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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 8 über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 08.02.2022
- 2.Niederschrift Nr. 9 über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 08.03.2022
- 3.Mündlicher Bericht aus der nicht öffentlichen Sitzung des Unterausschusses Kinder am 10.05.2022
- 3.1Maßnahmen zur Umsetzung der Spielraumleitplanung im Zeitraum 2022 bis 2024Zur Vorlage · 0295/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0295/2022/6 beschreibt die Maßnahmen zur Umsetzung der Spielraumleitplanung der Stadt Essen für den Zeitraum 2022 bis 2024. Ziel der Planung ist die Sicherstellung der Spielplatzqualität, die Deckung des Bedarfs in unterversorgten Stadtteilen sowie die Förderung der Teilhabe in Gebieten mit Kinderarmut.
Für die Umsetzung der Maßnahmen ist eine Steigerung der investiven Haushaltsmittel vorgesehen, die von 2,5 Millionen Euro im Jahr 2022 über 3 Millionen Euro im Jahr 2023 auf 3,9 Millionen Euro im Jahr 2024 ansteigt. Zur personellen Umsetzung werden bis zu sechs Planstellen benötigt, wobei 0,5 Vollzeitäquivalente für die Fortschreibung und 3,5 Vollzeitäquivalente für die Projektumsetzung vorgesehen sind.
Im Rahmen einer Generalsanierung sind 99 Spielplätze mit hohem oder sehr hohem Handlungsbedarf identifiziert worden, von denen bis 2024 etwa zwei Drittel bearbeitet werden sollen. Zudem wurden zehn Stadtteile mit dem höchsten Bedarf an neuen Spielflächen ermittelt, wobei der Bedarf im Rüttenscheid mit 29.182 m² am größten ist. Die geplanten Maßnahmen umfassen Neubauten in Stadtteilen wie Holsterhausen, Südviertel, Kettwig, Bredeney und Katernberg sowie Erweiterungen und Umgestaltungen in Rüttenscheid, Kray, Kettwig und Katernberg. Der Ersatz von Spielgeräten orientiert sich an einer durchschnittlichen Lebensdauer von 15 Jahren, wobei die Kosten pro Gerät zwischen 3.000 Euro und 40.000 Euro liegen, mit Ausnahmen bei Projekten wie im Gervinuspark oder Nordpark. Die Verwaltung berichtet jährlich über den Fortschritt an die Ratsgremien.
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Beratungsfolge
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.05.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.04.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (12. Sitzung)
- 29.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (11. Sitzung)
- 24.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (14. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (10. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 17.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (11. Sitzung) — Kenntnis mit Anmerkungen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Bericht zur aktuellen Situation im Bezirk IV nach den Ereignissen am 17.04.2022 und 12.05.2022Zur Vorlage · 1039/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht der Verwaltung befasst sich mit der Situation im Stadtbezirk IV nach zwei Ereignissen im Frühjahr 2022, einem tödlichen Verkehrsunfall sowie der Sicherstellung von Waffen und rechtsextremem Material in Borbeck. Zur Krisenbewältigung wurden bereits schulpsychologische Beratungen und Sicherheitsdienste eingesetzt. Geplant sind Nachbesprechungen an Schulen sowie die Einrichtung eines schulinternen Krisenteams zur Prävention von Rassismus und Extremismus. Zudem wird die Umstrukturierung des Arbeitskreises Bochold in eine Stadtteilkonferenz Bochold/Borbeck sowie die Erweiterung des Gremiums um weitere Vereine angestrebt. Der Bericht enthält zudem Informationen zur sozialen Struktur des Bezirks und zu bestehenden präventiven Angeboten.
Parallel dazu ist die Einführung des Essener Modells Quartiersmanagement im Stadtteil Borbeck vorgesehen. Die Steuerung soll über Gebietsbeauftragte der Verwaltung, eine Stadtteilmoderation des Instituts für Stadtteilentwicklung, Sozialraumorientierte Arbeit und Beratung (ISSAB) sowie eine direkte Stadtteilarbeit erfolgen. Die Stadtteilbüros sollen als Anlaufstellen für Bürger, Vereine und Institutionen fungieren. Die Verwaltung beabsichtigt, gemeinsam mit dem ISSAB Fördermittel der Alfred-Krupp- und Friedrich-Alfred-Krupp-Stiftung für das Jahr 2023 zu beantragen. Zur Bereitstellung eines Ladenlokals besteht bereits Kontakt zur Wohnungsbaugesellschaft und der Essener Marketinggesellschaft. Ziel des Quartiersmanagements ist die Verbesserung der Lebensbedingungen sowie die Förderung von Inklusion, Integration und Konfliktbewältigung, wobei der Fokus auf Kindern und Jugendlichen liegt. Eine Vorprüfung der Klimarelevanz fiel positiv aus.
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Beratungsfolge
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.06.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Bericht zur Situation der geflüchteten jungen Menschen und Familien aus der Ukraine in EssenZur Vorlage · 1011/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zur Situation der aus der Ukraine geflüchteten Menschen und Familien in Essen dient der Kenntnisnahme durch den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie den Jugendhilfeausschuss. Zum 31. Mai 2022 lebten in der Stadt 5.983 ukrainische Geflüchtete, wovon 2.150 Personen minderjährig waren. Von den Geflüchteten sind 1.091 Personen in Wohnungen untergebracht, wobei die Erfüllungsquote der Verteilstatistik bei 94,43 Prozent liegt. Das Jugendamt ist für 193 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zuständig, wobei in sechs Fällen eine jugendhilferechtliche Zuständigkeit besteht. Weitere 98 begleitete Minderjährige leben bei Verwandten. Im Bildungsbereich sind 1.587 schulpflichtige Kinder und Jugendliche registriert; für die Sekundarstufe I wurden an acht Schulstandorten Willkommensklassen eingerichtet sowie Sprachförderprogramme für die Sommerferien angeboten. Der Bericht enthält zudem Informationen zur frühkindlichen Bildung, zur Kinder- und Jugendarbeit sowie zur psychosozialen Begleitung.
Im Zeitraum Mai und Juni 2022 wurden in den Essener Bezirken I bis IX Willkommensveranstaltungen an verschiedenen Standorten durchgeführt. Diese dienten der Information über Abläufe und Wohnsituation. Die Stabstellen des Jugendamtes und die Neuzugewandertenberatung nutzen weitere Termine im Juni zur Informationsvermittlung und Bedarfsermittlung. Aufgrund sinkender Zugangszahlen ist eine dauerhafte Beratung am Hauptbahnhof Essen nicht mehr erforderlich, wobei die Versorgung dort durch die Bahnhofsmission sichergestellt wird. Die Verwaltung verweist auf die Notwendigkeit flexibler Unterstützungsstrategien aufgrund der dynamischen Lage der Fluchtmigration.
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Beratungsfolge
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.06.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Konzept "Zusammenleben in Vielfalt", hier: Monitoring-Bericht 2021Zur Vorlage · 0368/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0368/2022/OB befasst sich mit dem Monitoring-Bericht 2021 zum Konzept „Zusammenleben in Vielfalt“. Der Bericht dient dazu, den Integrationsprozess in Essen anhand von Kennzahlen zu beobachten und als Planungsgrundlage für kommunalpolitisches Handeln zu nutzen. Ziel ist es, die Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte zu bewerten und Handlungsbedarfe zu identifizieren.
Der Bericht ist in drei Kapitel unterteilt. Das erste Kapitel fasst die wesentlichen Ergebnisse zusammen, während das zweite Kapitel demografische Entwicklungen unter dem Aspekt der Migration beleuchtet, einschließlich der Bevölkerungsentwicklung und Wanderungsbewegungen der letzten fünf Jahre. Das dritte Kapitel zeigt Entwicklungen in verschiedenen Handlungsfeldern auf, basierend auf Daten des Amtes für Statistik, Stadtforschung und Wahlen sowie weiterer Fachbereiche.
In der Datenerhebung unterscheidet der Bericht zwischen Personen ohne und mit Einwanderungsgeschichte. Dabei wird der Begriff „Migrationshintergrund“ durch die Bezeichnung „Einwanderungsgeschichte“ ersetzt. Zudem wurde die Gruppe der „Neuzugewanderten“ als neue Kenngröße aufgenommen, welche Nichtdeutsche umfasst, die in den letzten fünf Jahren aus dem Ausland eingereist sind.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die verschiedenen Bezirksvertretungen den Bericht zur Kenntnis nehmen. Diverse Ausschüsse sowie der Integrationsrat und der Seniorenrat sollen den Bericht ebenfalls zur Kenntnis nehmen und eine Fortschreibung empfehlen. Der Rat der Stadt soll den Bericht zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung mit der weiteren Fortschreibung beauftragen.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen und mit Gegenstimmen der AfD mehrheitlich empfohlen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (16. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 20.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.05.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.05.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.05.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (11. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 11.05.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (14. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 10.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.05.2022 · Kulturausschuss (13. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 04.05.2022 · Seniorenrat (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.05.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.04.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.03.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.03.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (10. Sitzung) — geschoben in die Juni-Sitzung
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 7.Zwischenstand Weiterentwicklung Essener ModellZur Vorlage · 0717/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zum Sachstandsbericht der Weiterentwicklung des „Essener Modells“ informiert über den aktuellen Stand eines Projekts, das die Aufenthaltsverbesserung für Personen im Duldungsstatus durch gezielte Begleitung anstrebt. Ziel ist es, Kettenduldungsprozesse zu durchbrechen. Die ursprüngliche Zielgruppe umfasst kurdisch-libanesische Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 14 und 35 Jahren, die seit mindestens zwei Jahren in Essen wohnhaft sind. Seit Mai 2022 wurde der Kreis der Zielgruppe um Personen aus Nordafrika erweitert, die Unterstützung bei der Identitätsklärung benötigen; eine entsprechende Bedarfsanalyse ist nach einem halben Jahr vorgesehen. Teilnahmebedingungen sind unter anderem ein Wohnsitz in Essen seit mindestens fünf Jahren, Sprachkenntnisse auf A2-Niveau sowie Straffreiheit.
