Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (11. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Mitteilungen der Verwaltung
- 2.Niederschrift Nr. 10 über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.03.2022
- 3.Beratung des ASAGI durch den Vorsitz des Seniorenbeirates (Anmeldung der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 0870/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0870/2022/SPD einen Antrag gestellt, der die Beteiligung des Seniorenrates an den Sitzungen des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Integration (ASAGI) regeln soll. Der Antrag sieht vor, dass die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Seniorenrates künftig mit beratender Stimme an den Sitzungen des genannten Ausschusses teilnimmt. Diese Regelung soll analog zur Teilnahme des Integrationsrat-Vorsitzes erfolgen.
Um diese Änderung umzusetzen, wird die Verwaltung beauftragt, die Hauptsatzung sowie die Ausschuss- und Zuständigkeitsordnung der Stadt Essen bei Bedarf anzupassen. Ziel ist es, die ergänzende Beratung des Ausschusses durch die Leitung des Seniorenrates rechtlich zu verankern. Die entsprechenden Anpassungen der Satzungen sollen nach der Umsetzung den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorgelegt werden.
Zudem wird die Verwaltung angewiesen, die Entschädigungsregelung gemäß der Hauptsatzung entsprechend den neuen Gegebenheiten anzupassen. Der Antrag sieht eine Beratungsfolge vor, die über den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Integration sowie den Haupt- und Finanzausschuss bis hin zum Rat der Stadt Essen reicht. Der Seniorenrat soll den Vorgang zur Kenntnisnahme erhalten. Eine schriftliche Begründung des Antrags liegt nicht vor, da diese mündlich erfolgen soll.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Der Antrag wird vom Antragsteller zurückgezogen zugunsten des gemeinsamen Antrages 1054/2022/CDU/SPD/GRÜNE/FDP.
- 01.06.2022 · Seniorenrat (11. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (11. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.05.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Antrag wurde als eingebracht betrachtet und in die Juni-Sitzung geschoben.
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 4.Anpassung der Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Essen vom 13.07.2018 nebst GebührentarifZur Vorlage · 0588/2022/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen beabsichtigt, die Verwaltungsgebührenordnung (VGO) vom 13. Juli 2018 sowie den dazugehörigen Gebührentarif anzupassen. Mit der vorliegenden Vorlage 0588/2022/1 wird der Erlass einer Satzung zur Änderung der VGO vorgeschlagen.
Die Überarbeitung der Gebührenordnung dient der Umsetzung gesetzlicher und redaktioneller Änderungen. Im Rahmen der Aktualisierung wurden Verweise auf Gesetze, Verordnungen und Dienstanweisungen überprüft und angepasst. Zudem wurden Begriffe im Sinne einer geschlechtsneutralen Sprache gemäß den Vorgaben der Stadt Essen überarbeitet.
Parallel zur Änderung der Ordnung ist eine Aktualisierung des Gebührentarifs vorgesehen. Die Fachbereiche wurden dazu angehalten, die Gebühren für besondere Verwaltungsleistungen an die Kostenentwicklung anzupassen und Einnahmemöglichkeiten zu prüfen. Die Änderungen umfassen vornehmlich moderate Anpassungen bestehender Tarifstellen. Eine Neuerung stellt die Einführung der Tarifstelle 11 im Bereich des Einwohneramtes dar, die eine Gebühr von 20,00 Euro für die Reservierung eines Eheschließungstermins über das Online-Traukalender-System festlegt. Diese Maßnahme wird als Reaktion auf die Digitalisierungsprozesse in der Verwaltung beschrieben.
Der Beschlussvorschlag sieht eine Empfehlung durch den Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie durch den Haupt- und Finanzausschuss vor, damit der Rat der Stadt Essen die Änderung der Satzung final beschließt.
