Billigkeitsrichtlinie für kommunale Klimaschutzinvestitionen: Umsetzung in Essen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Aufstockung ihres Solarförderprogramms sowie die Umsetzung weiterer Klimaschutzmaßnahmen unter Verwendung der „Billigkeitsrichtlinie für kommunale Klimaschutzinvestitionen“ des Landes Nordrhein-Westfalen. Da das bisherige Budget von 500.000 Euro für die Förderung von Photovoltaik- und Solaranlagen bereits ausgeschöpft ist, soll das Programm um 300.00verkehr um 300.000 Euro erweitert werden. Ziel ist es, die installierte Leistung um etwa 3.000 kWp zu erhöhen, um die Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie zu unterstützen.
Zusätzlich sollen Mittel für die Verbesserung des Energiemanagements in der Immobilienwirtschaft eingesetzt werden. Hierfür ist die flächendeckende Ausstattung kommunaler Sporthallen mit Zählereinrichtungen für Wärme, Gas und Wasser sowie die Beschaffung mobiler Messgeräte vorgesehen. Für diese Maßnahmen sind etwa 285.000 Euro veranschlagt, um eine gebäudescharfe Verbrauchserfassung zu ermöglichen und Energieverbräuche zu reduzieren.
Ein weiterer Teil der Mittel fließt in die Förderung des Radverkehrs. Geplant ist die Errichtung von Radabstellanlagen in Einkaufsstraßen und Wohnquartieren. Dabei sollen zunächst mobile Fahrradplattformen im Wert von 40.000 Euro eingesetzt werden, um den Bedarf an Parkflächen zu testen und eine dauerhafte Umwidmung von Verkehrsraum zu prüfen. Zudem sind 50.000 Euro für die Entwicklung eines Förderprogramms für Radabstellanlagen an Mehrfamilienhäusern vorgesehen. Die vorliegende Vorlage dient der Kenntnisnahme in den zuständigen Ausschüssen für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, Verkehr und Mobilität sowie Stadtentwicklung, -planung und Bauen.
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Beratungsfolge
- 19.05.2022Kenntnis genommen
- 12.05.2022Kenntnis genommen
- 03.05.2022Kenntnis genommen
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Umweltamt
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