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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 0.Einführung und Verpflichtung eines RatsmitgliedesZur Vorlage · 1164/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1164/2022/OB regelt die Nachbesetzung eines Mandats im Rat der Stadt Essen. Hintergrund der Vorlage ist die Niederlegung des Ratsmandats durch ein Ratsmitglied zum 08.06.2022.
Aufgrund dieses Ausscheidens wurde durch den Wahlleiter gemäß den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes eine Nachfolgerin aus der Reserveliste der SPD festgestellt. Die entsprechende Bewerberin hat das Ratsmandat am 14.06.2022 angenommen und damit die Mitgliedschaft im Rat der Stadt erworben.
Der Oberbürgermeister schlägt vor, das Ratsmitglied gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW einzuführen und zu verpflichten. Die Vorlage wurde für die Sitzung des Rates der Stadt Essen am 22.06.2022 zur Kenntnisnahme vorbereitet. Federführend für das Dokument ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung)
- 1.Aktuelle Stunde
- 2.Liste der Aufträge des Rates der Stadt
- 3.Mitteilungen der Verwaltung
- 4.Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen
- 4.1Wahlen/Ersatzwahlen zu den AusschüssenZur Vorlage · 1186/2022/GRÜNE · Antrag GRÜNE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion GRÜNE hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag auf Umbesetzung im Ausschuss für Jugendhilfe gestellt. Mit der Vorlage 1186/2022/GRÜNE wird vorgeschlagen, die Zusammensetzung des Gremiums zu ändern.
Konkret wird beantragt, ein neues stellvertretendes Mitglied für den Ausschuss für Jugendhilfe zu benennen. Diese Person soll als persönliche Stellvertretung für ein bisheriges Mitglied fungieren. Die Neubesetzung ersetzt die bisherige personelle Konstellation im Ausschuss. Der Antrag wurde zur Entscheidung in die Sitzung des Rates am 22. Juni 2022 eingebracht. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.2Wahlen/Ersatzwahlen zu den AusschüssenZur Vorlage · 1200/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 1200/2022/SPD einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, der verschiedene Umbesetzungen in den Ausschüssen des Rates der Stadt Essen vorsieht. Der Antrag betrifft die Neubesetzung von ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedern in mehreren Gremien.
Im Haupt- und Finanzausschuss wird vorgeschlagen, ein ordentliches Mitglied durch ein anderes zu ersetzen und die Position des stellvertretenden Mitglieds neu zu besetzen. Ähnliche personelle Änderungen sind für den Kulturausschuss sowie den Ausschuss für Verkehr und Mobilität vorgesehen, wobei hier die Neubesetzung der ordentlichen Mitgliedschaften im Fokus steht.
Des Weiteren umfasst der Antrag eine Änderung in der Besetzung des Ausschusses für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, wobei hier ein sachkundiger Bürger als neues ordentliches Mitglied vorgeschlagen wird. Zudem wird eine Neubesetzung der stellvertretenden Mitgliedschaft im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung beantragt. Die Federführung für diesen Vorgang liegt beim Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen
- 5.1TOP 5: Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen Hier: Umbesetzung Beirat Forensische Klinik EssenZur Vorlage · 1163/2022/CDU · Antrag CDU
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen der Vorlage 1163/2022/CDU einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, der eine personelle Änderung im Beirat der Forensischen Klinik Essen vorsieht. Der Antrag wurde für die Sitzung des Rates der Stadt Essen am 22. Juni 2022 zur Entscheidung vorgelegt.
Gegenstand des Antrags ist die Umbesetzung eines ordentlichen Mitglieds im genannten Beirat. Konkret wird vorgeschlagen, das bisherige ordentliche Mitglied durch eine neue Person als ordentliches Mitglied zu ersetzen. Die zuständige Fachabteilung im Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation ist für die Bearbeitung dieses Vorgangs federführend.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.2Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer InstitutionenZur Vorlage · 1201/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 1201/2022/SPD einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, der verschiedene Umbesetzungen in den Aufsichts- und Verwaltungsräten städtischer Unternehmen und Institutionen vorsieht. Der Antrag betrifft die Neubesetzung ordentlicher Mitglieder in mehreren Gremien.
Im Aufsichtsrat der Immobilien Management Essen GmbH soll ein ordentliches Mitglied durch eine neue Person ersetzt werden. Für den Aufsichtsrat der Essen Marketing GmbH ist ebenfalls ein Wechsel eines ordentlichen Mitglieds vorgesehen. Eine weitere personelle Veränderung wird für den Aufsichtsrat der Stadtwerke Essen AG beantragt, wobei hier die Nachfolge eines bisherigen Mitglieds geregelt werden soll.
Zudem umfasst der Antrag Änderungen in den Gremien der Ruhrbahn GmbH sowie des Verwaltungsrats des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR. In beiden genannten Organen sollen die bisherigen ordentlichen Mitglieder durch neue Vertreter ersetzt werden. Die zuständige Fachabteilung hat die Vorlage zur Entscheidung im Rat der Stadt Essen vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.Information über relevante Änderungen der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hier: Ermöglichung von digitalen Sitzungen kommunaler Gremien u. a.Zur Vorlage · 1141/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 1141/2022/OB informiert den Rat der Stadt Essen über Änderungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Ein wesentlicher Bestandteil der Neuregelungen betrifft die rechtliche Grundlage für die Durchführung digitaler Sitzungen in Ausnahmefällen, wofür eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich ist. Zudem sieht die Änderung die Möglichkeit vor, Sitzungen von Ausschüssen und Bezirksvertretungen in hybrider Form durchzuführen. Da die notwendigen technischen Voraussetzungen sowie zertifizierte Software derzeit nicht zur Verfügung stehen, ist eine kurzfristige Umsetzung nicht möglich. Die Verwaltung plant hierzu Ergänzungen der Hauptsatzung sowie der Geschäftsordnung.
Ein weiterer Schwerpunkt der Vorlage liegt im Bereich des Entschädigungsrechts. Hierbei werden die Erstattung von Betreuungskosten für pflegebedürftige Angehörige sowie Regelungen zum Auslagenersatz, beispielsweise für IT-Geräte oder Fahrkarten im öffentlichen Personennahverkehr, thematisiert. Des Weiteren wird eine neue Fortbildungspflicht für Gemeindevertreter, die in Aufsichtsräten tätig sind, angeführt. Zudem endet die Befugnis des Hauptausschusses für Eilentscheidungen zum 1. Januar 2023.
Hinsichtlich der Auswirkungen auf den Klimaschutz wird das Vorhaben als positiv eingestuft. Es werden keine negativen Auswirkungen oder Ausnahmen dokumentiert. Die Federführung der Vorlage liegt beim Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
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- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6 a.Neukonzeption der ZentralbibliothekZur Vorlage · 1150/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Neukonzeption der Zentralbibliothek am Standort Markt 5 beschließen. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung zur Anmietung des Objektes. Die Verwaltung plant die Nutzung einer Fläche von etwa 10.904 m², um die Bibliothek als sogenannten „Dritten Ort“ mit Funktionen wie Lernzonen, einer Kinderbibliothek, einer Musikbibliothek und einem Eventspace zu etablieren. Die geschätzten Investitionskosten für die Ausstattung und Einrichtung belaufen sich auf circa 13.300.000 Euro. Die Finanzierung soll über die Haushaltsaufstellung 2023/2024 erfolgen. Die Kosten für die Miete werden in einer separaten, nicht öffentlichen Vorlage behandelt, während der Abschluss des Mietvertrages eine gesonderte Beschlussfassung erfordert. Die Umsetzung der Neukonzeption umfasst zudem die Beauftragung einer externen Projektsteuerung sowie von Fachplanungen.
Zusätzlich wird die Prognose des Treibhausgas-Ausstoßes in CO2-Äquivalenten thematisiert. Dabei werden verschiedene Szenarien für die Entwicklung des Ausstoßes aufgeführt, die von einer erheblichen Reduktion bis hin zu einer erheblichen Erhöhung reichen, wobei ein Szenario als nicht ermittelbar eingestuft wird. Durch die geplante energetische Optimierung des Gebäudes werden Verbrauchsreduzierungen erwartet. Ziel ist die Bestätigung einer Zertifizierung des Gebäudes hinsichtlich der Nachhaltigkeit nach dem DGNB-Standard.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.Konzept "Zusammenleben in Vielfalt", hier: Monitoring-Bericht 2021Zur Vorlage · 0368/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0368/2022/OB befasst sich mit dem Monitoring-Bericht 2021 zum Konzept „Zusammenleben in Vielfalt“. Der Bericht dient dazu, den Integrationsprozess in Essen anhand von Kennzahlen zu beobachten und als Planungsgrundlage für kommunalpolitisches Handeln zu nutzen. Ziel ist es, die Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte zu bewerten und Handlungsbedarfe zu identifizieren.
Der Bericht ist in drei Kapitel unterteilt. Das erste Kapitel fasst die wesentlichen Ergebnisse zusammen, während das zweite Kapitel demografische Entwicklungen unter dem Aspekt der Migration beleuchtet, einschließlich der Bevölkerungsentwicklung und Wanderungsbewegungen der letzten fünf Jahre. Das dritte Kapitel zeigt Entwicklungen in verschiedenen Handlungsfeldern auf, basierend auf Daten des Amtes für Statistik, Stadtforschung und Wahlen sowie weiterer Fachbereiche.
In der Datenerhebung unterscheidet der Bericht zwischen Personen ohne und mit Einwanderungsgeschichte. Dabei wird der Begriff „Migrationshintergrund“ durch die Bezeichnung „Einwanderungsgeschichte“ ersetzt. Zudem wurde die Gruppe der „Neuzugewanderten“ als neue Kenngröße aufgenommen, welche Nichtdeutsche umfasst, die in den letzten fünf Jahren aus dem Ausland eingereist sind.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die verschiedenen Bezirksvertretungen den Bericht zur Kenntnis nehmen. Diverse Ausschüsse sowie der Integrationsrat und der Seniorenrat sollen den Bericht ebenfalls zur Kenntnis nehmen und eine Fortschreibung empfehlen. Der Rat der Stadt soll den Bericht zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung mit der weiteren Fortschreibung beauftragen.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen und mit Gegenstimmen der AfD mehrheitlich empfohlen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (16. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 20.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.05.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.05.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.05.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (11. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 11.05.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (14. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 10.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.05.2022 · Kulturausschuss (13. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 04.05.2022 · Seniorenrat (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.05.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.04.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.03.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.03.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (10. Sitzung) — geschoben in die Juni-Sitzung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 8.Zeichen für eine bunte und tolerante Stadtgesellschaft setzen (gemeins. Anmeldung der CDU- und der GRÜNEN-Fraktion)Zur Vorlage · 0978/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und GRÜNE haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, um sichtbare Zeichen für eine vielfältige und tolerante Stadtgesellschaft zu setzen. Die Vorlage sieht vor, dass die Stadtverwaltung verschiedene Möglichkeiten für eine öffentliche Bekundung prüft.
Ein zentraler Bestandteil des Antrags ist die Prüfung einer künstlerischen Kennzeichnung in Regenbogenfarben auf mindestens zwei öffentlichen Verkehrsflächen im Innenstadtbereich. Als vorrangige Standorte werden hierbei die Kettwiger Straße sowie der Kopstadtplatz genannt. Der Antrag stellt klar, dass es sich bei diesen Maßnahmen nicht um Markierungen auf Zebrastreifen handelt, um die Verkehrssicherheit nicht zu beeinträchtigen, da die vorgesehenen Flächen der Fußgängerzone dem Fuß- und Radverkehr vorbehalten sind.
Zudem wird die Verwaltung gebeten, die Möglichkeiten für eine Beflaggung der städtischen Fahnenmasten mit Regenbogenfarben zu untersuchen. Diese Beflaggung soll zu spezifischen Anlässen wie dem Pride Month im Juni, dem Ruhr CSD sowie dem Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOBIT) in jedem Jahr erfolgen. Ziel der Initiative ist es, die Sichtbarkeit der queeren Community zu unterstützen und ein Zeichen gegen Diskriminierung zu setzen.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (12. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 14.06.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — eingebracht
- 18.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (11. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 9.Essen.Großstadt für Kinder - Bestandsaufnahme und NeuausrichtungZur Vorlage · 0483/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grünes im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 0483/2022 vorgelegt, der eine Bestandsaufnahme sowie eine Neuausrichtung des Leitbildes „Essen.Großstadt für Kinder“ zum Ziel hat. Der Antrag richtet sich an den Oberbürgermeister und sieht ein zweistufiges Verfahren vor.
Im ersten Schritt wird die Stadtverwaltung gebeten, einen aktuellen Sachstandsbericht zu erstellen. Dieser Bericht soll die wesentlichen Maßnahmen und Meilensteine aufzeigen, die seit der Neuausrichtung des Leitbildes im Jahr 1999 zur Umsetzung beigetragen haben.