Die Evaluation der Integrationsbemühungen und der Identitätsklärung erfolgt durch eine Steuerungsgruppe auf Basis von Stellungnahmen der Kommunalen Ausländerbehörde und des Jugendamtes. Bei einer positiven Prognose wird zunächst ein sechsmonatiger Aufenthaltstitel mit einer Integrationsvereinbarung erteilt, gefolgt von zwei Prüfintervallen. Nach 18 Monaten kann eine zweijährige Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Das Integrationsmanagement begleitet die Teilnehmenden bei der Umsetzung der Vereinbarungen und der Passbeschaffung. Zum Stand vom 1. März 2022 befanden sich 57 Personen aus der ursprünglichen Zielgruppe im Modell, darunter 19 Personen mit zweijähriger Aufenthaltserlaubnis und 14 Personen mit Niederlassungserlaubnis. Die Entscheidungsgrundlage für die Erteilung von Aufenthaltstiteln bilden das Aufenthaltsgesetz sowie die aktuelle Rechtsprechung. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die relevanten Ausschüsse den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.06.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Ordnungsamt - Verkehrsüberwachung - Berichterstattung zur Schulwegsicherung 2021Zur Vorlage · 0669/2022/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Ordnungsamt hat im Rahmen der Vorlage 0669/2022/3 über die Ergebnisse der Verkehrsüberwachung zur Schulwegsicherung im Jahr 2021 berichtet. Die Maßnahmen der Verkehrsüberwachung umfassen die Kontrolle des fließenden sowie des ruhenden Verkehrs mit dem Ziel, die Sicherheit für Schülerinnen und Schüler zu erhöhen und die Geschwindigkeitsniveaus zu regulieren.
Im Bereich des fließenden Verkehrs wurden während der Zeiten von Präsenzunterricht 1.782 Geschwindigkeitsüberwachungen im Umfeld von Schulen durchgeführt. Dies entspricht einem Anteil von etwa 39 % an den Gesamteinsätzen im Stadtgebiet und übertrifft damit die Vorgabe des Ziel- und Maßnahmenplans „Essen, Großstadt für Kinder“ von 20 %. Bei über 570.000 gemessenen Fahrzeugen wurde eine Geschwindigkeitsübertretungsquote von etwa 5,4 % festgestellt, womit das angestrebte Ziel von unter 10 % erreicht wurde.
Im ruhenden Verkehr fanden 591 Einsätze im Umfeld von Schulen statt, was einem Anteil von 15,25 % der Gesamtkontrollen entspricht und damit die Zielvorgabe von 15 % erfüllt. Die Kontrollen dienten der Verhaltenssteuerung durch Gespräche sowie der Ahndung von Verstößen durch Verwarnungen oder Ersatzvornahmen.
Die Berichterstattung berücksichtigt lediglich Zeiträume mit Präsenzunterricht, da die Reduzierung des Unterrichts aufgrund der Corona-Pandemie die Einsatzplanung beeinflusste. Die vorliegenden Ergebnisse wurden den zuständigen Ausschüssen sowie den Bezirksvertretungen zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 24.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (12. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 23.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (17. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (13. Sitzung) — Kenntnisnahme mit Anmerkungen
- 08.06.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.05.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.05.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Ordnungsbehördlicher Jugendschutz 2021Zur Vorlage · 0406/2022/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Ordnungsamtes zum ordnungsbehördlichen Jugendschutz im Jahr 2021 legt die Ergebnisse der durchgeführten Kontrollen und Maßnahmen dar. Im Berichtsjahr wurden insgesamt 1.965 Betriebe kontrolliert. Der Schwerpunkt der Überprüfungen lag dabei auf Gaststätten im Rahmen der Bekämpfung der Clankriminalität sowie auf der Einhaltung der Richtlinien der Coronaschutzverordnung. Im Zuge dieser Kontrollen wurde auch die Einhaltung der Vorschriften des Jugendschutzgesetzes überprüft. Aufgrund der pandemiebedingten Lage fanden öffentliche Veranstaltungen und Großveranstaltungen, die üblicherweise Anlass für Jugendschutzkontrollen geben, nicht statt.
Im Bereich der Schulzuführungen gingen 72 Anträge von Schulen ein, die eine zwangsweise Zuführung von schulpflichtigen Kindern forderten. Diese Anträge stammten von verschiedenen Schulformen, darunter 37 aus Grundschulen, 21 aus Hauptschulen, 11 aus Förderschulen, zwei aus Gesamtschulen und ein aus einer Berufsschule. Die betroffenen Minderjährigen waren zwischen 6 und 17 Jahre alt.
Zudem wurden 62 minderjährige Personen ermittelt oder durch Anzeigen bekannt, was Ermittlungen gegen Gewerbetreibende auslöste. Diese Fälle wurden überwiegend im Rahmen von Kontrollen des Gemeinsamen Streifendienstes mit der Polizei auf öffentlichen Plätzen, in Parks und auf Spielplätzen festgestellt. Es wurden 10 Bußgeldverfahren eingeleitet, wobei die festgesetzten Bußgelder in einer Spanne zwischen 100 und 400 Euro lagen. Der Bericht wurde dem Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.03.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - Korrigierte Anlagen 2 und 3
- 10.Einrichtung eines Inklusionsbeirates / Konzept zur Einrichtung eines städtischen InklusionsbeauftragtenZur Vorlage · 0049/2022/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Einrichtung eines Inklusionsbeirates sowie einer Koordinierungsstelle Inklusion. Die Vorlage sieht vor, dass die Verwaltung die organisatorischen und haushalterischen Voraussetzungen für diese Strukturen schafft und Personal gewinnt. Die Koordinierungsstelle soll im Amt für Soziales und Wohnen angesiedelt werden. Sie soll die Aufgaben des Behindertenkoordinators übernehmen und die Umsetzung des Förderplans „Essen inklusiv“ verantworten, wofür eine zusätzliche Verwaltungsstelle vorgesehen ist.
Als Grundlage für die Maßnahmen dient die UN-Behindertenrechtskonvention. Die Satzung zum Inklusionsbeirat, welche die Rechte, Pflichten, Zusammensetzung sowie die Wahl der Vorsitzenden regelt, soll durch den Rat in Kraft gesetzt werden. Für den Förderplan „Essen inklusiv“ ist im Haushaltsjahr 2022 ein Betrag von 150.000 Euro vorgesehen. Die Kosten für den Inklusionsbeirat umfassen Sitzungsgelder, Fahrtkosten, Verfügungsmittel und Unterstützungsleistungen. Für das Jahr 2022 sind hierfür Kosten in Höhe von 4.550 Euro zuzüglich 500 Euro für Fahrtkosten sowie 1.250 Euro für Verfügungsmittel und 5.250 Euro für Unterstützungsleistungen veranschlagt. Ab dem Jahr 2023 ist eine Erhöhung dieser Posten vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt über die entsprechenden PSP-Konten. Die Bezirksvertretungen I bis IX, der Seniorenbeirat und der Integrationsrat sollen über diesen Beschlussvorschlag in Kenntnis gesetzt werden.
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Beratungsfolge
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (11. Sitzung)
- 24.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.03.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.03.2022 · Seniorenbeirat (bis 04 / 2022) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung)
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.02.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Controllingbericht U25 des Fachbereiches 56 - JobCenter für das I. Quartal 2022Zur Vorlage · 0655/2022/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Controllingbericht des JobCenters Essen für das erste Quartal 2022 legt die Entwicklung der Leistungen und der Arbeitsmarktintegration für Personen unter 25 Jahren dar. Im Berichtszeitraum verzeichnete das JobCenter einen Rückgang der Bedarfsgemeinschaften um 4,7 % sowie einen Rückgang der Personenanzahl um 4,4 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Die Arbeitslosenquote der unter 25-Jährigen lag im März 2022 bei 6,7 %, was einem Rückgang von 9,5 Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahr entspricht. Gleichzeitig stieg die Anzahl der offenen Ausbildungsstellen um 23,0 %.
Hinsichtlich der Integrationsleistung zeigt der Bericht eine Steigerung der Integrationsquote um 34,2 % gegenüber dem Vorjahr. Die absolute Anzahl der Integrationen lag um 26,5 % über dem Vorjahresergebnis. Bei den Personen aus den acht zugangsstärksten Nicht-EU-Ländern wurde ein geringfügiger Rückgang von 0,1 % registriert.
Der Bericht thematisiert zudem die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine, wobei auf die geplante Zuerkennung von Leistungen nach dem SGB II ab Juni 2022 hingewiesen wird. Die finanzielle Entwicklung wird durch die Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung beeinflusst, die eine kommunale Entlastung von jährlich rund 60 Millionen Euro bewirkt. Für das Jahr 2022 sind verschiedene Maßnahmen zur Reduzierung der Jugendarbeitslosigkeit und zur Förderung der beruflichen Integration vorgesehen, darunter Projekte zur Unterstützung von Jugendlichen mit psychischen Problemen oder zur Vermittlung von Förderschülern.
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- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Arbeitsmarktprogramm des FB 56 - JobCenter für das Jahr 2022Zur Vorlage · 0315/2022/5 · Vorlage
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Das JobCenter Essen hat mit der Vorlage 0315/2022/5 das Arbeitsmarktprogramm für das Jahr 2022 vorgelegt. Das Dokument dient der Darstellung der arbeitsmarktpolitischen Ausrichtung sowie der Identifikation relevanter Handlungsfelder des JobCenters für das laufende Geschäftsjahr. Es ist als Informationsgrundlage für die Öffentlichkeit sowie für Akteure der lokalen Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik konzipiert.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, der Integrationsrat sowie der Jugendhilfeausschuss das Arbeitsmarktprogramm zur Kenntnis nehmen. Die Beratungsfolge der Vorlage war für das Frühjahr und den Sommer 2022 im jeweiligen Gremien für die Kenntnisnahme vorgesehen. Eine Vorprüfung der Vorlage war erforderlich. Eine Bewertung der Auswirkungen auf den Klimaschutz wurde als nicht relevant eingestuft.
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Beratungsfolge
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.03.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes im Jahr 2021Zur Vorlage · 0599/2022/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht des JobCenters Essen zur Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes im Jahr 2021 weist Gesamtausgaben in Höhe von 13.450.635 € aus. Dies entspricht einem Rückgang von 547.477 € gegenüber dem Vorjahr, obwohl die Anzahl der Bewilligungen um 1,25 % gestiegen ist. Im Rechtskreis SGB II wurden 30.225 Anträge gestellt, von denen 26.568 bewilligt wurden, was einer Auszahlung von 11.480.790 € entspricht. Im Bereich WoGG/BKGG wurden 8.919 Anträge mit einem Volumen von 1.625.265 € ausgezahlt. Zudem wurden im Bereich AsylbLG und SGB XII 682 beziehungsweise 208 Anträge registriert. Für die Lernförderung gilt eine Regelung zur Antragstellung bis zum 31.12.2023. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, der Jugendhilfeausschuss, der Integrationsrat sowie der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration den Bericht zur Kenntnis nehmen.
Für das Haushaltsjahr 2022 wird ein Anstieg der Ausgaben prognostiziert, was auf den Flüchtlingsstrom aus der Ukraine sowie die Normalisierung des öffentlichen Lebens zurückgeführt wird. Ein Vergleich der ersten zwei Monate von 2022 mit dem Vorjahreszeitraum zeigt einen Anstieg der SGB II-Ausgaben um 309.438 €. Davon entfallen 141.372 € auf die Lernförderung. Zudem liegen die Kosten für Klassenfahrten und die Mittagsverpflegung über dem Vorjahresniveau. Ein höheres Kostenvolumen wird insbesondere bei der Mittagsverpflegung, Klassenfahrten und der Teilhabe erwartet. Während eine Förderung von „Deutsch als Fremdsprache“ aufgrund des AsylbLG nicht möglich ist, können Fächerförderungen und Kompaktangebote realisiert werden. Die Erstattung der Leistungen durch Bundesmittel wird als ausreichend eingeschätzt.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.06.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Aktualisierung und Ergänzung der V. Staffel des Kita- AusbauprogrammsZur Vorlage · 0300/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Aktualisierung und Ergänzung der V. Staffel des Kita-Ausbauprogramms beschließen. Ziel der Maßnahmen ist die Schließung des Bedarfs an 1.016 neuen Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren sowie für Kinder über drei Jahren. Durch die Umsetzung von 40 Gruppen mit insgesamt 730 Plätzen soll der Fehlbedarf auf 286 Plätze reduziert werden.
Die Erweiterung der V. Staffel umfasst die neuen Standorte am Von-Ossietzky-Ring, an der Danziger Straße sowie in der Raumerstraße 61. Das Investitionsvolumen für das gesamte Programm soll von bisher 14,96 Mio. € um 20,55 Mio. € auf insgesamt 35,51 Mio. € erhöht werden. Neben der Erweiterung um neue Standorte sind Kostenanpassungen an bestehenden Projekten vorgesehen, unter anderem an der Kellinghausstraße, im Bereich Im Löwental, an der Hubertstraße 25, in der Humboldtstraße/Fulerumer Straße, am Erikapfad 12 sowie am Loskamp 30.
Im Rahmen der Vorlage werden zudem Grundstücksübertragungen zwischen der Stadt Essen und den Sport- und Bäderbetriebe Essen vorgeschlagen, die unter anderem die Standorte Raumerstraße 61 und Humboldtstraße 217 betreffen. Die Finanzierung der Mehrkosten soll über den Pool-Topf 5.600500 erfolgen. Die Verwaltung soll ermächtigt werden, die Planung und Ausführung der Maßnahmen innerhalb des genannten Finanzrahmens eigenverantwortlich zu regeln.
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Beratungsfolge
- 24.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (12. Sitzung) — Die BV VII erhebt einstimmig keine Bedenken gegen die Bauplanung zum Standort Von-Ossietzky-Ring, merkt jedoch an, dass die Verwaltung dringend gebeten wird, bis zur Fertigstellung der Baumaßnahmen zusätzliche Angebote im Bezirk VII zu schaffen.
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 07.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (12. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.05.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.03.2022 · Jugendhilfeausschuss (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 15.Bericht zur Zusammenführung der kommunal gesteuerten Arbeitsansätze zur Vermeidung der Folgen von Kinder- und JugendarmutZur Vorlage · 0924/2022/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes befasst sich mit der Zusammenführung kommunaler Arbeitsansätze zur Vermeidung der Folgen von Kinder- und Jugendarmut. Ziel ist die Entwicklung einer integrierten kommunalen Präventionsstrategie, um die Teilhabechancen zu erhöhen. Die Stadt Essen ist seit dem 1. November 2021 Teil des Landesprogramms „kinderstark – NRW schafft Chancen“, wofür Anträge für die Jahre 2021 und 2022 beim Landschaftsverband Rheinland bewilligt wurden. Das Jugendamt übernimmt hierbei die Federführung durch die im November 2021 installierte Regiestelle „kinderstark“.
Der Bericht bezieht sich zudem auf das abgeschlossene zehnjährige Programm „Kinderarmut bekämpfen – Teilhabe ermöglichen“ (2011 bis 2021). In diesem Zusammenhang wird die Entwicklung eines neuen Konzepts sowie die Überprüfung bestehender Leitlinien thematisiert. Aktuell stehen die Neufassung des Daten- und Monitoringkonzepts sowie die Erarbeitung der neuen Strategie im Fokus, wobei eine Projektgruppe Statistik an der Festlegung geeigneter Indikatoren arbeitet.
Zudem wird die Teilnahme am Landesaufruf „Zusammen im Quartier“ angestrebt. Eine Bewilligung würde ab der zweiten Jahreshälfte 2022 Ressourcen für eine datengestützte Sozialplanung über einen Zeitraum von drei Jahren bereitstellen. Als Beschlussvorschlag wird die Kenntnisnahme des Berichts durch verschiedene Gremien, darunter der Rat der Stadt Essen, der Jugendhilfeausschuss sowie der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, vorgeschlagen. Die Beratungsfolge ist für den Zeitraum zwischen dem 14. Juni und dem 21. September 2022 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 21.09.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (11. Sitzung) — eingebracht
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 16.Ausbau der Familienzentren im Kindergartenjahr 2022/2023Zur Vorlage · 0632/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat beschlossen, bestimmte Kindertageseinrichtungen als neu einzurichtende Familienzentren an das Land Nordrhein-Westfalen zu melden. Damit wird der Ausbau des Landesprogramms „Familienzentren NRW“ für das Kindergartenjahr 2022/2023 in Essen fortgesetzt. Durch diese Maßnahme erhöht sich das Kontingent der Stadt Essen um sieben Förderpakete auf insgesamt 108.
Das Programm zielt darauf ab, Familien durch vielfältige Angebote bei der Erziehung und im Alltag zu unterstützen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern und zur Bildungsgerechtigkeit beizutragen. Die Auswahl der Einrichtungen erfolgt durch eine Projektgruppe der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 Jugendhilfe. Dabei werden die Eignung der Träger, die Bedarfe in den Stadtteilen sowie die Berücksichtigung von Raumeinheiten mit besonderen Bildungsanforderungen als Kriterien herangezogen.
Für das kommende Kindergartenjahr wurden sieben Standorte in den Stadtteilen Frillendorf, Frohnhausen, Altendorf, Holsterhausen, Altenessen-Süd, Steele und Bredeney vorgeschlagen. Nach der Zertifizierung werden in Essen insgesamt 141 Kindertageseinrichtungen sowie drei weitere Verbundpartner als Familienzentren tätig sein. Die jährliche Landesförderung beträgt 20.000 Euro pro Zentrum. Die daraus resultierenden Betriebskostenzuschüsse werden durch zusätzliche Landesmittel gedeckt. Die Vorlage wurde zudem den Bezirksvertretungen sowie dem Integrationsrat zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 17.Flexibilisierung der Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege gemäß § 48 KinderbildungsgesetzZur Vorlage · 0848/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss soll die Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen beschließen. Für das Kindergartenjahr 2022/2023 stehen hierfür Landesmittel in Höhe von bis zu 2.410.400 Euro zur Verfügung, die durch einen kommunalen Anteil von 25 Prozent ergänzt werden müssen. Insgesamt werden für 159 Einrichtungen mit erweiterten Öffnungszeiten sowie 11 Pilotprojekte Mittel in Höhe von 1.745.447,91 Euro bereitgestellt. Die Förderung richtet sich nach Kriterien wie wöchentlichen Öffnungszeiten von über 47 Stunden oder einer Reduzierung der Schließtage auf unter 20 Tage pro Jahr. Für den städtischen Träger umfasst die Förderung 169.750 Euro für 30 Einrichtungen. Eine gemeinsame Bewertung der Erprobung durch das Jugendamt und die Träger soll die Grundlage für Anpassungen im darauffolgenden Jahr bilden.
Zudem ist die Weiterentwicklung der Kindertagespflege durch Kooperationen zwischen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen vorgesehen. Ziel ist eine Satzungsänderung, um die Förderung der Kindertagespflege so zu erweitern, dass auch Betreuungszeiten unter 11 Stunden wöchentlich möglich sind. Für den städtischen Träger entstehen hierbei Personalkosten für 3,25 Vollzeitäquivalente, die teilweise durch Landeszuweisungen und Haushaltsmittel finanziert werden. Bei freien Trägern werden Kosten für die Ausweitung der Betreuungszeiten ausgewiesen, die teilweise durch Landeszuschüsse gedeckt sind. Die Finanzierung erfolgt über die Haushaltspläne 2022 sowie 2023/2024. Die inhaltliche Bearbeitung erfolgt im Arbeitskreis Weiterentwicklung der Kindertagespflege.
