgrundlagen zeigt einen Bedarf für drei Neubauten, eine Schulschließung sowie mindestens zwei Standorterweiterungen auf. Zudem werden verschiedene Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen an den Standorten Bildungspark, Mitte, Ost, West, Erich-Brost, Heinz-Nixdorf, Hugo-Kükelhaus, Robert-Schmidt und Robert-Schuman aufgeführt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft eine Empfehlung zu diesem Band ausspricht. Der Rat der Stadt Essen soll den Inhalt zur Kenntnis nehmen, die aufgeführten Bedarfe grundsätzlich anerkennen und die Verwaltung mit der Prüfung konkreter Umsetzungsmöglichkeiten beauftragen. Die Bezirksvertretungen I, III, IV, V, VI, VII und VIII sowie der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen und der Integrationsrat sollen die Vorlage zur Kenntnis nehmen. Der Jugendhilfeausschuss sowie die Bezirksvertretungen II und IX nehmen die Vorlage nachträglich zur Kenntnis. Weitere Angaben zu Kosten oder einer spezifischen Klimarelevanz sind in diesem Dokument nicht enthalten.
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Beratungsfolge
- 23.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.06.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.05.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.05.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (11. Sitzung) — eingebracht und in die nächste ASBW Sitzung geschoben
- 10.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.1Schulentwicklungsplanung 2022-2030 für die Stadt Essen Band 3: Berufskollegs der Stadt Essen hier: Umsetzungskonzept (Antrag der Fraktion Die LINKE.)Zur Vorlage · 0912/2022/LINKE · Antrag LINKE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat im Rahmen der Schulentwicklungsplanung 2022–2030 einen Antrag gestellt, der die Erarbeitung eines Umsetzungskonzepts für die Berufskollegs der Stadt Essen fordert. Die Vorlage richtet sich an den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen und den Rat der Stadt.
Die Verwaltung wird gebeten, bis nach den Herbstferien ein Konzept zu erstellen, das die geplanten Umsetzungsschritte, einen Zeitplan für Neu-, Um- und Abbaumaßnahmen sowie eine Kostenschätzung umfasst. Der Antrag verlangt zudem die Darstellung eines möglichen personellen Mehrbedarfs für Baumaßnahmen sowie die Festlegung von Kriterien zur Priorisierung und zur Beschleunigung einzelner Vorhaben. Zudem soll aufgezeigt werden, welche Maßnahmen bereits ab dem Jahr 2023 umsetzbar sind.
Ein weiterer Schwerpunkt des Antrags liegt auf der Reduzierung des Instandhaltungsstaus und der Identifizierung geeigneter Standorte für Neubauten, die eine gute Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Personennahverkehr und dem Rad ermöglichen. Die Anpassung des Raumprogramms in den Schulbauleitlinien soll dabei unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus dem Umbau des Heinz-Nixdorf-Berufskollegs geprüft werden. Ziel der Anfrage ist es, die im dritten Band der Schulentwicklungsplanung aufgezeigten Handlungsempfehlungen in eine konkrete Planung zu überführen, um steigenden Schülerzahlen und den Anforderungen an die Schulqualität gerecht zu werden.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.06.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt zur Beratung in den Rat geschoben
- 11.05.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (11. Sitzung) — in die nächste ASBW Sitzung geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt zur Beratung in den Rat geschoben - 6.Projekt Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme (4. Call)Zur Vorlage · 0503/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zum Projekt „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme (4. Call)“ dient der Information des Ausschusses für Verkehr und Mobilität sowie des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen über den aktuellen Sachstand. Das Projekt, das auf einer Förderung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr basiert, verfolgt das Ziel, durch die Erfassung von Verkehrs- und Umweltdaten mittels Sensoren und Kameras eine innovative Stadt- und Verkehrsentwicklung zu ermöglichen. Mittels künstlicher Intelligenz sollen Verkehrsmuster analysiert werden, um Auswirkungen auf das Stadtgebiet frühzeitig zu erkennen und die Verkehrssteuerung sowie den Verkehrsfluss zu optimieren.
Im Rahmen der Umsetzung sind zwei EU-weite Ausschreibungsverfahren geplant. Der erste Auftrag umfasst die Technologien für das Verkehrs- und Umwelt-Monitoring, die Datenanalyse in einem zentralen DataHub, die Entwicklung von KI-gestützten Steuerungsstrategien für Lichtsignalanlagen sowie die Schaffung von Schnittstellen für eine intermodale Mobilitätsplattform. Der zweite Auftrag betrifft die externe Projektsteuerung.
Zudem werden Reallabore auf ausgewählten Hauptverkehrsstraßen wie der Ruhrallee, der Gladbecker Straße, der Bottroper Straße und der Altenessener Straße durchgeführt, um Maßnahmen zur Senkung der Stickstoffbelastung zu testen. Während für die Ruhrallee eine Voruntersuchung zur Optimierung der Verkehrssteuerung und zur Stärkung des ÖPNV läuft, wurden an der Gladbecker Straße bereits Anpassungen der Grünphasen sowie der Einsatz mobiler Informationstafeln erprobt. Für die Personalverwaltung der zuständigen Abteilung ist eine dritte Stelle aufgrund fehlender Bewerbungen neu auszuschreiben.
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Beratungsfolge
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.05.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Billigkeitsrichtlinie für kommunale Klimaschutzinvestitionen: Umsetzung in EssenZur Vorlage · 0687/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Aufstockung ihres Solarförderprogramms sowie die Umsetzung weiterer Klimaschutzmaßnahmen unter Verwendung der „Billigkeitsrichtlinie für kommunale Klimaschutzinvestitionen“ des Landes Nordrhein-Westfalen. Da das bisherige Budget von 500.000 Euro für die Förderung von Photovoltaik- und Solaranlagen bereits ausgeschöpft ist, soll das Programm um 300.00verkehr um 300.000 Euro erweitert werden. Ziel ist es, die installierte Leistung um etwa 3.000 kWp zu erhöhen, um die Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie zu unterstützen.
Zusätzlich sollen Mittel für die Verbesserung des Energiemanagements in der Immobilienwirtschaft eingesetzt werden. Hierfür ist die flächendeckende Ausstattung kommunaler Sporthallen mit Zählereinrichtungen für Wärme, Gas und Wasser sowie die Beschaffung mobiler Messgeräte vorgesehen. Für diese Maßnahmen sind etwa 285.000 Euro veranschlagt, um eine gebäudescharfe Verbrauchserfassung zu ermöglichen und Energieverbräuche zu reduzieren.
Ein weiterer Teil der Mittel fließt in die Förderung des Radverkehrs. Geplant ist die Errichtung von Radabstellanlagen in Einkaufsstraßen und Wohnquartieren. Dabei sollen zunächst mobile Fahrradplattformen im Wert von 40.000 Euro eingesetzt werden, um den Bedarf an Parkflächen zu testen und eine dauerhafte Umwidmung von Verkehrsraum zu prüfen. Zudem sind 50.000 Euro für die Entwicklung eines Förderprogramms für Radabstellanlagen an Mehrfamilienhäusern vorgesehen. Die vorliegende Vorlage dient der Kenntnisnahme in den zuständigen Ausschüssen für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, Verkehr und Mobilität sowie Stadtentwicklung, -planung und Bauen.
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Beratungsfolge
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.05.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.05.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Digitalisierung und umweltgerechte Steuerung des Straßenverkehrs"Zur Vorlage · 0786/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0786/2022/6 befasst sich mit dem Bau und dem Baubeginn der Maßnahme „Digitalisierung und umweltgerechte Steuerung des Straßenverkehrs“ in Essen. Das Projekt verfolgt das Ziel, die Stickstoffdioxid- sowie die Feinstaubbelastung durch die Digitalisierung der Verkehrsinfrastruktur, den Aufbau einer Verkehrsleitzentrale und die Einrichtung von Reallaboren zu reduzieren. Die Umsetzung ist in zehn Arbeitspakete unterteilt und umfasst eine Laufzeit von fünf Jahren ab Projektbeginn.