Im zweiten Schritt sieht der Antrag die Entwicklung eines neuen Ziel- und Maßnahmenplans vor. Dieser Prozess soll unter Einbeziehung verschiedener Akteure der Kinder- und Jugendarbeit sowie der betroffenen Kinder und Jugendlichen in Essen erfolgen. Der neue Plan soll darlegen, wie die Kinder-, Jugend- und Familienfreundlichkeit der Stadt weiter gesteigert werden kann, wobei auch eine Strategie für die Zeit nach der Corona-Pandemie berücksichtigt werden soll. Federführend für die Vorlage ist das Jugendamt.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 14.02.2023 · Jugendhilfeausschuss (13. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — verwiesen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — verwiesen
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — eingebracht
- 08.03.2022 · Jugendhilfeausschuss (9. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: verwiesen - 9.1Essen.Großstadt für Kinder - Bestandsaufnahme und Neuausrichtung hier: Schwerpunktsetzung der Analyse und stärkere Beteiligung der Kinder und JugendlichenZur Vorlage · 1157/2022/LINKE · Antrag LINKE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat im Rahmen der Vorlage 1157/2022/LINKE einen Antrag an den Jugendhilfeausschuss und den Rat der Stadt Essen gestellt. Ziel des Antrags ist es, die Bearbeitung des laufenden Vorhabens „Essen.Großstadt für Kinder – Bestandsaufnahme und Neuausrichtung“ um spezifische Schwerpunkte zu ergänzen.
Die Fraktion fordert, dass die im Rahmen dieses Vorhabens entwickelten Ziel- und Maßnahmeplanungen enger mit den kommunalen Präventionsstrategien zur Vermeidung der Folgen von Kinder- und Jugendarmut verknüpft werden sollen. Zudem wird eine differenzierte Untersuchung der bisherigen Tätigkeitsfelder und Erfolge beantragt, wobei insbesondere die unterschiedlichen Bedarfe von Kindern und Jugendlichen in Haushalten mit zwei Elternteilen im Vergleich zu Alleinerziehenden betrachtet werden sollen.
Ein weiterer Schwerpunkt des Antrags liegt auf der geplanten Befragung im Zuge der Neuausrichtung. Hierbei sollen Fragen zur Stärkung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an relevanten Themen sowie zur Identifizierung von Strukturen beantragt werden, die eine bessere finanzielle und personelle Ausstattung für die Netzwerkarbeit benötigen. Die Antragstellerin strebt damit eine Weiterentwicklung des Konzepts hin zu einer stärkeren Einbindung der jungen Generation in städtische Prozesse an.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 14.02.2023 · Jugendhilfeausschuss (13. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — verwiesen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: verwiesen - 10.Beratung des ASAGI durch die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden des SeniorenratesZur Vorlage · 1054/2022/CDU/SPD/GRÜNE/FDP · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD, Grüne und FDP haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der die Mitwirkung des Seniorenrates in den kommunalen Entscheidungsprozessen regeln soll. Der Antrag sieht vor, dass die oder der Vorsitzende des Seniorenrates künftig mit beratender Stimme an den Sitzungen des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration teilnehmen darf.
Zudem wird die Stadtverwaltung Essen ersucht, dieses neue Teilnahmerecht sowie eine entsprechende Entschädigungsregelung für den damit verbundenen Aufwand in die anstehende Anpassung der Hauptsatzung der Stadt Essen aufzunehmen. Die Vorlage bezieht sich dabei auf eine bereits beschlossene Änderung der Hauptsatzung vom März 2022.
Der Antrag wurde zur Beratung und Empfehlung an den Seniorenrat, den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie zur abschließenden Entscheidung an den Rat der Stadt Essen gerichtet. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Soziales und Wohnen.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen, bei Gegenstimme der AfD
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (12. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 01.06.2022 · Seniorenrat (11. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 10 a.Umgang mit LangzeitarbeitslosigkeitZur Vorlage · 1184/2022/CDU/SPD/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag zur Untersuchung der Langzeitarbeitslosigkeit gestellt. Die Vorlage fordert die Stadtverwaltung dazu auf, einen aktuellen Sachstandsbericht vorzulegen, der verschiedene Aspekte der Arbeitsmarktintegration beleuchtet.
Der Bericht soll konkrete Strategien zur Intensivierung arbeitsrechtlicher Maßnahmen nach den §§ 16e und 16i SGB II auswerten, um die Rückkehr in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu unterstützen. Zudem wird eine Analyse der Entwicklung der Langzeitarbeitslosigkeit sowie der durchschnittlichen Arbeitslosigkeitsdauer der vergangenen fünf Jahre sowie der Integration von Geflüchteten und Migranten in den ersten Arbeitsmarkt verlangt. Hierbei sollen auch die Dauer der Integration, Hindernisse bei der Anerkennung ausländischer Qualifikationen sowie der Umfang von Sprachfördermaßnahmen erfasst werden.
Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, die Quote von Arbeitgebern zu ermitteln, die geförderte Beschäftigungsverhältnisse dauerhaft fortführen, und die Ursachen für Abbrüche solcher Maßnahmen zu untersuchen. Der Antrag umfasst zudem die Prüfung von Rahmenbedingungen für geförderte Stellen nach § 16i SGB II sowie eine Darstellung der Kooperationsstrukturen des Modells „Essener Konsens“, insbesondere im Hinblick auf Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen oder Suchterfahrung. Abschließend sollen Möglichkeiten zur Optimierung der Kontaktdichte zu Jugendlichen und Menschen mit Migrationshintergrund sowie eine Einschätzung zur Entwicklung von Ausbildungs- und Beschäftigungsduldungen geprüft werden.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen, bei Enthaltung FDP und AfD
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 11.Entwicklungen des Ordnungsamtes (DS 1329/2021/3) Hier: KonzeptauftragZur Vorlage · 1056/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grünen haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der die Erarbeitung eines Konzepts durch die Stadtverwaltung fordert. Grundlage des Antrags sind die Entwicklungen des Ordnungsamtes, wie sie im Bericht DS 1329/2021/3 dargelegt wurden.
Das beantragte Konzept soll verschiedene Aspekte der öffentlichen Sicherheit und Ordnung behandeln. Ein Schwerpunkt liegt auf der Ermittlung des personellen und finanziellen Bedarfs, der zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung notwendig ist. Hierbei sollen die Veränderungen nach Haushaltsjahren, prognostizierte Ein- und Ausgaben sowie verschiedene Sachgebiete aufgeschlüsselt werden. Zudem sollen technische Rahmenbedingungen, wie eine professionelle Leitstellentechnik und die Bereitstellung einer mobilen Einsatzleitung für Katastrophenlagen, in die Planung einfließen.
Des Weiteren soll das Konzept die Prüfung einer Ausweitung oder Verlagerung der Einsatzzeiten des Kommunalen Ordnungsdienstes beinhalten, wobei ein Fokus auf den Abendstunden sowie den frühen Morgenstunden an Wochenenden und Feiertagen liegt. Ein weiterer Punkt des Antrags ist ein Vorschlag zur möglichen Verstetigung der Taskforce „Umweltdelikte“. Die Ergebnisse der Erarbeitung sollen den zuständigen Gremien unmittelbar nach der Sommerpause zur Berücksichtigung in den anstehenden Haushaltsberatungen vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.06.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 12.Intelligente Videoüberwachung zur Erhöhung der Sicherheit im öffentlichen Raum Hier: PilotprojektZur Vorlage · 1057/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 1057/2022 gestellt, der die Prüfung eines Pilotprojekts zur intelligenten Videoüberwachung vorsieht. Ziel des Antrags ist es, die Sicherheit im öffentlichen Raum zu erhöhen.
Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, verschiedene Aspekte zum Einsatz des sogenannten Mannheimer Modells zu untersuchen. Dies umfasst die Prüfung, ob dieses Modell auch an Orten angewendet werden kann, an denen bereits eine Videoüberwachung gemäß § 15a PolG NRW stattfindet. Zudem sollen potenzielle Einsparungen, beispielsweise im personellen Bereich, sowie die anfallenden Kosten für Anschaffung, Betrieb und Wartung nach Haushaltsjahren aufgeschlüsselt werden.
Der Antrag fordert darüber hinaus eine Untersuchung der möglichen Verbesserungen der Sicherheit im öffentlichen Raum durch dieses Modell im Vergleich zu anderen Maßnahmen, wie etwa der Präsenz von Einsatzkräften. Ein weiterer Punkt ist die Planung einer polizeilichen und wissenschaftlichen Begleitung sowie einer Evaluation des Pilotprojekts inklusive der zeitlichen Perspektive. Die dauerhafte Einbindung des Kriminalpräventiven Rates soll ebenfalls geprüft werden. Die Ergebnisse der Untersuchungen sollen den Gremien unmittelbar nach der Sommerpause vorgelegt werden, um eine Berücksichtigung in den anstehenden Haushaltsberatungen zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 08.06.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (15. Sitzung) — aufgrund von Beratungsbedarf der SPD-Fraktion wird die Vorlage direkt zur Entscheidung in den Rat geschoben
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 12.1Intelligente Videoüberwachung zur Erhöhung der Sicherheit im öffentlichen Raum hier: PilotprojektZur Vorlage · 1199/2022/EBB · Antrag EBB-FW
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion des Essener Bürger Bündnis - Freie Wähler hat im Rat der Stadt Essen einen Ergänzungsantrag zur Vorlage Nummer 1057/2022/CDU/GRÜNE eingereicht. Der Antrag bezieht sich auf das Thema einer intelligenten Videoüberwachung, die zur Erhöhung der Sicherheit im öffentlichen Raum eingesetzt werden soll, und befasst sich konkret mit einem geplanten Pilotprojekt.
Mit dem vorliegenden Ergänzungsantrag wird eine Änderung der Ziffer 2 des ursprünglichen Antrags angestrebt. Die Fraktion beantragt, dass der Rat beschließt, die potenziellen Einsparungen, die durch die Einführung der Videoüberwachung entstehen könnten, einem möglichen personellen Mehraufwand bei der Kreispolizeibehörde Essen gegenüberzustellen. Eine schriftliche Begründung zum Antrag wurde nicht beigefügt, da die Erläuterungen mündlich erfolgen sollen. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — zurückgezogen
Ergebnis: zurückgezogen - 13.Umkleidegebäude auf der Bezirkssportanlage OststadtZur Vorlage · 1041/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und die Grünen haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, der den Neubau eines Umkleidegebäudes auf der Bezirkssportanlage (BSA) Oststadt vorsieht. Die Vorlage sieht vor, dass die Stadtverwaltung beauftragt wird, die Voraussetzungen für einen anforderungsgerechten Neubau zeitnah zu schaffen und diesen umzusetzen.
Nach Angaben im Antrag befindet sich das bestehende Gebäude, welches im Jahr 1974 in Betonfertigteilbauweise errichtet wurde, in einem Zustand, der eine Sanierung aus wirtschaftlicher Sicht nicht als angemessen erscheinen lässt. Als Hintergrund für das Bauvorhaben wird die geplante Umsiedlung des TC Freisenbruch 02 von der Sportanlage Bergmannsbusch auf die BSA Oststadt angeführt. Durch die Aufnahme der Mannschaften des Vereins soll die Anzahl der Kabinen von bisher sechs auf acht erhöht werden. Der Antrag sieht eine kurzfristige Umsetzung des Neubaus vor, um den Kapazitätsbedarf durch den Zuwachs an Sportgruppen zu decken. Die Beratung der Vorlage war für den Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe sowie für den Rat der Stadt Essen im Juni 2022 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 21.06.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 13.1Umkleidegebäude auf der Bezirkssportanlage Oststadt Hier: Umbau der Laufbahn und des TennenplatzesZur Vorlage · 1185/2022/SPD · Antrag SPD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 1185/2022/SPD einen Antrag gestellt, der eine Erweiterung des bereits bestehenden Vorhabens zum Umbau der Umkleidegebäude auf der Bezirkssportanlage Oststadt vorsieht. Der Antrag zielt darauf ab, den bestehenden Antrag 1041/2022/CDU/GRÜNE um spezifische Maßnahmen zur Modernisierung der Sportflächen zu ergänzen.
Konkret wird die Verwaltung beauftragt, die Voraussetzungen für den gleichzeitigen Umbau der vorhandenen Laufbahn sowie des Tennenplatzes zu schaffen und umzusetzen. Die Laufbahn soll dabei in eine Kunststofflaufbahn umgewandelt werden, während der Tennenplatz durch einen Kunstrasenplatz ersetzt werden soll.
Als Begründung für diesen kombinierten Ansatz führt die Fraktion an, dass durch eine zeitgleiche Durchführung der Arbeiten die Kosten sowie die Belastungen für die beteiligten Vereine durch längere Bauzeiten reduziert werden sollen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass für den derzeitigen Aschebelag der Rundlaufbahn kein passender Ersatz mehr verfügbar sei, was eine Erneuerung der Bahn notwendig mache. Die Umsetzung der Maßnahmen soll im Rahmen der ohnehin geplanten Neubauarbeiten am Umkleidegebäude erfolgen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 20.09.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (16. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — verwiesen
- 16.08.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (15. Sitzung) — verwiesen in die nächste Sitzung des ASBE (20.09.2022)
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.06.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 14.Maßnahmen zur Energieeffizienz in Stadtverwaltung und städtischen BeteiligungenZur Vorlage · 1107/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, der die Erarbeitung eines Konzepts zur Energieeffizienz in der Stadtverwaltung und bei städtischen Beteiligungen vorsieht. Das Vorhaben richtet sich an die Stadtverwaltung vor dem Hintergrund der restriktiven Haushaltsbewirtschaftung für das Jahr 2022.
