Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (12. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Mitteilungen der Verwaltung
- 2.Niederschrift Nr. 11 über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 18.05.2022
- 3.Beratung des ASAGI durch die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden des SeniorenratesZur Vorlage · 1054/2022/CDU/SPD/GRÜNE/FDP · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD, Grüne und FDP haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der die Mitwirkung des Seniorenrates in den kommunalen Entscheidungsprozessen regeln soll. Der Antrag sieht vor, dass die oder der Vorsitzende des Seniorenrates künftig mit beratender Stimme an den Sitzungen des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration teilnehmen darf.
Zudem wird die Stadtverwaltung Essen ersucht, dieses neue Teilnahmerecht sowie eine entsprechende Entschädigungsregelung für den damit verbundenen Aufwand in die anstehende Anpassung der Hauptsatzung der Stadt Essen aufzunehmen. Die Vorlage bezieht sich dabei auf eine bereits beschlossene Änderung der Hauptsatzung vom März 2022.
Der Antrag wurde zur Beratung und Empfehlung an den Seniorenrat, den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie zur abschließenden Entscheidung an den Rat der Stadt Essen gerichtet. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Soziales und Wohnen.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen, bei Gegenstimme der AfD
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (12. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 01.06.2022 · Seniorenrat (11. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 4.Zeichen für eine bunte und tolerante Stadtgesellschaft setzen (gemeins. Anmeldung der CDU- und der GRÜNEN-Fraktion)Zur Vorlage · 0978/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und GRÜNE haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, um sichtbare Zeichen für eine vielfältige und tolerante Stadtgesellschaft zu setzen. Die Vorlage sieht vor, dass die Stadtverwaltung verschiedene Möglichkeiten für eine öffentliche Bekundung prüft.
Ein zentraler Bestandteil des Antrags ist die Prüfung einer künstlerischen Kennzeichnung in Regenbogenfarben auf mindestens zwei öffentlichen Verkehrsflächen im Innenstadtbereich. Als vorrangige Standorte werden hierbei die Kettwiger Straße sowie der Kopstadtplatz genannt. Der Antrag stellt klar, dass es sich bei diesen Maßnahmen nicht um Markierungen auf Zebrastreifen handelt, um die Verkehrssicherheit nicht zu beeinträchtigen, da die vorgesehenen Flächen der Fußgängerzone dem Fuß- und Radverkehr vorbehalten sind.
Zudem wird die Verwaltung gebeten, die Möglichkeiten für eine Beflaggung der städtischen Fahnenmasten mit Regenbogenfarben zu untersuchen. Diese Beflaggung soll zu spezifischen Anlässen wie dem Pride Month im Juni, dem Ruhr CSD sowie dem Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOBIT) in jedem Jahr erfolgen. Ziel der Initiative ist es, die Sichtbarkeit der queeren Community zu unterstützen und ein Zeichen gegen Diskriminierung zu setzen.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (12. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 14.06.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — eingebracht
- 18.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (11. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 5.Maßnahmen zur Energieeffizienz in Stadtverwaltung und städtischen BeteiligungenZur Vorlage · 1107/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, der die Erarbeitung eines Konzepts zur Energieeffizienz in der Stadtverwaltung und bei städtischen Beteiligungen vorsieht. Das Vorhaben richtet sich an die Stadtverwaltung vor dem Hintergrund der restriktiven Haushaltsbewirtschaftung für das Jahr 2022.
Das beantragte Konzept soll verschiedene Aspekte des Energieverbrauchs untersuchen. Dazu gehört die Ermittlung des aktuellen Verbrauchs an städtischen Liegenschaften sowie die Verbesserung der Transparenz durch Energiemanagement. Der Antrag fordert zudem die Untersuchung von Möglichkeiten zur dauerhaften Senkung des Energie- und Treibstoffverbrauchs im Fuhrpark und bei den Liegenschaften. Es sollen kurz- und langfristige Maßnahmen wie die energetische Sanierung, Smart-Building-Lösungen oder die Anpassung der Heizungssteuerung außerhalb der Nutzungszeiten betrachtet werden.