Die Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich auf rund 14.602.000 Euro. Davon entfallen 12.883.500 Euro auf Investitionskosten und 1.718.500 Euro auf Konsumkosten. Ein wesentlicher Teil der Finanzierung wird durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur übernommen, wobei die Förderquote bei 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten liegt. Dies entspricht einem maximalen Förderbetrag von 10.221.300 Euro, wodurch ein städtischer Eigenanteil von maximal rund 4.380.700 Euro verbleibt.
Innerhalb der konsumtiven Aufwendungen sind rund 305.000 Euro für Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung vorgesehen. Die Personalkosten für vier Vollzeitstellen in den zuständigen Fachbereichen belaufen sich auf 1.348.128 Euro, wobei auch hier eine Refinanzierung durch den Projektgeber in Höhe von 70 Prozent vorgesehen ist. Nach Ablauf der fünfjährigen Gewährleistungsfrist werden Instandhaltungskosten in Höhe von etwa 1.085.000 Euro erwartet. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll die Vorlage zur Kenntnis nehmen, während der Ausschuss für Verkehr und Mobilität eine Empfehlung zum Beschluss des Rats der Stadt zum Bau und Baubeginn abgeben soll.
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Beratungsfolge
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.05.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Infrastruktur für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer Hier: Fahrradparkhaus bzw. Fahrradstation in zentraler InnenstadtlageErgebnis: abgesetzt/vertagt wird unter Vorlage 0607/2022/7 1. Ergänzung zukünftig beraten
- 10.Essener Konzept zur Förderung des Wohnungsbaus hier: Dialoggespräche zu Mobilisierungsmöglichkeiten der Potenzialfläche "Grünstraße / Am Schlagbaum" und der Siedlung "Regenbogenweg" aus der "Potenzialanalyse und Umsetzungsstrategie zur Innenentwicklung"Zur Vorlage · 0540/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 0540/2022/7 des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung befasst sich mit den Ergebnissen der Dialoggespräche zur Mobilisierung von Potenzialflächen für den Wohnungsbau in Essen. Im Rahmen des Konzepts zur Förderung des Wohnungsbaus wurden die Flächen „Grünstraße / Am Schlagbaum“ sowie die Siedlung „Regenbogenweg“ untersucht. Die 7.500 m² große Fläche „Grünstraße / Am Schlagbaum“, die im Eigentum der Allbau GmbH steht, wird aufgrund baurechtlicher Beschränkungen und mangelnder Wirtschaftlichkeit nicht entwickelt. Für die 9,8 Hektar große Siedlung „Regenbogenweg“ werden Optionen wie der Ausbau von Dachgeschossen oder die Bebauung angrenzender Ackerflächen geprüft, wobei die Klärung der Parkplatzsituation als Voraussetzung gilt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauen die vorliegenden Ergebnisse der Dialoggespräche zur Kenntnis nimmt. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die Mobilisierung der Siedlungen „Zur Nieden“ sowie „Im Westerbruch / Wersbaum“ aktiv zu verfolgen und über die weiteren Fortschritte zu berichten.
Hinsichtlich der Klimaschutz-Vor-Einschätzung wird die Klimarelevanz des Vorhabens als positiv bewertet. Detaillierte Angaben zu den Kostenstrukturen, der Finanzierung und der Veranschlagung sind den entsprechenden Anlagen der Vorlage zu entnehmen.
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Beratungsfolge
- 24.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen und als Beschluss gewertet. Nachträglich sind die BV III, V und VI in Kenntnis zu setzen.
Ergebnis: einstimmig beschlossen und als Beschluss gewertet. Nachträglich sind die BV III, V und VI in Kenntnis zu setzen. - 11.Entwicklung des Bestandes öffentlich geförderter Wohnungen hier: Anfrage der SPD-Fraktion (DS 0214/2022/SPD)Zur Vorlage · 0427/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat eine Anfrage zur Entwicklung des Bestandes an öffentlich geförderten Wohnungen im Zeitraum von 2017 bis 2021 gestellt, deren Antworten die Verwaltung dem Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen zur Kenntnis gibt. Laut Bericht der Verwaltung wurden im Jahr 2019 132 Einheiten und im Jahr 20<0xC2>20 92 Einheiten fertiggestellt, wobei 22 Einheiten durch die Allbau GmbH entstanden sind. Für das Jahr 2021 liegen vorläufige Zahlen von 80 Einheiten vor. Der Bestand an öffentlich geförderten Wohnungen sank von 21.166 Einheiten im Jahr 2015 auf 18.289 Einheiten im Jahr 2022, wobei im Jahr 2022 ein Abgang von 1.089 Einheiten verzeichnet wurde. Bei der Ausschöpfung der Mittel des Landes NRW für Mietwohnungen sank die Quote von 95 % im Jahr 2017 auf 72 % im Jahr 2021. In Bebauungsplangebieten wurden seit 2017 insgesamt 278 Wohneinheiten mit einer Fläche von etwa 19.700 m² gefördert.
Die Vorlage erläutert zudem die Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen für Haushalte der Einkommensgruppen A oder B. Es wird zwischen Bescheinigungen für bestimmte Wohnungen und allgemeiner Art unterschieden, wobei letztere eine Wohnungssuche innerhalb von NRW ermöglichen. Die Gültigkeit der Scheine beträgt ein Jahr. Die Anzahl der erteilten Wohnberechtigungsscheine stieg von 2.051 im Jahr 2017 auf 1.932 im Jahr 2021, wovon 386 Scheine für bestimmte Wohnungen ausgestellt wurden. Eine Berechnung der theoretisch Berechtigten ist aufgrund der notwendigen individuellen Einkommensprüfungen nicht möglich.
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- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.04.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (18. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Fachbereichsbericht des Amtes für Stadterneuerung und Bodenmanagement für das Jahr 2021Zur Vorlage · 0708/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 0708/2022/7 des Amtes für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung dient der Information des Ausschusses für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauen über die Tätigkeiten des Amtes für Stadterneuerung und Bodenmanagement im Jahr 2021. Der Bericht umfasst eine Zusammenfassung der wesentlichen, abgeschlossenen Vorgänge sowie der im Berichtsjahr angestoßenen Entwicklungen.
Der vorliegende Text enthält zudem eine Einschätzung zur Klimarelevanz der im Bericht behandelten Vorgänge. Die Vorabschätzung der Auswirkungen auf den Klimaschutz wird in der Vorlage als positiv eingestuft. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss die Bilanz des Amtes für Stadterneuerung und Bodenmanagement für das Jahr 2021 zur Kenntnis nimmt. Details zu den Kostenstrukturen, wie etwa Investitionen, Personalkosten oder Sachkosten, sowie die spezifischen inhaltlichen Entwicklungen des Jahres 2021 sind in einer Anlage zum Dokument aufgeführt.
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- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Weiterentwicklung Sportschule NRW, Helmholtz-Gymnasium, Rosastraße 83 hier: Mehrkosten Neubau einer Doppelturnhalle und eines KraftraumesZur Vorlage · 0666/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Baubeginn für die Erweiterung der Sportschule NRW am Helmholtz-Gymnasium neu regeln. Konkret wird vorgeschlagen, den bestehenden Beschluss vom August 2020 aufzuheben und statzeitig einen vorzeitigen Bau- und Baubeginn für die Projekte einer Doppelturnhalle sowie eines Kraftraumes zu genehmigen. Die Umsetzung der Maßnahmen soll so erfolgen, dass die Arbeiten an der Kanalsanierung in den Sommerferien 2022 starten können, um den laufenden Schulbetrieb nicht zu beeinträchtigen.
Die Kosten für die Bauvorhaben haben sich gegenüber der ursprünglichen Planung erhöht. Während die Gesamtkosten nach Abschluss der Leistungsphase 3 noch auf 8,35 Millionen Euro geschätzt wurden, belaufen sich die aktuellen Kosten nach Leistungsphase 6 inklusive einer Managementgebühr auf insgesamt 11.410.000 Euro. Diese Steigerung um insgesamt 3.060.000 Euro begründet sich durch Baukostensteigerungen, Optimierungen beim Einbruchschutz und der Freianlagenherrichtung sowie durch die Kanalsanierung, Bombenentschärfungen und Risikozuschläge.
