Über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellungen im Haushaltsjahr 2021 sowie Ermächtigungsübertragungen nach 2022
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zum Haushaltsjahr 2021 befasst sich mit der Bereitstellung über- und außerplanmäßiger Mittel sowie der Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2022. Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat der Stadt Essen sollen die durch den Stadtkämmerer vorgenommene Bereitstellung von über- und außerplanmäßigen Mitteln sowie Verpflichtungsermächtigungen zur Kenntnis nehmen.
Im Haushaltsjahr 2021 wurden die Aufwandsermächtigungen um rund 14,26 Millionen Euro, die investiven Auszahlungsermächtigungen um etwa 13,88 Millionen Euro und die Verpflichtungsermächtigungen um rund 9,42 Millionen Euro erhöht. Die Deckung dieser Mittel erfolgte durch Einsparungen, Mehrerträge und Mehreinzahlungen. Eine zusätzliche Belastung des Rechnungsergebnisses in Höhe von 1,7 Millionen Euro resultiert aus der Bereitstellung von Mitteln zur Beseitigung der Hochwasserschäden vom Juli 2021. Zudem ist für die Bildung von Rückstellungen im Jahresabschluss 2021 die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 54,3 Millionen Euro erforderlich.
Des Weiteren wird die Entscheidung des Stadtkämmerers zur Übertragung von Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen aus dem Jahr 2021 in das Jahr 2022 zur Kenntnis gebracht. Im konsumtiven Bereich wurden Übertragungen in Höhe von 5,9 Millionen Euro genehmigt. Im investiven Bereich wurden Übertragungen von 104,4 Millionen Euro aus freien Resten sowie Auszahlungsermächtigungen ohne verbundenen Aufwand in Höhe von 33,0 Millionen Euro vorgenommen. Diese Übertragungen führen im Haushaltsjahr 2022 zu einer Verschlechterung des Finanzmittelfehlbetrags um insgesamt 307,7 Millionen Euro.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 25.05.2022einstimmig beschlossen
- 18.05.2022Kenntnis genommen
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