Ein weiterer Schwerpunkt des Antrags liegt auf der Erhöhung der Sanierungsquote bei städtischen Immobilien. Hierzu sollen der Personal- und Finanzierungsbedarf sowie die Kapazitäten zur Personalgewinnung und Haushaltsabdeckung analysiert werden. Zudem soll die Verwaltung die Auswirkungen der aktuellen Lage im Bausektor, etwa durch Materialmangel oder Kostensteigerungen, bewerten. Das Konzept soll eine tabellarische Übersicht über Maßnahmen, Kosten und die Effizienz pro eingesparter Kilowattstunde enthalten sowie mögliche Förderungen auf EU-, Bundes- und Landesebene aufzeigen. Die Vorlage des Konzepts ist für die Zeit nach der Sommerpause vorgesehen, um eine Berücksichtigung in den Haushaltsberatungen zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.08.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.08.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (12. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 6.Unverzügliche Umsetzung des Urteils des Oberverwaltungsgerichtes in Münster zur Berechnung der kalkulatorischen Zinsen bei AbwassergebührenZur Vorlage · 0979/2022/FDP · Antrag FDP
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat einen Antrag gestellt, der die Umsetzung eines Urteils des Oberverwaltungsgerichtes Münster vom 17. Mai 2022 zur Berechnung der kalkulatorischen Zinsen bei Abwassergebühren zum Gegenstand hat. Die Fraktion fordert den Kämmerer auf, die Gebührenbescheide für Abwassergebühren gemäß den Vorgaben des Urteils zugunsten der Mieter und Eigentümer anzupassen. Zudem wird beantragt, den Zinssatz in der künftigen Berechnung der Abwassergebühren überjährig an die jeweils aktuelle Zinslage anzupassen.
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes bezieht sich auf ein Musterverfahren, in dem die bisherige Berechnungspraxis der Kommunen beanstandet wurde. Konkret kritisiert das Gericht die Verwendung eines Durchschnittszinssatzes über einen Zeitraum von 50 Jahren; als Grundlage für die Berechnung sei lediglich ein Zeitraum von 10 Jahren begründbar.
Zusätzlich bittet die Fraktion um Auskunft darüber, in welcher Höhe in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten mutmaßlich zu hohe Abwassergebühren erhoben wurden. Des Weiteren wird nach der Anzahl der Einspruchserhebungen gegen Abwassergebührenbescheide sowie nach der Höhe der zu erwartenden Rückzahlungen für die anspruchsberechtigten Bürger gefragt. Der Antrag sieht eine Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen vor.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — zurückgezogen
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 18.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (11. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 7.Kreditnachweis der Betriebe gewerblicher Art für das Jahr 2021Zur Vorlage · 0849/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss wird um die Beschlussfassung über den Kreditnachweis der im Haushalt der Stadt Essen geführten Betriebe gewerblicher Art für das Jahr 2021 gebeten. Dieser Nachweis dient dazu, im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung einen angemessenen Zinsaufwand sowie Tilgungsleistungen aus kreditfinanzierten Investitionen steuerlich anzuerkennen.
Die Erstellung eines solchen Nachweises für das jeweils abgelaufene Haushaltsjahr erfolgt nach den Vorgaben des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen. Für die im Haushaltsjahr 2021 aufgenommenen Kredite beläuft sich der durchschnittliche Zinssatz auf 0,20 Prozent. Da der Kreditnachweis kein gesetzlicher Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses ist, wird er nicht im Rahmen des regulären Abschlusses beschlossen. Die Vorlage dient der Dokumentation gegenüber der Finanzverwaltung, insbesondere im Hinblick auf anstehende Betriebsprüfungen.