Das beantragte Konzept soll verschiedene Aspekte des Energieverbrauchs untersuchen. Dazu gehört die Ermittlung des aktuellen Verbrauchs an städtischen Liegenschaften sowie die Verbesserung der Transparenz durch Energiemanagement. Der Antrag fordert zudem die Untersuchung von Möglichkeiten zur dauerhaften Senkung des Energie- und Treibstoffverbrauchs im Fuhrpark und bei den Liegenschaften. Es sollen kurz- und langfristige Maßnahmen wie die energetische Sanierung, Smart-Building-Lösungen oder die Anpassung der Heizungssteuerung außerhalb der Nutzungszeiten betrachtet werden.
Ein weiterer Schwerpunkt des Antrags liegt auf der Erhöhung der Sanierungsquote bei städtischen Immobilien. Hierzu sollen der Personal- und Finanzierungsbedarf sowie die Kapazitäten zur Personalgewinnung und Haushaltsabdeckung analysiert werden. Zudem soll die Verwaltung die Auswirkungen der aktuellen Lage im Bausektor, etwa durch Materialmangel oder Kostensteigerungen, bewerten. Das Konzept soll eine tabellarische Übersicht über Maßnahmen, Kosten und die Effizienz pro eingesparter Kilowattstunde enthalten sowie mögliche Förderungen auf EU-, Bundes- und Landesebene aufzeigen. Die Vorlage des Konzepts ist für die Zeit nach der Sommerpause vorgesehen, um eine Berücksichtigung in den Haushaltsberatungen zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.08.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.08.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (12. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 42.Bewilligungs- und Prognosebericht für die Jahre 2022, 2023 und 2024 zur Solarförderung der Stadt Essen hier: Beantwortung des Antrages 0866/2022/CDU/GRÜNEZur Vorlage · 0958/2022/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0958/2022/6 aus dem Geschäftsbereich 6 befasst sich mit der Solarförderung der Stadt Essen für den Zeitraum von 2022 bis 2024. Für das Jahr 2022 war ein Budget von 500.000 Euro vorgesehen, welches bereits vollständig ausgeschöpft wurde. Für die Jahre 2023 und 2024 ist jeweils eine Planung von 500.000 Euro vorgesehen. Ab dem 1. Juli 2022 stehen zudem 300.000 Euro aus Landesmitteln zur Verfügung, deren Bewilligung bis Ende 2022 erfolgen muss. Die neue Förderrichtlinie ist bis zum 30. November 2022 befristet.
Im Jahr 2022 wurden 442 Anträge bewilligt, was Investitionen in Höhe von etwa 10 Millionen Euro entsprach. Um die Klimaschutzziele zu erreichen, wird für das Jahr 2023 ein Budget von 3 Millionen Euro und für das Jahr 2024 ein Budget von 6 Millionen Euro bei einer Förderung von 100 Euro pro kWp benötigt. Anträge, die aufgrund erschöpfter Mittel abgelehnt wurden, können nicht vorrangig behandelt werden.
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nach dem Zeitpunkt des Eingangs, um die Gleichbehandlung der Antragstellenden zu gewährleisten. Bescheidempfänger können ihre Unterlagen ab der geplanten Aktivierung der Antragstellung am 1. Juli 2022 erneut vollständig einreichen. Das Solarförderprogramm ist Bestandteil des Aktionsprogramms Klima und Energie (SECAP) und prognostiziert eine jährliche CO2-Einsparung von etwa 180.000 Tonnen CO2-Äquivalenten. Der Bericht wird dem Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie dem Rat der Stadt Essen zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.06.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 43.Sachstand zur "Solar-Offensive" in den Gebäuden des FB 60Zur Vorlage · 0710/2022/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 0710/2022/7 zum Sachstand der „Solar-Offensive“ in den Gebäuden des Fachbereichs 60 dient der Kenntnahme durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie den Rat der Stadt Essen. Gegenstand ist die Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 30. Juni 2021 zur Prüfung von Dach- und Fassadenflächen für Photovoltaikanlagen auf städtischen Liegenschaften und bei Beteiligungsunternehmen. Bisher wurden 26 Anlagen mit einer Leistung von etwa 800 kWp realisiert, wovon 17 als Bürger-PV-Anlagen geführt werden. Die Immobilienwirtschaft berichtet über die Erstellung eines dynamischen Dachflächenkatasters zur Identifikation geeigneter Standorte. Die Prüfung von Fassadenflächen wurde aufgrund technischer und wirtschaftlicher Hürden zurückgestellt. Die Wirtschaftlichkeit der Anlagen wird anhand einer Eigenstromverbrauchs-Schwelle von etwa 50 bis 55 Prozent erläutert.
Bei Neubauten und Sanierungen plant der Fachbereich 60 Standards wie den Passivhausstandard, die BNB-Zertifizierung sowie die Integration von Photovoltaik und Dachbegrünung. Für Projekte wie die Gesamtschule Altenessen-Süd oder die Standorte Gymnasium Nord-Ost, Campus Bockmühle und die Gesamtschulen Nord Frida-Levy und Süd sollen Bundesförderprogramme genutzt werden. Zur Umsetzung der Wärmewende und des Energiemanagements sind zwei zusätzliche Stellen erforderlich, wobei die Finanzierung einer Stelle bereits durch den Rat beschlossen wurde. Für die Förderung privater und gewerblicher Solaranlagen stehen jährlich Fördermittel in Höhe von bis zu 500.000 Euro zur Verfügung. Bis Ende Februar wurden rund 350 Anträge mit einem Volumen von über 265.000 Euro gestellt.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Modernisierung der Essener Schulhofsatzung - Handlungsgrundlage für gute Schulhöfe (Antrag der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 0611/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat einen Antrag gestellt, die bestehende Essener Schulhofsatzung aus dem Jahr 1971 zu revidieren und ein neues Regelwerk zu entwickeln. Die Verwaltung soll hierzu in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Schule, der Immobilienwirtschaft, Grün und Gruga sowie den Essener Entsorgungsbetrieben ein zeit- und bedarfsgemäßes Konzept erarbeiten, das rechtzeitig zur Haushaltsberatung 2023/2024 vorliegt.
Ziel des Antrags ist es, Schulhöfe als sichere Spielräume für Kinder zu nutzen, die auch außerhalb der Unterrichtszeiten, an Wochenenden und in den Ferien zugänglich sein sollen. Dabei sollen Schulhöfe an Grund- und Förderschulen vorrangig Kindern unter 14 Jahren vorbehalten bleiben. Zudem wird angestrebt, Schließdienste durch Elternvertreter zu vermeiden und die Sauberkeit der Flächen sicherzustellen.
Ein wesentlicher Bestandteil des Vorhabens ist die Erstellung eines Leitfadens, der Mindestanforderungen für die Ausstattung der verschiedenen Schulformen festlegt. Die Gestaltung der Schulhöfe soll unter Einbeziehung der Schülerinnen und Schüler erfolgen. Die zuständigen Fachbereiche sollen zudem befähigt werden, die Instandhaltung und Ausstattung der Flächen in Eigenverantwortung zu übernehmen.
Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, die Priorisierung baulicher Maßnahmen im Einklang mit der Spielraumleitplanung zu prüfen, die künftige Vermeidung von Zugangsbeschränkungen zu untersuchen und eine Übersicht der anfallenden Kosten für den Rat der Stadt Essen vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — zurückgezogen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Antrag zurückgezogen
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — Antrag durch Antragsteller zurückgenommen
- 11.05.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Der Antrag wurde zurückgezogen.
- 03.05.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.04.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (18. Sitzung) — abgesetzt/vertagt zur Beratung in den nächsten ASPB geschoben
Ergebnis: zurückgezogen - 16.Trinkwasserbrunnen in EssenZur Vorlage · 0960/2022/SPD · Antrag SPD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0960/2022/SPD einen Antrag gestellt, der die Entwicklung eines Konzepts zur flächendeckenden Versorgung der Stadt Essen mit kostenlosen Trinkbrunnen zum Ziel hat. Die Verwaltung wird darin beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Essen ein entsprechendes Konzept zu erstellen und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorzulegen.
Als Orientierung für die Planung soll das Konzept der Stadt Köln, „Zwölf Trinkbrunnen für Köln“, dienen. Dabei wird eine stufenweise Umsetzung angestrebt, die perspektivisch das gesamte Stadtgebiet abdecken soll. Bei der Auswahl der Standorte sollen besonders geeignete Orte mit hoher Reichweite priorisiert werden, wobei der Kriterienkatalog sowie die Checkliste der Kölner Vorlage als Grundlage dienen sollen. Zusätzlich zum Kölner Modell sollen die Bedürfnisse wohnungsloser Menschen in die Planung einbezogen werden.
Die Begründung des Antrags führt an, dass Trinkbrunnen die Aufenthaltsqualität an öffentlichen Plätzen sowie das Stadtbild beeinflussen und einen Beitrag zur Gesundheitsvorsorge leisten können. Zudem wird darauf verwiesen, dass der Zugang zu fließendem Wasser insbesondere für Menschen ohne festen Wohnsitz, etwa während der Sommermonate, von Bedeutung ist. Der Antrag sieht eine Beratung in den Ausschüssen für Stadtentwicklung, -planung und Bauen, für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligung und Tourismus sowie für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration vor, bevor eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen getroffen werden soll.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — - ersetzt durch 1187/2022/SPD/FDP - dieser verwiesen an BV I-IX, ASPB, AUKV, ADWBT und ASAGI
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Antrag wird vom Antragsteller zurückgezogen zugunsten des gemeinsamen Antrages 1187/2022/SPD/FDP.
- 14.06.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (12. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.06.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (14. Sitzung) — verwiesen
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
Ergebnis: - ersetzt durch 1187/2022/SPD/FDP - dieser verwiesen an BV I-IX, ASPB, AUKV, ADWBT und ASAGI - 16.1Trinkwasserbrunnen in EssenZur Vorlage · 1187/2022/SPD/FDP · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und FDP haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, der die Entwicklung eines Konzepts zur flächendeckenden Versorgung der Stadt mit kostenlosen Trinkwasserbrunnen vorsieht. Die Verwaltung soll hierzu in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Essen ein entsprechendes Vorhaben ausarbeiten und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorlegen.
Als Orientierung für die Planung dient das Konzept „Zwölf Trinkbrunnen für Köln“. Die Umsetzung soll stufenweise erfolgen, wobei die Verwaltung angewiesen wird, perspektivisch das gesamte Stadtgebiet zu versorgen. Bei der Auswahl der Standorte sollen vorrangig Orte mit hoher Reichweite berücksichtigt werden, wobei der Kriterienkatalog sowie die Checkliste der Stadt Köln als Grundlage dienen sollen.
Zusätzlich zum Kölner Modell soll das Konzept die Bedürfnisse wohnungsloser Menschen einbeziehen. Die Antragsteller führen an, dass Trinkbrunnen die Aufenthaltsqualität an öffentlichen Plätzen sowie das Stadtbild beeinflussen und einen Beitrag zur Gesundheitsvorsorge leisten können. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Sicherstellung des Zugangs zu fließendem Wasser für Menschen ohne festen Wohnsitz, insbesondere während der Sommermonate.
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Beratungsfolge
- 20.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (15. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — Antrag vom Antragsteller zurückgezogen
- 04.10.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.09.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 25.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (16. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (14. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (18. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben mit Anmerkungen
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — geschoben in die Ratssitzung
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 17.Unverzügliche Umsetzung des Urteils des Oberverwaltungsgerichtes in Münster zur Berechnung der kalkulatorischen Zinsen bei AbwassergebührenZur Vorlage · 0979/2022/FDP · Antrag FDP
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat einen Antrag gestellt, der die Umsetzung eines Urteils des Oberverwaltungsgerichtes Münster vom 17. Mai 2022 zur Berechnung der kalkulatorischen Zinsen bei Abwassergebühren zum Gegenstand hat. Die Fraktion fordert den Kämmerer auf, die Gebührenbescheide für Abwassergebühren gemäß den Vorgaben des Urteils zugunsten der Mieter und Eigentümer anzupassen. Zudem wird beantragt, den Zinssatz in der künftigen Berechnung der Abwassergebühren überjährig an die jeweils aktuelle Zinslage anzupassen.
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes bezieht sich auf ein Musterverfahren, in dem die bisherige Berechnungspraxis der Kommunen beanstandet wurde. Konkret kritisiert das Gericht die Verwendung eines Durchschnittszinssatzes über einen Zeitraum von 50 Jahren; als Grundlage für die Berechnung sei lediglich ein Zeitraum von 10 Jahren begründbar.
Zusätzlich bittet die Fraktion um Auskunft darüber, in welcher Höhe in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten mutmaßlich zu hohe Abwassergebühren erhoben wurden. Des Weiteren wird nach der Anzahl der Einspruchserhebungen gegen Abwassergebührenbescheide sowie nach der Höhe der zu erwartenden Rückzahlungen für die anspruchsberechtigten Bürger gefragt. Der Antrag sieht eine Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — zurückgezogen
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 18.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (11. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: zurückgezogen - 18.Abschlussbericht zum Rahmenplan Gladbecker Straße hier: Verbesserung der Verkehrssituation Gladbecker Straße (Antrag der Fraktion DIE LINKE und Ratsgruppe DIE PARTEI)Zur Vorlage · 0966/2022/Die PARTEI/Die LINKE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE und die Ratsgruppe DIE PARTEI haben im Rahmen eines gemeinsamen Antrags (Vorlagennummer 0966/2022) die Entwicklung eines neuen Konzepts zur Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität an der Gladbecker Straße beantragt. Der Antrag folgt auf das Scheitern des bisherigen Rahmenplans Gladbecker Straße.