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Beratungsfolge
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (11. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.05.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 5.Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses der Stadt Essen zum 31.12.2021Zur Vorlage · 0619/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Finanzbuchhaltung und des Stadtsteueramtes (0619/2022/2) enthält den Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Essen zum 31. Dezember 2021. Der Jahresabschluss weist einen Jahresüberschuss von 35,07 Millionen Euro aus, wobei der im Eigenkapital auszuweisende Überschuss der Produktbereiche 1 bis 16 bei 35,1 Millionen Euro liegt. Das ordentliche Ergebnis beläuft sich auf einen Überschuss von 37,9 Millionen Euro. Im Vergleich zur Planung, die einen Jahresüberschuss von 7,2 Millionen Euro vorsah, zeigt sich eine Differenz von 28,6 Millionen Euro. Die durch die COVID-19-Pandemie bedingte Haushaltsbelastung wird mit 0,92 Millionen Euro angegeben. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Entwurf gemäß § 95 GO NRW zur Kenntnis zu nehmen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss zu verweisen, woraufhin das Ergebnis in einem Bestätigungsvermerk dem Rat zur Feststellung vorgelegt werden soll.
Die Aufwendungen setzen sich aus Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 43,3 Millionen Euro, bilanziellen Abschreibungen von 5,8 Millionen Euro, Transferaufwendungen von 45,5 Millionen Euro sowie sonstigen ordentlichen Aufwendungen von 100,3 Millionen Euro zusammen. Die Bilanzsumme der Stadt Essen belief sich zum Stichtag auf 6.503,9 Millionen Euro, wobei Verbindlichkeiten von 3.293,6 Millionen Euro und Pensionsrückstellungen von 1.704,1 Millionen Euro die Bilanz prägen. Während die Liquiditätskredite um 57,4 Millionen Euro sanken, stiegen die Investitionskredite um 65,6 Millionen Euro, was zu einem Anstieg der Gesamtkredite um 8,1 Millionen Euro führte. Das Eigenkapital stieg von 55,9 Millionen Euro im Vorjahr auf 94,2 Millionen Euro an. Die allgemeine Rücklage erhöhte sich durch Zuweisungen und Verrechnungen auf 58,6 Millionen Euro, ergänzt durch Sonderrücklagen in Höhe von 0,5 Millionen Euro.
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Beratungsfolge
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (11. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 6.Haushaltssanierungsplan der Stadt Essen 2012 - 2021 hier: Bericht zum 31.12.2021Zur Vorlage · 0736/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat einen Bericht zum Stand der Umsetzung des Haushaltssanierungsplans der Stadt Essen für den Zeitraum 2012 bis 2021 vorgelegt. Der Bericht bezieht sich auf den Stichtag 31. Dezember 2021 und stellt die letzte Berichterstattung gemäß § 7 Abs. 1 des Stärkungspaktgesetzes dar, nachdem die Stadt Essen am Stärkungspakt Stadtfinanzen teilgenommen hat.
Der vorliegende Bericht wurde der Kommunalaufsicht bereits am 14. April 2022 übermittelt. In der Vorlage wird zudem auf die Einbringung des Jahresabschlusses 2021 verwiesen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat der Stadt Essen den Bericht zum Stand der Umsetzung des Haushaltssanierungsplans zum 31. Dezember 2021 zur Kenntnis nehmen. Die Federführung der Vorlage liegt bei der Stadtkämmerei.
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Beratungsfolge
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellungen im Haushaltsjahr 2021 sowie Ermächtigungsübertragungen nach 2022Zur Vorlage · 0795/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zum Haushaltsjahr 2021 befasst sich mit der Bereitstellung über- und außerplanmäßiger Mittel sowie der Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2022. Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat der Stadt Essen sollen die durch den Stadtkämmerer vorgenommene Bereitstellung von über- und außerplanmäßigen Mitteln sowie Verpflichtungsermächtigungen zur Kenntnis nehmen.
Im Haushaltsjahr 2021 wurden die Aufwandsermächtigungen um rund 14,26 Millionen Euro, die investiven Auszahlungsermächtigungen um etwa 13,88 Millionen Euro und die Verpflichtungsermächtigungen um rund 9,42 Millionen Euro erhöht. Die Deckung dieser Mittel erfolgte durch Einsparungen, Mehrerträge und Mehreinzahlungen. Eine zusätzliche Belastung des Rechnungsergebnisses in Höhe von 1,7 Millionen Euro resultiert aus der Bereitstellung von Mitteln zur Beseitigung der Hochwasserschäden vom Juli 2021. Zudem ist für die Bildung von Rückstellungen im Jahresabschluss 2021 die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 54,3 Millionen Euro erforderlich.
