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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 10 über die Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität vom 10.02.2022
- 2.Niederschrift Nr. 11 über die Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität vom 10.03.2022
- 3.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 4.Ordnungsamt - Verkehrsüberwachung - Berichterstattung zur Schulwegsicherung 2021Zur Vorlage · 0669/2022/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Ordnungsamt hat im Rahmen der Vorlage 0669/2022/3 über die Ergebnisse der Verkehrsüberwachung zur Schulwegsicherung im Jahr 2021 berichtet. Die Maßnahmen der Verkehrsüberwachung umfassen die Kontrolle des fließenden sowie des ruhenden Verkehrs mit dem Ziel, die Sicherheit für Schülerinnen und Schüler zu erhöhen und die Geschwindigkeitsniveaus zu regulieren.
Im Bereich des fließenden Verkehrs wurden während der Zeiten von Präsenzunterricht 1.782 Geschwindigkeitsüberwachungen im Umfeld von Schulen durchgeführt. Dies entspricht einem Anteil von etwa 39 % an den Gesamteinsätzen im Stadtgebiet und übertrifft damit die Vorgabe des Ziel- und Maßnahmenplans „Essen, Großstadt für Kinder“ von 20 %. Bei über 570.000 gemessenen Fahrzeugen wurde eine Geschwindigkeitsübertretungsquote von etwa 5,4 % festgestellt, womit das angestrebte Ziel von unter 10 % erreicht wurde.
Im ruhenden Verkehr fanden 591 Einsätze im Umfeld von Schulen statt, was einem Anteil von 15,25 % der Gesamtkontrollen entspricht und damit die Zielvorgabe von 15 % erfüllt. Die Kontrollen dienten der Verhaltenssteuerung durch Gespräche sowie der Ahndung von Verstößen durch Verwarnungen oder Ersatzvornahmen.
Die Berichterstattung berücksichtigt lediglich Zeiträume mit Präsenzunterricht, da die Reduzierung des Unterrichts aufgrund der Corona-Pandemie die Einsatzplanung beeinflusste. Die vorliegenden Ergebnisse wurden den zuständigen Ausschüssen sowie den Bezirksvertretungen zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 24.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (12. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 23.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (17. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (13. Sitzung) — Kenntnisnahme mit Anmerkungen
- 08.06.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.05.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.05.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Infrastruktur für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer Hier: Fahrradparkhaus bzw. Fahrradstation in zentraler InnenstadtlageErgebnis: abgesetzt/vertagt
- 6.Projekt Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme (4. Call)Zur Vorlage · 0503/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zum Projekt „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme (4. Call)“ dient der Information des Ausschusses für Verkehr und Mobilität sowie des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen über den aktuellen Sachstand. Das Projekt, das auf einer Förderung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr basiert, verfolgt das Ziel, durch die Erfassung von Verkehrs- und Umweltdaten mittels Sensoren und Kameras eine innovative Stadt- und Verkehrsentwicklung zu ermöglichen. Mittels künstlicher Intelligenz sollen Verkehrsmuster analysiert werden, um Auswirkungen auf das Stadtgebiet frühzeitig zu erkennen und die Verkehrssteuerung sowie den Verkehrsfluss zu optimieren.
Im Rahmen der Umsetzung sind zwei EU-weite Ausschreibungsverfahren geplant. Der erste Auftrag umfasst die Technologien für das Verkehrs- und Umwelt-Monitoring, die Datenanalyse in einem zentralen DataHub, die Entwicklung von KI-gestützten Steuerungsstrategien für Lichtsignalanlagen sowie die Schaffung von Schnittstellen für eine intermodale Mobilitätsplattform. Der zweite Auftrag betrifft die externe Projektsteuerung.
Zudem werden Reallabore auf ausgewählten Hauptverkehrsstraßen wie der Ruhrallee, der Gladbecker Straße, der Bottroper Straße und der Altenessener Straße durchgeführt, um Maßnahmen zur Senkung der Stickstoffbelastung zu testen. Während für die Ruhrallee eine Voruntersuchung zur Optimierung der Verkehrssteuerung und zur Stärkung des ÖPNV läuft, wurden an der Gladbecker Straße bereits Anpassungen der Grünphasen sowie der Einsatz mobiler Informationstafeln erprobt. Für die Personalverwaltung der zuständigen Abteilung ist eine dritte Stelle aufgrund fehlender Bewerbungen neu auszuschreiben.
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Beratungsfolge
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.05.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Digitalisierung und umweltgerechte Steuerung des Straßenverkehrs"Zur Vorlage · 0786/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0786/2022/6 befasst sich mit dem Bau und dem Baubeginn der Maßnahme „Digitalisierung und umweltgerechte Steuerung des Straßenverkehrs“ in Essen. Das Projekt verfolgt das Ziel, die Stickstoffdioxid- sowie die Feinstaubbelastung durch die Digitalisierung der Verkehrsinfrastruktur, den Aufbau einer Verkehrsleitzentrale und die Einrichtung von Reallaboren zu reduzieren. Die Umsetzung ist in zehn Arbeitspakete unterteilt und umfasst eine Laufzeit von fünf Jahren ab Projektbeginn.
Die Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich auf rund 14.602.000 Euro. Davon entfallen 12.883.500 Euro auf Investitionskosten und 1.718.500 Euro auf Konsumkosten. Ein wesentlicher Teil der Finanzierung wird durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur übernommen, wobei die Förderquote bei 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten liegt. Dies entspricht einem maximalen Förderbetrag von 10.221.300 Euro, wodurch ein städtischer Eigenanteil von maximal rund 4.380.700 Euro verbleibt.
Innerhalb der konsumtiven Aufwendungen sind rund 305.000 Euro für Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung vorgesehen. Die Personalkosten für vier Vollzeitstellen in den zuständigen Fachbereichen belaufen sich auf 1.348.128 Euro, wobei auch hier eine Refinanzierung durch den Projektgeber in Höhe von 70 Prozent vorgesehen ist. Nach Ablauf der fünfjährigen Gewährleistungsfrist werden Instandhaltungskosten in Höhe von etwa 1.085.000 Euro erwartet. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll die Vorlage zur Kenntnis nehmen, während der Ausschuss für Verkehr und Mobilität eine Empfehlung zum Beschluss des Rats der Stadt zum Bau und Baubeginn abgeben soll.
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Beratungsfolge
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.05.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 8.Sachstandsbericht Essener Mobilitätsplan 2035Zur Vorlage · 0790/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Vorlage 0790/2022/6 einen Sachstandsbericht zum Essener Mobilitätsplan 2035 vorgelegt. Der Auftrag zur Erstellung des Plans wurde im November 2021 nach einem Vergabeverfahren an ein Gutachterkonsortium unter der Leitung von bürostadtVerkehr vergeben. Der Arbeitsprozess begann im Januar 202verkehr mit der Erstellung eines Projektfahrplans sowie der Festlegung inhaltlicher und methodischer Schwerpunkte. Ziel des Vorhabens ist die Ausarbeitung eines Pfades zur Erreichung der Mobilitätswende bis zum Jahr 2035, wobei die räumlichen, sozio-demografischen und verkehrlichen Gegebenheiten der verschiedenen Stadtteile berücksichtigt werden sollen.