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Beratungsfolge
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 18.Freiwillige Kostenübernahme für die befristete Schaffung zusätzlicher Kinderbildungs- und Betreuungsplätze als Dependance zur Kita Tommesweg 30Zur Vorlage · 0935/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat die befristete Schaffung von 45 zusätzlichen Kinderbildungs- und Betreuungsplätzen in Haarzopf beschlossen. Bei den Plätzen handelt es sich um eine Dependance der Kita Tommesweg 30, die in Pavillons auf einem Grundstück der katholischen Kirchengemeinde Christus König untergebracht sind. Die Maßnahme ist zeitlich auf den Zeitraum vom 1. August 2022 bis zum 31. Juli 2023 befristet.
Die Stadt Essen übernimmt im Rahmen dieser Vorlage die Mietkosten für die Pavillons sowie die Bereitstellung der Flächen. Da das bisherige Pachtverhältnis mit der Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft mbH zum 31. Juli 2022 endet, wird die Immobilienwirtschaft der Stadt Essen den Pachtvertrag mit der Kirchengemeinde abschließen und die Pavillons an den KiTa Zweckverband vermieten. Die Kosten für die Miete werden teilweise durch Zuschüsse des LVR-Landesjugendamtes nach dem Kinderbildungsgesetz refinanziert.
Zusätzlich wird die Übernahme des Trägeranteils in Höhe von 0,8 Prozent der Kindpauschalen durch die Stadt Essen für den genannten Zeitraum beantragt. Die Finanzierung der anfallenden Kosten erfolgt über die entsprechenden Ansätze im Haushaltsplan. Die Nutzung der Pavillons dient als Überbrückung, bis die neue Kita Fulerumer Straße des Diakoniewerks Essen voraussichtlich im August 2024 in Betrieb geht. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III wird über diesen Vorgang zur Kenntnis gesetzt.
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Beratungsfolge
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 19.Antrag auf Landeszuschüsse zur Förderung qualifizierter Fachberatung in Kindertagespflege gemäß § 47 KinderbildungsgesetzZur Vorlage · 0933/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat beschlossen, die Gewährung von Landeszuschüssen für eine qualifizierte Fachberatung in der Kindertagespflege für das Kitajahr 2022/2023 zu beantragen. Grundlage für diesen Antrag ist § 47 des Kinderbildungsgesetzes, der es Kommunen ermöglicht, seit dem 1. August 2020 finanzielle Mittel des Landes für die Fachberatung von Kindertagespflegepersonen zu beantragen.
Die Voraussetzung für die Zusage dieser Zuschüsse ist ein Beschluss des Jugendhilfeausschusses über die Anzahl der zu fördernden Personen, die Kinder bis zum Schuleintritt in Kindertagespflege betreuen. Basierend auf einem vorangegangenen Beschluss über den Ausbau der Kindertagespflege um 30 Plätze wird für das Kitajahr 2022/2023 mit insgesamt 910 Personen gerechnet, die in der Kindertagespflege tätig sind, wobei etwa 70 davon als Vertretungskräfte fungieren.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sieht das Land eine Förderung in Höhe von 500 Euro pro Kindertagespflegeperson und Kitajahr vor. Daraus ergibt sich für die Stadt Essen ein voraussichtlicher Ertrag von 455.000 Euro für das betreffende Kitajahr. Die entsprechenden Erträge sind in der Haushaltsplanung bereits berücksichtigt.
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Beratungsfolge
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 20.Übernahme von Leistungen für Kindertagespflegepersonen mit einem Tätigkeitsverbot nach dem InfektionsschutzgesetzZur Vorlage · 0934/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes sieht die Fortführung der ergänzenden Übernahme von Leistungen für Kindertagespflegepersonen vor, die aufgrund eines Tätigkeitsverbots nach dem Infektionsschutzgesetz von einer Quarantäne betroffen sind. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die finanzielle Unterstützung für das Jahr 2022 analog zu den vorangegangenen Pandemiejahren fortsetzt.
Hintergrund der Maßnahme ist die Sicherstellung der Betreuungsangebote, insbesondere für Kinder unter drei Jahren. Da die bestehende Satzung für die Rahmenbedingungen der Kindertagespflege keine Mechanismen für eine vollständige finanzielle Absicherung in Krisensituationen vorsieht, ergänzt die Stadt die Erstattung des beim zuständigen Landschaftsverband zu beantragenden Verdienstausfalls in Höhe von 67 Prozent um eine kommunale Zahlung von 33 Prozent. Diese Regelung gilt auch für Personen, die Vertretungstagepflege leisten.
Die Verwaltung geht davon aus, dass im Jahr 2022 bis zu 150 Kindertagespflegepersonen von Quarantäne betroffen sein könnten. Die geschätzten Kosten für die freiwillige Übernahme des Verdienstausfalls belaufen sich auf etwa 62.526 Euro. Die Entscheidung umfasst die Fortführung der laufenden Geldleistungen bei Nichtbetreuung durch das Jugendamt, sofern eine behördlich angeordnete oder automatische Quarantäne vorliegt. Der Jugendhilfeausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss sollen die Vorlage entsprechend empfehlen.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 21.Bericht zum Bundesprogramm „Demokratie leben! - Achtung MENSCH! Partnerschaft für Demokratie Essen“Zur Vorlage · 0724/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zum Bundesprogramm „Demokratie leben! - Achtung MENSCH! Partnerschaft für Demokratie Essen“ dokumentiert die Aktivitäten der Partnerschaft für Demokratie Essen im Jahr 2021 sowie die Planung für die Jahre <0xC2>2022 bis 2024. Im Fokus der Arbeit steht die Bekämpfung von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Im Berichtsjahr 2021 wurden knapp 2.000 Jugendliche erreicht. Die Maßnahmen umfassten die Ausbildung von 24 Coaches für Demokratie und Zivilcourage, die Durchführung von Workshops für 470 Schüler sowie Schulungen für 360 Auszubildende der Stadt Essen. Zudem nahmen 450 Personen an Onlineveranstaltungen teil, und es fanden 30 Sensibilisierungen im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahres statt.
Das Netzwerk strebt den Aufbau nachhaltiger Strukturen und den Austausch zwischen Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft an. Ein Kernbestandteil sind die Coaches für Zivilcourage und Demokratie, die seit 2021 zweitägige Workshops für neue Ausbildungsjahrgänge der Stadt Essen durchführen. Zudem sollen im Jugendzentrum „Ground Zero“ der SJD-Die Falken Essen Angebote zur politischen und sozialen Jugendbildung erprobt werden. Für das Jahr 2022 ist die Neukonstituierung des Jugendausschusses vorgesehen, und ein Antrag für die weitere Förderphase von 2023 bis 2024 soll gestellt werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss, der Integrationsrat sowie die Ausschüsse für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie für Schule, Bildung und Wissenschaft den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 14.09.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 21.1Erweiterung des Fördermittelabrufs für das Programm "Demokratie leben!" in der Stadt EssenZur Vorlage · 1066/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der eine Erweiterung des Fördermittelabrufs für das Programm „Demokratie leben!“ zum Gegenstand hat. Der Antrag richtet sich an den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, den Integrationsrat sowie den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration zur Kenntnisnahme und an den Jugendhilfeausschuss zur Entscheidung.
Die Antragsteller bitten die Stadtverwaltung Essen, zu prüfen, ob Fördermittel für eine weitere „Partnerschaft für Demokratie“ abrufbar sind. Zudem soll die Verwaltung die konkreten Antragsmodalitäten sowie die Voraussetzungen für einen solchen Abruf mitteilen. Ein weiterer Punkt des Antrags umfasst die Untersuchung, inwieweit die Teilhabechancen an politischen Prozessen, unter ausdrücklicher Berücksichtigung einer Kinder- und Jugendbeteiligung, optimiert werden können.
Die Ergebnisse der Überprüfung und der Verwaltung sollen für die Beratungen in den beteiligten Gremien nach der Sommerpause 2022 vorgelegt werden. Der Vorgang ist in den entsprechenden Ausschüssen zur Entscheidung und Kenntnisnahme vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Antrag zurückgezogen
- 13.09.2022 · Jugendhilfeausschuss (11. Sitzung) — Antrag zurückgezogen
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung
- 15.06.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.06.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 22.Neue Quotierung der Mittel 2022 aus dem Kooperationsvertrag zur Sicherung der Kinder- und Jugendarbeit in Essen zwischen dem Arbeitskreis Jugend Essen - Trägerwerk e.V. und der Stadt EssenZur Vorlage · 1001/2022/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss wird um die Entscheidung gebeten, die Quotierung der Mittel zur Sicherung der Kinder- und Jugendarbeit für das Jahr 2022 anzupassen. Die Vorlage sieht eine veränderte Verteilung der Mittel auf die antragsberechtigten Träger vor, wobei die prozentuale Verteilung der in Aussicht gestellten Landesförderung vorbehalten bleibt.
Hintergrund der Anpassung ist, dass die im November 2021 beschlossenen Mittel in Höhe von 34.403,32 Euro für die Stadtranderholung nicht wie ursprünglich geplant durch das Diakoniewerk Essen umgesetzt werden können. Die Mittel sollen stattdessen für neue Ferienmaßnahmen verwendet werden. Geplant ist unter anderem ein trägerübergreifendes inklusives Ferienangebot, für dessen Organisation und Durchführung Personalkosten in Höhe von 14.000,00 Euro bei der Evangelischen Jugend Essen anfallen. Zudem sollen zwei weitere Ferienangebote realisiert werden: Eine Ferienfreizeit für junge Geflüchtete aus der Ukraine durch das Kreisjugendwerk der AWO Essen mit einem Bedarf von 10.223,00 Euro sowie ein einwöchiges Angebot für die Zielgruppe 16+ durch den SJD-Die Falken Kreisverband Essen mit einem Bedarf von 10.180,32 Euro.