Der vorliegende Nachweis bezieht sich auf die im städtischen Haushalt bewirtschafteten Betriebe gewerblicher Art. Für Betriebe, die in eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen geführt werden, ist die Sicherstellung des Nachweises bereits erfolgt. Die Berechnung der Werte erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Steuerrechts. Die Federführung der Vorlage liegt bei der Entsorgungswirtschaft und der stadtinternen Steuerberatung.
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Beratungsfolge
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 8.Zukunft der Entsorgung in Essen hier: Anpassung der Leistungsverträge mit der EBE GmbHZur Vorlage · 0871/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Projektes „Zukunft der Entsorgung in Essen“ wird die Anpassung der Leistungsverträge mit der EBE GmbH beantragt. Die Vorlage sieht Modifizierungen der Verträge für Entsorgung, Straßenreinigung und Winterdienst vor, um die Leistungskontrolle zu erhöhen und die Stadtsauberkeit zu beeinflussen. Ein wesentlicher Bestandteil der geplanten Änderungen ist die Integration des Grünflächenvertrages in den Entsorgungsvertrag sowie die Einführung eines Ident-Systems mittels Barcodes oder Chips, um die Gebührengerechtigkeit zu fördern. Zudem sollen verbesserte Kontrollmöglichkeiten für anteilige Rückerstattungen bei Leistungsdefiziten geschaffen werden.
Die Anpassungen umfassen die Abfallwirtschaft sowie die Straßenreinigung und den Winterdienst. Bei den Recyclinghöfen sollen die Öffnungszeiten unter Berücksichtigung der Kostenanteile und Besucherzahlen optimiert werden. Für Depotcontainer ist eine mindestens zweimal wöchentliche Leerung sowie die Entsorgung illegaler Ablagerungen vorgesehen. Zudem wird eine Pilotphase für jeweils einen Unterflurcontainer pro Stadtbezirk gestartet. Die Abfallberatung soll um den Schwerpunkt Abfallvermeidung erweitert werden, und ein weiteres Schadstoffmobil soll zur Sammlung von Schadstoffen und Kleintelelektrogeräten eingesetzt werden.
Im Bereich der Straßenreinigung und des Winterdienstes wurde das Leistungsverzeichnis konkretisiert. Die Umlaufzeiten für Streueinsätze im Winterdienst wurden reduziert. Durch die genauere Leistungsdefinition soll die Stadt bei Leistungsdefiziten anteilige Rückerstattungen des Festpreises einfordern können. Das Verzeichnis wurde zudem um Schwerpunktreinigungen in der Innenstadt und den Mittelzentren Steele, Altenessen, Borbeck und Rüttenscheid erweitert. Der Beschlussvorschlag sieht die Zustimmung zur Vertragsmodifizierung unter dem Vorbehalt vor, dass keine Kündigung der Verträge zum 31.12.2023 erfolgt.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (12. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 14.06.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (12. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (11. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.05.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (11. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 8.1Zukunft der Entsorgung in Essen hier: Anpassung der Leistungsverträge mit der EBE GmbH (gemeins. Antrag der CDU-Fraktion und der GRÜNEN-Fraktion)Zur Vorlage · 1158/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der verschiedene Maßnahmen zur zukünftigen Abfallentsorgung in der Stadt vorsieht. Die Stadtverwaltung wird gebeten, in Zusammenarbeit mit den Entsorgungsbetriebe Essen GmbH (EBE) ein Konzept für zusätzliche oder erweiterte dezentrale Recyclinghöfe zu erarbeiten. Dieses soll geeignete Standorte in den Stadtbezirken, das Angebot, die Zeiträume sowie mögliche Auswirkungen auf die Gebühren umfassen. Hintergrund ist die geplante Schließung des Recyclinghofes an der Lierfeldstraße sowie die Verschiebung von Planungen für einen großflächigen Standort an der Emscherstraße.