Der Aufstellungsprozess ist in drei Phasen unterteilt. Derzeit befindet sich das Projekt in der strategisch-analytischen Phase, in der Potenzialermittlungen unter Berücksichtigung des Mobilitätsverhaltens und der räumlichen Gegebenheiten durchgeführt werden. Ziel ist die Konkretisierung der Ziele aus dem Handlungskonzept Modal Split 2035 sowie die Darstellung von Stärken und Schwächen. Die zweite Phase umfasst den konzeptionell-ideengenerierenden Teil, in dem durch öffentliche Ideenlabore Strategien und Maßnahmen entwickelt werden sollen. Hierbei sollen auch Konzepte für Reallabore entstehen, um die Wirkung von Maßnahmen praktisch zu prüfen. Die dritte Phase bildet den konzeptionell-umsetzungsorientierten Teil, der eine Priorisierung der Maßnahmen unter Berücksichtigung von Kosten, Wirkungen und Synergien vorsieht.
Der Prozess sieht eine umfassende Beteiligung von Politik, Interessensvertretern und Bürgerinnen und Bürgern vor, wobei auch digitale Formate zur Partizipation genutzt werden sollen. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wurde gebeten, die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen.
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Beratungsfolge
- 12.05.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Neuausrichtung der Mobilität hier: Sachstand „Kurzfristiges Maßnahmenprogramm“Zur Vorlage · 0791/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der zuständigen Beigeordneten zum Sachstand des „Kurzfristigen Maßnahmenprogramms“ informiert den Ausschuss für Verkehr und Mobilität über die Neuausrichtung der Mobilität in Essen. Im Rahmen der Erarbeitung des Handlungskonzepts Modal Split 2035 wurden insgesamt 41 Maßnahmen identifiziert, die während des laufenden Aufstellungsprozesses des Mobilitätsplans umgesetzt werden sollen. Ziel des Programms ist es, die Umsetzung von Mobilitätsmaßnahmen parallel zur methodischen Erarbeitung des langfristigen Mobilitätsplans voranzutreiben.
Der Maßnahmenkatalog umfasst sowohl bereits initiierte Projekte als auch neue Ansätze und ist in verschiedene Themenfelder unterteilt, darunter öffentlicher Personennahverkehr, Radverkehr, Fußverkehr, allgemeine Planungsansätze sowie Öffentlichkeitsarbeit und Organisation. Da die Umsetzung die Mitwirkung verschiedener Organisationseinheiten erfordert, findet ein Austausch mit den zuständigen Stellen statt.
Unter Berücksichtigung der personellen und finanziellen Ressourcen wurde aus der Gesamtheit der 41 Maßnahmen ein Sofortprogramm entwickelt, dessen Umsetzung unmittelbar beginnt. Derzeit befinden sich sechs spezifische Sofortmaßnahmen in vertiefter Bearbeitung. Die weiteren im Katalog aufgeführten Projekte werden unter Vorbehalt der verfügbaren Ressourcen sukzessive umgesetzt. Die Details zu den einzelnen Maßnahmen sowie deren Finanzierung werden den zuständigen Gremien in separaten Vorlagen vorgelegt. Die Maßnahmen werden als positiv für den Klimaschutz eingestuft, da sie zur Reduktion von CO2-Emissionen im Verkehr beitragen sollen.
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- 12.05.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Billigkeitsrichtlinie für kommunale Klimaschutzinvestitionen: Umsetzung in EssenZur Vorlage · 0687/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Aufstockung ihres Solarförderprogramms sowie die Umsetzung weiterer Klimaschutzmaßnahmen unter Verwendung der „Billigkeitsrichtlinie für kommunale Klimaschutzinvestitionen“ des Landes Nordrhein-Westfalen. Da das bisherige Budget von 500.000 Euro für die Förderung von Photovoltaik- und Solaranlagen bereits ausgeschöpft ist, soll das Programm um 300.00verkehr um 300.000 Euro erweitert werden. Ziel ist es, die installierte Leistung um etwa 3.000 kWp zu erhöhen, um die Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie zu unterstützen.
Zusätzlich sollen Mittel für die Verbesserung des Energiemanagements in der Immobilienwirtschaft eingesetzt werden. Hierfür ist die flächendeckende Ausstattung kommunaler Sporthallen mit Zählereinrichtungen für Wärme, Gas und Wasser sowie die Beschaffung mobiler Messgeräte vorgesehen. Für diese Maßnahmen sind etwa 285.000 Euro veranschlagt, um eine gebäudescharfe Verbrauchserfassung zu ermöglichen und Energieverbräuche zu reduzieren.
Ein weiterer Teil der Mittel fließt in die Förderung des Radverkehrs. Geplant ist die Errichtung von Radabstellanlagen in Einkaufsstraßen und Wohnquartieren. Dabei sollen zunächst mobile Fahrradplattformen im Wert von 40.000 Euro eingesetzt werden, um den Bedarf an Parkflächen zu testen und eine dauerhafte Umwidmung von Verkehrsraum zu prüfen. Zudem sind 50.000 Euro für die Entwicklung eines Förderprogramms für Radabstellanlagen an Mehrfamilienhäusern vorgesehen. Die vorliegende Vorlage dient der Kenntnisnahme in den zuständigen Ausschüssen für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, Verkehr und Mobilität sowie Stadtentwicklung, -planung und Bauen.
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Beratungsfolge
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.05.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.05.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.1TOP: Billigkeitsrichtlinie für kommunale Klimaschutzinvestitionen (0687/2022/6) Hier: Bewilligungs- und Prognosebericht für die Jahre 2022, 2023 und 2024 zur Maßnahme "C5. Solarenergie ausbauen" (0568/2021/6)Zur Vorlage · 0866/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der sich auf die Maßnahme zum Ausbau der Solarenergie bezieht. Ziel des Antrags ist es, die Informationen zur finanziellen Planung der Förderprogramme zu präzisieren.
Die Fraktionen beantragen, dass die Stadtverwaltung Essen für die Ratssitzung am 22. Juni 2022 einen ergänzenden Bewilligungs- und Prognosebericht erstellt. Dieser Bericht soll Angaben zur voraussichtlichen Gesamthöhe des Förderbedarfs für das Jahr 2022 sowie für die Jahre 2023 und 2024 enthalten. Zudem wird gefordert, dass in der Prognose auch jene Anträge berücksichtigt werden, die aufgrund einer zwischenzeitlich erschöpften Fördersumme negativ beschieden werden mussten, sofern diese grundsätzlich förderfähig sind.
