Durchführung der Maßnahme "Kohlenstr. 74" KAG-Nr. 280/21
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Durchführung der Baumaßnahme „Kohlenstraße 74“ beschließen. Die Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr basiert auf dem Ergebnis einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes NRW.
Die Notwendigkeit der Erneuerung der Asphaltfahrbahn ergibt sich aus einer Zustandsbefahrung der Nebenstraßen durch den TÜV im Jahr 2016. Die Fahrbahn weist Risse, Ausbrüche und Verwerfungen auf und ist nach Einschätzung der zuständigen Stelle erneuerungsbedürftig. Die Maßnahme ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen enthalten. Durch das Bauvorhaben entsteht für die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke eine Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz.
Die veranschlagten Baukosten belaufen sich auf 91.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über Mittel für die Erneuerung von Nebenstraßen. Neben den Investitionskosten werden kalkulatorische Zinsen und Abschreibungen für den städtischen Eigenanteil ausgewiesen. Hinsichtlich der Klimarelevanz wird die Maßnahme als positiv für den Klimaschutz eingestuft, da ein CO2-Ausstoß durch die Vermeidung von Umwegfahrten kompensiert wird.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 12.05.2022einstimmig beschlossen
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