Des Weiteren wird die Verwaltung aufgefordert, Verhandlungen für den Bau und Betrieb einer ortsnahen Bioabfallvergähungsanlage zu forcieren. Zudem soll ein Konzept zur Steigerung der Bioabfallmengen vorgelegt werden, wobei die Umsetzung eines Modellprojekts an zwei Standorten mit Mehrfamilienhäusern zur Prüfung der Sammelqualität vorgesehen ist. Der Antrag sieht zudem eine Optimierung der Abfallberatung und -pädagogik durch das Umweltamt und die EBE vor.
Schließlich wird die Schaffung von Entscheidungsgrundlagen für eine Neustrukturierung der Abfallentsorgung ab dem Jahr 2029 angestrebt. Dies ist notwendig, da die Leistungsverträge zwischen der EBE und der Stadt Essen zum Ende des Jahres 2028 auslaufen, was Optionen wie eine europaweite Ausschreibung oder eine Rekommunalisierung beinhalten könnte.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (12. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 14.06.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (12. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 9.Offene Ganztagsschule (OGS) Hier Fortführung der bereits bestehenden OGS-Gruppen sowie Gruppenerweiterungen an den Offenen Ganztagsschulen zum Schuljahr 2022/2023Zur Vorlage · 0700/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0700/2022/4 befasst sich mit der Fortführung und Erweiterung von Gruppen an Offenen Ganztagsschulen (OGS) für das Schuljahr 2022/2023. Geplant ist eine Ausweitung um 18 Gruppen, bestehend aus 13 Gruppen an Grundschulen und 5 Gruppen an Förderschulen. Damit würde die Gesamtzahl auf 434 Gruppen an 82 Grundschulen und 4 Förderschulen ansteigen. Für die neuen Gruppen sind 18 Neueinstellungen bei der Jugendhilfe Essen gGmbH sowie Investitionen in Höhe von 270.000 Euro für die Erstausstattung vorgesehen. Zudem ist ein Betrag von 366.080 Euro für den Austausch von Mobiliar und Spielmaterial in den bestehenden 416 Gruppen veranschlagt. Der städtische Eigenanteil beläuft sich auf 6.274.000 Euro.
Der Rat der Stadt soll die Erweiterung unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch die Bezirksregierung Düsseldorf beschließen. Die Ausschüsse für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie der Haupt- und Finanzausschuss sollen Empfehlungen abgeben, während der Jugendhilfeausschuss, die Bezirksvertretungen I bis IX und der Integrationsrat zur Kenntnisnahme vorgesehen sind.
Der Finanzierungsbedarf für Sachkosten im Schuljahr 2022/2023 wird mit 28.822.525 Euro beziffert, wovon 25.822.525 Euro als Zuschuss an die Jugendhilfe Essen gGmbH fließen. Die Personalkosten im Fachbereich 40 entstehen durch den Bedarf von 18 Teilzeitkräften, die Überleitung städtischen Personals sowie Honorarkräfte. Die rechtliche Grundlage bildet die Verpflichtung zur Bereitstellung von Betreuungsplätzen gemäß § 24 Abs. 4 SGB VIII.
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Beratungsfolge
- 24.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (17. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 15.06.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.06.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 10.Sachstand IN/S/O-Prozess - Organisationsuntersuchung der Abteilung Soziale Dienste des Jugendamtes der Stadt EssenZur Vorlage · 0799/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zum Sachstand des IN/S/O-Prozesses befasst sich mit der Organisationsuntersuchung der Abteilung Sozialen Dienste des Jugendamtes Essen. Die Untersuchung umfasste die Bereiche des Allgemeinen Sozialdienstes, die Fachgruppe Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, den Pflegekinderdienst sowie den Stab der Abteilungsleitung. Im Allgemeinen Sozialdienst sind 147,5 Vollzeitäquivalente beschäftigt, wobei im Jahr 2021 insgesamt 21 Austritte verzeichnet wurden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die relevanten Ausschüsse den Bericht zur Kenntnis nehmen. Das Jugendamt hat dabei Handlungsbedarfe in drei Prioritätsstufen definiert. Die höchste Priorität umfasst den Umbau der Leitungsstruktur der Bezirksstellen sowie die Personalbemessung. Im Rahmen der Umsetzung wird die Bezirkssozialarbeit der Teamkoordination und der stellvertretenden Bezirksstellenleitung reduziert, indem diesen keine eigenen Bezirke mehr zugewiesen werden. Dies führt zu einem personellen Mehrbedarf von sieben Vollzeitäquivalenten im Allgemeinen Sozialdienst, wobei die Überführung dieser Stellen in Planstellen zum 1. Januar 2023 vorgesehen ist.
