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Vorlage

Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes nach § 8a Absatz 1 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG)

0811/2022/6 Amt für Straßen und Verkehr

🟢 Beschlossen 12.05.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (12. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird im Rahmen der Sitzung am 12. Mai 2022 über die Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes der Stadt Essen gemäß § 8a Absatz 1 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG) beraten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, das Konzept in den Anlagen 1 und 4 fortzuschreiben.

Die Grundlage für das Konzept wurde bereits im März 2020 durch eine Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses geschaffen, wobei die Zuständigkeit für die weitere Entwicklung später auf den Ausschuss für Verkehr und Mobilität übertragen wurde. Eine regelmäßige Aktualisierung des Konzepts ist gesetzlich mindestens alle zwei Jahre vorgeschrieben. Die Fortführung des bestehenden Formats ist möglich, da die bisherigen Darstellungen die Anforderungen der Verwaltungsvorschriften des zuständigen Ministeriums erfüllen und die notwendigen Begründungen für etwaige Abweichungen vom Muster enthalten.

Die vorliegende Fortschreibung dient zudem der Aufnahme neuer Maßnahmen in Anlage 4. Dies ist erforderlich, um die rechtzeitige Durchführung von Anliegerversammlungen sicherzustellen, bevor über die Durchführung von Straßenausbaumaßnahmen entschieden wird. In der Anlage 4 werden zudem Aussagen zur Beitragsfähigkeit der aufgeführten Maßnahmen nach § 8 KAG getroffen, wobei ein Teil der Maßnahmen nach aktueller Einschätzung der Verwaltung als beitragspflichtig eingestuft wird.

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