Öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Trägergemeinschaft des Rettungshubschraubers „Christoph 9"
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, der neuen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Trägergemeinschaft des Rettungshubschraubers „Christoph 9“ zuzustimmen. Der Rettungshubschrauber hat seinen Standort in Duisburg, welches als Kernträger fungiert, während die Stadt Essen Mitglied der Trägergemeinschaft ist. Die Grundlage für den Einsatz bildet das Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches die flächendeckende Versorgung mit Notfallrettungsleistungen vorschreibt.
Die neue Vereinbarung sieht vor, die Ermächtigung zur Erlassung einer Gebührensatzung zur Refinanzierung der Einsätze aufzunehmen. Ziel ist es, die Finanzierungssicherheit zu erhöhen und das bisherige Defizit der Trägergemeinschaft zu reduzieren. Bisher konnte durch Verhandlungen mit den Krankenkassen und Unfallversicherungsträgern keine vollständige Kostendeckung erzielt werden. Im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens unter Beteiligung der Bezirksregierung hat die Stadt Essen zugestimmt, sich mit etwa 150.000 Euro an dem entstandenen Defizit zu beteiligen.
Nach Abschluss der Vereinbarung soll die Kernträgerin, die Stadt Duisburg, eine Gebührensatzung für das gesamte Einsatzgebiet erlassen, wobei die Mitglieder der Trägergemeinschaft frühzeitig einzubeziehen sind. Um eine verlässliche Haushaltsplanung zu ermöglichen, wird pro Träger eine jährliche Umlage von bis zu 15.000 Euro erhoben. Die Kosten sind in der Haushaltsplanung des Rettungsdienstes berücksichtigt. Der Erlass der Gebührensatzung ist für das laufende Jahr geplant, wobei die Beteiligung der Krankenkassen vorgesehen ist.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 25.05.2022einstimmig beschlossen
- 11.05.2022einstimmig empfohlen
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