Durchführung der Maßnahme "Im Osterbruch" KAG 263/21
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Durchführung der Baumaßnahme „Im Osterbruch“ beschließen. Das Vorhaben ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 263/21 enthalten. Grundlage für den Beschlussvorschlag ist das Ergebnis einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß dem Kommunalabgabengesetz NRW.
Die Notwendigkeit der Maßnahme ergibt sich aus einer Zustandsbefahrung der Nebenstraßen durch den TÜV im Jahr 2016. Dabei wurde festgestellt, dass die Asphaltfahrbahn der Straße Im Osterbruch Risse, Ausbrüche und Verwerfungen aufweist und somit erneuerungsbedürftig ist. Das Amt für Straßen und Verkehr ist als Straßenbaulastträger für die Erneuerung der Fahrbahn zuständig. Durch das Bauvorhaben entsteht für die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke eine Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz.
Die veranschlagten Baukosten für die Maßnahme belaufen sich auf 210.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus den Mitteln für die Erneuerung von Nebenstraßen. Neben den Investitionskosten werden kalkulatorische Zinsen in Höhe von 1.365 Euro sowie kalkulatorische Abschreibungen für den städtischen Eigenanteil in Höhe von 3.500 Euro ausgewiesen. Hinsichtlich der Klimarelevanz wird die Maßnahme als positiv eingestuft, da der durch die Baumaßnahme entstehende CO2-Ausstoß durch die Vermeidung von Umwegfahrten kompensiert wird.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 12.05.2022einstimmig beschlossen
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