Der Antrag ist an die Vorsitzenden der Ausschüsse für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, Verkehr und Mobilität sowie Stadtentwicklung, -planung und Bauen gerichtet. Während im Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz eine Entscheidung vorgesehen ist, sollen die weiteren genannten Ausschüsse den Inhalt zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.05.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.05.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (13. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Neuausrichtung der Mobilität hier: Förderprogramm "Radabstellanlagen an Mehrfamilienhäusern" im Rahmen der kurzfristigen Maßnahmen des MobilitätsplansZur Vorlage · 0792/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Neuausrichtung der Mobilität in Essen wurde ein Förderprogramm für Radabstellanlagen an Mehrfamilienhäusern vorgestellt. Das Programm ist Teil der kurzfristigen Maßnahmen des Mobilitätsplans und zielt darauf ab, die Nutzung des Fahrrads im Alltag zu fördern, indem die Zugänglichkeit und Sicherheit von Abstellmöglichkeiten verbessert wird.
Die Förderung richtet sich an Mehrfamilienhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten. Gefördert werden die Anschaffung und Installation werksneuer Anlagen, die die Qualitätsprüfung des ADFC bestanden haben. Die Abstellplätze müssen auf dem Grundstück des Gebäudes fest installiert sein und bestimmte Anforderungen an die Erreichbarkeit, Diebstahlsicherheit und Flächengröße erfüllen. Eine Förderung ist nicht möglich für Anlagen, die gewerblich genutzt oder gegen Entgelt an Dritte vermietet werden, sowie für aufwändige elektronische Schließsysteme.
Der Fördersatz beträgt 50 Prozent der Anschaffungs- und Installationskosten, wobei die Obergrenze bei 1.000 Euro liegt. Bei der Errichtung von Anlagen inklusive Witterungsschutz erhöht sich dieser Höchstbetrag auf 2.500 Euro. Die Untergrenze für eine Förderung liegt bei 200 Euro.
Die Finanzierung erfolgt vollständig aus Mitteln der Billigkeitsrichtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen. Für das Jahr 2022 ist ein Budget von 50.000 Euro vorgesehen. Das Programm ist zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2022 angeboten, wobei eine Verlängerung angestrebt wird. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat die Vorlage zur Kenntnis genommen.
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Beratungsfolge
- 12.05.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Laden von Elektrofahrzeugen an LaternenmastenZur Vorlage · 0739/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beabsichtigt, den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Essen durch die Nutzung von Laternenmasten voranzutreiben. Im Rahmen eines Vorhabens der Firma ubitricity soll ein Ladesystem installiert werden, das als Gerät an bestehende Laternenmasten angebracht wird. Dieses System benötigt keinen zusätzlichen öffentlichen Verkehrsraum und beeinträchtigt die Gehwege nicht. Sofern Leitungen von Energieversorgern wie RWE oder Westnetz direkt anliegen, ist ein Anschluss ohne Tiefbauarbeiten möglich.
Das System bietet eine Ladeleistung von 3,7 kW an, was zu Ladezeiten von bis zu 11 Stunden führen kann. Der Fokus liegt dabei auf der Bereitstellung von Lademöglichkeiten in Wohngebieten, insbesondere in Nebenstraßen, um ein haustürnahes Laden über Nacht zu ermöglichen. Für eine Pilotphase werden derzeit 20 Ladepunkte in den Stadtbereichen Rüttenscheid und Südviertel geprüft. Das Angebot des Anbieters umfasst dabei die Installation, Inbetriebnahme, den Messstellenbetrieb, die Energielieferung sowie einen Wartungs- und Störungsdienst.
Die Stadt Essen fungiert in diesem Projekt als eine von zwei Pilotstädten. Die Kosten für den Ausbau werden vom Unternehmen getragen, wobei auch öffentliche Förderprogramme genutzt werden sollen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass ein weiteres Unternehmen Interesse an einem ähnlichen System bekundet hat, sich jedoch zunächst auf den Aufbau von herkömmlichen AC-Ladesäulen konzentriert. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität nimmt die Absicht der Verwaltung zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 12.05.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.E-Bikes RideMoviZur Vorlage · 0740/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität einen Bericht zur Erweiterung des Angebots an nachhaltigen Verkehrsmitteln im Stadtgebiet Essen vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist die mögliche Einführung eines E-Bike-Sharing-Systems durch den Anbieter RideMovi. Das Unternehmen, das bereits in über 20 europäischen Städten tätig ist, beabsichtigt, Essen als ersten deutschen Standort für sein Angebot zu nutzen.
Das geplante System basiert auf elektrischen Leihfahrrädern, die nutzerfinanziert betrieben werden und nicht auf öffentlichen Förderungen basieren. Der Start der Flotte ist mit etwa 500 E-Bikes vorgesehen, wobei eine sukzessive Erweiterung auf bis zu 1.000 Fahrräder möglich ist. Im Gegensatz zum bestehenden, stationsgebundenen System von metropolradruhr sollen die E-Bikes über virtuelle Haltepunkte verfügen, was eine höhere Flexibilität ermöglicht. Die Nutzung soll sich voraussichtlich vom Essener Norden über die Innenstadt bis zum Baldenesssee erstrecken.
Die Verwaltung plant, die Einhaltung von Vorgaben, wie etwa die Sicherstellung der Restgehwegbreite und das Vermeiden von Blockaden von Eingängen oder Fluchtwegen, über eine Kooperationsvereinbarung mit dem Anbieter zu regeln. Ein lokales Betriebsteam des Anbieters soll die Einhaltung dieser Regeln sowie die Erreichbarkeit sicherstellen. Der geplante Start des Dienstes ist für den Frühsommer vorgesehen. Der Ausschuss soll den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 12.05.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes nach § 8a Absatz 1 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG)Zur Vorlage · 0811/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird im Rahmen der Sitzung am 12. Mai 2022 über die Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes der Stadt Essen gemäß § 8a Absatz 1 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG) beraten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, das Konzept in den Anlagen 1 und 4 fortzuschreiben.
Die Grundlage für das Konzept wurde bereits im März 2020 durch eine Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses geschaffen, wobei die Zuständigkeit für die weitere Entwicklung später auf den Ausschuss für Verkehr und Mobilität übertragen wurde. Eine regelmäßige Aktualisierung des Konzepts ist gesetzlich mindestens alle zwei Jahre vorgeschrieben. Die Fortführung des bestehenden Formats ist möglich, da die bisherigen Darstellungen die Anforderungen der Verwaltungsvorschriften des zuständigen Ministeriums erfüllen und die notwendigen Begründungen für etwaige Abweichungen vom Muster enthalten.