Zur Prozessoptimierung wird die Software JuAVE beibehalten. Für die Personalbemessung im Allgemeinen Sozialdienst und der Fachgruppe Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge wird ein neues, zeitaufwandsbasiertes Verfahren mittels Handbüchern und Softwareerweiterungen implementiert. Im Pflegekinderdienst wird die Einrichtung einer Fachgruppenleitung zur Qualitätssicherung angestrebt. Zudem wird die Organisation der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung unter Berücksichtigung der SGB VIII-Reform bis zum Jahr 2028 weiterentwickelt.
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Beratungsfolge
- 10.08.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Bericht zur Zusammenführung der kommunal gesteuerten Arbeitsansätze zur Vermeidung der Folgen von Kinder- und JugendarmutZur Vorlage · 0924/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes befasst sich mit der Zusammenführung kommunaler Arbeitsansätze zur Vermeidung der Folgen von Kinder- und Jugendarmut. Ziel ist die Entwicklung einer integrierten kommunalen Präventionsstrategie, um die Teilhabechancen zu erhöhen. Die Stadt Essen ist seit dem 1. November 2021 Teil des Landesprogramms „kinderstark – NRW schafft Chancen“, wofür Anträge für die Jahre 2021 und 2022 beim Landschaftsverband Rheinland bewilligt wurden. Das Jugendamt übernimmt hierbei die Federführung durch die im November 2021 installierte Regiestelle „kinderstark“.
Der Bericht bezieht sich zudem auf das abgeschlossene zehnjährige Programm „Kinderarmut bekämpfen – Teilhabe ermöglichen“ (2011 bis 2021). In diesem Zusammenhang wird die Entwicklung eines neuen Konzepts sowie die Überprüfung bestehender Leitlinien thematisiert. Aktuell stehen die Neufassung des Daten- und Monitoringkonzepts sowie die Erarbeitung der neuen Strategie im Fokus, wobei eine Projektgruppe Statistik an der Festlegung geeigneter Indikatoren arbeitet.
Zudem wird die Teilnahme am Landesaufruf „Zusammen im Quartier“ angestrebt. Eine Bewilligung würde ab der zweiten Jahreshälfte 2022 Ressourcen für eine datengestützte Sozialplanung über einen Zeitraum von drei Jahren bereitstellen. Als Beschlussvorschlag wird die Kenntnisnahme des Berichts durch verschiedene Gremien, darunter der Rat der Stadt Essen, der Jugendhilfeausschuss sowie der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, vorgeschlagen. Die Beratungsfolge ist für den Zeitraum zwischen dem 14. Juni und dem 21. September 2022 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 21.09.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (11. Sitzung) — eingebracht
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Übernahme von Leistungen für Kindertagespflegepersonen mit einem Tätigkeitsverbot nach dem InfektionsschutzgesetzZur Vorlage · 0934/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes sieht die Fortführung der ergänzenden Übernahme von Leistungen für Kindertagespflegepersonen vor, die aufgrund eines Tätigkeitsverbots nach dem Infektionsschutzgesetz von einer Quarantäne betroffen sind. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die finanzielle Unterstützung für das Jahr 2022 analog zu den vorangegangenen Pandemiejahren fortsetzt.
