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Vorlage

Kreditnachweis der Betriebe gewerblicher Art für das Jahr 2021

0849/2022/2 Entsorgungswirtschaft und stadtinterne Steuerberatung

🟢 Beschlossen 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (12. Sitzung) · einstimmig empfohlen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Haupt- und Finanzausschuss wird um die Beschlussfassung über den Kreditnachweis der im Haushalt der Stadt Essen geführten Betriebe gewerblicher Art für das Jahr 2021 gebeten. Dieser Nachweis dient dazu, im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung einen angemessenen Zinsaufwand sowie Tilgungsleistungen aus kreditfinanzierten Investitionen steuerlich anzuerkennen.

Die Erstellung eines solchen Nachweises für das jeweils abgelaufene Haushaltsjahr erfolgt nach den Vorgaben des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen. Für die im Haushaltsjahr 2021 aufgenommenen Kredite beläuft sich der durchschnittliche Zinssatz auf 0,20 Prozent. Da der Kreditnachweis kein gesetzlicher Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses ist, wird er nicht im Rahmen des regulären Abschlusses beschlossen. Die Vorlage dient der Dokumentation gegenüber der Finanzverwaltung, insbesondere im Hinblick auf anstehende Betriebsprüfungen.

Der vorliegende Nachweis bezieht sich auf die im städtischen Haushalt bewirtschafteten Betriebe gewerblicher Art. Für Betriebe, die in eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen geführt werden, ist die Sicherstellung des Nachweises bereits erfolgt. Die Berechnung der Werte erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Steuerrechts. Die Federführung der Vorlage liegt bei der Entsorgungswirtschaft und der stadtinternen Steuerberatung.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 161 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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