Entwicklung des Bestandes öffentlich geförderter Wohnungen hier: Anfrage der SPD-Fraktion (DS 0214/2022/SPD)
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat eine Anfrage zur Entwicklung des Bestandes an öffentlich geförderten Wohnungen im Zeitraum von 2017 bis 2021 gestellt, deren Antworten die Verwaltung dem Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen zur Kenntnis gibt. Laut Bericht der Verwaltung wurden im Jahr 2019 132 Einheiten und im Jahr 20<0xC2>20 92 Einheiten fertiggestellt, wobei 22 Einheiten durch die Allbau GmbH entstanden sind. Für das Jahr 2021 liegen vorläufige Zahlen von 80 Einheiten vor. Der Bestand an öffentlich geförderten Wohnungen sank von 21.166 Einheiten im Jahr 2015 auf 18.289 Einheiten im Jahr 2022, wobei im Jahr 2022 ein Abgang von 1.089 Einheiten verzeichnet wurde. Bei der Ausschöpfung der Mittel des Landes NRW für Mietwohnungen sank die Quote von 95 % im Jahr 2017 auf 72 % im Jahr 2021. In Bebauungsplangebieten wurden seit 2017 insgesamt 278 Wohneinheiten mit einer Fläche von etwa 19.700 m² gefördert.
Die Vorlage erläutert zudem die Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen für Haushalte der Einkommensgruppen A oder B. Es wird zwischen Bescheinigungen für bestimmte Wohnungen und allgemeiner Art unterschieden, wobei letztere eine Wohnungssuche innerhalb von NRW ermöglichen. Die Gültigkeit der Scheine beträgt ein Jahr. Die Anzahl der erteilten Wohnberechtigungsscheine stieg von 2.051 im Jahr 2017 auf 1.932 im Jahr 2021, wovon 386 Scheine für bestimmte Wohnungen ausgestellt wurden. Eine Berechnung der theoretisch Berechtigten ist aufgrund der notwendigen individuellen Einkommensprüfungen nicht möglich.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 19.05.2022Kenntnis genommen
- 07.04.2022abgesetzt/vertagt
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