Für die Doppelturnhalle werden Gesamtkosten von 8.875.000 Euro veranschlagt, für den Kraftraum 2.535.000 Euro. Das Land Nordrhein-Westfalen hat bereits eine Förderzusage in Höhe von insgesamt rund 4,95 Millionen Euro erteilt, wobei der finale Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf noch aussteht. Der verbleibende städtische Eigenanteil beläuft sich auf etwa 6.455.179 Euro. Die Finanzierung der notwendigen Verpflichtungsermächtigungen soll über das Neubauprogramm Schulerweiterung erfolgen.
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Beratungsfolge
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung)
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (11. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.05.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (11. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.04.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 14.Neubau Campus Bockmühle Essen-Altendorf Sechszügige Gesamtschule mit Stadtteilnutzung hier: Mehrkosten PlanungsmittelZur Vorlage · 0662/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Weiterbeauftragung von Planungsleistungen für das Projekt „Neubau Campus Bockmühle“ entscheiden. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine sechszügige Gesamtschule mit Stadtteilnutzung. Die Vorlage sieht eine Anpassung der bisherigen Planungskosten von 10.680.000 € um 6.820.000 € auf insgesamt 17.500.000 € vor. Grundlage hierfür ist ein aktualisierter Gesamtkostenrahmen von 152.700.000 €, der sich aus 129.500.000 € für Bau- und Planungskosten sowie einer prognostizierten Kostensteigerung von 23.200.000 € zusammensetzt. Als Ursachen für die Kostensteigerung werden gestiegene Baupreise sowie eine Vergrößerung der Außenanlagen von 34.0<0xE2><0x80><0xAF>000 m² auf 64.000 m² angeführt.
Die Finanzierung der Planungsleistungen ist über ein Budget von etwa 5.100.000 € im Jahr 2022 sowie über Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2023 bis 2025 vorgesehen. Der Abschluss des letzten Bauabschnitts ist für Anfang 2029 geplant. Die Stadt Essen ist als Schulträger gemäß dem Schulgesetz NRW zur Bereitstellung der erforderlichen Schulräume verpflichtet. In einer Vor-Einschätzung der Klimarelevanz wurde die Auswirkung des Projekts auf den Klimaschutz als positiv bewertet, da die Schulbauleitlinien eine Sanierung nach aktuellen ökologischen Vorgaben vorsehen. Der Beschlussvorschlag berücksichtigt die Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse und die Kenntnisnahme der Bezirksvertretung III.
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Beratungsfolge
- 08.06.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (12. Sitzung) — Kenntnisnahme mit Anmerkungen
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.05.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (11. Sitzung) — abgesetzt
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 15.Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 51 BO: Gerthe-West zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP)Zur Vorlage · 0650/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung sieht den Aufstellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr vor. Konkret geht es um das Verfahren „51 BO: Gerthe-West“, welches ein Gebiet in der Stadt Bochum betrifft.
Gegenstand der Änderung ist die Schaffung planungsrechtlicher Grundlagen für die Baulandentwicklung „Gerthe-West“. In Kooperation mit NRW.URBAN ist die Errichtung eines neuen Wohngebietes mit etwa 380 Wohneinheiten geplant. Das Projekt folgt auf die Entscheidung der Bochumer Politik, die ursprünglich geplante Westumgehung in Gerthe zugunsten einer Wohnbauentwicklung auf der Fläche aufzugeben. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 12 Hektar, wobei der Bereich der RFNP-Änderung eine Größe von insgesamt 10,5 Hektar aufweist.
Im regionalplanerischen Teil soll die Festlegung als „Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche“ weitgehend durch „Allgemeine Siedlungsbereiche“ ersetzt werden. Im flächennutzungsplanerischen Teil ist vorgesehen, Flächen, die bisher als Verkehrsflächen oder Grünflächen dargestellt sind, überwiegend als Wohnbauflächen auszuweisen. Das Verfahren umfasst zudem die Festlegung von Grünflächen entlang der Grenze zu Herne. Das weitere Vorgehen sieht eine frühzeitige Beteiligung sowie die Erarbeitung eines Umweltberichts vor. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll den Bericht zur Kenntnis nehmen und dem Rat der Stadt Essen eine Empfehlung zur Beschlussfassung vorlegen.
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Beratungsfolge
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 16.Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 52 GE/BO: nördlich Watermanns Weg zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP)Zur Vorlage · 0652/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung zum Geschäftsbereich 7 behandelt den Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 52 GE/BO. Ziel der Änderung ist die Anpassung des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr für ein Gebiet nördlich des Watermanns Weg, welches sich über die Stadtgrenzen von Essen, Bochum und Gelsenkirchen erstreckt.
Das betroffene Planungsgebiet umfasst etwa 11,2 Hektar und liegt im Bereich des ehemaligen Güterbahnhofs Gelsenkirchen-Wattenscheid sowie angrenzender Flächen in Bochum. Die geplante Änderung soll die Entwicklung eines interkommunalen Stadtquartiers ermöglichen. Dabei sollen unter anderem Wohnbaupotenziale erschlossen und Flächen für Klein- und Kleinstgewerbe geschaffen werden. Die Planung sieht eine integrierte Freiraumentwicklung vor, die den Radschnellweg 1 (RS 1) als Grünkorridor sowie die Umgestaltung des Wattenscheider Bachs durch die Emschergenossenschaft berücksichtigt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen den Bericht zur Kenntnis nimmt und dem Rat der Stadt Essen eine Entscheidung empfiehlt. Die Änderung des RFNP soll die bestehenden Festlegungen an die aktuellen Gegebenheiten anpassen. Das weitere Verfahren umfasst ein Scoping zur Festlegung der Umweltprüfung im dritten Quartal 2022, die öffentliche Auslegung sowie die abschließende Genehmigung durch die Landesplanungsbehörde.
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Beratungsfolge
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung)
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 17.Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 53 GE: Gewerbepark Schalke-Nord zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP)Zur Vorlage · 0659/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung (Nummer 0659/2022/7) behandelt den Aufstellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr. Konkret geht es um das Verfahren 53 GE, welches den Gewerbepark Schalke-Nord betrifft.
Der Gegenstand der Änderung ist eine Fläche, die im aktuellen RFNP für einen örtlichen Hauptverkehrszug vorgesehen ist. Dieser Straßenverlauf sollte von der Anschlussstelle Schalke der BAB A 42 in südlicher Richtung bis zur Kurt-Schumacher-Straße führen. Da die Stadt Gelsenkirchen die Realisierung des letzten Teilstücks der geplanten Straße nicht mehr verfolgt, soll durch die Planänderung die Zerschneidung des Gewerbegebietes verhindert werden. Zudem soll die Wiedernutzung überwiegend brachgefallener Flächen erleichtert werden. Die Verwaltung führt an, dass die Straßenplanung auch aus Umweltaspekten sowie im Hinblick auf den Klimaschutz nicht weitergeführt wird, um eine weitere Zunahme von Lärm- und Schadstoffemissionen im Bereich der Kurt-Schumacher-Straße zu vermeiden.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll den Bericht zur Kenntnis nehmen und dem Rat der Stadt Essen eine Empfehlung zur Beschlussfassung geben. Das Verfahren umfasst die Festlegung des Untersuchungsrahmens (Scoping) sowie die anschließende Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Nach dem Planbeschluss ist die Genehmigung durch die Landesplanungsbehörde erforderlich.
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Beratungsfolge
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 18.Auslegungsbeschluss für das Änderungsverfahren 44 MH: Wissollstraße zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP)Zur Vorlage · 0660/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung zum Änderungsverfahren 44 MH (Wissollstraße) sieht die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der öffentlichen Stellen, Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange vor. Der Rat der Stadt Essen soll die Ergebnisse der bereits durchgeführten frühzeitigen Beteiligung zur Kenntnis nehmen und den Planentwurf für das Verfahren offiziell einleiten.