Die Antragsteller fordern die Verwaltung auf, verschiedene Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen. Dazu gehört die Anpassung der Grünphasen an den Bedarf von Fußgängern und Kindern, insbesondere an den Kreuzungen Hövelstraße und Bäuminghausstraße. Zudem soll geprüft werden, ob eine Geschwindigkeitsbeschränkung von Tempo 30 zwischen dem Berthold-Beitz-Boulevard und der Vogelheimer Straße eingeführt oder die bestehende Lärmschutzregelung für LKW räumlich und zeitlich ausgeweitet werden kann. Die Wirksamkeit der geltenden Geschwindigkeitskontrollen soll ebenfalls überprüft werden.
Des Weiteren wird die Prüfung von Maßnahmen aus der Initiative „Stoppt A 52 Gladbeck“ sowie Vorschlägen aus dem Masterplan Verkehr 2018, wie dem Ausbau des ÖPNV und der Einrichtung von Park-and-Ride-Standorten, beantragt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Untersuchung von Lenkungsmaßnahmen für den überörtlichen und LKW-Verkehr sowie anderen baulichen Maßnahmen zur Entlastung der Straße. Der Antrag sieht zudem eine Anhörung der Bezirksvertretung V sowie Beratungen in den zuständigen Ausschüssen und im Rat der Stadt vor.
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Beratungsfolge
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — Antrag wurde bereits im Rat durch Antragsteller zurückgezogen
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — zurückgezogen
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.08.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.06.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 19.Kommunale Pflegeplanung der Stadt Essen 2021Zur Vorlage · 2453/2021/5 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Soziales und Wohnen hat die Kommunale Pflegeplanung der Stadt Essen für das Jahr 2021 vorgelegt. Die Vorlage dient der Erfüllung des gesetzlichen Auftrags gemäß dem Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen, welches eine örtliche Planung zur unverbindlichen Bedarfsplanung zum Stichtag 31. Dezember 2021 vorschreibt. Der Bericht wurde unter Federführung der Sozialplanung fachübergreifend erarbeitet und in die Abstimmung mit dem Facharbeitskreis Pflege sowie der Arbeitsgemeinschaft Soziale einbezogen.
Die Planung beschreibt die Entwicklungen der Pflegelandschaft und gibt Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Pflegeinfrastruktur unter Berücksichtigung verschiedener Lebensstile. Zu den konkretisierten Handlungsfeldern gehören der Ausbau von Plätzen in der Tagespflege sowie in Pflegewohngruppen. Zudem ist eine jährliche Stichtagsbefragung aller voll- und teilstationären Einrichtungen ab dem Jahr 2022 vorgesehen. Der Bericht thematisiert zudem die Versorgungskapazitäten ambulanter Pflegedienste und den Bedarf an Palliativversorgung.
Aufgrund der Corona-Situation kam es bei der Erstellung des Berichts zu zeitlichen Verzögerungen. Die nächste Pflegeplanung ist für das Jahr 2024 geplant und soll künftig in einem zweijährlichen Rhythmus erfolgen, um als Grundlage für langfristige Prozesse zu dienen. Für die kommende Berichtsvorlage sind Schwerpunkte auf die Bedürfnisse von Senioren mit Behinderungen sowie auf Menschen mit demenziellen Erkrankungen vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen, die Bezirksvertretungen, der Integrationsrat, der Seniorenbeirat sowie der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration die Planung zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.03.2022 · Seniorenbeirat (bis 04 / 2022) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung)
- 24.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.02.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.02.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (9. Sitzung) — geschoben in den UA Soziales
Ergebnis: Kenntnis genommen - 19.1Kommunale Pflegeplanung der Stadt Essen 2021 hier: Zukunft der Pflege in Essen - Konsequenzen aus Pflegeplanung und FachkräftemangelZur Vorlage · 1149/2022/SPD · Antrag SPD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Vorlage 1149/2022/SPD einen Antrag gestellt, der die Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus der kommunalen Pflegeplanung 2021 sowie die Ableitung weiterer Maßnahmen für die zukünftige Pflegeentwicklung in Essen fordert.
Im Bereich der Pflegeangebote wird die Verwaltung aufgefordert, die vollstationäre Langzeitpflege durch Gespräche mit Wohlfahrtsverbänden auszuweiten und ein Monitoring zur Nachfrage wohnortnaher Plätze einzuführen. Zudem sollen Kapazitäten in der Kurzzeitpflege sowie die Tagespflege in den Stadtbezirken I, II und III ausgebaut werden, wobei für den kurzfristigen Ausbau die Expertise der Immobilienmanagement Essen GmbH (IME) genutzt werden soll. Weitere Forderungen betreffen die Förderung von Hospizplätzen, den nachfrageorientierten Ausbau von Pflegewohngruppen sowie eine verstärkte Beratung und Unterstützung für pflegende Angehörige. Die Verwaltung soll zudem die Auslastung ambulanter Pflegedienste datentechnisch erfassen und Maßnahmen zur Versorgung älterer Menschen mit Einwanderungsgeschichte darlegen.
Zur Bekämpfung des Fachkräftemangels wird die Gründung einer Konferenzreihe initiiert, die in Abstimmung mit der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege lokale Akteure wie Krankenhäuser, Heime, Hochschulen und Tarifpartner vernetzen soll. Die Konferenz soll über die Entwicklung der Ausbildungsplatzzahlen informieren, die Attraktivität der Pflegeberufe steigern und Möglichkeiten zur Unterstützung von Auszubildenden, etwa bei der Wohnungssuche, aufzeigen. Zudem sollen Maßnahmen zur frühzeitigen Orientierung in Schulen sowie die Prüfung der Anwerbung ausländischer Fachkräfte untersucht werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — zurückgezogen
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Der Antrag findet keine Mehrheit.
Ergebnis: zurückgezogen - 20.Zukunft der Entsorgung in Essen hier: Anpassung der Leistungsverträge mit der EBE GmbHZur Vorlage · 0871/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Projektes „Zukunft der Entsorgung in Essen“ wird die Anpassung der Leistungsverträge mit der EBE GmbH beantragt. Die Vorlage sieht Modifizierungen der Verträge für Entsorgung, Straßenreinigung und Winterdienst vor, um die Leistungskontrolle zu erhöhen und die Stadtsauberkeit zu beeinflussen. Ein wesentlicher Bestandteil der geplanten Änderungen ist die Integration des Grünflächenvertrages in den Entsorgungsvertrag sowie die Einführung eines Ident-Systems mittels Barcodes oder Chips, um die Gebührengerechtigkeit zu fördern. Zudem sollen verbesserte Kontrollmöglichkeiten für anteilige Rückerstattungen bei Leistungsdefiziten geschaffen werden.
Die Anpassungen umfassen die Abfallwirtschaft sowie die Straßenreinigung und den Winterdienst. Bei den Recyclinghöfen sollen die Öffnungszeiten unter Berücksichtigung der Kostenanteile und Besucherzahlen optimiert werden. Für Depotcontainer ist eine mindestens zweimal wöchentliche Leerung sowie die Entsorgung illegaler Ablagerungen vorgesehen. Zudem wird eine Pilotphase für jeweils einen Unterflurcontainer pro Stadtbezirk gestartet. Die Abfallberatung soll um den Schwerpunkt Abfallvermeidung erweitert werden, und ein weiteres Schadstoffmobil soll zur Sammlung von Schadstoffen und Kleintelelektrogeräten eingesetzt werden.
Im Bereich der Straßenreinigung und des Winterdienstes wurde das Leistungsverzeichnis konkretisiert. Die Umlaufzeiten für Streueinsätze im Winterdienst wurden reduziert. Durch die genauere Leistungsdefinition soll die Stadt bei Leistungsdefiziten anteilige Rückerstattungen des Festpreises einfordern können. Das Verzeichnis wurde zudem um Schwerpunktreinigungen in der Innenstadt und den Mittelzentren Steele, Altenessen, Borbeck und Rüttenscheid erweitert. Der Beschlussvorschlag sieht die Zustimmung zur Vertragsmodifizierung unter dem Vorbehalt vor, dass keine Kündigung der Verträge zum 31.12.2023 erfolgt.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (12. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 14.06.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (12. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (11. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.05.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (11. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 20.1Zukunft der Entsorgung in Essen hier: Anpassung der Leistungsverträge mit der EBE GmbH (gemeins. Antrag der CDU-Fraktion und der GRÜNEN-Fraktion)Zur Vorlage · 1158/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der verschiedene Maßnahmen zur zukünftigen Abfallentsorgung in der Stadt vorsieht. Die Stadtverwaltung wird gebeten, in Zusammenarbeit mit den Entsorgungsbetriebe Essen GmbH (EBE) ein Konzept für zusätzliche oder erweiterte dezentrale Recyclinghöfe zu erarbeiten. Dieses soll geeignete Standorte in den Stadtbezirken, das Angebot, die Zeiträume sowie mögliche Auswirkungen auf die Gebühren umfassen. Hintergrund ist die geplante Schließung des Recyclinghofes an der Lierfeldstraße sowie die Verschiebung von Planungen für einen großflächigen Standort an der Emscherstraße.
Des Weiteren wird die Verwaltung aufgefordert, Verhandlungen für den Bau und Betrieb einer ortsnahen Bioabfallvergähungsanlage zu forcieren. Zudem soll ein Konzept zur Steigerung der Bioabfallmengen vorgelegt werden, wobei die Umsetzung eines Modellprojekts an zwei Standorten mit Mehrfamilienhäusern zur Prüfung der Sammelqualität vorgesehen ist. Der Antrag sieht zudem eine Optimierung der Abfallberatung und -pädagogik durch das Umweltamt und die EBE vor.
Schließlich wird die Schaffung von Entscheidungsgrundlagen für eine Neustrukturierung der Abfallentsorgung ab dem Jahr 2029 angestrebt. Dies ist notwendig, da die Leistungsverträge zwischen der EBE und der Stadt Essen zum Ende des Jahres 2028 auslaufen, was Optionen wie eine europaweite Ausschreibung oder eine Rekommunalisierung beinhalten könnte.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (12. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 14.06.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (12. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 20.2Zukunft der Entsorgung in Essen hier: Anpassung der Leistungsverträge mit der EBE GmbH (Vorlage 0871/2022/2)Zur Vorlage · 1198/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, der eine Modifizierung der Verträge mit der EBE GmbH zum Gegenstand hat. Mit der Vorlage 1198/2022/SPD wird die Zustimmung zur Anpassung der Leistungen in den Bereichen Entsorgung, Straßenreinigung sowie Winterdienst beantragt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Vertragsänderungen vorbehaltlos umgesetzt werden sollen. Dies gilt unabhängig von der Entscheidung, ob eine Kündigung dieser Verträge zum 31. Dezember 2023 erfolgt oder nicht.
Zudem wird beantragt, die städtischen Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat der Entsorgungsbetriebe Essen GmbH sowie die Vertreter des Rates in der Gesellschafterversammlung der EBE anzuweisen, die für die Umsetzung des Beschlussvorschlages notwendigen Beschlüsse in den entsprechenden Gremien der EBE zu fassen. Eine schriftliche Begründung des Antrags liegt nicht vor, da diese mündlich erfolgen soll.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 21.Ruhr:HUB GmbH hier: Verlängerung der Förderperiode bis September 2025Zur Vorlage · 0975/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Federführung Beteiligungsmanagement sieht die Verlängerung der Förderperiode der Ruhr:HUB GmbH für den Zeitraum von Oktober 2022 bis September 2025 vor. Auf Basis bestehender Verträge und unter dem Vorbehalt einer Förderzusage des Landes Nordrhein-Westfalen soll die Gesellschaft für drei weitere Jahre weitergeführt werden. Hierfür ist die Bereitstellung von jährlich 135.000 Euro durch die Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (EWG) vorgesehen, was einer Gesamtsumme von 405.000 Euro über den gesamten Zeitraum entspricht.
Für das Jahr 2022 ist eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 135.000 Euro bis zum 30. September 2022 vorgesehen. Die EWG wird ermächtigt, diese Mittel einzusetzen, um finanzielle Schwierigkeiten der Gesellschaft zu vermeiden. Sollte der entsprechende Förderbescheid des Landes Nordrhein-Westfalen bis zum genannten Termin nicht vorliegen, ist die Gesellschaftergemeinschaft dazu angehalten, über eine Weiterführung ohne Landesmittel zu entscheiden. Die Vertreter der Stadt sollen zudem ermächtigt werden, in den Gremien der EWG Beschlüsse zu fassen.