Hintergrund der Maßnahme ist die Sicherstellung der Betreuungsangebote, insbesondere für Kinder unter drei Jahren. Da die bestehende Satzung für die Rahmenbedingungen der Kindertagespflege keine Mechanismen für eine vollständige finanzielle Absicherung in Krisensituationen vorsieht, ergänzt die Stadt die Erstattung des beim zuständigen Landschaftsverband zu beantragenden Verdienstausfalls in Höhe von 67 Prozent um eine kommunale Zahlung von 33 Prozent. Diese Regelung gilt auch für Personen, die Vertretungstagepflege leisten.
Die Verwaltung geht davon aus, dass im Jahr 2022 bis zu 150 Kindertagespflegepersonen von Quarantäne betroffen sein könnten. Die geschätzten Kosten für die freiwillige Übernahme des Verdienstausfalls belaufen sich auf etwa 62.526 Euro. Die Entscheidung umfasst die Fortführung der laufenden Geldleistungen bei Nichtbetreuung durch das Jugendamt, sofern eine behördlich angeordnete oder automatische Quarantäne vorliegt. Der Jugendhilfeausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss sollen die Vorlage entsprechend empfehlen.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 13.Grugapark: Baubeschluss für einen weiteren Bauabschnitt PflanzenschauhäuserZur Vorlage · 0918/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat einen Beschlussvorschlag für einen weiteren Bauabschnitt der Pflanzenschauhäuser im Grugapark vorgelegt. Ziel der Maßnahme ist die Instandsetzung von Bauteilen im Kellerbereich, die im Rahmen der vorangegangenen energetischen Sanierung zwischen 2019 und 2022 zugunsten einer zügigen Wiedereröffnung des Besucherverkehrs zurückgestellt worden waren.
Die geplanten Arbeiten umfassen technische Instandsetzungen in den Bereichen der Logistikflächen. Dazu gehören die Sanierung von Wänden und Sohlen im Heizungskeller sowie die Behebung von Mängeln an der Bausubstanz im ehemaligen Koksbunker und in den Notstromgenerator- sowie Verteilerräumen. Ein besonderer Fokus liegt auf der Wiederherstellung der Standsicherheit und des Brandschutzes an tragenden Bauteilen sowie der Instandsetzung des Fluchttreppenhauses. Zudem sind Schlosserarbeiten an Treppen und Absturzsicherungen sowie die Neugestaltung der durch die Baumaßnahmen beeinträchtigten Vegetationsflächen mit einer klimaanpassenden Bepflanzung vorgesehen.
Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf 490.000 Euro brutto, was einem Nettobetrag von 412.000 Euro entspricht. Die Finanzierung soll durch eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung erfolgen. Die Deckung der Kosten erfolgt aus bestehenden Budgets der Projekte zur Grugaparkentwicklung, zu Infrastrukturmaßnahmen sowie aus Restmitteln der bereits abgeschlossenen Sanierungsmaßnahme der Pflanzenschauhäuser. Der Beschlussvorschlag sieht eine Entscheidung durch den Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie den Rat der Stadt Essen vor.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.06.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (14. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 14.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Parkplatz Holtener Straße", sowie eine außerplanmäßige MittelbereitstellungZur Vorlage · 1098/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Geschäftsbereichs 6 sieht den Bau und den Baubeginn der Maßnahme „Parkplatz Holtener Straße“ vor. Die aktuelle Fläche besteht aus einer Asphalt- und Schotterfläche, die Schlaglöcher und unbefestigte Bereiche aufweist und derzeit als Parkplatz sowie Feuerwehrzufahrt dient. Das Vorhaben umfasst den Vollausbau der Fläche, die Erneuerung der Beleuchtung und der Entwässerung sowie umfangreiche Begrünungsarbeiten.