Durch diese Umwidmung werden die Fördersummen im Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Essen in der Position für Jugendverbandsarbeit erhöht, während die Position für Projekte, Maßnahmen und Veranstaltungen entsprechend reduziert wird. Der Vorschlag zur Änderung der Quotierung wurde vom Arbeitskreis Jugend Essen unter Einbeziehung des Jugendamtes erarbeitet.
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Beratungsfolge
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 23.Haus des Jugendrechts - Jahresbericht 2021Zur Vorlage · 0942/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat den Jahresbericht 2021 des Hauses des Jugendrechts Essen zur Kenntnis genommen. Die Einrichtung, in der die Stadt Essen, die Polizei und die Staatsanwaltschaft seit Ende 2017 gemeinsam arbeiten, verfolgt das Ziel, strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen junge Intensivtäter zu beschleunigen und deren Rückfall in die Kriminalität zu verhindern. Die Zusammenarbeit basiert auf einer Kooperationsvereinbarung und konzentriert sich auf Jugendliche unter 18 Jahren aus Essen und Mülheim an der Ruhr, die innerhalb eines Jahres mindestens fünf Straftaten eines definierten Deliktspektrums begangen haben.
Ein wesentlicher Bestandteil des Programms ist die personenorientierte Sachbearbeitung, bei der die Zuständigkeiten der Jugendgerichtshilfe, der Polizei und der Staatsanwaltschaft trotz räumlicher Nähe in einem Gebäude fest zugewiesen bleiben. Im Jahr 2021 wurden insgesamt 73 junge Intensivtäter betreut. Zum Stichtag 31. Dezember 2021 befanden sich 47 Personen im Programm, wovon sechs in Haft oder Untersuchungshaft waren. Die Rückfallquote bei Jugendlichen, die das Programm verlassen haben, lag bei 56,8 Prozent, während die Zahl derer, die drei oder mehr Straftaten begingen, von 22,7 Prozent im Vorjahr auf neun Prozent sank.
Zusätzlich werden die Initiative „Kurve kriegen“ zur Prävention bei Acht- bis 15-Jährigen sowie das Projekt „360°“ zur Vorbeugung von Clankriminalität durch pädagogische Begleitung von Familien durchgeführt.
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Beratungsfolge
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 24.Bericht zu den Maßnahmen „Quartiershausmeister“ und „Kriminalpräventive Maßnahmen“Zur Vorlage · 1881/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes befasst sich mit dem Bericht zu den Maßnahmen „Quartiershausmeister“ und „Kriminalpräventive Maßnahmen“. Der Bericht dient der Kenntnisnahme durch verschiedene Gremien, darunter den Jugendhilfeausschuss, den Integrationsrat, den Rat der Stadt Essen sowie die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I, III, IV, V, VI und VII. Inhaltlich werden Projekte wie das „Aktionsbündnis sicheres Altenessen“, das Projekt „Perspektive Nord(viertel)“ sowie die Rekonstituierung des Kriminalpräventiven Rates behandelt.
Die Vorlage thematisiert die Verstetigung und Ausweitung der Arbeitsansätze. Auf Grundlage von Ratsbeschlüssen aus dem Jahr 2019 wurde die Finanzierung abgesichert und das Modell auf weitere Stadtteile wie Katernberg, Altendorf und Bochold ausgeweitet. Im Rahmen des „Handlungsprogramms Quartiershausmeister 2025“ sollen Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit gefördert sowie die Jugendkriminalität verringert werden. Die Umsetzung erfolgt durch Träger wie die Caritas-SkF-Essen gGmbH, das Diakoniewerk Essen, die AWO und den Sofa e.V.
In den Bezirken IV, V, VI und VII wurden personelle Ressourcen für Quartiershausmeister und Kriminalprävention geschaffen. So wurden im Bezirk IV Stellenanteile für Quartiershausmeister sowie die Kriminalprävention „KIB“ umgesetzt, während im Bezirk V ein Quartiershausmeister für Karnap eingesetzt wurde. Im Bezirk VI wurden Stellenanteile besetzt und eine Personalressource für Kriminalprävention eingestellt. Im Bezirk VII sind seit Juni 2020 Quartierskümmerer sowie seit Februar 2021 ein Quartiershausmeister tätig. Aufgrund eines Ratsbeschlusses vom November 2021 werden die Vertragsvorbereitungen zur Personalaufstockung durchgeführt, wobei die Verwaltung künftig über die Entwicklung jährlich berichten wird. Es besteht zudem Bedarf an fachlicher Anleitung sowie einer Erhöhung der Sachkosten und der Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.08.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (12. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (17. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 25.Sachstand IN/S/O-Prozess - Organisationsuntersuchung der Abteilung Soziale Dienste des Jugendamtes der Stadt EssenZur Vorlage · 0799/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zum Sachstand des IN/S/O-Prozesses befasst sich mit der Organisationsuntersuchung der Abteilung Sozialen Dienste des Jugendamtes Essen. Die Untersuchung umfasste die Bereiche des Allgemeinen Sozialdienstes, die Fachgruppe Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, den Pflegekinderdienst sowie den Stab der Abteilungsleitung. Im Allgemeinen Sozialdienst sind 147,5 Vollzeitäquivalente beschäftigt, wobei im Jahr 2021 insgesamt 21 Austritte verzeichnet wurden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die relevanten Ausschüsse den Bericht zur Kenntnis nehmen. Das Jugendamt hat dabei Handlungsbedarfe in drei Prioritätsstufen definiert. Die höchste Priorität umfasst den Umbau der Leitungsstruktur der Bezirksstellen sowie die Personalbemessung. Im Rahmen der Umsetzung wird die Bezirkssozialarbeit der Teamkoordination und der stellvertretenden Bezirksstellenleitung reduziert, indem diesen keine eigenen Bezirke mehr zugewiesen werden. Dies führt zu einem personellen Mehrbedarf von sieben Vollzeitäquivalenten im Allgemeinen Sozialdienst, wobei die Überführung dieser Stellen in Planstellen zum 1. Januar 2023 vorgesehen ist.
Zur Prozessoptimierung wird die Software JuAVE beibehalten. Für die Personalbemessung im Allgemeinen Sozialdienst und der Fachgruppe Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge wird ein neues, zeitaufwandsbasiertes Verfahren mittels Handbüchern und Softwareerweiterungen implementiert. Im Pflegekinderdienst wird die Einrichtung einer Fachgruppenleitung zur Qualitätssicherung angestrebt. Zudem wird die Organisation der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung unter Berücksichtigung der SGB VIII-Reform bis zum Jahr 2028 weiterentwickelt.
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Beratungsfolge
- 10.08.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 26.Übernahme von Kosten für Sprach- und Integrationsmittlerinnen und -mittler im GesundheitsbereichZur Vorlage · 1912/2021/4 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen hat einen Beschlussvorschlag vorgelegt, der die Übernahme von Kosten für Sprach- und Integrationsmittler im Gesundheitsbereich regelt. Ziel der Maßnahme ist es, Neuzugewanderten, die im Rahmen des Konzeptes „Zusammenleben in Vielfalt“ beraten und begleitet werden, den Zugang zum Gesundheitssystem zu ermöglichen. Dies gilt für Personen, deren Deutschkenntnisse für Termine bei Kliniken oder niedergelassenen Ärzten nicht ausreichen und die keine Mittel für eine eigenständige Finanzierung von Dolmetscherdiensten haben.
Bisherige Regelungen sahen vor, dass die Kosten für die Sprachmittlung nur übernommen werden, wenn die Beratungskräfte der beteiligten Verbände, wie dem Diakoniewerk Essen und der Caritas-SkF-Essen gGmbH, bei den Terminen ebenfalls anwesend sind. Die Verwaltung stellt fest, dass dieser Einsatz in der Praxis zu einer hohen Bindung von Zeitressourcen bei den Beraterinnen und Beratern führt und die Erreichbarkeit der Beratungsstellen einschränkt. Zudem haben Erfahrungen gezeigt, dass ein hoher Bedarf an selbstständigen Einsätzen der Sprachmittler besteht, die ohne die Anwesenheit der Beratungskräfte agieren.
Die Kosten für diese Sprach- und Integrationsmittlung sollen durch Zusatzvereinbarungen mit den jeweiligen Trägern bis zum 31. Dezember 2022 übernommen werden. Für den Zeitraum von Juni bis Dezember 2022 wird mit Kosten in Höhe von etwa 13.000 Euro gerechnet. Die Finanzierung erfolgt über den Haushaltsposten zur Förderung sozialer Leistungen für junge Menschen und Familien.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 27.Essen.Großstadt für Kinder - Bestandsaufnahme und NeuausrichtungZur Vorlage · 0483/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grünes im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 0483/2022 vorgelegt, der eine Bestandsaufnahme sowie eine Neuausrichtung des Leitbildes „Essen.Großstadt für Kinder“ zum Ziel hat. Der Antrag richtet sich an den Oberbürgermeister und sieht ein zweistufiges Verfahren vor.
Im ersten Schritt wird die Stadtverwaltung gebeten, einen aktuellen Sachstandsbericht zu erstellen. Dieser Bericht soll die wesentlichen Maßnahmen und Meilensteine aufzeigen, die seit der Neuausrichtung des Leitbildes im Jahr 1999 zur Umsetzung beigetragen haben.
Im zweiten Schritt sieht der Antrag die Entwicklung eines neuen Ziel- und Maßnahmenplans vor. Dieser Prozess soll unter Einbeziehung verschiedener Akteure der Kinder- und Jugendarbeit sowie der betroffenen Kinder und Jugendlichen in Essen erfolgen. Der neue Plan soll darlegen, wie die Kinder-, Jugend- und Familienfreundlichkeit der Stadt weiter gesteigert werden kann, wobei auch eine Strategie für die Zeit nach der Corona-Pandemie berücksichtigt werden soll. Federführend für die Vorlage ist das Jugendamt.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 14.02.2023 · Jugendhilfeausschuss (13. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — verwiesen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — verwiesen
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — eingebracht
- 08.03.2022 · Jugendhilfeausschuss (9. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: verwiesen - 27.1Essen.Großstadt für Kinder - Bestandsaufnahme und Neuausrichtung hier: Schwerpunktsetzung der Analyse und stärkere Beteiligung der Kinder und JugendlichenZur Vorlage · 1157/2022/LINKE · Antrag LINKE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat im Rahmen der Vorlage 1157/2022/LINKE einen Antrag an den Jugendhilfeausschuss und den Rat der Stadt Essen gestellt. Ziel des Antrags ist es, die Bearbeitung des laufenden Vorhabens „Essen.Großstadt für Kinder – Bestandsaufnahme und Neuausrichtung“ um spezifische Schwerpunkte zu ergänzen.
Die Fraktion fordert, dass die im Rahmen dieses Vorhabens entwickelten Ziel- und Maßnahmeplanungen enger mit den kommunalen Präventionsstrategien zur Vermeidung der Folgen von Kinder- und Jugendarmut verknüpft werden sollen. Zudem wird eine differenzierte Untersuchung der bisherigen Tätigkeitsfelder und Erfolge beantragt, wobei insbesondere die unterschiedlichen Bedarfe von Kindern und Jugendlichen in Haushalten mit zwei Elternteilen im Vergleich zu Alleinerziehenden betrachtet werden sollen.
Ein weiterer Schwerpunkt des Antrags liegt auf der geplanten Befragung im Zuge der Neuausrichtung. Hierbei sollen Fragen zur Stärkung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an relevanten Themen sowie zur Identifizierung von Strukturen beantragt werden, die eine bessere finanzielle und personelle Ausstattung für die Netzwerkarbeit benötigen. Die Antragstellerin strebt damit eine Weiterentwicklung des Konzepts hin zu einer stärkeren Einbindung der jungen Generation in städtische Prozesse an.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 14.02.2023 · Jugendhilfeausschuss (13. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — verwiesen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: verwiesen - 28.TOP Ausbildungsplätze zur Erzieherin/zum Erzieher bzw. zur Kinderpflegerin/zum Kinderpfleger Beantwortung der Fragen des Antrags 2158/2021/CDU/Grüne hier: Praxisintegrierte Ausbildung stärken - Erzieher*innenmangel entgegenwirkenZur Vorlage · 0497/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0497/2022/SPD einen Antrag gestellt, der darauf abzielt, die Ausbildungskapazitäten für Erzieherinnen, Erzieher sowie Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger zu erhöhen. Ziel des Antrags ist es, dem Fachkräftemangel in diesem Bereich entgegenzuwirken, indem die praxisintegrierte Ausbildung gestärkt wird.
Die Verwaltung wird im Rahmen des Antrags mit mehreren Aufgaben beauftragt. Zunächst soll dargelegt werden, welche aktuellen oder geplanten baulichen Maßnahmen und Bemühungen zur Verfügung stehen, um die benötigten Flächen für die Ausbildung zu sichern. Dabei soll geklärt werden, ob sich Erweiterungspläne auf den Standort am Bildungspark beschränken und wie viele zusätzliche Ausbildungsplätze dadurch geschaffen werden können.
Des Weiteren soll die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Immobilienwirtschaft nach Lösungen zur Flächenbereitstellung suchen. Dies umfasst neben der Anmietung externer Flächen auch die Prüfung, ob Bestandsimmobilien durch eine mehrdimensionale Nutzung oder eine Nutzung in Randzeiten für die Ausbildung nutzbar gemacht werden können. Zudem soll geprüft werden, ob durch Kooperationen mit benachbarten Kommunen zusätzliche Kapazitäten generiert werden können.
Abschließend wird die Verwaltung beauftragt, auf Landesebene auf die Einrichtung eines Sonderprogramms hinzuwirken, welches die praxisintegrierte Ausbildung im Bereich der Erziehung und Kinderpflege gezielt stärkt. Der Antrag sieht eine Beratung in den zuständigen Ausschüssen für Jugendhilfe, öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie für Schule, Bildung und Wissenschaft vor.
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Beratungsfolge
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 11.05.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.03.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (10. Sitzung) — in die nächste ASBW Sitzung geschoben
- 09.03.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Jugendhilfeausschuss (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 28.1TOP Ausbildungsplätze zur Erzieherin/zum Erzieher bzw. zur Kinderpflegerin/zum Kinderpfleger, Beantwortung der Fragen des Antrags 2158/2021/CDU/Grüne, hier: konkrete UmsetzungsplanungZur Vorlage · 1147/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grünen haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, der die Stadtverwaltung zur Vorlage konkreter Planungen für den Ausbau von Ausbildungsplätzen im Bereich der Erziehung und Kinderpflege auffordert. Ziel der Anfrage ist es, die Kapazitäten für praxisintegrierte und konsekutive Bildungsgänge an den Essener Berufskollegs zu erhöhen.
Die Antragsteller verlangen, dass die Verwaltung ein Konzept vorlegt, das quantitative Ausbauziele auf Basis der aktuellen Nachfrage benennt und eine Zeitplanung zur Schaffung der neuen Ausbildungsplätze enthält. Zudem soll die Anzahl der neu einzurichtenden Stellen sowie die anfallenden konsumtiven und investiven Kosten, aufgeschlüsselt nach den Haushaltsjahren ab 2023, inklusive der entsprechenden Finanzierung, dargelegt werden.
Hintergrund der Anfrage ist der erwartete Bedarf an weiteren Fachkräften, um die Ausbauziele von Kindertageseinrichtungen sowie den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen ab dem Jahr 2026 zu gewährleisten. Laut Begründung des Antrags wird bis zum Jahr 2030 ein zusätzlicher Bedarf von etwa 600 Erzieherinnen und Erziehern für den offenen Ganztag prognostiziert. Der Antrag sieht eine Beratung in den zuständigen Ausschüssen für Jugendhilfe, öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie für Schule, Bildung und Wissenschaft vor, bevor eine Entscheidung im Rat erfolgt.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.09.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.08.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 29.Pilotprojekt zur kostenlosen Bereitstellung von Menstruationsartikeln in Schulen und öffentlichen Gebäuden (gemeins. Anmeldung der CDU-, der SPD- und der GRÜNEN-Fraktion)Zur Vorlage · 0865/2022/CDU/SPD/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, um ein Pilotprojekt zur kostenlosen Bereitstellung von Menstruationsartikeln in Schulen und öffentlichen Gebäuden zu initiieren. Die Verwaltung wird gebeten, ein Konzept zu entwickeln, das eine Kostenschätzung für dieses zunächst auf ein Jahr befristete Vorhaben beinhaltet.
Das Konzept soll eine Verteilung über maximal neun Standorte vorsehen, wobei eine Abdeckung aller neun Stadtbezirke angestrebt wird. Die Auswahl der Standorte soll sich auf höchstens sieben weiterführende Schulformen wie Gymnasien, Realschulen, Hauptschulen, Gesamtschulen, Förderschulen, Berufskollegs, Berufsschulen, Sekundarschulen oder Abendgymnasien sowie auf jeweils einen Standort in einem Jugendzentrum und ein Bürgerbüro erstrecken.
Die Ergebnisse und Erfahrungen aus dem einjährigen Pilotprojekt sollen nach der Inbetriebnahme ausgewertet und den zuständigen Gremien präsentiert werden. Die Vorlage sieht vor, dass die entsprechenden Unterlagen den Gremien vor den Beratungen zum Haushalt 2023/2024 zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die Beratung der Vorlage ist im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie im Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft vorgesehen, während der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Jugendhilfeausschuss zur Kenntnisnahme die Vorlage erhalten.
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Beratungsfolge
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 17.05.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.05.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (11. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 11.05.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (14. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 30.Sachstandsbericht über die Gebäudeinfrastruktur in der Kinder- und JugendarbeitZur Vorlage · 1102/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Bündnis 90/Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der eine Bestandsaufnahme der Gebäudeinfrastruktur in der Kinder- und Jugendarbeit vorsieht. Der Antrag richtet sich an den Jugendhilfeausschuss sowie an den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen.
Die Stadtverwaltung wird gebeten, auf Grundlage des Kinder- und Jugendförderplanes eine Übersicht der Räumlichkeiten vorzulegen, die für die zentrale sowie die stadtteilbezogene Kinder- und Jugendarbeit genutzt werden. Dabei soll eine Differenzierung zwischen städtischen Angeboten und freien sowie privaten Einrichtungen erfolgen. Die Untersuchung soll zudem die Angebote innerhalb der Einrichtungen sowie deren Belegungszeiten erfassen, um freie Kapazitäten für zusätzliche Angebote zu identifizieren.
Ein weiterer Bestandteil der Anfrage umfasst die Erfassung des baulichen Zustands, der Barrierefreiheit und der Größe der nutzbaren Flächen. Darüber hinaus wird eine Konzeption gefordert, die die Einbeziehung der verantwortlichen Akteure sowie der Kinder und Jugendlichen vorsieht, um etwaige Mehrbedarfe zu ermitteln. Ziel der Antragsteller ist es, die offene Kinder- und Jugendarbeit durch die Berücksichtigung aktueller Bedarfe weiterzuentwickeln.
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Beratungsfolge
- 13.09.2022 · Jugendhilfeausschuss (11. Sitzung) — Antrag zurückgezogen
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 31.Modernisierung der Essener Schulhofsatzung - Handlungsgrundlage für gute Schulhöfe (Antrag der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 0611/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat einen Antrag gestellt, die bestehende Essener Schulhofsatzung aus dem Jahr 1971 zu revidieren und ein neues Regelwerk zu entwickeln. Die Verwaltung soll hierzu in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Schule, der Immobilienwirtschaft, Grün und Gruga sowie den Essener Entsorgungsbetrieben ein zeit- und bedarfsgemäßes Konzept erarbeiten, das rechtzeitig zur Haushaltsberatung 2023/2024 vorliegt.