Die Bereitstellung der Mittel durch die Gesellschafter kann über Dienstleistungsvereinbarungen, Sponsoring oder De-minimis-Mittel erfolgen, wobei die Beihilfekonformität bestätigt wurde. Während die Städte Bochum und Dortmund Sponsoringverträge über die Stadtwerke Bochum beziehungsweise das Technologiezentrum Dortmund abschließen, wird zwischen der EWG und der Ruhr:HUB GmbH ein Dienstleistungsvertrag über Veranstaltungsformate, Raumnutzung, Co-Working-Plätze und die Präsenz beim ruhrSUMMIT vereinbart. Die Mittel für die Jahre 2023 und 2024 sollen im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens angemeldet werden.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.06.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 22.Bericht zur Zusammenführung der kommunal gesteuerten Arbeitsansätze zur Vermeidung der Folgen von Kinder- und JugendarmutZur Vorlage · 0924/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes befasst sich mit der Zusammenführung kommunaler Arbeitsansätze zur Vermeidung der Folgen von Kinder- und Jugendarmut. Ziel ist die Entwicklung einer integrierten kommunalen Präventionsstrategie, um die Teilhabechancen zu erhöhen. Die Stadt Essen ist seit dem 1. November 2021 Teil des Landesprogramms „kinderstark – NRW schafft Chancen“, wofür Anträge für die Jahre 2021 und 2022 beim Landschaftsverband Rheinland bewilligt wurden. Das Jugendamt übernimmt hierbei die Federführung durch die im November 2021 installierte Regiestelle „kinderstark“.
Der Bericht bezieht sich zudem auf das abgeschlossene zehnjährige Programm „Kinderarmut bekämpfen – Teilhabe ermöglichen“ (2011 bis 2021). In diesem Zusammenhang wird die Entwicklung eines neuen Konzepts sowie die Überprüfung bestehender Leitlinien thematisiert. Aktuell stehen die Neufassung des Daten- und Monitoringkonzepts sowie die Erarbeitung der neuen Strategie im Fokus, wobei eine Projektgruppe Statistik an der Festlegung geeigneter Indikatoren arbeitet.
Zudem wird die Teilnahme am Landesaufruf „Zusammen im Quartier“ angestrebt. Eine Bewilligung würde ab der zweiten Jahreshälfte 2022 Ressourcen für eine datengestützte Sozialplanung über einen Zeitraum von drei Jahren bereitstellen. Als Beschlussvorschlag wird die Kenntnisnahme des Berichts durch verschiedene Gremien, darunter der Rat der Stadt Essen, der Jugendhilfeausschuss sowie der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, vorgeschlagen. Die Beratungsfolge ist für den Zeitraum zwischen dem 14. Juni und dem 21. September 2022 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 21.09.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (11. Sitzung) — eingebracht
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 23.Bericht zu den Maßnahmen „Quartiershausmeister“ und „Kriminalpräventive Maßnahmen“Zur Vorlage · 1881/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes befasst sich mit dem Bericht zu den Maßnahmen „Quartiershausmeister“ und „Kriminalpräventive Maßnahmen“. Der Bericht dient der Kenntnisnahme durch verschiedene Gremien, darunter den Jugendhilfeausschuss, den Integrationsrat, den Rat der Stadt Essen sowie die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I, III, IV, V, VI und VII. Inhaltlich werden Projekte wie das „Aktionsbündnis sicheres Altenessen“, das Projekt „Perspektive Nord(viertel)“ sowie die Rekonstituierung des Kriminalpräventiven Rates behandelt.
Die Vorlage thematisiert die Verstetigung und Ausweitung der Arbeitsansätze. Auf Grundlage von Ratsbeschlüssen aus dem Jahr 2019 wurde die Finanzierung abgesichert und das Modell auf weitere Stadtteile wie Katernberg, Altendorf und Bochold ausgeweitet. Im Rahmen des „Handlungsprogramms Quartiershausmeister 2025“ sollen Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit gefördert sowie die Jugendkriminalität verringert werden. Die Umsetzung erfolgt durch Träger wie die Caritas-SkF-Essen gGmbH, das Diakoniewerk Essen, die AWO und den Sofa e.V.
In den Bezirken IV, V, VI und VII wurden personelle Ressourcen für Quartiershausmeister und Kriminalprävention geschaffen. So wurden im Bezirk IV Stellenanteile für Quartiershausmeister sowie die Kriminalprävention „KIB“ umgesetzt, während im Bezirk V ein Quartiershausmeister für Karnap eingesetzt wurde. Im Bezirk VI wurden Stellenanteile besetzt und eine Personalressource für Kriminalprävention eingestellt. Im Bezirk VII sind seit Juni 2020 Quartierskümmerer sowie seit Februar 2021 ein Quartiershausmeister tätig. Aufgrund eines Ratsbeschlusses vom November 2021 werden die Vertragsvorbereitungen zur Personalaufstockung durchgeführt, wobei die Verwaltung künftig über die Entwicklung jährlich berichten wird. Es besteht zudem Bedarf an fachlicher Anleitung sowie einer Erhöhung der Sachkosten und der Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.08.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (12. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (17. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 24.Schulentwicklungsplanung 2022 - 2030 für die Stadt Essen Band 3: Berufskollegs der Stadt EssenZur Vorlage · 0593/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0593/2022/4 behandelt den dritten Band der Schulentwicklungsplanung 2022–2030 für die Stadt Essen, welcher die Situation der Berufskollegs thematisiert. Im Schuljahr 2021/2022 wurden neun städtische Berufskollegs mit insgesamt 16.239 Schülerinnen und Schülern besucht. Die Analyse der Planungsgrundlagen zeigt einen Bedarf für drei Neubauten, eine Schulschließung sowie mindestens zwei Standorterweiterungen auf. Zudem werden verschiedene Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen an den Standorten Bildungspark, Mitte, Ost, West, Erich-Brost, Heinz-Nixdorf, Hugo-Kükelhaus, Robert-Schmidt und Robert-Schuman aufgeführt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft eine Empfehlung zu diesem Band ausspricht. Der Rat der Stadt Essen soll den Inhalt zur Kenntnis nehmen, die aufgeführten Bedarfe grundsätzlich anerkennen und die Verwaltung mit der Prüfung konkreter Umsetzungsmöglichkeiten beauftragen. Die Bezirksvertretungen I, III, IV, V, VI, VII und VIII sowie der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen und der Integrationsrat sollen die Vorlage zur Kenntnis nehmen. Der Jugendhilfeausschuss sowie die Bezirksvertretungen II und IX nehmen die Vorlage nachträglich zur Kenntnis. Weitere Angaben zu Kosten oder einer spezifischen Klimarelevanz sind in diesem Dokument nicht enthalten.
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Beratungsfolge
- 23.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.06.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.05.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.05.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (11. Sitzung) — eingebracht und in die nächste ASBW Sitzung geschoben
- 10.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 24.1Schulentwicklungsplanung 2022-2030 für die Stadt Essen Band 3: Berufskollegs der Stadt Essen hier: Umsetzungskonzept (Antrag der Fraktion Die LINKE.)Zur Vorlage · 0912/2022/LINKE · Antrag LINKE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat im Rahmen der Schulentwicklungsplanung 2022–2030 einen Antrag gestellt, der die Erarbeitung eines Umsetzungskonzepts für die Berufskollegs der Stadt Essen fordert. Die Vorlage richtet sich an den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen und den Rat der Stadt.
Die Verwaltung wird gebeten, bis nach den Herbstferien ein Konzept zu erstellen, das die geplanten Umsetzungsschritte, einen Zeitplan für Neu-, Um- und Abbaumaßnahmen sowie eine Kostenschätzung umfasst. Der Antrag verlangt zudem die Darstellung eines möglichen personellen Mehrbedarfs für Baumaßnahmen sowie die Festlegung von Kriterien zur Priorisierung und zur Beschleunigung einzelner Vorhaben. Zudem soll aufgezeigt werden, welche Maßnahmen bereits ab dem Jahr 2023 umsetzbar sind.
Ein weiterer Schwerpunkt des Antrags liegt auf der Reduzierung des Instandhaltungsstaus und der Identifizierung geeigneter Standorte für Neubauten, die eine gute Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Personennahverkehr und dem Rad ermöglichen. Die Anpassung des Raumprogramms in den Schulbauleitlinien soll dabei unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus dem Umbau des Heinz-Nixdorf-Berufskollegs geprüft werden. Ziel der Anfrage ist es, die im dritten Band der Schulentwicklungsplanung aufgezeigten Handlungsempfehlungen in eine konkrete Planung zu überführen, um steigenden Schülerzahlen und den Anforderungen an die Schulqualität gerecht zu werden.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.06.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt zur Beratung in den Rat geschoben
- 11.05.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (11. Sitzung) — in die nächste ASBW Sitzung geschoben
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 25.Offene Ganztagsschule (OGS) Hier Fortführung der bereits bestehenden OGS-Gruppen sowie Gruppenerweiterungen an den Offenen Ganztagsschulen zum Schuljahr 2022/2023Zur Vorlage · 0700/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0700/2022/4 befasst sich mit der Fortführung und Erweiterung von Gruppen an Offenen Ganztagsschulen (OGS) für das Schuljahr 2022/2023. Geplant ist eine Ausweitung um 18 Gruppen, bestehend aus 13 Gruppen an Grundschulen und 5 Gruppen an Förderschulen. Damit würde die Gesamtzahl auf 434 Gruppen an 82 Grundschulen und 4 Förderschulen ansteigen. Für die neuen Gruppen sind 18 Neueinstellungen bei der Jugendhilfe Essen gGmbH sowie Investitionen in Höhe von 270.000 Euro für die Erstausstattung vorgesehen. Zudem ist ein Betrag von 366.080 Euro für den Austausch von Mobiliar und Spielmaterial in den bestehenden 416 Gruppen veranschlagt. Der städtische Eigenanteil beläuft sich auf 6.274.000 Euro.
Der Rat der Stadt soll die Erweiterung unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch die Bezirksregierung Düsseldorf beschließen. Die Ausschüsse für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie der Haupt- und Finanzausschuss sollen Empfehlungen abgeben, während der Jugendhilfeausschuss, die Bezirksvertretungen I bis IX und der Integrationsrat zur Kenntnisnahme vorgesehen sind.
Der Finanzierungsbedarf für Sachkosten im Schuljahr 2022/2023 wird mit 28.822.525 Euro beziffert, wovon 25.822.525 Euro als Zuschuss an die Jugendhilfe Essen gGmbH fließen. Die Personalkosten im Fachbereich 40 entstehen durch den Bedarf von 18 Teilzeitkräften, die Überleitung städtischen Personals sowie Honorarkräfte. Die rechtliche Grundlage bildet die Verpflichtung zur Bereitstellung von Betreuungsplätzen gemäß § 24 Abs. 4 SGB VIII.
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Beratungsfolge
- 24.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (17. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 15.06.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.06.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 26.Beitritt der Stadt Essen in den „Förderverein Kultur- und Kreativwirtschaft“Zur Vorlage · 0846/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant den Beitritt zum neu gegründeten „Förderverein Kultur- und Kreativwirtschaft“. Mit dieser Vorlage wird der Rat der Stadt Essen gebeten, die Mitgliedschaft zu beschließen und die Verwaltung mit der Organisation eines Aufnahmevertrages sowie der Wahrnehmung der Vereinsmitgliedschaft durch die Stabsstelle Kultur- und Kreativwirtschaft zu beauftragen.
Hintergrund der Entscheidung ist der Aufbau einer zentralen Anlaufstelle für die Kultur- und Kreativwirtschaft in Essen. Auf Basis eines Ratsbeschlusses vom November 2021 wurde bereits Personal aufgestockt, um ein Beratungs- und Serviceangebot zu etablieren. Dieses soll unter anderem Orientierungs-, Gründungs- und Finanzierungsberatungen sowie Vernetzungsangebote für Akteure der Branche bereitstellen. Der Beitritt zum Verein dient der weiteren Vernetzung und dem kollegialen Austausch innerhalb der Strukturen des Netzwerkes der öffentlichen Fördereinrichtungen für die Kultur- und Kreatwirtschaft (PCI).
Die jährlichen Kosten für den Vereinsbeitrag belaufen sich auf 750 Euro und werden aus den Mitteln der Stabsstelle Kultur- und Kreativwirtschaft gedeckt. Da die Mitgliedschaft eine unmittelbare Beteiligung an einer Vereinigung in privater Rechtsform darstellt, liegt die Entscheidungskompetenz beim Rat der Stadt Essen. Der Beitritt soll durch den Oberbürgermeister unterzeichnet werden, da die Maßnahme die Umsetzung eines gesamtstädtischen Förderkonzeptes darstellt und verschiedene Verwaltungseinheiten betrifft.
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- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.06.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 01.06.2022 · Kulturausschuss (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 27.(Ersatz-)benennung für den KulturbeiratZur Vorlage · 0620/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die personelle Neubesetzung des Kulturbeirates entscheiden. Die vorliegende Vorlage des Oberbürgermeisters sieht die Benennung von vier stellvertretenden Mitgliedern vor. Die Vorschläge für diese Positionen gehen von verschiedenen Institutionen aus: Der Kunsthaus Essen e.V., der Runde Tisch Erinnerungskultur, die Architektenkammer NRW sowie die Folkwang Universität der Künste haben jeweils eine Person als stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen.
Zudem umfasst der Beschlussvorschlag Änderungen in der Zusammensetzung der stimmberechtigten Mitglieder. Ein bisheriges stimmberechtigtes Mitglied wird zum stellvertretenden Mitglied bestellt. Gleichzeitig soll eine Person als neues stimmberechtigtes Mitglied benannt werden, während ein anderes Mitglied aufgrund beruflicher Gründe als stellvertretendes Mitglied für den Katakomben Theater – KatakART e.V. zurücktritt und aus dem Gremium ausscheidet. Die aktualisierte Mitgliederliste des Kulturbeirates ist der Vorlage beigefügt. Die Beratung im Kulturausschuss ist für den 1. Juni 2022 vorgesehen, die Entscheidung im Rat der Stadt soll am 22. Juni 2022 erfolgen.