Die vorliegende Fortschreibung dient zudem der Aufnahme neuer Maßnahmen in Anlage 4. Dies ist erforderlich, um die rechtzeitige Durchführung von Anliegerversammlungen sicherzustellen, bevor über die Durchführung von Straßenausbaumaßnahmen entschieden wird. In der Anlage 4 werden zudem Aussagen zur Beitragsfähigkeit der aufgeführten Maßnahmen nach § 8 KAG getroffen, wobei ein Teil der Maßnahmen nach aktueller Einschätzung der Verwaltung als beitragspflichtig eingestuft wird.
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Beratungsfolge
- 12.05.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 15.Bau und Baubeginn von Maßnahmen nach dem KAG
- 15.1Bau und Baubeginn der Maßnahme "Wilmsweg 23 bis Triftstraße (KAG-Nr. 66/21)"Zur Vorlage · 0560/2022/6 · Vorlage
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Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat im Rahmen der Sitzung am 12. Mai 2022 die Durchführung der Baumaßnahme im Bereich des Wilmswegs, von der Hausnummer 23 bis zur Triftstraße, beschlossen. Die Maßnahme ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 66/21 enthalten.
Gegenstand des Vorhabens ist die Erneuerung des Asphaltgehwegs. Der aktuelle Zustand des Weges wird als erneuerungsbedürftig beschrieben. Im Rahmen der Umsetzung soll der Gehweg auf den aktuellen Ausbaustandard der Stadt Essen plattiert werden. Die Finanzierung der Baukosten in Höhe von 15.000 Euro erfolgt über Mittel, die der Stadt Essen von der Bezirksvertretung zur Verfügung gestellt wurden.
Im Vorfeld der Entscheidung wurde eine verbindliche Anliegerversammlung gemäß den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes NRW durchgeführt. Das Ergebnis dieser Versammlung wurde dem Ausschuss zur Kenntnis gebracht. Durch die Maßnahme entsteht für die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke eine Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz.
Hinsichtlich der Klimarelevanz wird die Maßnahme als positiv eingestuft. Eine etwaige CO2-Erhöhung durch die Baumaßnahme wird nach Einschätzung der Verwaltung durch die dauerhafte Vermeidung von Umwegfahrten bei der Stellplatzsuche kompensiert.
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- 12.05.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 15.2Durchführung der Maßnahme "Cranachstraße" KAG-Nr. 237/21Zur Vorlage · 0745/2022/6 · Vorlage
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Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Durchführung der Baumaßnahme in der Cranachstraße beschließen. Die Maßnahme ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 237/21 enthalten. Grundlage für das Vorhaben ist der Zustand der Asphaltfahrbahn, die laut einer Befahrung aus dem Jahr 2016 Risse, Ausbrüche und Verwerfungen aufweist und somit erneuerungsbedürftig ist. Die Finanzierung der Baukosten in Höhe von 248.000 Euro erfolgt aus Mitteln für die Erneuerung von Nebenstraßen. Durch das Bauvorhaben entsteht für die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke eine Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz NRW.
Im Rahmen der Planung wurden Eingaben des FUSS e.V. berücksichtigt. Die Verwaltung prüfte die Forderung nach einer Sackgassenregelung sowie den Rückbau einer Verkehrsberuhigung zur Sicherstellung der Barrierefreiheit. Während eine Sackgassenregelung als nicht umsetzbar eingestuft wurde, stimmt die zuständige Fachabteilung der Anpassung des Gehwegniveaus zu. Im Zuge der Fahrbahnerneuerung soll das Gehwegniveau an die Höhe der Aufpflasterung angepasst und taktile Elemente im Bereich der Querung eingebaut werden. Die Durchführung der Maßnahme erfolgt nach Kenntnisnahme des Ergebnisses der verbindlichen Anliegerversammlung.
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- 12.05.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 15.3Durchführung der Maßnahme "Deipenbecktal" KAG-Nr. 270/21Zur Vorlage · 0746/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Durchführung der Baumaßnahme „Deipenbecktal“ beschließen. Das Vorhaben ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 270/21 aufgeführt. Grundlage für den Beschlussvorschlag ist das Ergebnis einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß dem Kommunalabgabengesetz NRW.
Die Notwendigkeit der Maßnahme ergibt sich aus einer Zustandsbefahrung der Nebenstraßen durch den TÜV im Jahr 2016. Dabei wurde festgestellt, dass die Asphaltfahrbahn im Deipenbecktal Risse, Ausbrüche und Verwerfungen aufweist und somit erneuerungsbedürftig ist. Das Amt für Straßen und Verkehr plant als Straßenbaulastträger die Erneuerung der Fahrbahn.
Die veranschlagten Baukosten belaufen sich auf 125.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über Mittel für die Erneuerung von Nebenstraßen. Durch die Maßnahme entsteht für die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke eine Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz.
Hinsichtlich der Klimarelevanz wird die Maßnahme als positiv für den Klimaschutz eingestuft. Der durch die Baumaßnahme entstehende CO2-Ausstoß wird nach Einschätzung der Verwaltung durch die dauerhafte Vermeidung von Umwegfahrten, die bei einer Einziehung der Straße entstehen würden, kompensiert.
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- 12.05.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 15.4Durchführung der Maßnahme "Dinastraße" KAG-Nr. 265/21Zur Vorlage · 0748/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Durchführung der Baumaßnahme „Dinastraße“ beschließen. Das Vorhaben ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 265/21 enthalten. Grundlage für den Beschluss ist das Ergebnis einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes NRW.
Die Notwendigkeit der Maßnahme ergibt sich aus einer Zustandsbefahrung der Nebenstraßen durch den TÜV im Jahr 2016. Dabei wurde festgestellt, dass die Asphaltfahrbahn in der Dinastraße Risse, Ausbrüche und Verwerfungen aufweist und somit erneuerungsbedürftig ist. Das Amt für Straßen und Verkehr plant als Straßenbaulastträger die Erneuerung der Fahrbahn. Die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke unterliegen nach dem Kommunalabgabengesetz der Beitragspflicht für diesen Straßenausbau.
Die veranschlagten Baukosten für die Maßnahme belaufen sich auf 85.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über Mittel für die Erneuerung von Nebenstraßen. Neben den Investitionskosten werden kalkulatorische Zinsen in Höhe von 553 Euro sowie kalkulatorische Abschreibungen für den städtischen Eigenanteil in Höhe von 1.417 Euro ausgewiesen. Hinsichtlich der Klimarelevanz wird die Maßnahme als positiv eingestuft, da der durch die Baumaßnahme entstehende CO2-Ausstoß durch die Vermeidung von Umwegfahrten kompensiert wird.
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- 12.05.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 15.5Durchführung der Maßnahme "Im Osterbruch" KAG 263/21Zur Vorlage · 0749/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Durchführung der Baumaßnahme „Im Osterbruch“ beschließen. Das Vorhaben ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 263/21 enthalten. Grundlage für den Beschlussvorschlag ist das Ergebnis einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß dem Kommunalabgabengesetz NRW.