Ziel des Antrags ist es, Schulhöfe als sichere Spielräume für Kinder zu nutzen, die auch außerhalb der Unterrichtszeiten, an Wochenenden und in den Ferien zugänglich sein sollen. Dabei sollen Schulhöfe an Grund- und Förderschulen vorrangig Kindern unter 14 Jahren vorbehalten bleiben. Zudem wird angestrebt, Schließdienste durch Elternvertreter zu vermeiden und die Sauberkeit der Flächen sicherzustellen.
Ein wesentlicher Bestandteil des Vorhabens ist die Erstellung eines Leitfadens, der Mindestanforderungen für die Ausstattung der verschiedenen Schulformen festlegt. Die Gestaltung der Schulhöfe soll unter Einbeziehung der Schülerinnen und Schüler erfolgen. Die zuständigen Fachbereiche sollen zudem befähigt werden, die Instandhaltung und Ausstattung der Flächen in Eigenverantwortung zu übernehmen.
Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, die Priorisierung baulicher Maßnahmen im Einklang mit der Spielraumleitplanung zu prüfen, die künftige Vermeidung von Zugangsbeschränkungen zu untersuchen und eine Übersicht der anfallenden Kosten für den Rat der Stadt Essen vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — zurückgezogen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Antrag zurückgezogen
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — Antrag durch Antragsteller zurückgenommen
- 11.05.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Der Antrag wurde zurückgezogen.
- 03.05.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.04.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (18. Sitzung) — abgesetzt/vertagt zur Beratung in den nächsten ASPB geschoben
Ergebnis: Antrag zurückgezogen - 32.Künstlerische Gestaltung von Stromkästen, Boxen und TrafohäuschenZur Vorlage · 0948/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grünes im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag gestellt, der eine künstlerische Gestaltung von Stromkästen, Trafohäuschen und Boxen, beispielsweise von Telekommunikationsunternehmen, zum Ziel hat. Der Antrag sieht vor, dass der Kulturausschuss sowie der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft die Vorlage beraten und eine Empfehlung an den Jugendhilfeausschuss abgeben sollen, der die endgültige Entscheidung trifft.
Im Rahmen des Antrags wird die Stadtverwaltung gebeten, eine Übersicht über die im Stadtgebiet befindlichen Stromkästen, Trafohäuschen und Boxen zu erstellen. Parallel dazu soll ein Konzept entwickelt werden, das eine koordinierte künstlerische Gestaltung ermöglicht. Dabei sollen die jeweiligen Eigentümer der Anlagen einbezogen werden. Die Entwicklung des Konzepts soll zudem unter Einbeziehung von bürgerschaftlichem Engagement, Kindertagesstätten und Grundschulen erfolgen.
Als Begründung für das Vorhaben wird angeführt, dass die genannten Objekte im Stadtgebiet häufig ohne Genehmigung der Eigentümer beklebt oder beschmiert werden, was das Stadtbild beeinflusst. Als Referenz für eine mögliche Umsetzung wird auf ein Projekt aus dem Jahr 2021 verwiesen, bei dem Kinder einer Kindertagesstätte in Zusammenarbeit mit Künstlerinnen und Künstlern Stromkästen farblich gestaltet haben.
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Beratungsfolge
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 08.06.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (12. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 01.06.2022 · Kulturausschuss (14. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 33.Schulentwicklungsplanung 2022 - 2030 für die Stadt Essen Band 3: Berufskollegs der Stadt EssenZur Vorlage · 0593/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0593/2022/4 behandelt den dritten Band der Schulentwicklungsplanung 2022–2030 für die Stadt Essen, welcher die Situation der Berufskollegs thematisiert. Im Schuljahr 2021/2022 wurden neun städtische Berufskollegs mit insgesamt 16.239 Schülerinnen und Schülern besucht. Die Analyse der Planungsgrundlagen zeigt einen Bedarf für drei Neubauten, eine Schulschließung sowie mindestens zwei Standorterweiterungen auf. Zudem werden verschiedene Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen an den Standorten Bildungspark, Mitte, Ost, West, Erich-Brost, Heinz-Nixdorf, Hugo-Kükelhaus, Robert-Schmidt und Robert-Schuman aufgeführt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft eine Empfehlung zu diesem Band ausspricht. Der Rat der Stadt Essen soll den Inhalt zur Kenntnis nehmen, die aufgeführten Bedarfe grundsätzlich anerkennen und die Verwaltung mit der Prüfung konkreter Umsetzungsmöglichkeiten beauftragen. Die Bezirksvertretungen I, III, IV, V, VI, VII und VIII sowie der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen und der Integrationsrat sollen die Vorlage zur Kenntnis nehmen. Der Jugendhilfeausschuss sowie die Bezirksvertretungen II und IX nehmen die Vorlage nachträglich zur Kenntnis. Weitere Angaben zu Kosten oder einer spezifischen Klimarelevanz sind in diesem Dokument nicht enthalten.
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Beratungsfolge
- 23.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.06.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.05.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.05.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (11. Sitzung) — eingebracht und in die nächste ASBW Sitzung geschoben
- 10.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 33.1Schulentwicklungsplanung 2022-2030 für die Stadt Essen Band 3: Berufskollegs der Stadt Essen hier: Umsetzungskonzept (Antrag der Fraktion Die LINKE.)Zur Vorlage · 0912/2022/LINKE · Antrag LINKE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat im Rahmen der Schulentwicklungsplanung 2022–2030 einen Antrag gestellt, der die Erarbeitung eines Umsetzungskonzepts für die Berufskollegs der Stadt Essen fordert. Die Vorlage richtet sich an den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen und den Rat der Stadt.
Die Verwaltung wird gebeten, bis nach den Herbstferien ein Konzept zu erstellen, das die geplanten Umsetzungsschritte, einen Zeitplan für Neu-, Um- und Abbaumaßnahmen sowie eine Kostenschätzung umfasst. Der Antrag verlangt zudem die Darstellung eines möglichen personellen Mehrbedarfs für Baumaßnahmen sowie die Festlegung von Kriterien zur Priorisierung und zur Beschleunigung einzelner Vorhaben. Zudem soll aufgezeigt werden, welche Maßnahmen bereits ab dem Jahr 2023 umsetzbar sind.
Ein weiterer Schwerpunkt des Antrags liegt auf der Reduzierung des Instandhaltungsstaus und der Identifizierung geeigneter Standorte für Neubauten, die eine gute Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Personennahverkehr und dem Rad ermöglichen. Die Anpassung des Raumprogramms in den Schulbauleitlinien soll dabei unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus dem Umbau des Heinz-Nixdorf-Berufskollegs geprüft werden. Ziel der Anfrage ist es, die im dritten Band der Schulentwicklungsplanung aufgezeigten Handlungsempfehlungen in eine konkrete Planung zu überführen, um steigenden Schülerzahlen und den Anforderungen an die Schulqualität gerecht zu werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.06.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt zur Beratung in den Rat geschoben
- 11.05.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (11. Sitzung) — in die nächste ASBW Sitzung geschoben
Ergebnis: Kenntnis genommen - 34.Offene Ganztagsschule (OGS) Hier Fortführung der bereits bestehenden OGS-Gruppen sowie Gruppenerweiterungen an den Offenen Ganztagsschulen zum Schuljahr 2022/2023Zur Vorlage · 0700/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0700/2022/4 befasst sich mit der Fortführung und Erweiterung von Gruppen an Offenen Ganztagsschulen (OGS) für das Schuljahr 2022/2023. Geplant ist eine Ausweitung um 18 Gruppen, bestehend aus 13 Gruppen an Grundschulen und 5 Gruppen an Förderschulen. Damit würde die Gesamtzahl auf 434 Gruppen an 82 Grundschulen und 4 Förderschulen ansteigen. Für die neuen Gruppen sind 18 Neueinstellungen bei der Jugendhilfe Essen gGmbH sowie Investitionen in Höhe von 270.000 Euro für die Erstausstattung vorgesehen. Zudem ist ein Betrag von 366.080 Euro für den Austausch von Mobiliar und Spielmaterial in den bestehenden 416 Gruppen veranschlagt. Der städtische Eigenanteil beläuft sich auf 6.274.000 Euro.
Der Rat der Stadt soll die Erweiterung unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch die Bezirksregierung Düsseldorf beschließen. Die Ausschüsse für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie der Haupt- und Finanzausschuss sollen Empfehlungen abgeben, während der Jugendhilfeausschuss, die Bezirksvertretungen I bis IX und der Integrationsrat zur Kenntnisnahme vorgesehen sind.
Der Finanzierungsbedarf für Sachkosten im Schuljahr 2022/2023 wird mit 28.822.525 Euro beziffert, wovon 25.822.525 Euro als Zuschuss an die Jugendhilfe Essen gGmbH fließen. Die Personalkosten im Fachbereich 40 entstehen durch den Bedarf von 18 Teilzeitkräften, die Überleitung städtischen Personals sowie Honorarkräfte. Die rechtliche Grundlage bildet die Verpflichtung zur Bereitstellung von Betreuungsplätzen gemäß § 24 Abs. 4 SGB VIII.
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Beratungsfolge
- 24.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (17. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.06.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 35.Verortung von zusätzlich zu schaffenden Personalressourcen im Bereich SchulsozialarbeitZur Vorlage · 0345/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt die Vorgehensweise für die Verortung von zusätzlichen Personalressourcen im Bereich der kommunal getragenen Schulsozialarbeit dar. Ziel ist der Ausbau der aktuellen Personalstärke, die derzeit 17 Stellen umfasst. Davon sind 16 Stellen operativ an verschiedenen Schulformen tätig, während eine Stelle koordinierend im Fachbereich Schule angesiedelt ist.