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- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 01.06.2022 · Kulturausschuss (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 28.Bestellung der Mitglieder der Kommission Kunst im öffentlichen Raum der Stadt EssenZur Vorlage · 0970/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Kulturausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die Mitglieder der Kommission Kunst im öffentlichen Raum für die aktuelle Wahlperiode bis zum Jahr 2025 zu bestellen. Die Besetzung der Kommission erfolgt auf Basis von Vorschlägen aus verschiedenen Kompetenzbereichen, die unter anderem durch den Kulturbeirat in seiner Sitzung am 8. April 2022 eingeholt wurden. Dabei ist eine paritätische Besetzung mit Frauen und Männern vorgesehen.
Die konkrete Bestellung der Personen richtet sich nach der der Vorlage beigefügten Anlage. Für die Vertreter der beteiligten Institutionen sowie für die drei größten Ratsfraktionen liegen zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht alle Benennungen vor. Offene Positionen sollen entweder bis zur Sitzung des Rates ergänzt oder zu einem späteren Zeitpunkt im Entscheidungsprozess festgelegt werden. Die Vorlage wurde vom Oberbürgermeister unterzeichnet und zur Beratung im Kulturausschuss am 1. Juni 2022 sowie zur Entscheidung im Rat der Stadt Essen am 22. Juni 2022 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — (kein Text vorhanden)
- 01.06.2022 · Kulturausschuss (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: (kein Text vorhanden) - 28.1Bestellung der Mitglieder der Kommission Kunst im öffentlichen Raum der Stadt EssenZur Vorlage · 0970/2022/4 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Kulturausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die Mitglieder der Kommission Kunst im öffentlichen Raum für die laufende Wahlperiode bis zum Jahr 2025 zu bestellen. Die Besetzung des Gremiums erfolgt gemäß den Vorgaben für die verschiedenen Kompetenzbereiche, wobei eine paritätische Zusammensetzung von Frauen und Männern vorgesehen ist.
Die Vorschläge für die Besetzung wurden unter anderem durch den Kulturbeirat in dessen Sitzung vom 8. April 2022 eingeholt. Ergänzend wurden durch die Folkwang Universität der Künste, die Hochschule der bildenden Künste Essen sowie durch die Ratsfraktionen der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen Personen sowie deren Stellvertreter für die aktualisierte Anlage vorgeschlagen.
Für die weiteren vorgesehenen Vertreter der mit dem Thema befassten Institutionen sowie für die drei größten Ratsfraktionen lagen zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht alle Benennungen vor. Offene Bestellungen sollten bis zur Ratssitzung ergänzt werden oder sind Gegenstand einer späteren Entscheidung. Die Vorlage wurde am 20. Juni 2022 durch die Verwaltung erstellt.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 29.Übernahme von Leistungen für Kindertagespflegepersonen mit einem Tätigkeitsverbot nach dem InfektionsschutzgesetzZur Vorlage · 0934/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes sieht die Fortführung der ergänzenden Übernahme von Leistungen für Kindertagespflegepersonen vor, die aufgrund eines Tätigkeitsverbots nach dem Infektionsschutzgesetz von einer Quarantäne betroffen sind. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die finanzielle Unterstützung für das Jahr 2022 analog zu den vorangegangenen Pandemiejahren fortsetzt.
Hintergrund der Maßnahme ist die Sicherstellung der Betreuungsangebote, insbesondere für Kinder unter drei Jahren. Da die bestehende Satzung für die Rahmenbedingungen der Kindertagespflege keine Mechanismen für eine vollständige finanzielle Absicherung in Krisensituationen vorsieht, ergänzt die Stadt die Erstattung des beim zuständigen Landschaftsverband zu beantragenden Verdienstausfalls in Höhe von 67 Prozent um eine kommunale Zahlung von 33 Prozent. Diese Regelung gilt auch für Personen, die Vertretungstagepflege leisten.
Die Verwaltung geht davon aus, dass im Jahr 2022 bis zu 150 Kindertagespflegepersonen von Quarantäne betroffen sein könnten. Die geschätzten Kosten für die freiwillige Übernahme des Verdienstausfalls belaufen sich auf etwa 62.526 Euro. Die Entscheidung umfasst die Fortführung der laufenden Geldleistungen bei Nichtbetreuung durch das Jugendamt, sofern eine behördlich angeordnete oder automatische Quarantäne vorliegt. Der Jugendhilfeausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss sollen die Vorlage entsprechend empfehlen.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 30.Übernahme von Kosten für Sprach- und Integrationsmittlerinnen und -mittler im GesundheitsbereichZur Vorlage · 1912/2021/4 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen hat einen Beschlussvorschlag vorgelegt, der die Übernahme von Kosten für Sprach- und Integrationsmittler im Gesundheitsbereich regelt. Ziel der Maßnahme ist es, Neuzugewanderten, die im Rahmen des Konzeptes „Zusammenleben in Vielfalt“ beraten und begleitet werden, den Zugang zum Gesundheitssystem zu ermöglichen. Dies gilt für Personen, deren Deutschkenntnisse für Termine bei Kliniken oder niedergelassenen Ärzten nicht ausreichen und die keine Mittel für eine eigenständige Finanzierung von Dolmetscherdiensten haben.
Bisherige Regelungen sahen vor, dass die Kosten für die Sprachmittlung nur übernommen werden, wenn die Beratungskräfte der beteiligten Verbände, wie dem Diakoniewerk Essen und der Caritas-SkF-Essen gGmbH, bei den Terminen ebenfalls anwesend sind. Die Verwaltung stellt fest, dass dieser Einsatz in der Praxis zu einer hohen Bindung von Zeitressourcen bei den Beraterinnen und Beratern führt und die Erreichbarkeit der Beratungsstellen einschränkt. Zudem haben Erfahrungen gezeigt, dass ein hoher Bedarf an selbstständigen Einsätzen der Sprachmittler besteht, die ohne die Anwesenheit der Beratungskräfte agieren.
Die Kosten für diese Sprach- und Integrationsmittlung sollen durch Zusatzvereinbarungen mit den jeweiligen Trägern bis zum 31. Dezember 2022 übernommen werden. Für den Zeitraum von Juni bis Dezember 2022 wird mit Kosten in Höhe von etwa 13.000 Euro gerechnet. Die Finanzierung erfolgt über den Haushaltsposten zur Förderung sozialer Leistungen für junge Menschen und Familien.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 31.Bedarfsplanung für den Katastrophenschutz der Stadt EssenZur Vorlage · 0624/2022/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen hat einen Katastrophenschutzbedarfsplan vorgelegt, der die organisatorische, technische und materielle Ausrichtung des Katastrophenschutzes im Stadtgebiet festlegen soll. Die Grundlage für diesen Plan bildet eine Risikoanalyse, die durch ein externes Sicherheitsberatungsunternehmen durchgeführt wurde. Dabei wurden verschiedene Schadensszenarien modelliert und bewertet, um die erforderlichen Bewältigungskapazitäten für die Gefahrenabwehr zu ermitteln.
Der Plan umfasst Maßnahmen zur Verbesserung verschiedener Fachdienste, darunter der Brandschutz, die Technische Hilfeleistung, der Sanitäts- und Rettungsdienst sowie die CBRN-Gefahrenabwehr. Die Umsetzung erfordert Anpassungen bei Personal, Fahrzeugen, Technik und Immobilien. Daraus resultieren nach Angaben der Verwaltung ein Mehrbedarf im Ergebnis- und Finanzplan sowie eine Ausweitung des Stellenplans.
Der Rat der Stadt sowie die zuständigen Ausschüsse sollen den Bedarfsplan und die Ausführungen eines externen Gutachters zum Zivilschutz zur Kenntnis nehmen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Umsetzung des Plans vorzubereiten und zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei sollen noch ausstehende gutachterliche Stellungnahmen zur organisatorischen Implementierung in die gesamte Stadtverwaltung sowie zur Anpassung der Organisationsüberprüfung des zuständigen Fachbereichs berücksichtigt werden. Ein Maßnahmenkatalog soll die inhaltlichen und zeitlichen Prioritäten festlegen und die finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt differenziert darstellen.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.06.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.06.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — eingebracht
- 17.05.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (11. Sitzung) — eingebracht
- 11.05.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (14. Sitzung) — eingebracht
- 03.05.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (13. Sitzung)
Ergebnis: Kenntnis genommen - 31.1Bedarfsplanung für den Katastrophenschutz der Stadt Essen - 1. ErgänzungZur Vorlage · 0624/2022/3 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 0624/2022/3 1. Ergänzung wird der Katastrophenschutzbedarfsplan der Stadt Essen zur Kenntnisnahme vorgelegt. Dieser Plan enthält redaktionelle Änderungen sowie Ergänzungen in den Anlagen 1 und 2 und bezieht die Ausführungen eines externen Gutachters zum Zivilschutz mit ein. Die Vorlage wurde bereits in verschiedenen Ausschüssen, darunter dem Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie dem Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, beraten.
Der Rat der Stadt soll die Verwaltung beauftragen, die Umsetzung des Katastrophenschutzbedarfsplanes vorzubereiten und zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei sollen noch ausstehende gutachterliche Stellungnahmen berücksichtigt werden. Diese betreffen die Anpassung der im Jahr 2021 abgeschlossenen Organisationsüberprüfung des Fachbereichs 37 sowie die organisatorische Implementierung des Katastrophenschutzes in die gesamte Stadtverwaltung.
Die Verwaltung wird zudem angewiesen, einen Maßnahmenkatalog zu erstellen, der die inhaltlichen und zeitlichen Prioritäten bei der Anpassung von Personal, Fahrzeugen, Technik sowie Liegenschaften und Immobilien festlegt. In diesem Zusammenhang muss eine umfassende und differenzierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt erfolgen. Die Vorlage sieht zudem eine positive Vor-Einschätzung der Klimarelevanz vor.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.06.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.06.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 32.Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Essener Stadtgebiet im zweiten Halbjahr 2022 (ab September 2022)Zur Vorlage · 0615/2022/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Ordnungsamtes (0615/2022/3) behandelt den Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Essener Stadtgebiet für das zweite Halbjahr 2022. Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz NRW. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretungen beraten und der Rat der Stadt Essen die Verordnungen gemäß den Anlagen 1 a bis 1 m beschließt. Die Planung basiert auf Terminvorschlägen des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen Ruhr e.V. und der Essen Marketing GmbH.
Für den Zeitraum ab September 2022 sind verschiedene Termine vorgesehen, die jeweils in einem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit lokalen Veranstaltungen stehen. Im September sind Öffnungen in Werden, Kupferdreh und Kettwig geplant, unter anderem im Rahmen des Sonnenblumenfestes und des Brunnenfestes. Am 18. September ist eine Ladenöffnung in Altenessen an die Herbstkirmes gekoppelt. Für den 30. Oktober sind verkaufsoffene Sonntage in der Innenstadt sowie in Kettwig vorgesehen, passend zu den Essener Lichtwochen und dem Kürbisfest.
Die Planung für das vierte Quartal umfasst zudem die Adventszeit. Geplant sind Ladenöffnungen im Rahmen der Weihnachtsmärkte in Steele, Werdener Weihnachtsmarkt, Altenessener Adventmarkt sowie im Bereich Rüttenscheid und der Innenstadt am 11. Dezember. Die Begründung der Freigaben erfolgt über das öffentliche Interesse gemäß den Vorgaben des Ladenöffnungsgesetzes. Während der Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr e.V., die Industrie- und Handelskammer sowie die Handwerkskammer Düsseldorf keine Bedenken äußern, äußert die Gewerkschaft ver.di Bedenken. Die evangelische Kirche und der Katholikenrat unterstützen die Öffnungen in begrenztem Maße. Die Verwaltung spricht sich für den Erlass der Verordnungen aus.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.06.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (15. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 07.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (14. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 24.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (16. Sitzung) — mehrheitlich Bedenken erhoben
- 17.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen bei Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen
- 28.04.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (14. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 33.Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über die Regelung der Sperrzeiten für Gaststätten und Vergnügungsstätten im Stadtgebiet EssenZur Vorlage · 0880/2022/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen beantragt die Neufassung einer ordnungsbehördlichen Verordnung zur Regelung der Sperrzeiten für Gaststätten und Vergnügungsstätten im Stadtgebiet. Hintergrund des Antrags ist der Ablauf der bisherigen Regelung am 30. September 2021.
Die vorliegende Vorlage sieht vor, die bisherigen Regelungen beizubehalten. Für Schank- und Speisewirtschaften soll keine allgemeine Sperrzeit festgesetzt werden. Damit wird die bisherige Praxis fortgeführt, die Sperrzeit für diese Betriebe aufzuheben. Für Theater und Kinos soll die Aufhebung der Sperrzeit ebenfalls bestehen bleiben. Im Gegensatz dazu bleibt für andere Vergnügungsstätten, wie etwa Spielhallen und Wettvermittlungsstellen, die Sperrzeit von 01:00 Uhr bis 06:00 Uhr bestehen. Auch für Jahrmärkte, Kirmesveranstaltungen und Volksfeste sind keine Erleichterungen vorgesehen; hier gilt die Sperrzeit von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr.
