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Vorlage

Fortführung eines Teilstandorts für die Parkschule

0592/2022/4 Schule

🟢 Beschlossen 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Essen beabsichtigt, den Teilstandort der Parkschule in den Schonnebeckhöfen dauerhaft fortzuführen. Der betreffende Standort, der bisher auf eine vorübergehende Nutzung befristet war, soll ab dem 1. August 2023 über die aktuelle Genehmigung bis zum 31. Juli 2023 hinaus dauerhaft bestehen bleiben. Die Parkschule ist als städtische Förderschule mit den Schwerpunkten Lernen sowie Emotionale und soziale Entwicklung im integrativen Verbund konzipiert.

Die Entscheidung basiert auf der Notwendigkeit, den Unterricht sowie den Ganztagbetrieb ordnungsgemäß durchzuführen. Laut amtlichen Schuldaten der Verwaltung ist ein Anstieg der Schülerzahlen zu verzeichnen, wobei die Prognosen für die kommenden Schuljahre einen weiteren Zuwachs erwarten. Während am Hauptstandort in der Tiefenbruchstraße die Jahrgangsstufen 1 bis 7 unterrichtet werden, findet in Katernberg die Beschulung der Jahrgangsstufen 8 bis 10 statt.

Die Fortführung des Teilstandortes ist zudem durch die gesetzlichen Mindestgrößen für Förderschulen im Verbund begründet, da die aktuellen Schülerzahlen die erforderlichen Grenzwerte deutlich überschreiten. Die räumliche Kapazität beider Standorte wird zur Deckung des Bedarfs an Klassen-, Differenzierungs- und Fachräumen benötigt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die dauerhafte Einrichtung eines Teilstandortes einen entsprechenden Schulträgerbeschluss sowie die Einreichung aller notwendigen Antragsunterlagen erfordert.

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