Des Weiteren wird die Entscheidung des Stadtkämmerers zur Übertragung von Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen aus dem Jahr 2021 in das Jahr 2022 zur Kenntnis gebracht. Im konsumtiven Bereich wurden Übertragungen in Höhe von 5,9 Millionen Euro genehmigt. Im investiven Bereich wurden Übertragungen von 104,4 Millionen Euro aus freien Resten sowie Auszahlungsermächtigungen ohne verbundenen Aufwand in Höhe von 33,0 Millionen Euro vorgenommen. Diese Übertragungen führen im Haushaltsjahr 2022 zu einer Verschlechterung des Finanzmittelfehlbetrags um insgesamt 307,7 Millionen Euro.
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Beratungsfolge
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Finanzcontrolling (FiCo) der Stadt Essen hier: Bericht zum Prognosestichtag 31.03.2022Zur Vorlage · 0873/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Stadt Essen den ersten Quartalsbericht des Finanzcontrollings (FiCo) zum Prognosestichtag 31. März 2022 vor. Mit der erfolgreichen Teilnahme der Stadt am Stärkungspakt Stadtfinanzen ist die Berichtspflicht gegenüber der Bezirksregierung Düsseldorf über die Umsetzung des Haushaltssanierungsplans zum 31. Dezember 2021 beendet.
Ab dem Haushaltsjahr 2022 wird ein unterjähriges Finanzcontrolling mit einem standardisierten, quartalsweisen Berichtswesen etabliert. Dieses System dient der kontinuierlichen Information der Geschäftsbereichsvorstände und der politischen Gremien über die Entwicklung der Haushaltswirtschaft der Stadt Essen. Ziel ist es, bei auftretenden Risiken entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten zu können.
Der vorliegende Bericht stellt das erste Dokument auf Basis des neu eingeführten Finanzcontrollingsystems dar. Er enthält eine Prognose der Haushaltswirtschaftsentwicklung der Stadt Essen bis zum Jahresende 2022, die auf den Erkenntnissen zum Stichtag 31. März 2022 basiert. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Gremien den Bericht zur Kenntnis nehmen. Federführend für die Vorlage ist die Stadtkämmerei.
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Beratungsfolge
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Quartalsbericht I/2022 zum Zins- und SchuldenmanagementZur Vorlage · 0606/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Haupt- und Finanzausschuss den Quartalsbericht I/2022 zum Zins- und Schuldenmanagement vorgelegt. Die Vorlage dient der regelmäßigen internen Berichterstattung gemäß der Dienstanweisung Finanzgeschäfte. Gemäß dieser Vorgabe erfolgt eine vierteljährliche Information des Ausschusses über verschiedene finanzielle Entwicklungen und Kennzahlen.
Der Bericht umfasst eine Analyse des gesamten Kreditportfolios der Stadt. Er enthält Informationen zur Aufnahme von Investitions- und Liquiditätskrediten sowie zur Entwicklung der Schuldenbestände. Zudem werden der Abschluss von Options- und Derivatgeschäften inklusive deren Marktwerte sowie weitere relevante Risikokennzahlen dargestellt.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Überprüfung der Einhaltung festgelegter finanzieller Grenzen. Der Bericht informiert darüber, ob die in der Dienstanweisung Finanzgeschäfte definierten Limits sowie die in der Haushaltssatzung 2022 festgesetzten Höchstbeträge der Kreditermächtigung eingehalten werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss den vorliegenden Bericht zur Kenntnis nimmt.
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Beratungsfolge
- 18.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Zukunft der Entsorgung in Essen hier: Anpassung der Leistungsverträge mit der EBE GmbHZur Vorlage · 0871/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Projektes „Zukunft der Entsorgung in Essen“ wird die Anpassung der Leistungsverträge mit der EBE GmbH beantragt. Die Vorlage sieht Modifizierungen der Verträge für Entsorgung, Straßenreinigung und Winterdienst vor, um die Leistungskontrolle zu erhöhen und die Stadtsauberkeit zu beeinflussen. Ein wesentlicher Bestandteil der geplanten Änderungen ist die Integration des Grünflächenvertrages in den Entsorgungsvertrag sowie die Einführung eines Ident-Systems mittels Barcodes oder Chips, um die Gebührengerechtigkeit zu fördern. Zudem sollen verbesserte Kontrollmöglichkeiten für anteilige Rückerstattungen bei Leistungsdefiziten geschaffen werden.
