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Antrag FDP

Unverzügliche Umsetzung des Urteils des Oberverwaltungsgerichtes in Münster zur Berechnung der kalkulatorischen Zinsen bei Abwassergebühren

0979/2022/FDP Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation

❌ Zurückgezogen / abgelehnt 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung)

✦ KI-Zusammenfassung

Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat einen Antrag gestellt, der die Umsetzung eines Urteils des Oberverwaltungsgerichtes Münster vom 17. Mai 2022 zur Berechnung der kalkulatorischen Zinsen bei Abwassergebühren zum Gegenstand hat. Die Fraktion fordert den Kämmerer auf, die Gebührenbescheide für Abwassergebühren gemäß den Vorgaben des Urteils zugunsten der Mieter und Eigentümer anzupassen. Zudem wird beantragt, den Zinssatz in der künftigen Berechnung der Abwassergebühren überjährig an die jeweils aktuelle Zinslage anzupassen.

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes bezieht sich auf ein Musterverfahren, in dem die bisherige Berechnungspraxis der Kommunen beanstandet wurde. Konkret kritisiert das Gericht die Verwendung eines Durchschnittszinssatzes über einen Zeitraum von 50 Jahren; als Grundlage für die Berechnung sei lediglich ein Zeitraum von 10 Jahren begründbar.

Zusätzlich bittet die Fraktion um Auskunft darüber, in welcher Höhe in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten mutmaßlich zu hohe Abwassergebühren erhoben wurden. Des Weiteren wird nach der Anzahl der Einspruchserhebungen gegen Abwassergebührenbescheide sowie nach der Höhe der zu erwartenden Rückzahlungen für die anspruchsberechtigten Bürger gefragt. Der Antrag sieht eine Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen vor.

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