Die Verwaltung begründet die Neufassung damit, dass die bisherige Aufhebung der Sperrzeiten für Gaststätten zu einem flüssigeren Besucherabgang und somit zu einer geringeren Beeinträchtigung der Anwohner beigetragen habe. Der Schutz der Nachtruhe werde durch das Immissionsschutzrecht gewährleistet. Die Neufassung der Verordnung führt gegenüber den vorangegangenen Regelungen keine inhaltlichen Änderungen ein, ist jedoch aufgrund des Fristablaufs der bisherigen Verordnung notwendig. Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung soll die Vorlage beraten und dem Rat der Stadt Essen zur Entscheidung vorlegen.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.06.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 34.Einführung eines zentralen OutputmanagementsZur Vorlage · 1065/2022/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen plant die Einführung eines Zentralen Output-Managementsystems (ZOM), um die Digitalisierung der Verwaltung voranzutreiben und Prozesse zu vereinheitlichen. Mit der neuen Software sollen die Rathausdruckerei und die Zentrale Poststelle künftig einen zentralen Druck sowie eine zentrale Kuvertierung durchführen. Das System soll als virtueller Druckertreiber fungieren, der den Zugriff aus verschiedenen Anwendungen, wie MS Office oder dem Dokumentenmanagementsystem, ermöglicht und zudem weitere Ausgangskanäle wie E-Mail oder das ServicePortal Stadt Essen ansteuern kann.
Das Projekt ist eine Voraussetzung für das Konzept BürgerRatHaus, das eine weitgehende Papierarmut vorsieht und keine dezentralen Poststellen oder Arbeitsplatzdrucker plant. Durch die Zentralisierung sollen Medienbrüche reduziert, die Nachverfolgbarkeit von Sendungen verbessert und die Effizienz im Bereich der Postzustellung gesteigert werden. Zudem soll das System die Nutzung im Homeoffice unterstützen und potenziell auch für Beteiligungsunternehmen nutzbar gemacht werden.
Für die Beschaffung und die Bereitstellung des Systems sind im Haushalt 2023 insgesamt 379.000,00 € vorgesehen. Die Kalkulation umfasst Investitionskosten für Lizenzen sowie laufende Sachkosten für den Betrieb und die Wartung. Ein EU-weites offenes Vergabeverfahren ist für Juni 2022 vorgesehen, wobei die vollständige Einführung der Software bis Mitte 2024 abgeschlossen sein soll.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.06.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.06.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 35.Feststellung des Jahresabschlusses des Essener Systemhauses zum 31.12.2021Zur Vorlage · 0882/2022/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Essener Systemhauses (Nummer 0882/2022/1) dient der Feststellung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2021. Die Prüfung durch die KPMG AG ergab einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von 51.473.880,86 € sowie einen Jahresüberschuss in Höhe von 669.182,75 € aus. Die Prüfung umfasste unter anderem die Beurteilung der Fortführungsprognose, die Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen den Jahresabschluss und den Lagebericht feststellt. Der Jahresüberschuss von 669.182,75 € soll an den Haushalt der Gemeinde abgeführt werden. Zudem ist die Entlastung der Betriebsleitung des Essener Systemhauses für das Geschäftsjahr 2021 vorgesehen. Auch der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus soll in seiner Funktion als Betriebsausschuss Entlastung erhalten. Die Beratung der Vorlage im zuständigen Ausschuss ist für den 14. Juni 2022 angesetzt, während die Entscheidung im Rat der Stadt Essen für den 22. Juni 2022 vorgesehen ist. Die Entscheidungsgrundlage basiert auf der Eigenbetriebsverordnung und der Betriebssatzung, welche den Rat zur Feststellung des Abschlusses und zur Entscheidung über die Verwendung des Jahresgewinns ermächtigen.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.06.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 36.Lebenswerte Städte durch angemessene GeschwindigkeitenZur Vorlage · 0837/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr mit der Nummer 0837/2022/6 befasst sich mit der Umsetzung von Geschwindigkeitsbeschränkungen im innerörtlichen Bereich der Stadt Essen. Hintergrund der Vorlage ist eine Anfrage aus dem Jahr 2021, die einen Bericht darüber forderte, inwiefern die Verwaltung die seit Dezember 20kom16 geltende erleichterte Möglichkeit nutzt, auf Straßen des überörtlichen Verkehrs oder auf Vorfahrtstraßen Geschwindigkeitsbeschränkungen von Tempo 30 km/h anzuordnen.
Die Prüfungen der Verkehrsbehörde zur Anwendung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) sind abgeschlossen. Gemäß dieser Vorschrift soll die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern in der Regel auf 30 km/h beschränkt werden, sofern ein direkter Zugang zur Straße besteht oder ein starker Ziel- und Quellverkehr vorliegt. Dies gilt insbesondere für klassifizierte Straßen wie Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Ausnahmen sind möglich, wenn negative Auswirkungen auf den öffentlichen Personennahverkehr oder eine Verkehrsverlagerung auf Nebenstraßen zu befürchten sind.
Die Verwaltung berichtet, dass in der überwiegenden Zahl der untersuchten Fälle die Regelgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet wurde, sofern die Voraussetzungen erfüllt waren. Nur in wenigen Ausnahmefällen, etwa bei drohenden Beeinträchtigungen des ÖPNV auf Hauptverkehrsstraßen, wurde die Geschwindigkeit bei Tempo 50 km/h belassen. Die Verwaltung gibt an, diese Rechtsgrundlage auch bei künftigen Einrichtungen anzuwenden. Der Ausschuss für Mobilität und Verkehr sowie der Rat der Stadt sollten die Informationen zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.06.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 37.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Parkplatz Holtener Straße", sowie eine außerplanmäßige MittelbereitstellungZur Vorlage · 1098/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Geschäftsbereichs 6 sieht den Bau und den Baubeginn der Maßnahme „Parkplatz Holtener Straße“ vor. Die aktuelle Fläche besteht aus einer Asphalt- und Schotterfläche, die Schlaglöcher und unbefestigte Bereiche aufweist und derzeit als Parkplatz sowie Feuerwehrzufahrt dient. Das Vorhaben umfasst den Vollausbau der Fläche, die Erneuerung der Beleuchtung und der Entwässerung sowie umfangreiche Begrünungsarbeiten.
Die Maßnahme ist Teil des rechtskräftigen Bebauungsplans 18/08 „Amixstraße/Hüttmannstraße/Niederfeldsee“. Der neue Parkplatz soll 32 Stellplätze bereitstellen. Da die Fläche als selbstständige Parkfläche einzustufen ist, können keine Erschließungsbeiträge erhoben werden. Ein entsprechender Erschließungsvertrag mit dem Unternehmen Allbau liegt bereits vor.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf rund 280.000 Euro. Da die Maßnahme bisher nicht als Einzelmaßnahme im Haushalt vorgesehen war, wird die außerplanmäßige Bereitstellung von 270.000 Euro für das Jahr 2022 beantragft. Diese Mittel sollen aus dem Haushaltsposten „Erneuerung von Nebenstraßen“ gedeckt werden. Bereits zu Beginn des Jahres wurden 10.000 Euro für vorlaufende Rodungsarbeiten bereitgestellt. Der Baubeginn ist zeitnah geplant, um den bestehenden Erneuerungsbedarf zu beheben. Die Vorlage sieht eine Entscheidung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität sowie eine Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat der Stadt Essen vor.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.06.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (13. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 38.Freibad Steele - Sanierung nach Hochwasser-/Starkregenereignis vom 15./16.07.2021 hier: Weiterführung der Planung und Bau und Baubeginn der SanierungZur Vorlage · 1070/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1070/2022/6 befasst sich mit der Fortführung der Planung sowie dem Bau und Baubeginn der Sanierung des Freibades Steele. Hintergrund der Maßnahmen sind die Hochwasserereignisse vom 15. und 16. Juli 2021 sowie die Notwendigkeit, veraltete technische Anlagen zur Badewasseraufbereitung und elektrische Anlagen zu erneuern. Zudem sind Maßnahmen zum Hochwasserschutz sowie die Sicherstellung der Daseinsvorsorge und der Vermögenssicherung vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe der Betriebsleitung die Fortführung der Planungen in den Leistungsphasen 4 bis 8 der HOAI sowie den Bau und Baubeginn der Sanierung empfiehlt. Der Rat der Stadt soll diesen Vorschlag beschließen, während die Bezirksvertretung VII Kenntnis nimmt.
Die Bruttokosten der Sanierung belaufen sich nach aktuellem Stand auf 1.716.950,45 Euro. Dies stellt eine Erhöhung gegenüber dem ursprünglichen Kostenrahmen von 1.132.455,55 Euro dar. Die Finanzierung erfolgt durch Mittel aus dem Nachtragswirtschaftsplan in Höhe von 1,0 Millionen Euro sowie durch erwartete Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von etwa 1.152.100 Euro. Der städtische Eigenanteil beträgt 564.850,45 Euro. Kalkulatorisch umfasst der Eigenanteil jährliche Zinsen von 3.672 Euro und eine lineare Abschreibung von 18.828 Euro bei einer Nutzungsdauer von 30 Jahren. Der Baubeginn ist für Januar 2023 geplant, wobei die Wiederinbetriebnahme für Mai 2023 vorgesehen ist. Eine Vorprüfung der Klimarelevanz ergab eine positive Einschätzung bezüglich der Auswirkungen auf den Klimaschutz.
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Beratungsfolge
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.06.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 39.Grugapark: Baubeschluss für einen weiteren Bauabschnitt PflanzenschauhäuserZur Vorlage · 0918/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat einen Beschlussvorschlag für einen weiteren Bauabschnitt der Pflanzenschauhäuser im Grugapark vorgelegt. Ziel der Maßnahme ist die Instandsetzung von Bauteilen im Kellerbereich, die im Rahmen der vorangegangenen energetischen Sanierung zwischen 2019 und 2022 zugunsten einer zügigen Wiedereröffnung des Besucherverkehrs zurückgestellt worden waren.
Die geplanten Arbeiten umfassen technische Instandsetzungen in den Bereichen der Logistikflächen. Dazu gehören die Sanierung von Wänden und Sohlen im Heizungskeller sowie die Behebung von Mängeln an der Bausubstanz im ehemaligen Koksbunker und in den Notstromgenerator- sowie Verteilerräumen. Ein besonderer Fokus liegt auf der Wiederherstellung der Standsicherheit und des Brandschutzes an tragenden Bauteilen sowie der Instandsetzung des Fluchttreppenhauses. Zudem sind Schlosserarbeiten an Treppen und Absturzsicherungen sowie die Neugestaltung der durch die Baumaßnahmen beeinträchtigten Vegetationsflächen mit einer klimaanpassenden Bepflanzung vorgesehen.
Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf 490.000 Euro brutto, was einem Nettobetrag von 412.000 Euro entspricht. Die Finanzierung soll durch eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung erfolgen. Die Deckung der Kosten erfolgt aus bestehenden Budgets der Projekte zur Grugaparkentwicklung, zu Infrastrukturmaßnahmen sowie aus Restmitteln der bereits abgeschlossenen Sanierungsmaßnahme der Pflanzenschauhäuser. Der Beschlussvorschlag sieht eine Entscheidung durch den Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie den Rat der Stadt Essen vor.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.06.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (14. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 40.Insektenfreundliche Außenbeleuchtung - Zwischenbericht zum Antrag 0992/2021/CDU/GRÜNEZur Vorlage · 0993/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zum Zwischenbericht über eine insektenfreundliche Außenbeleuchtung informiert den Ausschuss für Umwelt, Klima und Verbraucherschutz sowie den Rat der Stadt Essen über den aktuellen Stand der Planungen. Der Auftrag zur Erstellung eines Maßnahmenkatalogs, einer Modellbeleuchtung an zwei Wegestrecken sowie eines Beleuchtungsleitfadens geht auf einen Beschluss des Rates vom 30. Juni 2021 zurück.
Unter der Federführung der Unteren Naturschutzbehörde arbeitet eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe an der Umsetzung. Im Rahmen der Maßnahmenentwicklung wurden bereits Module für die Straßenbeleuchtung und die Immobilienwirtschaft erstellt, die sich derzeit in der Abstimmung über die Realisierungsbedingungen befinden. Die Bereiche für Sporteinrichtungen, Grünanlagen und das Stadtmarketing sollen im Laufe des Jahres bearbeitet werden; eine Fertigstellung des gesamten Katalogs wird für das dritte Quartal 2022 erwartet. Bei der Straßenbeleuchtung wird seit Anfang 2022 bei Neubau- und Ersatzmaßnahmen Warmlicht-LED mit einer Farbtemperatur von 3000 Kelvin eingesetzt.