Die Auswahl der künftigen Einsatzorte erfolgt auf Basis einer datenbasierten Analyse. Als Kriterien dienen unter anderem die Anzahl der neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler, der Anteil der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowie die Dichte von Bedarfsgemeinschaften mit Bezug zu existenzsichernden Leistungen im Einzugsgebiet. Zudem werden die vorhandenen Stellen vor Ort, außerschulische Unterstützungsangebote sowie Maßnahmen zur Schulentwicklung und Sprachförderung berücksichtigt. Als ergänzender Faktor wird künftig der Schulsozialindex des Landes Nordrhein-Westfalen herangezogen, der unter anderem die Kinder- und Jugendarmut sowie die Verwendung nichtdeutscher Familiensprachen einbezieht.
Ein angestrebtes Ziel des Ausbaus ist eine bezirkliche Orientierung. In den Essener Stadtbezirken sollen künftig mindestens städtische Tandems aus Schulsozialarbeit an Grund- und weiterführenden Schulen installiert werden. Diese sollen die Übergänge zwischen den Schulstufen begleiten und Unterstützungsmöglichkeiten im Stadtteil systematisch vermitteln. Die Verwaltung arbeitet zudem an der Einrichtung eines Facharbeitskreises für die Schnittstelle zwischen Jugendhilfe und Schule.
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Beratungsfolge
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.03.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.03.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 36.Anerkennung des Vereins Sprössling Bildung e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIIIZur Vorlage · 0932/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat die Anerkennung des Vereins Sprössling Bildung e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII beschlossen. Die Zuordnung erfolgt der Trägerkategorie 6 für andere privat-gemeinnützige Träger der freien Jugendhilfe. Die Anerkennung ist zunächst auf ein Jahr befristet.
Der Verein, der seinen Sitz von Köln nach Essen verlegt hat und im Vereinsregister beim Amtsgericht Essen eingetragen ist, verfolgt das Ziel, die Jugendhilfe, das Wohlfahrtswesen sowie Bildung, Erziehung und Beratung zu fördern. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf Angeboten in der Kindertagesbetreuung. Der Verein ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband Nordrhein-Westfalen.
Aktuell plant der Verein den Neubau einer viergruppigen Kindertagesstätte im Essener Stadtteil Katernberg, die im Kita-Jahr 2023/2024 eröffnen soll. Das Vorhaben wird von der Jugendhilfeplanung des Jugendamtes befürwortet, da es zur Deckung des Betreuungsbedarfs im Stadtteil beiträgt. Die Finanzierung des Projekts ist laut Vorlage gesichert. Die Anerkennung als Träger soll bereits vor dem aktiven Angebot in Essen erfolgen, um Planungssicherheit für das Vorhaben zu schaffen und dem Verein die Beantragung öffentlicher Mittel zu ermöglichen. Die Voraussetzungen für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe liegen vor.
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Beratungsfolge
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 37.Anerkennung der Westdeutschen Gesellschaft für Medizinische Organisation mbH als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIIIZur Vorlage · 0943/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat die Anerkennung der Westdeutschen Gesellschaft für Medizinische Organisation mbH als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII beschlossen. Die Zuordnung erfolgt der Trägerkategorie 6 für andere privat-gemeinnützige Träger der freien Jugendhilfe. Diese Anerkennung ist zunächst auf ein Jahr befristet.
Die Westdeutsche Gesellschaft für Medizinische Organisation mbH fungiert seit November 2019 als Anstellungsträger für Kindertagespflegepersonen und betreibt eine Großtagespflegestelle für insgesamt neun Kinder. Im Rahmen dieser Einrichtung werden Leistungen nach den §§ 22 und 24 SGB VIII erbracht. Die pädagogische Konzeption der Einrichtung umfasst unter anderem die Eingewöhnung, Bildungsförderung sowie die Sicherung der Kinderrechte. Ein besonderes Merkmal des Standorts ist die räumliche Nähe zu einer Seniorentagespflege, die ebenfalls von der Gesellschaft betrieben wird.
Ein Kooperationsvertrag mit dem Jugendamt der Stadt Essen besteht bereits seit dem 1. August 2019. Die Fachstelle Kindertagespflege der AWO-Kita gGmbH übernimmt die pädagogische und organisatorische Beratung sowie die Begleitung der Einrichtung. Die Verwaltung stellt fest, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe erfüllt sind, da die Gesellschaft durch die Betreuung und Förderung der Kinder einen Beitrag zur Erfüllung der Jugendhilfeaufgaben der Stadt Essen leistet. Eine ausschließliche Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe ist für die Anerkennung gesetzlich nicht erforderlich.
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- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 38.Anerkennung der Universität Duisburg-Essen als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIIIZur Vorlage · 0944/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss soll die Universität Duisburg-Essen als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII anerkennen. Mit der Anerkennung ist eine Zuordnung in die Trägerkategorie 6 vorgesehen, welche andere privat-gemeinnützige Träger der freien Jugendhilfe umfasst. Die Entscheidung ist zunächst auf ein Jahr befristet.
Die Universität Duisburg-Essen bietet seit 2009 über die Kindertagespflegestellen DU-E-Kids eine Betreuung für ihre Beschäftigten an und fungiert seit 2015 als Anstellungsträger für Kindertagespflegepersonen. Das Angebot umfasst drei Großtagespflegestellen am Standort Essen zur Betreuung von 27 Kindern sowie zwei Kindertagespflegestellen am Standort Duisburg. Da Anstellungsträger ab dem 1. August 2022 die Voraussetzungen eines anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe sowie einen Kooperationsvertrag mit dem Jugendamt erfüllen müssen, wird die formale Anerkennung beantragt. Ein entsprechender Kooperationsvertrag mit dem Jugendamt der Stadt Essen besteht bereits seit Januar 2015.
Die pädagogische Umsetzung erfolgt auf Basis einer eigenen Konzeption, die Anforderungen des Kinderbildungsgesetzes erfüllt. Die Fachstelle Kindertagespflege der AWO-Kita gGmbH übernimmt dabei die fachliche Beratung und Begleitung. Da die erbrachten Leistungen den Anforderungen der §§ 22 und 24 SGB VIII entsprechen und die Universität durch das Betreuungsangebot zur Erfüllung der Jugendhilfeaufgaben der Stadt Essen beiträgt, liegen die Voraussetzungen für die Anerkennung nach § 75 SGB VIII vor.
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- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 39.Anerkennung des Vereins Karnaper Bürgerbündnis 1999 e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIIIZur Vorlage · 0765/2022/4 · Vorlage
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Der Jugendhilfeausschuss hat die Anerkennung des Vereins Karnaper Bürgerbündnis 1999 e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII beschlossen. Die Zuordnung erfolgt der Trägerkategorie 4 für andere Träger der Jugendarbeit. Diese Anerkennung ist zunächst auf ein Jahr befristet.
Der im Jahr 1999 gegründete, gemeinnützige Verein verfolgt das Ziel, Aktivitäten im Stadtteil Karnap sowie in den umliegenden Gebieten des Stadtbezirks V zu organisieren. Die Arbeit des Vereins umfasst die Förderung der Jugendhilfe, die Unterstützung der Altenhilfe sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Zu den Tätigkeiten gehören unter anderem die Pflege von Kinderspielplätzen, die Übernahme von Spielplatzpatenschaften sowie die Organisation von Workshops in den Bereichen Sport, Fotografie und Modellbau. In Kooperation mit dem Verein Sportpark Karnap e.V. plant der Verein zudem die Umsetzung eines inklusiven Sportparks.
Die Finanzierung des Vereins erfolgt durch Mitgliedsbeiträge sowie durch Kooperationen und Fördermittel, unter anderem von Aktion Mensch und der Kulturhauptstadt. Der Verein umfasst etwa 85 Mitglieder. Für die Zukunft ist ein Ausbau der Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien sowie die Erweiterung von Quartiersgruppen in weiteren Essener Stadtteilen vorgesehen. Laut der vorliegenden Vorlage des Jugendamtes erfüllt der Verein die gesetzlichen Voraussetzungen sowie die Richtlinien der Stadt Essen für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe.
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Beratungsfolge
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 40.Unbefristete Anerkennung des Vereins EMA e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIIIZur Vorlage · 0927/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat im Rahmen der Sitzung am 14. Juni 2022 die unbefristete Anerkennung des Vereins EMA e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII beschlossen. Der Verein, der seit September 2009 besteht, wurde zuvor bereits im Jahr 2018 für ein Jahr und im Jahr 2020 für weitere zwei Jahre anerkannt.
Das Angebot des Vereins umfasst Musik- und Tanzproben für verschiedene Altersgruppen, unterteilt in die Gruppen EMA-Teens, EMA-Kids sowie die neu gegründeten EMA-Sternchen. Die Aktivitäten zielen darauf ab, Kindern und Jugendlichen durch die Vermittlung von Gesang und Tanz sowie durch Gemeinschaftsangebote eine sinnvolle Freizeitgestaltung zu ermöglichen. Die Proben werden von Dozenten aus dem Bereich Musik und Tanz begleitet. Neben den regelmäßigen Übungseinheiten umfasst das Programm Ausflüge, Workshops und Probewochenende sowie jährliche Aufführungen in der Weststadthalle.
Der Verein leistet laut der vorliegenden Vorlage einen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe, indem er die sozialen Kompetenzen der Teilnehmenden stärkt. Die Anerkennung erfolgt, da der Verein die gesetzlichen Voraussetzungen sowie die Richtlinien der Stadt Essen erfüllt. Eine professionelle künstlerische Ausbildung ist nicht das Ziel der Vereinsarbeit; bei Entdeckung besonderer Talente sieht das Konzept eine Kontaktaufnahme zur Folkwang Musikschule vor.
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Beratungsfolge
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 41.Verweisung an die JHA-Unterausschüsse
- 42.Beschlusskontrolle
- 43.Anträge
- 44.Mitteilungen und Anfragen
- 44.1Sicherstellung der Finanzierung von Brückenprojekten (Anfrage SPD-Fraktion)
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 45.Kindertagesstätte Im Löwental 19 hier: MietvertragsangelegenheitenErgebnis: Kenntnis genommen