Förderung des Anfängerschwimmens in Essen hier: Änderung der Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Essener Sportvereine und Sportverbände zur Förderung des Sports und neue Grundsätze für die Förderung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen beabsichtigt, die Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Essener Sportvereine und Sportverbände zu ändern, um die Förderung des Anfängerschwimmens zu unterstützen. Mit der vorliegenden Vorlage wird vorgeschlagen, die Ziffer 2.1 der bestehenden Sportförderrichtlinien um den spezifischen Förderzweck „Zuschüsse zur Förderung des Anfängerschwimmens“ zu ergänzen. Zudem sollen die in der Vorlage enthaltenen Grundsätze für diese Zuschüsse verabschiedet werden.
Hintergrund der Initiative ist ein erhöhter Bedarf an Schwimmkursen für Kinder, der unter anderem auf die Schließungen der Essener Bäder während der Pandemie sowie auf einen Mangel an geschultem Personal zurückzuführen ist. Zur Bekämpfung dieses Mangels wurde bereits eine Initiative gestartet, die zur Gewinnung von Schwimmlehrkräften und Schwimmassistenten aufgerufen hat.
Die Förderung soll über den Essener Sportbund (ESPO) erfolgen, der die Verteilung der Mittel übernimmt. Bezuschusst werden können Honorare für Schwimmassistenten und Übungsleiter im Rahmen der Übungsleiterfreipauschale sowie Kosten für deren Ausbildung, etwa für erweiterte Führungszeugnisse, die Erwerbung der Rettungsfähigkeit oder methodisch-didaktische Schulungen. Zudem können Kosten für die Durchführung von Kursen, die nicht durch Teilnehmergebühren gedeckt sind, sowie Kosten für die Anmietung von Räumlichkeiten übernommen werden. Die für das Programm erforderlichen Mittel in Höhe von 60.000 Euro sind im Wirtschaftsplan der Sport- und Bäderbetriebe Essen vorgesehen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 25.05.2022einstimmig beschlossen
- 17.05.2022einstimmig empfohlen
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