Für die geplante Modellbeleuchtung in einem Wegekomplex in Altenessen wurden die naturschutzfachlichen Kriterien und die technische Konzeption bereits entwickelt. Die Planung inklusive der Kostenermittlung soll im dritten Quartal 2022 vorliegen. Die Erstellung des Beleuchtungsleitfadens, der Empfehlungen für die Planung und den Betrieb enthalten soll, wird aufgrund der aktuellen Personalsituation in der zuständigen Behörde voraussichtlich erst im vierten Quartal 2022 abgeschlossen sein.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.06.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 41.Projekt eca - Klimaanpassungspolitisches Aktivitätenprogramm (KAP)Zur Vorlage · 0897/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Umsetzung des ersten Teils des Klimaanpassungspolitischen Aktivitätenprogramms (KAP) im Rahmen des eca-Prozesses beschließen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die Maßnahmen aus dem zweiten Teil des Programms weiter auszuarbeiten und entsprechende Förderanträge zu stellen. Das Programm umfasst für den Zeitraum von 2
2022 bis 2027 insgesamt 51 Einzelmaßnahmen im ersten Teil mit einem Gesamtvolumen von 87,1 Millionen Euro. Davon werden 84,0 Millionen Euro durch die Ruhrbahn bereitgestellt. Die städtischen investiven Kosten belaufen sich auf etwa 1,5 Millionen Euro, während die städtischen konsumptiven Aufwendungen rund 1,6 Millionen Euro betragen. Der zweite Teil des Programms umfasst 14 Maßnahmen mit einem geschätzten Budget von 10,9 Millionen Euro. Die Kosten für die Programmteilnahme und Beratung werden zu 90 Prozent durch das Land Nordrhein-Westfalen gefördert. Die Leitung des eca-Prozesses erfolgt durch ein 25 Personen umfassendes Klimateam des Umweltamtes.
Die Grundlage für das Programm bilden der Konvent der Bürgermeister von 2019 sowie das Klimaanpassungsgesetz Nordrhein-Westfalen. Ziel des Programms ist die Reduzierung von Folgen klimatischer Veränderungen, wobei Maßnahmen wie Geothermie, Baumpflanzungen oder Mobilstationen auch zur CO2-Reduktion beitragen können. Der Katastrophenschutzbedarfsplan berücksichtigt die aktuellen Klimaveränderungen in seinen künftigen Fortschritten. Die Stadt nimmt seit März 2020 am eca-Prozess teil, um Klimaanpassungsaktivitäten zu bündeln und die Effizienz der Projekte zu kontrollieren.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 07.06.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 42. - 43.(Die Tagesordnungspunkte 42 und 43 wurden zusammen mit TOP 14 behandelt.)
- 44.Antrag zum 3. Aufruf und Sachstandsbericht zum 1. und 2. Aufruf zum Sonderprogramm "Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen 2021"Zur Vorlage · 0129/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung (0129/2022/7) behandelt den dritten Aufruf sowie den Sachstandsbericht der ersten beiden Durchläufe des „Sofortprogramms zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen 2021“. In den ersten beiden Aufrufen wurden für die Essener Innenstadt sowie Borbeck Fördermittel in unterschiedlicher Höhe erwirtschaftet. Für den dritten Aufruf wurden Anträge über insgesamt 1.346.063 Euro bei förderfähigen Kosten von 1.487.292 Euro gestellt. Diese Mittel sind für verschiedene Stadtteile wie das Südostviertel, Steele, Rüttenscheid und Altenessen sowie für eine Pauschale zur Finanzierung eines Zukunftsmanagers vorgesehen.
Die Förderung umfasst verschiedene Interventionsfelder, darunter die Schaffung von Innenstadt-Qualitäten durch die Aufwertung des öffentlichen Raums sowie den Anstoß von Zentrenmanagement und Innenstadt-Verfügungsfonds. Die beantragten Mittel im dritten Aufruf verteilen sich auf Maßnahmen zur Mietreduzierung, Öffentlichkeitsarbeit, Begrünung und Möblierung in den genannten Stadtteilen. Für den Zeitraum 2022 und 2023 belaufen sich die Gesamtkosten auf 1.426.592 Euro, wobei Fördermittel in Höhe von 1.291.433 Euro und ein Eigenanteil von 135.159 Euro vorgesehen sind. Die Finanzierung des Eigenanteils erfolgt durch Umschichtungen im Haushalt des Fachbereichs 68. Der Beschlussvorschlag sieht die Kenntnisnahme des Berichts durch die zuständigen Bezirksvertretungen, den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie den Rat der Stadt vor.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (17. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 45.Aktualisierung und Ergänzung der V. Staffel des Kita- AusbauprogrammsZur Vorlage · 0300/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Aktualisierung und Ergänzung der V. Staffel des Kita-Ausbauprogramms beschließen. Ziel der Maßnahmen ist die Schließung des Bedarfs an 1.016 neuen Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren sowie für Kinder über drei Jahren. Durch die Umsetzung von 40 Gruppen mit insgesamt 730 Plätzen soll der Fehlbedarf auf 286 Plätze reduziert werden.
Die Erweiterung der V. Staffel umfasst die neuen Standorte am Von-Ossietzky-Ring, an der Danziger Straße sowie in der Raumerstraße 61. Das Investitionsvolumen für das gesamte Programm soll von bisher 14,96 Mio. € um 20,55 Mio. € auf insgesamt 35,51 Mio. € erhöht werden. Neben der Erweiterung um neue Standorte sind Kostenanpassungen an bestehenden Projekten vorgesehen, unter anderem an der Kellinghausstraße, im Bereich Im Löwental, an der Hubertstraße 25, in der Humboldtstraße/Fulerumer Straße, am Erikapfad 12 sowie am Loskamp 30.
Im Rahmen der Vorlage werden zudem Grundstücksübertragungen zwischen der Stadt Essen und den Sport- und Bäderbetriebe Essen vorgeschlagen, die unter anderem die Standorte Raumerstraße 61 und Humboldtstraße 217 betreffen. Die Finanzierung der Mehrkosten soll über den Pool-Topf 5.600500 erfolgen. Die Verwaltung soll ermächtigt werden, die Planung und Ausführung der Maßnahmen innerhalb des genannten Finanzrahmens eigenverantwortlich zu regeln.
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Beratungsfolge
- 24.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (12. Sitzung) — Die BV VII erhebt einstimmig keine Bedenken gegen die Bauplanung zum Standort Von-Ossietzky-Ring, merkt jedoch an, dass die Verwaltung dringend gebeten wird, bis zur Fertigstellung der Baumaßnahmen zusätzliche Angebote im Bezirk VII zu schaffen.
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 07.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (12. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.05.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.03.2022 · Jugendhilfeausschuss (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 46.Bebauungsplan Nr. 14/16 "Am Stammensberg/Ringstraße" Information über das bisherige Verfahren, Abwägung und Satzungsbeschluss sowie BegründungZur Vorlage · 0689/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bebauungsplan Nr. 14/16 „Am Stammensberg/Ringstraße“ sieht die Schaffung von Wohnbauflächen auf einem etwa 1,6 Hektar großen Areal im Essener Stadtbezirk IX vor. Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag soll der Bebauungsplan nebst Begründung und Umweltbericht als Satzung verabschiedet werden. Dabei erfolgt eine Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, der Behördenbeteiligung sowie der öffentlichen Auslegung, wobei die Verwaltung die Berücksichtigung der Anregungen teilweise vorsieht.
Das geplante Wohngebiet soll etwa 50 Wohneinheiten umfassen, wobei rund 30 Prozent der Wohnflächen als öffentlich geförderter Mietwohnungsbau realisiert werden sollen. Die Bebauung ist als eine Mischung aus Mehr- und Einfamilienhäusern konzipiert und beinhaltet zudem die Errichtung eines öffentlichen Spielplatzes sowie einer Fußgängerverbindung. Grundlage für die Planung sind die Prognosen der INWIS-Studie sowie die Ziele der Wohnungsnachfrageanalyse Essen 2025+.
Für die Inanspruchnahme von circa 8.700 Quadratmetern Waldfläche ist ein Ausgleich im Verhältnis 2:1 durch Ersatzaufforstungen aus städtischen Flächen vorzusehen. Die entsprechende Aufforstung wurde bereits durchgeführt, wobei die Refinanzierung über einen städtebaulichen Vertrag durch den Investor erfolgt. Der Entscheidungsprozess umfasst die Anhörung der Bezirksvertretung, die Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie die abschließende Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (12. Sitzung) — Bedenken wurden erhoben: 8:8 (§ 50 Abs. 1 GO)
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 47.Bebauungsplan Nummer 8/19 "Frillendorfer Straße 158-178, neu" Stadtbezirk: I, Stadtteil: Frillendorf Information über das bisherige Verfahren, Abwägung und SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0713/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bebauungsplan Nummer 8/19 „Frillendorfer Straße 158-178, neu“ im Essener Stadtteil Frillendorf umfasst ein rund 0,9 Hektar großes Plangebiet. Ziel der Planung ist die Steuerung des Einzelhandels durch den Ausschluss zentrenrelevanter Sortimente, um die zentralen Versorgungsbereiche zu sichern. Das Verfahren wird nach den Bestimmungen des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Eine Veränderungssperre wurde bereits am 25. September 2019 beschlossen und am 22. September 2021 um zwei Jahre verlängert.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung I keine Bedenken gegen die Planung erhebt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll den Bericht zur Kenntnis nehmen und eine Empfehlung an den Rat der Stadt aussprechen. Dabei soll der Rat nach Abwägung der Belange die Anregungen der Bezirregierung Düsseldorf, konkret des Kampfmittelbeseitigungsdienstes aus der Luftbildauswertung, berücksichtigen. Die Anregungen von Lenz und Johlen sollen hingegen nicht berücksichtigt werden. Der Bebauungsplan soll nach Abschluss der Abwägung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen werden.
Die Vorlage enthält zudem eine strukturelle Checkliste zur Bewertung der Planung, die unter anderem die Prüfung von kalkulatorischen Kosten, Personalkosten sowie Sachkosten umfasst. Ein Punkt der Checkliste bezieht sich auf die Vor-Einschätzung der Klimarelevanz zur Einordnung der Auswirkungen auf den Klimaschutz.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (17. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 24.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (16. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 47.1Ergänzungsvorlage: Nachtrag zu Beschluss und Anlage 1 der Vorlage 0713/2022/7 Bebauungsplan Nummer 8/19 "Frillendorfer Straße 158-178, neu" Stadtbezirk: I, Stadtteil: FrillendorfZur Vorlage · 0713/2022/7 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzungsvorlage 0713/2022/7 bezieht sich auf den Bebauungsplan Nummer 8/19 „Frillendorfer Straße 158-178, neu“ im Stadtteil Frillendorf. Gegenstand der Vorlage ist die Berücksichtigung einer Anregung der Handwerkskammer Düsseldorf, die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangen ist.
Die Handwerkskammer Düsseldorf regt an, im Rahmen der planerischen Festlegungen eine Ausnahme für produktionsbezogenen Annexhandel zuzulassen. Ziel sei es, die Verkaufsflächen für Waren, die im funktionalen Zusammenhang mit der handwerklichen Haupttätigkeit stehen, trotz des grundsätzlichen Ausschlusses von zentrenrelevantem Einzelhandel im Plangebiet zu ermöglichen. Zudem wurde ein erweiterter Bestandsschutz für bereits ansässige Betriebe vorgeschlagen.
Die Verwaltung lehnt diese Anregung ab. Sie führt aus, dass der vorliegende Bebauungsplan den Ausschluss lediglich auf zentrenrelevanten Einzelhandel beschränkt. Damit bleibe der Verkauf von nicht zentrenrelevanten Sortimenten, wie etwa bei Fahrradwerkstätten oder Gärtnereien, weiterhin zulässig. Ein Annexhandel mit zentrenrelevanten Sortimenten wird jedoch abgelehnt, um die Vorgaben des Masterplans Einzelhandel einzuhalten und die Zentrenstruktur nicht zu gefährden. Für Einzelfälle, die eine Versorgung des Gewerbegebiets erfordern, wird auf die Möglichkeit von Befreiungen nach dem Baugesetzbuch verwiesen. Da sich derzeit keine Annexhandel treibenden Betriebe im Plangebiet befinden, sei ein erweiterter Bestandsschutz nicht erforderlich.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt, die Anregung nicht zu berücksichtigen. Die Bezirksvertretung I erhebt keine Bedenken.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (17. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 48.Niederschrift Nr. 14 über die Sitzung des Rates der Stadt Essen vom 25.05.2022
- 49.Anfragen von Ratsmitgliedern
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 50.Mitteilungen der Verwaltung
- 51.EhrengraberklärungErgebnis: einstimmig beschlossen
- 52.Zukunft der Entsorgung in Essen hier: Ausrichtung der EBE GmbH nach dem 31.12.2023Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
- 52.1Zukunft der Entsorgung in Essen hier: Ausrichtung der EBE GmbH nach dem 31.12.2023Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
- 52.2Zukunft der Entsorgung in Essen hier: Ausrichtung der EBE GmbH nach dem 31.12.2023 (Vorlage 0872/2022/2Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
- 53.Einführung einer einheitlichen Terminmanagement- und RaumverwaltungssoftwareErgebnis: einstimmig beschlossen
- 54.Stellenbesetzung Fachbereichsleitung des Fachbereiches 02-01 - Entsorgungswirtschaft und stadtinterne Steuerberatung -Ergebnis: einstimmig beschlossen
- 55.Stellenbesetzung Institutsleitung Fachbereich 44 - Folkwang Musikschule -Ergebnis: einstimmig beschlossen
- 55 a.Anmietung von Flächen für eine neue Zentralbibliothek in der Essener Innenstadt am Standort "Markt 5"Ergebnis: einstimmig beschlossen
- 56.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil