Durchführung der Maßnahme "Peenestraße" KAG-Nr. 285/21
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Durchführung der Baumaßnahme „Peenestraße“ beschließen. Das Vorhaben ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 285/21 enthalten. Grundlage für den Beschluss ist das Ergebnis einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes NRW.
Die Notwendigkeit der Maßnahme ergibt sich aus einer Zustandsbefahrung der Nebenstraßen durch den TÜV im Jahr 2016. Die Asphaltfahrbahn der Peenestraße weist Risse, Ausbrüche und Verwerfungen auf, weshalb eine Erneuerung der Fahrbahn durch das Amt für Straßen und Verkehr vorgesehen ist. Die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke unterliegen aufgrund der Maßnahme der Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz.
Die kalkulierten Baukosten für das Bauvorhaben belaufen sich auf 136.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über Mittel für die Erneuerung von Nebenstraßen. Neben den Investitionskosten werden kalkulatorische Zinsen und Abschreibungen für den städtischen Eigenanteil aufgeführt. Hinsichtlich der Klimarelevanz wird die Maßnahme als positiv für den Klimaschutz eingestuft, da ein CO2-Ausstoß durch die Vermeidung von Umwegfahrten kompensiert wird.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 12.05.2022einstimmig beschlossen
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