Die Notwendigkeit der Maßnahme ergibt sich aus einer Zustandsbefahrung der Nebenstraßen durch den TÜV im Jahr 2016. Dabei wurde festgestellt, dass die Asphaltfahrbahn der Straße Im Osterbruch Risse, Ausbrüche und Verwerfungen aufweist und somit erneuerungsbedürftig ist. Das Amt für Straßen und Verkehr ist als Straßenbaulastträger für die Erneuerung der Fahrbahn zuständig. Durch das Bauvorhaben entsteht für die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke eine Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz.
Die veranschlagten Baukosten für die Maßnahme belaufen sich auf 210.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus den Mitteln für die Erneuerung von Nebenstraßen. Neben den Investitionskosten werden kalkulatorische Zinsen in Höhe von 1.365 Euro sowie kalkulatorische Abschreibungen für den städtischen Eigenanteil in Höhe von 3.500 Euro ausgewiesen. Hinsichtlich der Klimarelevanz wird die Maßnahme als positiv eingestuft, da der durch die Baumaßnahme entstehende CO2-Ausstoß durch die Vermeidung von Umwegfahrten kompensiert wird.
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- 12.05.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 15.6Durchführung der Maßnahme "Peenestraße" KAG-Nr. 285/21Zur Vorlage · 0815/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Durchführung der Baumaßnahme „Peenestraße“ beschließen. Das Vorhaben ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 285/21 enthalten. Grundlage für den Beschluss ist das Ergebnis einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes NRW.
Die Notwendigkeit der Maßnahme ergibt sich aus einer Zustandsbefahrung der Nebenstraßen durch den TÜV im Jahr 2016. Die Asphaltfahrbahn der Peenestraße weist Risse, Ausbrüche und Verwerfungen auf, weshalb eine Erneuerung der Fahrbahn durch das Amt für Straßen und Verkehr vorgesehen ist. Die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke unterliegen aufgrund der Maßnahme der Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz.
Die kalkulierten Baukosten für das Bauvorhaben belaufen sich auf 136.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über Mittel für die Erneuerung von Nebenstraßen. Neben den Investitionskosten werden kalkulatorische Zinsen und Abschreibungen für den städtischen Eigenanteil aufgeführt. Hinsichtlich der Klimarelevanz wird die Maßnahme als positiv für den Klimaschutz eingestuft, da ein CO2-Ausstoß durch die Vermeidung von Umwegfahrten kompensiert wird.
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- 12.05.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 15.7Durchführung der Maßnahme "Neukircher Straße" KAG-Nr. 248/21Zur Vorlage · 0816/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat die Durchführung der Baumaßnahme „Neukircher Straße“ beschlossen. Grundlage für diese Entscheidung ist das Ergebnis einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG). Die Maßnahme ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 284/21 aufgeführt.
Die Notwendigkeit der Erneuerung der Asphaltfahrbahn ergibt sich aus einer Zustandsbefahrung der Nebenstraßen durch den TÜV im Jahr 2016. Laut der Vorlage weist die Fahrbahn in der Neukircher Straße Risse, Ausbrüche und Verwerfungen auf, weshalb eine Erneuerung durch das Amt für Straßen und Verkehr als notwendig eingestuft wurde. Die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke sind aufgrund der Maßnahme nach dem KAG zur Zahlung von Straßenausbaubeiträgen verpflichtet.
Die veranschlagten Baukosten für das Vorhaben belaufen sich auf 76.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über Mittel für die Erneuerung von Nebenstraßen. In der Vorlage wird zudem eine positive Einschätzung hinsichtlich der Klimarelevanz vorgenommen, da der durch die Baumaßnahme entstehende CO2-Ausstoß durch die Vermeidung von Umwegfahrten kompensiert wird.
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- 12.05.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 15.8Durchführung der Maßnahme "Mattheyweg" KAG-Nr. 39/20Zur Vorlage · 0817/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Durchführung der Baumaßnahme „Mattheyweg“ beschließen. Das Vorhaben ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 39/20 enthalten. Grundlage für den Beschlussvorschlag ist das Ergebnis einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß dem Kommunalabgabengesetz NRW.
Die Notwendigkeit der Maßnahme ergibt sich aus einer Zustandsbefahrung der Nebenstraßen durch den TÜV im Jahr 2016. Dabei wurde festgestellt, dass die Asphaltfahrbahn im Mattheyweg Risse, Ausbrüche und Verwerfungen aufweist und somit erneuerungsbedürftig ist. Das Amt für Straßen und Verkehr plant, die Fahrbahn im Rahmen seiner Aufgaben als Straßenbaulastträger zu erneuern.
Die anfallenden Baukosten belaufen sich auf 60.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über Mittel für die Erneuerung von Nebenstraßen. Für die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke entsteht durch das Bauvorhaben eine Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz.
Hinsichtlich der Klimarelevanz wird die Maßnahme als positiv für den Klimaschutz eingestuft. Der durch die Baumaßnahme entstehende CO2-Ausstoß wird nach Einschätzung der Verwaltung durch die Vermeidung von Umwegfahrten, die bei einer Einziehung der Straße entstehen würden, kompensiert.
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- 12.05.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 15.9Durchführung der Maßnahme "Lippermannweg" KAG-Nr. 264/21Zur Vorlage · 0818/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat die Durchführung der Baumaßnahme im Lippermannweg beschlossen. Die Maßnahme ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 264/21 enthalten. Grundlage für den Beschluss ist das Ergebnis einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes NRW.
Die Erneuerung der Asphaltfahrbahn ist notwendig, da eine im Jahr 2016 durch den TÜV durchgeführte Zustandsbefahrung der Nebenstraßen ergeben hat, dass die Fahrbahn im Lippermannweg Risse, Ausbrüche und Verwerfungen aufweist. Das Amt für Straßen und Verkehr wird die Erneuerung als Straßenbaulastträger vornehmen. Die Kosten für die Baukosten belaufen sich auf 135.000 Euro und werden aus den Mitteln für die Erneuerung von Nebenstraßen finanziert.
Durch die Maßnahme entsteht für die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke eine Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz. Hinsichtlich der Klimarelevanz wird die Maßnahme als positiv eingestuft, da der durch die Baumaßnahme entstehende CO2-Ausstoß durch die Vermeidung von Umwegfahrten, die bei einer Einziehung der Straße entstehen würden, kompensiert wird.
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- 12.05.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 15.10Durchführung der Maßnahme "Kanonenberg" KAG-Nr. 277/21Zur Vorlage · 0819/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Durchführung der Baumaßnahme „Kanonenberg“ beschließen. Das Vorhaben ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 277/21 enthalten. Grundlage für den Beschlussvorschlag ist das Ergebnis einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen.
Die Notwendigkeit der Maßnahme ergibt sich aus einer Zustandsbefahrung der Nebenstraßen im Jahr 2016. Dabei wurde festgestellt, dass die Asphaltfahrbahn im Bereich Kanonenberg Risse, Ausbrüche und Verwerfungen aufweist und somit erneuerungsbedürftig ist. Das Amt für Straßen und Verkehr plant als Straßenbaulastträger die Erneuerung der Fahrbahn.
Die kalkulierten Baukosten für das Bauvorhaben belaufen sich auf 205.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über Mittel für die Erneuerung von Nebenstraßen. Durch die Maßnahme entstehen für die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke Beitragspflichten nach dem Kommunalabgabengesetz.
Hinsichtlich der Klimarelevanz wird die Maßnahme als positiv für den Klimaschutz eingestuft. Der durch die Baumaßnahme entstehende CO2-Ausstoß wird nach Einschätzung der Verwaltung durch die Vermeidung von Umwegfahrten, die bei einer Einziehung der Straße entstehen würden, kompensiert.
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- 12.05.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 15.11Durchführung der Maßnahme "Kohlenstraße 54" KAG-Nr. 281/21Zur Vorlage · 0820/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Durchführung der Baumaßnahme „Kohlenstraße 54“ beschließen. Die Maßnahme ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen enthalten. Grundlage für den Beschlussvorschlag ist das Ergebnis einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß dem Kommunalabgabengesetz NRW.
Die Notwendigkeit der Erneuerung der Asphaltfahrbahn ergibt sich aus einer Zustandsbefahrung der Nebenstraßen durch den TÜV im Jahr 2016. Die Fahrbahn weist Risse, Ausbrüche und Verwerfungen auf und ist nach Einschätzung der zuständigen Fachabteilung erneuerungsbedürftig. Das Amt für Straßen und Verkehr wird als Straßenbaulastträger die Erneuerung der Asphaltdecke durchführen.
Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf 75.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus den Mitteln für die Erneuerung von Nebenstraßen. Durch die Durchführung der Maßnahme entsteht für die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke eine Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz.
Hinsichtlich der Klimarelevanz wird die Maßnahme als positiv für den Klimaschutz eingestuft. Der durch die Baumaßnahme entstehende CO2-Ausstoß wird nach Angaben der Verwaltung durch die dauerhafte Vermeidung von Umwegfahrten, die bei einer Einziehung der Straße entstehen würden, kompensiert.
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- 12.05.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 15.12Durchführung der Maßnahme "Kohlenstr. 74" KAG-Nr. 280/21Zur Vorlage · 0822/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Durchführung der Baumaßnahme „Kohlenstraße 74“ beschließen. Die Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr basiert auf dem Ergebnis einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes NRW.
Die Notwendigkeit der Erneuerung der Asphaltfahrbahn ergibt sich aus einer Zustandsbefahrung der Nebenstraßen durch den TÜV im Jahr 2016. Die Fahrbahn weist Risse, Ausbrüche und Verwerfungen auf und ist nach Einschätzung der zuständigen Stelle erneuerungsbedürftig. Die Maßnahme ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen enthalten. Durch das Bauvorhaben entsteht für die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke eine Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz.
Die veranschlagten Baukosten belaufen sich auf 91.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über Mittel für die Erneuerung von Nebenstraßen. Neben den Investitionskosten werden kalkulatorische Zinsen und Abschreibungen für den städtischen Eigenanteil ausgewiesen. Hinsichtlich der Klimarelevanz wird die Maßnahme als positiv für den Klimaschutz eingestuft, da ein CO2-Ausstoß durch die Vermeidung von Umwegfahrten kompensiert wird.
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- 12.05.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 15.13Durchführung der Maßnahme "Lommenweg" KAG-Nr. 283/21Zur Vorlage · 0823/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat die Durchführung der Baumaßnahme „Lommenweg“ beschlossen. Grundlage für die Entscheidung ist das Ergebnis einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG). Die Maßnahme ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 270/21 enthalten.
Die Notwendigkeit der Erneuerung der Asphaltfahrbahn ergibt sich aus einer Zustandsbefahrung durch den TÜV im Jahr 2016. Die Fahrbahn weist Risse, Ausbrüche und Verwerfungen auf, weshalb eine Erneuerung durch das Amt für Straßen und Verkehr als notwendig eingestuft wurde. Die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke sind aufgrund der Maßnahme nach dem KAG beitragspflichtig.
Die kalkulierten Baukosten für das Vorhaben belaufen sich auf 128.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über Mittel für die Erneuerung von Nebenstraßen. In der Vorlage werden zudem kalkulatorische Zinsen und Abschreibungen für den städtischen Eigenanteil aufgeführt. Hinsichtlich der Klimarelevanz wird die Maßnahme als positiv für den Klimaschutz bewertet, da der durch die Baumaßnahme entstehende CO2-Ausstoß durch die Vermeidung von Umwegfahrten kompensiert wird.
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- 12.05.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.Mitteilungen der Verwaltung
- 17.Schriftliche Anfragen und Anträge
- 17.1Verkehrsgutachten für eine alternative Umgehungsstraße VogelheimZur Vorlage · 0800/2022/CDU/SPD/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der die Erstellung eines Verkehrsgutachtens zur Prüfung einer alternativen Umgehungsstraße für Vogelheim vorsieht. Ziel der Untersuchung ist es, durch eine veränderte Straßenführung eine Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs auf der Gladbecker Straße (B224) zu erreichen.
Das Gutachten soll verschiedene Trassenoptionen untersuchen, wie etwa eine Führung südlich von Vogelheim oder nördlich über die Daniel-Eckhardt-Straße und die Karl-Legien-Straße. Zudem soll die Möglichkeit geprüft werden, die Strecke über die Bottroper Straße, den Berthold-Beitz-Boulevard und die Friedrichstraße mit einem Anschluss an die A40 fortzusetzen. Dabei ist laut Antrag zu berücksichtigen, dass eine zusätzliche Verkehrsbelastung anderer Straßen in Altenessen und Vogelheim, beispielsweise der Altenessener Straße, vermieden werden soll.
Ein weiterer Bestandteil der Untersuchung ist die Analyse der Lärm- und Schadstoffbelastung für die Anwohner entlang der betrachteten Streckenabschnitte. Es soll sichergestellt werden, dass die Belastungswerte bei den verschiedenen Varianten nicht ansteigen. Die Antragsteller führen an, dass eine solche Ortsumgehung auch als Entlastung für Altenessen dienen und den Verkehrswert der Gladbecker Straße im Kontext des Ausbaus der A52 erhöhen könnte. Der Antrag sieht eine Entscheidung durch den Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie die Kenntnisnahme durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vor.
