Übernahme von Leistungen für Kindertagespflegepersonen mit einem Tätigkeitsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes sieht die Fortführung der ergänzenden Übernahme von Leistungen für Kindertagespflegepersonen vor, die aufgrund eines Tätigkeitsverbots nach dem Infektionsschutzgesetz von einer Quarantäne betroffen sind. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die finanzielle Unterstützung für das Jahr 2022 analog zu den vorangegangenen Pandemiejahren fortsetzt.
Hintergrund der Maßnahme ist die Sicherstellung der Betreuungsangebote, insbesondere für Kinder unter drei Jahren. Da die bestehende Satzung für die Rahmenbedingungen der Kindertagespflege keine Mechanismen für eine vollständige finanzielle Absicherung in Krisensituationen vorsieht, ergänzt die Stadt die Erstattung des beim zuständigen Landschaftsverband zu beantragenden Verdienstausfalls in Höhe von 67 Prozent um eine kommunale Zahlung von 33 Prozent. Diese Regelung gilt auch für Personen, die Vertretungstagepflege leisten.
Die Verwaltung geht davon aus, dass im Jahr 2022 bis zu 150 Kindertagespflegepersonen von Quarantäne betroffen sein könnten. Die geschätzten Kosten für die freiwillige Übernahme des Verdienstausfalls belaufen sich auf etwa 62.526 Euro. Die Entscheidung umfasst die Fortführung der laufenden Geldleistungen bei Nichtbetreuung durch das Jugendamt, sofern eine behördlich angeordnete oder automatische Quarantäne vorliegt. Der Jugendhilfeausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss sollen die Vorlage entsprechend empfehlen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 22.06.2022einstimmig beschlossen
- 15.06.2022einstimmig empfohlen
- 14.06.2022einstimmig empfohlen
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