Gegenstand der Planung ist ein etwa 23,1 Hektar großes Areal im Essener Stadtteil Speldorf. Ziel ist die Neuausrichtung des ehemaligen Unternehmensstandortes der Tengelmann Warenhandelsgesellschaft KG zu einem gemischt genutzten Quartier. Da die Flächen im aktuellen Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) primär für gewerbliche und industrielle Nutzungen reserviert sind, eine Umsetzung aufgrund der angrenzenden Wohnbebauung und der Verkehrsanbindung jedoch als nicht realisierbar gilt, ist eine Änderung der Flächennutzung beabsichtigt. Geplant ist die Umwandlung in Mischbauflächen sowie die Sicherung bestehender Wohnnutzungen durch die Festlegung von Wohnbauflächen.
Im Rahmen der Neuausrichtung ist zudem eine geringfügige Erweiterung von Siedlungsflächen im Bereich der Grünflächen vorgesehen, um zusätzliche Mischbauflächen nördlich der Liebigstraße zu ermöglichen. Die geplante Trassenführung des Radschnellweges Ruhr (RS 1) bleibt dabei in der Grünverbindung erhalten. Die öffentliche Auslegung ist für die Dauer eines Monats vorgesehen. Nach Abschluss der Beteiligung wird die Planänderung den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt und der Landesplanungsbehörde zur Genehmigung eingereicht.
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Beratungsfolge
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 19.Abschlussbericht zum Rahmenplan Gladbecker StraßeZur Vorlage · 0435/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Abschlussbericht zum Rahmenplan Gladbecker Straße bewertet die Grundstücksakquisitionen sowie Rückversetzung- und Neubauvorhaben in drei Untersuchungsabschnitten. Im ersten Abschnitt, zwischen Berthold-Beitz-Boulevard und Bäuminghausstraße, findet kein Erwerb der Grundstücke Gladbecker Straße 235 bis 241 statt. Grund hierfür sind gescheiterte Verhandlungen sowie die Unwirtschaftlichkeit von Ankaufs- und Abrisskosten von mindestens 2,0 Millionen Euro. Zudem ist eine wirtschaftliche Bebauung mit Wohnraum oder einer Kindertagesstätte aufgrund des bestehenden Bebauungsplans Nr. 7/68 nicht realisierbar. Für die Abschnitte zwischen Bäuminghausstraße und Krablerstraße wird aufgrund hoher Entmietungsrisiken und geschätzter Grundstückswerte von mindestens 4,5 Millionen Euro ebenfalls kein Ankauf angestrebt.
Die im Rahmenplan vorgesehenen Gebäudekubaturen liegen in den Abschnitten zwischen Pörtgenweg und In der Baumschule, nördlich der Bäuminghausstraße sowie nördlich der Bahntrasse außerhalb der zulässigen Baufenster des Bebauungsplans Nr. 7/68. Eine wirtschaftliche Neubebauung ist aufgrund baurechtlicher Beschränkungen und hoher Grundstückseinstandskosten nicht umsetzbar, weshalb die Maßnahmen des Rahmenplans nicht weiterverfolgt werden und die regelmäßige Berichterstattung endet.
Für das Lärmschutzfensterprogramm entlang der Gladbecker Straße 225 bis 381 wird eine Richtlinie zur Beschlussfassung durch den Rat vorbereitet, worauf eine Ausschreibung eines Ingenieurbüros folgen soll. Das Programm ist nach Umsetzung für drei Jahre vorgesehen. Zudem soll das Integrierte Entwicklungskonzept NORD neu aufgestellt werden. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sollen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben.
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 07.04.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (18. Sitzung) — abgesetzt/vertagt zur Beratung in den nächsten ASPB geschoben
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (11. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkung
Ergebnis: abgesetzt/vertagt zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben - 19.1Abschlussbericht zum Rahmenplan Gladbecker Straße hier: Verbesserung der Verkehrssituation Gladbecker Straße (Antrag der Fraktion DIE LINKE und Ratsgruppe DIE PARTEI)Zur Vorlage · 0966/2022/Die PARTEI/Die LINKE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE und die Ratsgruppe DIE PARTEI haben im Rahmen eines gemeinsamen Antrags (Vorlagennummer 0966/2022) die Entwicklung eines neuen Konzepts zur Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität an der Gladbecker Straße beantragt. Der Antrag folgt auf das Scheitern des bisherigen Rahmenplans Gladbecker Straße.
Die Antragsteller fordern die Verwaltung auf, verschiedene Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen. Dazu gehört die Anpassung der Grünphasen an den Bedarf von Fußgängern und Kindern, insbesondere an den Kreuzungen Hövelstraße und Bäuminghausstraße. Zudem soll geprüft werden, ob eine Geschwindigkeitsbeschränkung von Tempo 30 zwischen dem Berthold-Beitz-Boulevard und der Vogelheimer Straße eingeführt oder die bestehende Lärmschutzregelung für LKW räumlich und zeitlich ausgeweitet werden kann. Die Wirksamkeit der geltenden Geschwindigkeitskontrollen soll ebenfalls überprüft werden.
Des Weiteren wird die Prüfung von Maßnahmen aus der Initiative „Stoppt A 52 Gladbeck“ sowie Vorschlägen aus dem Masterplan Verkehr 2018, wie dem Ausbau des ÖPNV und der Einrichtung von Park-and-Ride-Standorten, beantragt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Untersuchung von Lenkungsmaßnahmen für den überörtlichen und LKW-Verkehr sowie anderen baulichen Maßnahmen zur Entlastung der Straße. Der Antrag sieht zudem eine Anhörung der Bezirksvertretung V sowie Beratungen in den zuständigen Ausschüssen und im Rat der Stadt vor.
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Beratungsfolge
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — Antrag wurde bereits im Rat durch Antragsteller zurückgezogen
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — zurückgezogen
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.08.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.06.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben - 19.2Abschlussbericht zum Rahmenplan Gladbecker Straße hier: Aufwertung im Rahmen kommunaler Möglichkeiten und Pflichten (Antrag der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 0981/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Antrag 0981/2022/SPD fordert die SPD-Fraktion verschiedene Maßnahmen zur Aufwertung des Bereichs der Gladbecker Straße im Rahmen des Rahmenplans. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, Verkaufsverhandlungen mit Eigentümern im Bereich der Hausnummern 235 bis 241 fortzuführen, um dort einen Kita-Standort zu schaffen. Zudem soll das bestehende Vorkaufsrecht auf den Abschnitt der Gladbecker Straße zwischen Hövelstraße und Krablerstraße ausgeweitet werden sowie Verhandlungen mit Eigentümern nördlich der Hövelstraße geführt werden.
Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, die Umsetzbarkeit einer partiellen oder temporären Tempo-30-Zone inklusive mobiler und stationärer Überwachung zu prüfen, wobei Schutzbedarfe für Einrichtungen wie die Kita Gladbecker/Radhoffstraße zu berücksichtigen sind. Ein weiterer Prüfpunkt ist die Möglichkeit einer Förderung von Fassadenbegrünungen im Rahmen des INSEK-Altenessen-Süd-Nordviertels.
Die Verwaltung soll zudem über den Fortschritt der Planungen am Knotenpunkt Gladbecker Straße – Berthold-Beitz-Boulevard sowie über notwendige bauliche oder verkehrstechnische Maßnahmen zur Entlastung der Anwohner in den Seitenstraßen vom Durchgangs- und Schleichverkehr berichten. Ebenso ist die Umsetzbarkeit von Verbesserungen der Radinfrastruktur im Gesamtbereich zu untersuchen. Schließlich wird die Prüfung von Einzelprogrammen zur Verbesserung der Wohnqualität angefordert, die über die Vorlage 0435/2022/7 hinausgehen und vom Planungsbüro ASTOC vorgeschlagen wurden.
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Beratungsfolge
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — Antrag wurde seitens Antragsteller zurückgezogen
- 08.09.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (15. Sitzung) — seitens Antragsteller zurückgezogen
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.08.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.06.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben - 20.Öffnungszeiten EKZ Limbecker Platz, städtebaulicher VertragZur Vorlage · 0404/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung befasst sich mit der Regelung der Öffnungszeiten der Durchwegung im Einkaufszentrum Limbecker Platz. Seit September 2020 bestand eine Befristung der Öffnungszeiten, die eine Verkürzung von ursprünglich 06:00 bis 00:15 Uhr auf 06:00 bis 22:00 Uhr vorsah. Diese Regelung wurde in mehreren Schritten bis zum 01. Mai 2022 verlängert.
Die Verwaltung legt vor, die Probezeit für die geänderten Öffnungszeiten zum 01. Juni 2022 auslaufen zu lassen und zu den ursprünglich im städtebaulichen Vertrag vereinbarten Zeiten zurückzukehren. Als Begründung wird angeführt, dass durch die Lockerung der coronabedingten Zugangsbeschränkungen die Grundlage für die verkürzten Zeiten entfallen sei. Zudem wird eine zunehmende Passantenfrequenz in der Innenstadt erwartet, was die Durchlässigkeit zwischen der West- und Innenstadt fördern soll. Eine dauerhafte Erwartungshaltung an verkürzte Zeiten solle vermieden werden.
Obwohl während der Probezeit keine Beschwerden bei der Verwaltung oder dem Centermanagement eingingen, soll das Centermanagement dazu angehalten werden, bis zum 01. November 2022 Daten zu Vorkommnissen wie Vandalismus sowie zur Besucherfrequenz in den späten Abendstunden und an Sonn- und Feiertagen zu erheben. Auf Basis dieser Ergebnisse soll die Verwaltung zu einem späteren Zeitpunkt erneut über die künftigen Öffnungszeiten berichten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung I keine Bedenken erhebt und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen der Rückkehr zu den ursprünglichen Zeiten zustimmt.
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Beratungsfolge
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 26.04.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (15. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben mit Anmerkungen
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 21.Allgemeiner Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich "Emscherstraße, südlich Güterbahn (2022)" Stadtbezirk: VI, Stadtteil: KaternbergZur Vorlage · 0640/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauen hat den Beschlussvorschlag zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Emscherstraße, südlich Güterbahn (2022)“ vorgelegt. Das etwa 4,25 Hektar große Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk VI im Stadtteil Katernberg. Es umfasst einen rund 95 Meter breiten Geländestreifen westlich der Emscherstraße, begrenzt im Norden durch einen Gehölzstreifen, im Osten durch die Emscherstraße, im Süden durch die Grundstücksgrenze der städtischen Recyclingstation der Entsorgungsbetriebe Essen GmbH und im Westen durch das Betriebsgelände der CAT Automobillogistik Essen GmbH.
Da für das Gebiet derzeit keine rechtskräftigen Bebauungspläne existieren, müssten Bauvorhaben nach der Innenbereichsregelung des Baugesetzbuches beurteilt werden. Das Gebiet ist aktuell durch gewerbliche Nutzungen wie die Abstellfläche für Neuwagen sowie Betriebe aus dem Schrott-, Metall- und Kraftfahrzeugservice geprägt. Um die angrenzenden Wohngebiete vor Störwirkungen zu schützen und die geplante Wohnverdichtung zu ermöglichen, soll das Gebiet als Gewerbegebiet festgesetzt werden. Dabei sollen die Vorgaben des Abstandserlasses des Landes Nordrhein-Westfalen berücksichtigt werden.
Zudem sieht die Planung vor, die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten Sortimenten im Sinne des Masterplanes Einzelhandel auszuschließen. Ebenso sollen die Ansiedlung von Prostitutionsbetrieben, Vergnügungsstätten und Wettannahmestellen verhindert werden. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bezirksvertretung VI, welche laut Vorlage keine Bedenken gegen das Vorhaben erhebt.
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Beratungsfolge
- 20.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (11. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 22.Sicherung der Bauleitplanung: Satzung der Stadt Essen über eine Veränderungssperre für den Bereich "Emscherstraße, südlich Güterbahn" Stadtbezirk: VI Stadtteil: KaternbergZur Vorlage · 0617/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen hat einen Beschlussvorschlag zur Erlassung einer Satzung über eine Veränderungssperre im Stadtteil Katernberg vorgelegt. Die Sperre soll für ein etwa 42.500 Quadratmeter großes Gebiet im Bereich der Emscherstraße, südlich der Güterbahn, für die Dauer von zwei Jahren gelten. Der Geltungsbereich wird im Norden durch einen Waldstreifen, im Osten durch die Emscherstraße, im Süden durch den Standort der Entsorgungsbetriebe Essen GmbH und im Westen durch das Betriebsgelände der CAT Automobillogistik Essen GmbH begrenzt.
Hintergrund der Maßnahme ist die Sicherung der laufenden Bauleitplanung. Ein Eigentümer hat für ein Grundstück an der Emscherstraße 63 einen Antrag nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zur Zerlegung von 600 Autos pro Woche gestellt. Da dieses Vorhaben den Zielen eines bereits beschlossenen Aufstellungsbeschlusses für einen neuen Bebauungsplan entgegensteht, soll die Veränderungssperre die städtebauliche Ordnung aufrechterhalten. Ziel der künftigen Planung ist die Festsetzung eines umweltverträglichen Gewerbegebietes, das bestimmte Störwirkungen ausschließt, um die angrenzenden Wohngebiete zu schützen. Zudem sollen im Plangebiet die Ansiedlung von Einzelhandel mit zentrenrelevanten Sortimenten sowie Vergnügungsstätten, Wettannahmestellen und Prostitutionsbetrieben verhindert werden. Die Veränderungssperre tritt spätestens nach zwei Jahren oder mit Abschluss der rechtsverbindlichen Bauleitplanung außer Kraft. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauen empfiehlt den Beschluss dem Rat der Stadt, vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung VI.
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Beratungsfolge
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (11. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 23.Bebauungsplan Rotthauser Straße/Am Pumpwerk Information über die Planung sowie Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der BehördenZur Vorlage · 0621/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung zum Bebauungsplan „Rotthauser Straße/Am Pumpwerk“ sieht die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vor. Das etwa 2,95 Hektar große Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk VII im Stadtteil Kray. Es umfasst ehemalige Halden- und Kohlenlagerflächen der Zeche Bonifacius und wird im Westen durch die Rotthauser Straße, im Norden durch ein Pumpwerk der Emschergenossenschaft sowie im Osten und Süden durch den Bahndamm der ehemaligen Zechenbahn begrenzt.
Ziel der Planung ist die Entwicklung einer Brachfläche für eine gewerbliche Nachnutzung. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Ansiedlung von etwa sieben Gewerbegrundstücken geschaffen werden. Die Erschließung soll über eine Stichstraße an die Rotthauser Straße erfolgen. Das städtebauliche Konzept sieht vor, durch den Erhalt und Ausbau von Grünbeständen eine Abschirmung der Gewerbeflächen gegenüber dem angrenzenden Fuß- und Radweg sowie der Wohnbebauung zu erreichen. Zudem sollen Festsetzungen sicherstellen, dass die Ansiedlung von Betrieben die angrenzende Wohnnutzung nicht beeinträchtigt. Die Planung orientiert sich an den Entwicklungszielen der Stadt Essen zur Sicherung stadtteilnaher Arbeitsplätze. Die Bezirksvertretung VII hat im Rahmen der Anhörung keine Bedenken gegen das Vorhaben angemeldet.
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Beratungsfolge
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (11. Sitzung) — Die Bezirksvertretung VII erhebt keine Bedenken.
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 24.Bebauungsplan Nr. 5/19 "Berthold-Beitz-Boulevard/Erbslöhstraße" Stadtbezirk: V, Stadtteil: Altenessen-Süd Information über das bisherige Verfahren sowie Aufstellungs- und AuslegungsbeschlussZur Vorlage · 0807/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantragt im Rahmen der Vorlage 0807/2022/7 die Aufstellung des Bebauungsplans Nummer 05/19 „Berthold-Beitz-Boulevard/Erbslöhstraße“. Das etwa 4,4 Hektar große Plangebiet im Stadtteil Altenessen-Süd umfasst die Fläche eines ehemaligen Sportplatzes. Die räumliche Begrenzung erfolgt im Norden durch den Verbindungsweg zwischen der Kleinen Hammerstraße und der Erbslöhstraße, im Osten durch die Erbslöhstraße, im Süden durch den Berthold-Beitz-Boulevard sowie im Westen durch die östlichen Grundstücksgrenzen der bebauten Grundstücke an der Kleinen Hammerstraße.
Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Gesamtschule. Die geplante Einrichtung soll für etwa 1.300 Schülerinnen und Schüler sowie rund 110 Lehrkräfte ausgelegt sein und unter anderem fünf Sporthallen sowie Nebenanlagen umfassen. Die bauliche Umsetzung soll in Passivhausbauweise erfolgen. Zudem sieht die Planung die Sicherung eines bestehenden Spielplatzes, die Erschließung von Verkehrsflächen sowie die Einrichtung eines Mobilpunktes für öffentliche Verkehrsangebote vor.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die Aufstellung des Bebauungsplans sowie die öffentliche Auslegung der Planunterlagen, einschließlich der Begründung, des Umweltberichts und der Gutachten, beschließt. Die Bezirksvertretung V hat im Rahmen der Anhörung keine Bedenken gegen das Vorhaben angemeldet.
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Beratungsfolge
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (12. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 25.Sicherung der Bauleitplanung: Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich "Steeler Straße/Hollestraße" Stadtbezirk: I Stadtteil: OstviertelZur Vorlage · 0502/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes für den Bereich „Steeler Straße/Hollestraße“ im Essener Stadtteil Ostviertel beschließen. Das etwa 1,57 Hektar große Plangebiet umfasst öffentliche Verkehrsflächen im Kreuzungsbereich Steeler Straße/Hollestraße sowie Teile der Hollestraße in Richtung Osten bis zum Ibis-Hotel. Zudem sind Teile des öffentlichen Parkplatzes an der Hollestraße sowie die Grünverbindung mit der Platanenreihe im Bereich der Fuß- und Radwege enthalten.
Die Planung dient der Sicherung der Bauleitplanung im Zusammenhang mit dem Planfeststellungsverfahren für die neue Citybahn Essen. Die Umsetzung der Bahnhofstangente durch die Ruhrbahn GmbH erfordert eine Neuregelung der städtebaulichen Entwicklung in diesem Bereich. Bestehende Regelungen, wie der Bebauungsplan Nr. 13/98, sind aufgrund von Unwirksamkeit oder mangelnder Umsetzbarkeit nicht mehr zielführend. Auch der alte Bebauungsplan „Altstadt-Ost“ von 1963 ist für eine aktuelle intensive bauliche Nutzung nicht mehr vertretbar.
Das Hauptziel des Aufstellungsbeschlusses ist die Ermöglichung der Planfeststellung für die Citybahn. Dabei soll die Erhaltung der Platanenreihe sichergestellt werden. Eine künftige bauliche Nutzung des Planbereichs ist nicht vorgesehen. Die Bezirksvertretung I hat zu diesem Vorhaben keine Bedenken angemeldet.
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Beratungsfolge
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 26.04.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (15. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 26.Allgemeiner Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich "Hafenstraße/An der Walkmühle (Umgehungsstraße Vogelheim)" Stadtbezirke: IV und V, Stadtteile: Altenessen-Nord, Bergeborbeck und VogelheimZur Vorlage · 0534/2021/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauen hat die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes für den Bereich „Hafenstraße/An der Walkmühle (Umgehungsstraße Vogelheim)“ beschlossen. Das etwa 8,7 Hektar große Plangebiet erstreckt sich über die Stadtbezirke IV und V und umfasst Teile der Stadtteile Altenessen-Nord, Bergeborbeck und Vogelheim. Die räumliche Abgrenzung erfolgt zwischen der Vogelheimer Straße im Norden, der Walkmühlenstraße und der Gladbecker Straße im Osten, der Hafenstraße im Westen sowie dem Gewerbegebiet Welkerhude und der Vogelheimer Straße im Süden.
Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Sicherung der südlichen Umgehungsstraße Vogelheim, die als Teil des Projekts „Freiheit Emscher“ die Vogelheimer Straße verkehrlich und emissionsbedingt entlasten soll. Durch den Ausbau der Straßen Welkerhude und Strickerstraße soll eine Anbindung an das übergeordnete Autobahnnetz geschaffen werden, was zudem die Entwicklung des angrenzenden Gewerbegebiets unterstützen und den Schwerverkehr als Feinstaubumleitung nutzen soll.
Zusätzlich soll das im Nordwesten an die Umgehungsstraße angrenzende Baugebiet neu strukturiert werden. Geplant ist die Schaffung von Flächen für den geförderten Wohnungsbau sowie für Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser. Der neue Bebauungsplan ersetzt dabei die veralteten Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 1/80, um den aktuellen technischen Regelwerken, insbesondere im Bereich des Schallschutzes, zu entsprechen. Für die Umsetzung der Umgehungsstraße ist der Erwerb von etwa 18.885 Quadratmetern Grundstücksfläche vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — einstimmig abgelehnt
- 17.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt Beratungsbedarf angemeldet und in einer der nächsten Sitzungen geschoben
- 03.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (16. Sitzung) — abgesetzt/vertagt Beratungsbedarf der SPD-Fraktion angemeldet
- 19.08.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: zur Beratung in eine der nächsten Sitzungen des ASPB geschoben
- 17.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: zur Beratung in eine der nächsten Sitzungen des ASPB geschoben
- 20.05.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (6. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 11.05.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (4. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 26.04.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (3. Sitzung) — einstimmig Bedenken erhoben; Vorlage nur zur Kenntnis genommen und zu berücksichtigende Aspekte formuliert
Ergebnis: einstimmig abgelehnt - 26.1Verkehrsgutachten für eine alternative Umgehungsstraße VogelheimZur Vorlage · 0800/2022/CDU/SPD/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der die Erstellung eines Verkehrsgutachtens zur Prüfung einer alternativen Umgehungsstraße für Vogelheim vorsieht. Ziel der Untersuchung ist es, durch eine veränderte Straßenführung eine Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs auf der Gladbecker Straße (B224) zu erreichen.
Das Gutachten soll verschiedene Trassenoptionen untersuchen, wie etwa eine Führung südlich von Vogelheim oder nördlich über die Daniel-Eckhardt-Straße und die Karl-Legien-Straße. Zudem soll die Möglichkeit geprüft werden, die Strecke über die Bottroper Straße, den Berthold-Beitz-Boulevard und die Friedrichstraße mit einem Anschluss an die A40 fortzusetzen. Dabei ist laut Antrag zu berücksichtigen, dass eine zusätzliche Verkehrsbelastung anderer Straßen in Altenessen und Vogelheim, beispielsweise der Altenessener Straße, vermieden werden soll.
Ein weiterer Bestandteil der Untersuchung ist die Analyse der Lärm- und Schadstoffbelastung für die Anwohner entlang der betrachteten Streckenabschnitte. Es soll sichergestellt werden, dass die Belastungswerte bei den verschiedenen Varianten nicht ansteigen. Die Antragsteller führen an, dass eine solche Ortsumgehung auch als Entlastung für Altenessen dienen und den Verkehrswert der Gladbecker Straße im Kontext des Ausbaus der A52 erhöhen könnte. Der Antrag sieht eine Entscheidung durch den Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie die Kenntnisnahme durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vor.
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Beratungsfolge
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.05.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (12. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 26.2TOP 26: Allgemeiner Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich "Hafenstraße/An der Walkmühle (Umgehungsstraße Vogelheim)" hier: Aufteilung des BebauungsplanesZur Vorlage · 0990/2022/CDU/SPD/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD und GRÜNE haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der eine Änderung im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes für den Bereich Hafenstraße/An der Walkmühle (Umgehungsstraße Vogelheim) vorsieht. Ziel des Antrags ist die Aufteilung des betreffenden Bebauungsplanes.
Die Antragsteller bitten den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen, die Stadtverwaltung Essen anzuweisen, den Bebauungsplan so aufzugliedern, dass die geplante Wohnbebauung an der Vogelheimer Straße durch die Allbau GmbH gesichert wird. Zu diesem Zweck soll die Verwaltung beauftragt werden, einen entsprechenden Bebauungsplan, gegebenenfalls in Form eines vorhabengebundenen Bebauungsplanes, mit der Allbau GmbH zu erarbeiten.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf die Ablehnung des aktuellen Beschlussvorschlags der Verwaltung. Die Fraktionen führen an, dass Entscheidungen über die weitere Planung der Verkehrsführung für die Ortsumgehung Vogelheim erst nach Abschluss und Vorlage des neu beauftragten Verkehrskonzeptes für den Essener Norden getroffen werden sollten.
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Beratungsfolge
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 27.Anträge und Anfragen
- 27.1Modernisierung der Essener Schulhofsatzung - Handlungsgrundlage für gute Schulhöfe (Antrag der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 0611/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat einen Antrag gestellt, die bestehende Essener Schulhofsatzung aus dem Jahr 1971 zu revidieren und ein neues Regelwerk zu entwickeln. Die Verwaltung soll hierzu in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Schule, der Immobilienwirtschaft, Grün und Gruga sowie den Essener Entsorgungsbetrieben ein zeit- und bedarfsgemäßes Konzept erarbeiten, das rechtzeitig zur Haushaltsberatung 2023/2024 vorliegt.
Ziel des Antrags ist es, Schulhöfe als sichere Spielräume für Kinder zu nutzen, die auch außerhalb der Unterrichtszeiten, an Wochenenden und in den Ferien zugänglich sein sollen. Dabei sollen Schulhöfe an Grund- und Förderschulen vorrangig Kindern unter 14 Jahren vorbehalten bleiben. Zudem wird angestrebt, Schließdienste durch Elternvertreter zu vermeiden und die Sauberkeit der Flächen sicherzustellen.
Ein wesentlicher Bestandteil des Vorhabens ist die Erstellung eines Leitfadens, der Mindestanforderungen für die Ausstattung der verschiedenen Schulformen festlegt. Die Gestaltung der Schulhöfe soll unter Einbeziehung der Schülerinnen und Schüler erfolgen. Die zuständigen Fachbereiche sollen zudem befähigt werden, die Instandhaltung und Ausstattung der Flächen in Eigenverantwortung zu übernehmen.
Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, die Priorisierung baulicher Maßnahmen im Einklang mit der Spielraumleitplanung zu prüfen, die künftige Vermeidung von Zugangsbeschränkungen zu untersuchen und eine Übersicht der anfallenden Kosten für den Rat der Stadt Essen vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — zurückgezogen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Antrag zurückgezogen
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — Antrag durch Antragsteller zurückgenommen
- 11.05.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Der Antrag wurde zurückgezogen.
- 03.05.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.04.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (18. Sitzung) — abgesetzt/vertagt zur Beratung in den nächsten ASPB geschoben
Ergebnis: Antrag durch Antragsteller zurückgenommen - 27.2Schillerwiese hier: Entwicklungskonzept für eine vereinsunabhängige Breiten- und Freizeitsportanlage (gemeins. Anmeldung der CDU- und der GRÜNEN-Fraktion)Zur Vorlage · 0656/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grünes im Rat der Stadt Essen haben einen Antrag gestellt, der die Erstellung eines Entwicklungskonzepts für die Schillerwiese vorsieht. Ziel des Antrags ist es, die Anlage in ihrem Charakter als vereinsunabhängige Breiten- und Freizeitsportanlage zu erhalten und zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Die Stadtverwaltung wird gebeten, ein Konzept zu erarbeiten, das verschiedene Anforderungen berücksichtigt.
Das geplante Konzept soll eine moderierte öffentliche Beteiligung sowie die Erarbeitung eines Sportartenkonzepts beinhalten, welches auch moderne Freizeitsportarten jenseits von Fußball und Leichtathletik umfasst. Dabei sollen die Interessen der Nutzer aller Altersgruppen sowie die Nutzung durch Schulen und die Durchführung regionaler oder überregionaler Veranstaltungen berücksichtigt werden.
Inhaltlich sollen mindestens zwei Varianten zur baulichen und technischen Sanierung sowie zur Ergänzung der Anlage sowie der Sanitär- und Umkleideräume entwickelt werden. Dies umfasst auch die Herstellung einer barrierefreien Nutzung, Möglichkeiten für Photovoltaik und Dachbegrünung sowie ein Beleuchtungskonzept. Ein ganzheitliches Verkehrskonzept zur Verbesserung der Erreichbarkeit für Radfahrende, Fußgänger, den ÖPNV und den motorisierten Individualverkehr, inklusive eines Parkkonzepts, ist ebenfalls Bestandteil der Anforderungen. Zudem sollen die Sicherstellung der Öffnungszeiten der Sanitäranlagen, eine Kostenschätzung, ein Realisierungszeitraum sowie Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung und Evaluation der Anlage definiert werden. Die ersten Ergebnisse des Konzepts wurden für das Ende des dritten Quartals 2022 angefordert.
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Beratungsfolge
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.05.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (13. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 12.05.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (12. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 03.05.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (13. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 28.04.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 27.3TOP: Schillerwiese - Entwicklungskonzept für eine vereinsunabhängige Breiten- und Freizeitsportanlage Hier: Sportanlage VeronikastraßeZur Vorlage · 0812/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0812/2022/SPD einen Antrag gestellt, der eine Ergänzung zum bestehenden Antrag 0656/2022/CDU/GRUNE bezüglich der Sportanlagen in Essen vorsieht. Während der ursprüngliche Antrag die Entwicklung eines Konzepts für eine vereinsunabhängige Breiten- und Freizeitsportanlage auf der Schillerwiese zum Ziel hat, fordert die SPD-Fraktion zusätzlich die Berücksichtigung der Sportanlage an der Veronikastraße.
Die Verwaltung wird beauftragt, die investiven und konsumtiven Kosten für eine Ertüchtigung der Sportanlage an der Veronikastraße, insbesondere im Hinblick auf die Schaffung eines Kunstrasenplatzes, zu beziffern und den zuständigen Gremien vorzulegen. Zudem soll die Verwaltung in den Dialog mit dem Verein „VfL Sportfreunde 07 Essen e.V.“ treten, um weitere Bedarfe am Standort zu ermitteln. Ein weiterer Punkt der Beauftragung umfasst die Erstellung einer rechtlichen Einschätzung zur Möglichkeit baulicher Erweiterungen unter Wahrung des Bestandsschutzes sowie die Ausarbeitung eines Zeitplans für die Umsetzung der Maßnahmen. In diesen Zeitplan sollen aktuelle Erfahrungswerte zu möglichen Verzögerungen, etwa durch Rohstoffengpässe, einfließen. Die Kostenaufstellungen sollen in die Beratungen zum Wirtschaftsplan der Sport- und Bäderbetriebe für das Jahr 2023 integriert werden.
Die Begründung des Antrags führt an, dass die Entwicklung der Schillerwiese und die Zukunft der Sportanlage an der Veronikastraße gemeinsam betrachtet werden müssen, um den vereinsgebundenen Sport im Stadtteil Rüttenscheid zu unterstützen.
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Beratungsfolge
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.05.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (13. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 12.05.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (12. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.05.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.04.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 27.4Beantwortung der Anfrage der FDP-Fraktion zur Entwicklung Umfeld Bhf. Altenessen hier: Ausweitung des Geltungsbereichs der Satzung über das Vorkaufsrecht der Stadt Essen (Antrag der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 0665/2022/SPD · Antrag SPD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Vorlage 0665/2022/SPD einen Antrag an den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen gestellt. Ziel des Antrags ist die Ausweitung des Geltungsbereichs der Satzung über das Vorkaufsrecht der Stadt Essen.
Konkret soll die Stadtverwaltung beauftragt werden, die Satzung so zu ändern, dass das Vorkaufsrecht auf bestimmte Areale im Bereich Altenessen-Süd, also im Umfeld des Bahnhofs Altenessen, ausgeweitet wird. Die betroffenen Flächen umfassen den Bereich vom Palmbuschweg bis zum Helenendamm, das Gelände des Bahnhofs Altenessen sowie die Fläche von der Hövelstraße bis zur Lierfeldstraße.
Der Antrag wurde zur Entscheidung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen eingebracht, wobei die Beratungsfolge für die Sitzungstermine im April und Mai 2022 vorgesehen war. Die Federführung für das Vorhaben liegt beim Geschäftsbereich 7. Eine schriftliche Begründung für die Erweiterung des Geltungsbereichs wurde im Dokument nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen mit Abänderung des Beschlusses
- 07.04.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (18. Sitzung) — abgesetzt/vertagt zur Beratung in den nächsten ASPB geschoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen mit Abänderung des Beschlusses - 27.5Barrierefreie(r) Tourismus, Mobilität, Stadtplanung und SportstättenZur Vorlage · 0831/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag zur Förderung der Barrierefreiheit in den Bereichen Tourismus, Mobilität, Stadtplanung und Sportstätten gestellt. Die Vorlage sieht vor, dass die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit verschiedenen städtischen Unternehmen und Institutionen, darunter die EMG, die TUP, die Sport- und Bäderbetriebe sowie die Ruhrbahn, Maßnahmen zur Verbesserung der Informationslage und der Zugänglichkeit umsetzt.
Ein zentraler Punkt des Antrags ist die Ausweitung des barrierefreien Innenstadtplans, wobei die Expertise der Universität Duisburg-Essen sowie externe digitale Dienste wie „Wheelmap“ einbezogen werden sollen. Zudem sollen auf städtischen Webseiten, wie etwa „Visit Essen“, Informationen zu barrierefreien Unterkünften, Zugängen und Parkplätzen leichter auffindbar gemacht werden. Dies soll durch eine barrierefreie Gestaltung, die Nutzung von Leichter Sprache und eine optimierte Suchmaschinenoptimierung geschehen.
Des Weiteren wird die Einpflege von Informationen zur Barrierefreiheit in die Apps „Essen to Go“ und „Gut versorgt in Essen“ beantragt. Im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs sollen Hinweise auf barrierefreie Haltestellen sowie Informationen zu Störungen von Aufstiegshilfen ausgeweitet werden. Der Antrag sieht zudem einen jährlichen Bericht über die Anzahl und Lage von Behindertenparkplätzen vor und strebt perspektivisch eine Zertifizierung nach Standards wie „EUKOBA“ an. Ziel der Initiative ist es, die Informationszugänglichkeit im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu erhöhen.
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Beratungsfolge
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — Antrag durch Antragsteller zurückgezogen
- 17.05.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Antrag zurückgezogen
- 17.05.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Antrag wurde vom Antragsteller zurückgezogen.
- 17.05.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.05.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (12. Sitzung) — seitens Antragsteller zurückgezogen
Ergebnis: Antrag durch Antragsteller zurückgezogen - 27.6TOP: Barrierefreie(r) Tourismus, Mobilität, Stadtplanung und Sportstätten hier: AG Selbsthilfe beteiligenZur Vorlage · 0869/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Vorlage 0869/2022/SPD einen Antrag gestellt, der die Einbindung der Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen in Essen e.V. in die Stadtplanung vorsieht. Der Antrag richtet sich an mehrere Gremien, darunter den Ausschuss für Verkehr und Mobilität, den Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen, den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, den Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sowie den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen.
Die Fraktion beantragt, dass der Rat der Stadt Essen beschließt, die Verwaltung mit zwei spezifischen Maßnahmen zu beauftragen. In Ergänzung zu einem bestehenden Antrag der CDU- und Grünen-Fraktionen zum Thema barrierefreier Tourismus, Mobilität, Stadtplanung und Sportstätten soll die Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen in Essen e.V. von Beginn an bei der Erstellung eines entsprechenden Gesamtkonzepts für die Stadt beteiligt werden.
Zudem soll das Onlineangebot „Signet - Essen ohne Barrieren“, welches von der genannten Arbeitsgemeinschaft betrieben wird, in die bestehenden digitalen Dienste der Stadt Essen eingebunden werden. Die Vorlage sieht eine Beratungsfolge in den zuständigen Ausschüssen vor, bevor eine abschließende Entscheidung im Rat der Stadt Essen getroffen wird. Eine schriftliche Begründung des Antrags liegt dem Dokument nicht bei.
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Beratungsfolge
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — Antrag durch Antragsteller zurückgezogen
- 17.05.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Antrag zurückgezogen
- 17.05.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Antrag vom Antragsteller zurückgezogen.
- 17.05.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.05.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (12. Sitzung) — seitens Antragsteller zurückgezogen
Ergebnis: Antrag durch Antragsteller zurückgezogen - 27.7TOP: Billigkeitsrichtlinie für kommunale Klimaschutzinvestitionen (0687/2022/6) Hier: Bewilligungs- und Prognosebericht für die Jahre 2022, 2023 und 2024 zur Maßnahme "C5. Solarenergie ausbauen" (0568/2021/6)Zur Vorlage · 0866/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der sich auf die Maßnahme zum Ausbau der Solarenergie bezieht. Ziel des Antrags ist es, die Informationen zur finanziellen Planung der Förderprogramme zu präzisieren.
Die Fraktionen beantragen, dass die Stadtverwaltung Essen für die Ratssitzung am 22. Juni 2022 einen ergänzenden Bewilligungs- und Prognosebericht erstellt. Dieser Bericht soll Angaben zur voraussichtlichen Gesamthöhe des Förderbedarfs für das Jahr 2022 sowie für die Jahre 2023 und 2024 enthalten. Zudem wird gefordert, dass in der Prognose auch jene Anträge berücksichtigt werden, die aufgrund einer zwischenzeitlich erschöpften Fördersumme negativ beschieden werden mussten, sofern diese grundsätzlich förderfähig sind.
Der Antrag ist an die Vorsitzenden der Ausschüsse für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, Verkehr und Mobilität sowie Stadtentwicklung, -planung und Bauen gerichtet. Während im Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz eine Entscheidung vorgesehen ist, sollen die weiteren genannten Ausschüsse den Inhalt zur Kenntnis nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.05.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.05.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (13. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 27.8Barrierefreie(r) Tourismus, Mobilität, Stadtplanung und Sportstätten (gemeins. Anmeldung der CDU-, der SPD-, der GRÜNEN- und der FDP-Fraktion)Zur Vorlage · 0917/2022/CDU/SPD/GRÜNE/FDP · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD, Grüne und FDP haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, um die Barrierefreiheit in den Bereichen Tourismus, Mobilität, Stadtplanung und Sportstätten zu verbessern. Die Vorlage sieht vor, dass die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren, darunter die EMG, die TUP, die Sport- und Bäderbetriebe Essen, die Ruhrbahn sowie der Inklusionsbeirat, verschiedene Maßnahmen umsetzt.
Ein zentraler Punkt ist die Ausweitung des barrierefreien Innenstadtplans, wobei die Expertise der Universität Duisburg-Essen sowie externe Datenquellen wie die „Wheelmap“ einbezogen werden sollen. Zudem sollen Informationen zu barrierefreien Angeboten in den Bereichen Tourismus, Kultur und Sport auf städtischen Webseiten, wie etwa „Visit Essen“, besser auffindbar gemacht werden. Dies soll durch eine barrierefreie Gestaltung, die Nutzung von Leichter Sprache und eine optimierte Suchmaschinenoptimierung geschehen.
Der Antrag fordert zudem die Integration relevanter Informationen in die Apps „Essen to Go“ und „Gut versorgt in Essen“. Im Bereich der Mobilität sollen Hinweise auf barrierefreie Haltestellen in öffentlichen Verkehrsmitteln erweitert und Informationen über Störungen von Hilfsmitteln, wie etwa Aufzügen, aktuell bereitgestellt werden. Des Weiteren soll die Stadt jährlich über die Anzahl und Lage von Behindertenparkplätzen berichten und perspektivisch eine Zertifizierung, beispielsweise nach dem System „EUKOBA“, anstreben.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.05.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (11. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.05.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (11. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.05.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.05.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 28.Verschiedenes
- 29.Mitteilungen der Verwaltung
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 30.Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der UkraineErgebnis: Kenntnis genommen
- 31.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: Kenntnis genommen
- 32.Nachträgliche Unterrichtung über den Stand der vergebenen Aufträge der Immobilienwirtschaft im 1. Quartal 2022Ergebnis: Kenntnis genommen
- 33.Übernahme der Interims-Container an der Kita Tommesweg 26Ergebnis: abgesetzt/vertagt
- 34.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: Kenntnis genommen
- 35.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 36.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 37.öffentlich geförderter Wohnungsbau
- 38.Anträge und Anfragen
- 39.Mitteilungen der Verwaltung
- 40.Pressemitteilung