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Beratungsfolge
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.05.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (12. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 17.2Allgemeiner Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich "Hafenstraße/An der Walkmühle (Umgehungsstraße Vogelheim)" - hier: Verkehrsgutachten (Antrag der Fraktionen CDU und GRÜNEN)Zur Vorlage · 0474/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der die Durchführung eines Verkehrsgutachtens im Rahmen des Bauleitverfahrens für den Bereich Hafenstraße/An der Walkmühle (Umgehungsstraße Vogelheim) vorsieht. Ziel des Antrags ist es, verschiedene Straßenführungen zu prüfen, um eine Reduzierung des Verkehrs auf der Gladbecker Straße (B224) zu erreichen.
Im Rahmen des Gutachtens soll untersucht werden, inwieweit die geplante Straßenführung oder alternative Trassen, wie etwa eine nördliche Führung über die Daniel-Eckhardt-Straße, zur Entlastung beitragen können. Ein weiterer Untersuchungsschwerpunkt liegt auf einer Fortsetzung der Strecke über die Bottroper Straße, den Bertold-Beitz-Boulevard und die Friedrichstraße mit einer Anbindung an die A40. Dabei soll geprüft werden, ob durch diese Varianten eine zusätzliche Verkehrsbelastung anderer Straßen in Altenessen, beispielsweise der Altenessener Straße, vermieden werden kann.
Zusätzlich soll das Gutachten die Auswirkungen der verschiedenen Streckenführungen auf die Lärm- und Schadstoffbelastung für die Anwohner untersuchen, wobei eine Zunahme dieser Werte ausgeschlossen werden soll. Die Antragsteller führen an, dass eine Ortsumgehung Vogelheim durch die Nutzung bestehender Straßenverbindungen in Richtung Innenstadt als zusätzliche Umgehung für Altenessen dienen und somit die Gladbecker Straße entlasten könnte.
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Beratungsfolge
- 12.05.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (12. Sitzung) — seitens Antragsteller zurückgezogen
- 17.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt Beratungsbedarf angemeldet und zur Entscheidung in den AVM verwiesen
- 03.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (16. Sitzung) — abgesetzt/vertagt Beratungsbedarf der SPD-Fraktion angemeldet
Ergebnis: seitens Antragsteller zurückgezogen - 17.3Schillerwiese hier: Entwicklungskonzept für eine vereinsunabhängige Breiten- und Freizeitsportanlage (gemeins. Anmeldung der CDU- und der GRÜNEN-Fraktion)Zur Vorlage · 0656/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grünes im Rat der Stadt Essen haben einen Antrag gestellt, der die Erstellung eines Entwicklungskonzepts für die Schillerwiese vorsieht. Ziel des Antrags ist es, die Anlage in ihrem Charakter als vereinsunabhängige Breiten- und Freizeitsportanlage zu erhalten und zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Die Stadtverwaltung wird gebeten, ein Konzept zu erarbeiten, das verschiedene Anforderungen berücksichtigt.
Das geplante Konzept soll eine moderierte öffentliche Beteiligung sowie die Erarbeitung eines Sportartenkonzepts beinhalten, welches auch moderne Freizeitsportarten jenseits von Fußball und Leichtathletik umfasst. Dabei sollen die Interessen der Nutzer aller Altersgruppen sowie die Nutzung durch Schulen und die Durchführung regionaler oder überregionaler Veranstaltungen berücksichtigt werden.
Inhaltlich sollen mindestens zwei Varianten zur baulichen und technischen Sanierung sowie zur Ergänzung der Anlage sowie der Sanitär- und Umkleideräume entwickelt werden. Dies umfasst auch die Herstellung einer barrierefreien Nutzung, Möglichkeiten für Photovoltaik und Dachbegrünung sowie ein Beleuchtungskonzept. Ein ganzheitliches Verkehrskonzept zur Verbesserung der Erreichbarkeit für Radfahrende, Fußgänger, den ÖPNV und den motorisierten Individualverkehr, inklusive eines Parkkonzepts, ist ebenfalls Bestandteil der Anforderungen. Zudem sollen die Sicherstellung der Öffnungszeiten der Sanitäranlagen, eine Kostenschätzung, ein Realisierungszeitraum sowie Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung und Evaluation der Anlage definiert werden. Die ersten Ergebnisse des Konzepts wurden für das Ende des dritten Quartals 2022 angefordert.
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Beratungsfolge
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.05.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (13. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 12.05.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (12. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 03.05.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (13. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 28.04.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 17.3.1TOP: Schillerwiese - Entwicklungskonzept für eine vereinsunabhängige Breiten- und Freizeitsportanlage Hier: Sportanlage VeronikastraßeZur Vorlage · 0812/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0812/2022/SPD einen Antrag gestellt, der eine Ergänzung zum bestehenden Antrag 0656/2022/CDU/GRUNE bezüglich der Sportanlagen in Essen vorsieht. Während der ursprüngliche Antrag die Entwicklung eines Konzepts für eine vereinsunabhängige Breiten- und Freizeitsportanlage auf der Schillerwiese zum Ziel hat, fordert die SPD-Fraktion zusätzlich die Berücksichtigung der Sportanlage an der Veronikastraße.
Die Verwaltung wird beauftragt, die investiven und konsumtiven Kosten für eine Ertüchtigung der Sportanlage an der Veronikastraße, insbesondere im Hinblick auf die Schaffung eines Kunstrasenplatzes, zu beziffern und den zuständigen Gremien vorzulegen. Zudem soll die Verwaltung in den Dialog mit dem Verein „VfL Sportfreunde 07 Essen e.V.“ treten, um weitere Bedarfe am Standort zu ermitteln. Ein weiterer Punkt der Beauftragung umfasst die Erstellung einer rechtlichen Einschätzung zur Möglichkeit baulicher Erweiterungen unter Wahrung des Bestandsschutzes sowie die Ausarbeitung eines Zeitplans für die Umsetzung der Maßnahmen. In diesen Zeitplan sollen aktuelle Erfahrungswerte zu möglichen Verzögerungen, etwa durch Rohstoffengpässe, einfließen. Die Kostenaufstellungen sollen in die Beratungen zum Wirtschaftsplan der Sport- und Bäderbetriebe für das Jahr 2023 integriert werden.
Die Begründung des Antrags führt an, dass die Entwicklung der Schillerwiese und die Zukunft der Sportanlage an der Veronikastraße gemeinsam betrachtet werden müssen, um den vereinsgebundenen Sport im Stadtteil Rüttenscheid zu unterstützen.
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Beratungsfolge
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.05.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (13. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 12.05.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (12. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.05.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.04.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 17.4Barrierefreie(r) Tourismus, Mobilität, Stadtplanung und SportstättenZur Vorlage · 0831/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag zur Förderung der Barrierefreiheit in den Bereichen Tourismus, Mobilität, Stadtplanung und Sportstätten gestellt. Die Vorlage sieht vor, dass die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit verschiedenen städtischen Unternehmen und Institutionen, darunter die EMG, die TUP, die Sport- und Bäderbetriebe sowie die Ruhrbahn, Maßnahmen zur Verbesserung der Informationslage und der Zugänglichkeit umsetzt.
Ein zentraler Punkt des Antrags ist die Ausweitung des barrierefreien Innenstadtplans, wobei die Expertise der Universität Duisburg-Essen sowie externe digitale Dienste wie „Wheelmap“ einbezogen werden sollen. Zudem sollen auf städtischen Webseiten, wie etwa „Visit Essen“, Informationen zu barrierefreien Unterkünften, Zugängen und Parkplätzen leichter auffindbar gemacht werden. Dies soll durch eine barrierefreie Gestaltung, die Nutzung von Leichter Sprache und eine optimierte Suchmaschinenoptimierung geschehen.
Des Weiteren wird die Einpflege von Informationen zur Barrierefreiheit in die Apps „Essen to Go“ und „Gut versorgt in Essen“ beantragt. Im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs sollen Hinweise auf barrierefreie Haltestellen sowie Informationen zu Störungen von Aufstiegshilfen ausgeweitet werden. Der Antrag sieht zudem einen jährlichen Bericht über die Anzahl und Lage von Behindertenparkplätzen vor und strebt perspektivisch eine Zertifizierung nach Standards wie „EUKOBA“ an. Ziel der Initiative ist es, die Informationszugänglichkeit im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu erhöhen.
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Beratungsfolge
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — Antrag durch Antragsteller zurückgezogen
- 17.05.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Antrag zurückgezogen
- 17.05.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Antrag wurde vom Antragsteller zurückgezogen.
- 17.05.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.05.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (12. Sitzung) — seitens Antragsteller zurückgezogen
Ergebnis: seitens Antragsteller zurückgezogen - 17.4.1TOP: Barrierefreie(r) Tourismus, Mobilität, Stadtplanung und Sportstätten hier: AG Selbsthilfe beteiligenZur Vorlage · 0869/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Vorlage 0869/2022/SPD einen Antrag gestellt, der die Einbindung der Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen in Essen e.V. in die Stadtplanung vorsieht. Der Antrag richtet sich an mehrere Gremien, darunter den Ausschuss für Verkehr und Mobilität, den Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen, den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, den Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sowie den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen.
Die Fraktion beantragt, dass der Rat der Stadt Essen beschließt, die Verwaltung mit zwei spezifischen Maßnahmen zu beauftragen. In Ergänzung zu einem bestehenden Antrag der CDU- und Grünen-Fraktionen zum Thema barrierefreier Tourismus, Mobilität, Stadtplanung und Sportstätten soll die Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen in Essen e.V. von Beginn an bei der Erstellung eines entsprechenden Gesamtkonzepts für die Stadt beteiligt werden.
Zudem soll das Onlineangebot „Signet - Essen ohne Barrieren“, welches von der genannten Arbeitsgemeinschaft betrieben wird, in die bestehenden digitalen Dienste der Stadt Essen eingebunden werden. Die Vorlage sieht eine Beratungsfolge in den zuständigen Ausschüssen vor, bevor eine abschließende Entscheidung im Rat der Stadt Essen getroffen wird. Eine schriftliche Begründung des Antrags liegt dem Dokument nicht bei.
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Beratungsfolge
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — Antrag durch Antragsteller zurückgezogen
- 17.05.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Antrag zurückgezogen
- 17.05.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Antrag vom Antragsteller zurückgezogen.
- 17.05.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.05.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (12. Sitzung) — seitens Antragsteller zurückgezogen
Ergebnis: seitens Antragsteller zurückgezogen - 17.4.2Barrierefreie(r) Tourismus, Mobilität, Stadtplanung und Sportstätten (gemeins. Anmeldung der CDU-, der SPD-, der GRÜNEN- und der FDP-Fraktion)Zur Vorlage · 0917/2022/CDU/SPD/GRÜNE/FDP · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD, Grüne und FDP haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, um die Barrierefreiheit in den Bereichen Tourismus, Mobilität, Stadtplanung und Sportstätten zu verbessern. Die Vorlage sieht vor, dass die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren, darunter die EMG, die TUP, die Sport- und Bäderbetriebe Essen, die Ruhrbahn sowie der Inklusionsbeirat, verschiedene Maßnahmen umsetzt.
Ein zentraler Punkt ist die Ausweitung des barrierefreien Innenstadtplans, wobei die Expertise der Universität Duisburg-Essen sowie externe Datenquellen wie die „Wheelmap“ einbezogen werden sollen. Zudem sollen Informationen zu barrierefreien Angeboten in den Bereichen Tourismus, Kultur und Sport auf städtischen Webseiten, wie etwa „Visit Essen“, besser auffindbar gemacht werden. Dies soll durch eine barrierefreie Gestaltung, die Nutzung von Leichter Sprache und eine optimierte Suchmaschinenoptimierung geschehen.
Der Antrag fordert zudem die Integration relevanter Informationen in die Apps „Essen to Go“ und „Gut versorgt in Essen“. Im Bereich der Mobilität sollen Hinweise auf barrierefreie Haltestellen in öffentlichen Verkehrsmitteln erweitert und Informationen über Störungen von Hilfsmitteln, wie etwa Aufzügen, aktuell bereitgestellt werden. Des Weiteren soll die Stadt jährlich über die Anzahl und Lage von Behindertenparkplätzen berichten und perspektivisch eine Zertifizierung, beispielsweise nach dem System „EUKOBA“, anstreben.
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Beratungsfolge
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.05.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (11. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.05.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (11. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.05.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.05.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 17.5Verkehrssicherheit an der ehemaligen Fußgängerüberführung an der Josef-Hoeren-StraßeZur Vorlage · 0618/2022/EBB · Antrag EBB-FW
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion des Essener Bürger Bündnis - Freie Wähler hat im Ausschuss für Verkehr und Mobilität einen Antrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit an der Josef-Hoeren-Straße gestellt. Hintergrund ist die ehemalige Stelle der Fußgängerüberführung, an der laut Antrag vermehrt Fußgänger die Gleise überqueren.
Die Fraktion beantragt, dass die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn kurzfristige Verkehrssicherungsmaßnahmen umsetzt, um eine Querung der Gleise an dieser Stelle unmöglich zu machen. Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, in einem Sachstandsbericht darzulegen, wie die Verkehrssicherheit während der Bauphase der neuen Fußgängerüberführung gewährleistet werden soll. Der Bericht soll darüber Auskunft geben, weshalb nach dem Abriss der bisherigen Brücke noch keine entsprechenden Sicherungsmaßnahmen durch die Stadt oder die Bahn durchgeführt wurden.
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Beratungsfolge
- 12.05.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (12. Sitzung) — einstimmig abgelehnt
Ergebnis: einstimmig abgelehnt - 18.Mündliche Anfragen und Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 19.Verschiedenes