Durchführung der Maßnahme "Neukircher Straße" KAG-Nr. 248/21
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat die Durchführung der Baumaßnahme „Neukircher Straße“ beschlossen. Grundlage für diese Entscheidung ist das Ergebnis einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG). Die Maßnahme ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 284/21 aufgeführt.
Die Notwendigkeit der Erneuerung der Asphaltfahrbahn ergibt sich aus einer Zustandsbefahrung der Nebenstraßen durch den TÜV im Jahr 2016. Laut der Vorlage weist die Fahrbahn in der Neukircher Straße Risse, Ausbrüche und Verwerfungen auf, weshalb eine Erneuerung durch das Amt für Straßen und Verkehr als notwendig eingestuft wurde. Die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke sind aufgrund der Maßnahme nach dem KAG zur Zahlung von Straßenausbaubeiträgen verpflichtet.
Die veranschlagten Baukosten für das Vorhaben belaufen sich auf 76.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über Mittel für die Erneuerung von Nebenstraßen. In der Vorlage wird zudem eine positive Einschätzung hinsichtlich der Klimarelevanz vorgenommen, da der durch die Baumaßnahme entstehende CO2-Ausstoß durch die Vermeidung von Umwegfahrten kompensiert wird.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 12.05.2022einstimmig beschlossen
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