Die Anpassungen umfassen die Abfallwirtschaft sowie die Straßenreinigung und den Winterdienst. Bei den Recyclinghöfen sollen die Öffnungszeiten unter Berücksichtigung der Kostenanteile und Besucherzahlen optimiert werden. Für Depotcontainer ist eine mindestens zweimal wöchentliche Leerung sowie die Entsorgung illegaler Ablagerungen vorgesehen. Zudem wird eine Pilotphase für jeweils einen Unterflurcontainer pro Stadtbezirk gestartet. Die Abfallberatung soll um den Schwerpunkt Abfallvermeidung erweitert werden, und ein weiteres Schadstoffmobil soll zur Sammlung von Schadstoffen und Kleintelelektrogeräten eingesetzt werden.
Im Bereich der Straßenreinigung und des Winterdienstes wurde das Leistungsverzeichnis konkretisiert. Die Umlaufzeiten für Streueinsätze im Winterdienst wurden reduziert. Durch die genauere Leistungsdefinition soll die Stadt bei Leistungsdefiziten anteilige Rückerstattungen des Festpreises einfordern können. Das Verzeichnis wurde zudem um Schwerpunktreinigungen in der Innenstadt und den Mittelzentren Steele, Altenessen, Borbeck und Rüttenscheid erweitert. Der Beschlussvorschlag sieht die Zustimmung zur Vertragsmodifizierung unter dem Vorbehalt vor, dass keine Kündigung der Verträge zum 31.12.2023 erfolgt.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (12. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 14.06.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (12. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (11. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.05.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (11. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 11.Beteiligung der Stadt Essen - Folkwang Musikschule - am erweiterten Landesprogramm "Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen"Zur Vorlage · 0290/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Teilnahme am erweiterten Landesprogramm „Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ (JeKits) ab dem Schuljahr 2022/2023. Ziel der Vorlage ist die Etablierung einer vierjährigen Unterrichtsstruktur, die ab dem Schuljahr 2023/24 vollständig ausgebaut werden soll. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die Teilnahme genehmigt und die Verwaltung beauftragt, die notwendigen haushalterischen, personalwirtschaftlichen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen.
Für das Schuljahr 2023/24 wird ein Gesamtkostenaufwand von 1.310.991,12 € prognostiziert. Den Erträgen aus Landesfinanzierung und Entgelten in Höhe von 1.191.326,76 € steht ein städtischer Anteil von 119.664,36 € gegenüber. Die jährliche Brutto-Erstattungspauschale pro Unterrichtswochenstunde beläuft sich auf 2.188,30 €. Einmalige Kosten für Doppeljahrgänge in Höhe von 50.102,00 € werden durch Landesförderung refinanziert.
Während die Wartung und Versicherung der Instrumente über die Erstattungspauschale abgedeckt sind, werden die Verwaltungskosten für die Gesamtkoordination nicht durch das Land übernommen. Für die Ausweitung auf das dritte und vierte Schuljahr sowie die Überführung von Honorarkräften in den TVöD wird ein Personalbedarf von 12 Vollzeitäquivalenten veranschlagt, was einem finanziellen Mehrbedarf von 739.884,00 € entspricht. Die Umsetzung der Stellen ist zum 01.09.2022 vorgesehen. Die Finanzierung der Personalkosten für die Erweiterung in Höhe von 339.113,50 € erfolgt durch Landesförderung und einen angepassten Eigenanteil.
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Beratungsfolge
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (11. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.05.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (11. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 04.05.2022 · Kulturausschuss (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.03.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (10. Sitzung) — abgesetzt
- 02.03.2022 · Kulturausschuss (11. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 12.Straßenbenennung hier: Benennung eines Platzes vor dem neu geplanten Bürogebäude Nöggerathstraße / Onckenstraße - Arbeitsbezeichnung C 36 - im Stadtteil AltendorfZur Vorlage · 0696/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen eines Neubauvorhabens im Essener Stadtteil Altendorf an der Kreuzung Nöggerathstraße und Onckenstraße ist die Errichtung einer neuen Geschäftsstelle der Wohnungsgenossenschaft Essen-Nord eG geplant. Für diesen Standort wird die Benennung eines Platzes, der unter der Arbeitsbezeichnung C 36 geführt wird, beantragt.