Die Maßnahme ist Teil des rechtskräftigen Bebauungsplans 18/08 „Amixstraße/Hüttmannstraße/Niederfeldsee“. Der neue Parkplatz soll 32 Stellplätze bereitstellen. Da die Fläche als selbstständige Parkfläche einzustufen ist, können keine Erschließungsbeiträge erhoben werden. Ein entsprechender Erschließungsvertrag mit dem Unternehmen Allbau liegt bereits vor.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf rund 280.000 Euro. Da die Maßnahme bisher nicht als Einzelmaßnahme im Haushalt vorgesehen war, wird die außerplanmäßige Bereitstellung von 270.000 Euro für das Jahr 2022 beantragft. Diese Mittel sollen aus dem Haushaltsposten „Erneuerung von Nebenstraßen“ gedeckt werden. Bereits zu Beginn des Jahres wurden 10.000 Euro für vorlaufende Rodungsarbeiten bereitgestellt. Der Baubeginn ist zeitnah geplant, um den bestehenden Erneuerungsbedarf zu beheben. Die Vorlage sieht eine Entscheidung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität sowie eine Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat der Stadt Essen vor.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.06.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (13. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 15.Aktualisierung und Ergänzung der V. Staffel des Kita- AusbauprogrammsZur Vorlage · 0300/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Aktualisierung und Ergänzung der V. Staffel des Kita-Ausbauprogramms beschließen. Ziel der Maßnahmen ist die Schließung des Bedarfs an 1.016 neuen Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren sowie für Kinder über drei Jahren. Durch die Umsetzung von 40 Gruppen mit insgesamt 730 Plätzen soll der Fehlbedarf auf 286 Plätze reduziert werden.
Die Erweiterung der V. Staffel umfasst die neuen Standorte am Von-Ossietzky-Ring, an der Danziger Straße sowie in der Raumerstraße 61. Das Investitionsvolumen für das gesamte Programm soll von bisher 14,96 Mio. € um 20,55 Mio. € auf insgesamt 35,51 Mio. € erhöht werden. Neben der Erweiterung um neue Standorte sind Kostenanpassungen an bestehenden Projekten vorgesehen, unter anderem an der Kellinghausstraße, im Bereich Im Löwental, an der Hubertstraße 25, in der Humboldtstraße/Fulerumer Straße, am Erikapfad 12 sowie am Loskamp 30.
Im Rahmen der Vorlage werden zudem Grundstücksübertragungen zwischen der Stadt Essen und den Sport- und Bäderbetriebe Essen vorgeschlagen, die unter anderem die Standorte Raumerstraße 61 und Humboldtstraße 217 betreffen. Die Finanzierung der Mehrkosten soll über den Pool-Topf 5.600500 erfolgen. Die Verwaltung soll ermächtigt werden, die Planung und Ausführung der Maßnahmen innerhalb des genannten Finanzrahmens eigenverantwortlich zu regeln.
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Beratungsfolge
- 24.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (12. Sitzung) — Die BV VII erhebt einstimmig keine Bedenken gegen die Bauplanung zum Standort Von-Ossietzky-Ring, merkt jedoch an, dass die Verwaltung dringend gebeten wird, bis zur Fertigstellung der Baumaßnahmen zusätzliche Angebote im Bezirk VII zu schaffen.
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 07.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (12. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.05.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.03.2022 · Jugendhilfeausschuss (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig empfohlen - B.Nicht öffentlicher Teil
- 16.Mitteilungen der Verwaltung
- 17.Zukunft der Entsorgung in Essen hier: Ausrichtung der EBE GmbH nach dem 31.12.2023Ergebnis: mehrheitlich empfohlen
- 17.1Zukunft der Entsorgung in Essen hier: Ausrichtung der EBE GmbH nach dem 31.12.2023Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
- 18.Einführung einer einheitlichen Terminmanagement- und RaumverwaltungssoftwareErgebnis: einstimmig empfohlen
- 19.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil