Durchführung der Maßnahme "Lommenweg" KAG-Nr. 283/21
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat die Durchführung der Baumaßnahme „Lommenweg“ beschlossen. Grundlage für die Entscheidung ist das Ergebnis einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG). Die Maßnahme ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 270/21 enthalten.
Die Notwendigkeit der Erneuerung der Asphaltfahrbahn ergibt sich aus einer Zustandsbefahrung durch den TÜV im Jahr 2016. Die Fahrbahn weist Risse, Ausbrüche und Verwerfungen auf, weshalb eine Erneuerung durch das Amt für Straßen und Verkehr als notwendig eingestuft wurde. Die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke sind aufgrund der Maßnahme nach dem KAG beitragspflichtig.
Die kalkulierten Baukosten für das Vorhaben belaufen sich auf 128.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über Mittel für die Erneuerung von Nebenstraßen. In der Vorlage werden zudem kalkulatorische Zinsen und Abschreibungen für den städtischen Eigenanteil aufgeführt. Hinsichtlich der Klimarelevanz wird die Maßnahme als positiv für den Klimaschutz bewertet, da der durch die Baumaßnahme entstehende CO2-Ausstoß durch die Vermeidung von Umwegfahrten kompensiert wird.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 12.05.2022einstimmig beschlossen
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