Die Wohnungsgenossenschaft Essen-Nord eG strebt die Benennung des Platzes als „Heinrich-Hirtsiefer-Platz“ an, um der künftigen Firmenadresse eine eindeutige Bezeichnung zu ermöglichen. Der Namensvorschlag bezieht sich auf einen ehemaligen Essener Stadtverordneten und preußischen Staatsminister, der als Initiator der Kleinhaussiedlung in Altendorf bekannt ist. Da im Stadtteil bereits die Hirtsieferstraße existiert, soll durch die Voranstellung des Vornamens eine Verwechslung vermieden werden.
Die Fachverwaltung hat keine Einwände gegen die Benennung erhoben. Durch die Neubenennung sind keine Umnummerierungen bestehender Gebäude erforderlich. Die Kosten für die Erstellung eines Straßennamenschilds werden mit 150 Euro veranschlagt. Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Essen liegt die Entscheidungskompetenz für die Benennung bei der Bezirksvertretung III. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt die Annahme des Beschlussvorschlags.
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Beratungsfolge
- 09.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (11. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 13.Neubau Campus Bockmühle Essen-Altendorf Sechszügige Gesamtschule mit Stadtteilnutzung hier: Mehrkosten PlanungsmittelZur Vorlage · 0662/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Weiterbeauftragung von Planungsleistungen für das Projekt „Neubau Campus Bockmühle“ entscheiden. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine sechszügige Gesamtschule mit Stadtteilnutzung. Die Vorlage sieht eine Anpassung der bisherigen Planungskosten von 10.680.000 € um 6.820.000 € auf insgesamt 17.500.000 € vor. Grundlage hierfür ist ein aktualisierter Gesamtkostenrahmen von 152.700.000 €, der sich aus 129.500.000 € für Bau- und Planungskosten sowie einer prognostizierten Kostensteigerung von 23.200.000 € zusammensetzt. Als Ursachen für die Kostensteigerung werden gestiegene Baupreise sowie eine Vergrößerung der Außenanlagen von 34.0<0xE2><0x80><0xAF>000 m² auf 64.000 m² angeführt.
Die Finanzierung der Planungsleistungen ist über ein Budget von etwa 5.100.000 € im Jahr 2022 sowie über Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2023 bis 2025 vorgesehen. Der Abschluss des letzten Bauabschnitts ist für Anfang 2029 geplant. Die Stadt Essen ist als Schulträger gemäß dem Schulgesetz NRW zur Bereitstellung der erforderlichen Schulräume verpflichtet. In einer Vor-Einschätzung der Klimarelevanz wurde die Auswirkung des Projekts auf den Klimaschutz als positiv bewertet, da die Schulbauleitlinien eine Sanierung nach aktuellen ökologischen Vorgaben vorsehen. Der Beschlussvorschlag berücksichtigt die Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse und die Kenntnisnahme der Bezirksvertretung III.
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Beratungsfolge
- 08.06.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (12. Sitzung) — Kenntnisnahme mit Anmerkungen
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.05.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (11. Sitzung) — abgesetzt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Weiterentwicklung Sportschule NRW, Helmholtz-Gymnasium, Rosastraße 83 hier: Mehrkosten Neubau einer Doppelturnhalle und eines KraftraumesZur Vorlage · 0666/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Baubeginn für die Erweiterung der Sportschule NRW am Helmholtz-Gymnasium neu regeln. Konkret wird vorgeschlagen, den bestehenden Beschluss vom August 2020 aufzuheben und statzeitig einen vorzeitigen Bau- und Baubeginn für die Projekte einer Doppelturnhalle sowie eines Kraftraumes zu genehmigen. Die Umsetzung der Maßnahmen soll so erfolgen, dass die Arbeiten an der Kanalsanierung in den Sommerferien 2022 starten können, um den laufenden Schulbetrieb nicht zu beeinträchtigen.
Die Kosten für die Bauvorhaben haben sich gegenüber der ursprünglichen Planung erhöht. Während die Gesamtkosten nach Abschluss der Leistungsphase 3 noch auf 8,35 Millionen Euro geschätzt wurden, belaufen sich die aktuellen Kosten nach Leistungsphase 6 inklusive einer Managementgebühr auf insgesamt 11.410.000 Euro. Diese Steigerung um insgesamt 3.060.000 Euro begründet sich durch Baukostensteigerungen, Optimierungen beim Einbruchschutz und der Freianlagenherrichtung sowie durch die Kanalsanierung, Bombenentschärfungen und Risikozuschläge.
Für die Doppelturnhalle werden Gesamtkosten von 8.875.000 Euro veranschlagt, für den Kraftraum 2.535.000 Euro. Das Land Nordrhein-Westfalen hat bereits eine Förderzusage in Höhe von insgesamt rund 4,95 Millionen Euro erteilt, wobei der finale Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf noch aussteht. Der verbleibende städtische Eigenanteil beläuft sich auf etwa 6.455.179 Euro. Die Finanzierung der notwendigen Verpflichtungsermächtigungen soll über das Neubauprogramm Schulerweiterung erfolgen.
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Beratungsfolge
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung)
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (11. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.05.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (11. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.04.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 14.aZeichen für eine bunte und tolerante Stadtgesellschaft setzen (gemeins. Anmeldung der CDU- und der GRÜNEN-Fraktion)Zur Vorlage · 0978/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und GRÜNE haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, um sichtbare Zeichen für eine vielfältige und tolerante Stadtgesellschaft zu setzen. Die Vorlage sieht vor, dass die Stadtverwaltung verschiedene Möglichkeiten für eine öffentliche Bekundung prüft.
Ein zentraler Bestandteil des Antrags ist die Prüfung einer künstlerischen Kennzeichnung in Regenbogenfarben auf mindestens zwei öffentlichen Verkehrsflächen im Innenstadtbereich. Als vorrangige Standorte werden hierbei die Kettwiger Straße sowie der Kopstadtplatz genannt. Der Antrag stellt klar, dass es sich bei diesen Maßnahmen nicht um Markierungen auf Zebrastreifen handelt, um die Verkehrssicherheit nicht zu beeinträchtigen, da die vorgesehenen Flächen der Fußgängerzone dem Fuß- und Radverkehr vorbehalten sind.
Zudem wird die Verwaltung gebeten, die Möglichkeiten für eine Beflaggung der städtischen Fahnenmasten mit Regenbogenfarben zu untersuchen. Diese Beflaggung soll zu spezifischen Anlässen wie dem Pride Month im Juni, dem Ruhr CSD sowie dem Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOBIT) in jedem Jahr erfolgen. Ziel der Initiative ist es, die Sichtbarkeit der queeren Community zu unterstützen und ein Zeichen gegen Diskriminierung zu setzen.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (12. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 14.06.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — eingebracht
- 18.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (11. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 14.bUnverzügliche Umsetzung des Urteils des Oberverwaltungsgerichtes in Münster zur Berechnung der kalkulatorischen Zinsen bei AbwassergebührenZur Vorlage · 0979/2022/FDP · Antrag FDP
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat einen Antrag gestellt, der die Umsetzung eines Urteils des Oberverwaltungsgerichtes Münster vom 17. Mai 2022 zur Berechnung der kalkulatorischen Zinsen bei Abwassergebühren zum Gegenstand hat. Die Fraktion fordert den Kämmerer auf, die Gebührenbescheide für Abwassergebühren gemäß den Vorgaben des Urteils zugunsten der Mieter und Eigentümer anzupassen. Zudem wird beantragt, den Zinssatz in der künftigen Berechnung der Abwassergebühren überjährig an die jeweils aktuelle Zinslage anzupassen.
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes bezieht sich auf ein Musterverfahren, in dem die bisherige Berechnungspraxis der Kommunen beanstandet wurde. Konkret kritisiert das Gericht die Verwendung eines Durchschnittszinssatzes über einen Zeitraum von 50 Jahren; als Grundlage für die Berechnung sei lediglich ein Zeitraum von 10 Jahren begründbar.
Zusätzlich bittet die Fraktion um Auskunft darüber, in welcher Höhe in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten mutmaßlich zu hohe Abwassergebühren erhoben wurden. Des Weiteren wird nach der Anzahl der Einspruchserhebungen gegen Abwassergebührenbescheide sowie nach der Höhe der zu erwartenden Rückzahlungen für die anspruchsberechtigten Bürger gefragt. Der Antrag sieht eine Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen vor.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — zurückgezogen
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 18.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (11. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - B.Nicht öffentlicher Teil
- 15.Mitteilungen der Verwaltung
- 16.Zukunft der Entsorgung in Essen hier: Ausrichtung der EBE GmbH nach dem 31.12.2023Ergebnis: abgesetzt/vertagt
- 17.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil