Unbefristete Anerkennung des Vereins EMA e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII
✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat im Rahmen der Sitzung am 14. Juni 2022 die unbefristete Anerkennung des Vereins EMA e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII beschlossen. Der Verein, der seit September 2009 besteht, wurde zuvor bereits im Jahr 2018 für ein Jahr und im Jahr 2020 für weitere zwei Jahre anerkannt.
Das Angebot des Vereins umfasst Musik- und Tanzproben für verschiedene Altersgruppen, unterteilt in die Gruppen EMA-Teens, EMA-Kids sowie die neu gegründeten EMA-Sternchen. Die Aktivitäten zielen darauf ab, Kindern und Jugendlichen durch die Vermittlung von Gesang und Tanz sowie durch Gemeinschaftsangebote eine sinnvolle Freizeitgestaltung zu ermöglichen. Die Proben werden von Dozenten aus dem Bereich Musik und Tanz begleitet. Neben den regelmäßigen Übungseinheiten umfasst das Programm Ausflüge, Workshops und Probewochenende sowie jährliche Aufführungen in der Weststadthalle.
Der Verein leistet laut der vorliegenden Vorlage einen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe, indem er die sozialen Kompetenzen der Teilnehmenden stärkt. Die Anerkennung erfolgt, da der Verein die gesetzlichen Voraussetzungen sowie die Richtlinien der Stadt Essen erfüllt. Eine professionelle künstlerische Ausbildung ist nicht das Ziel der Vereinsarbeit; bei Entdeckung besonderer Talente sieht das Konzept eine Kontaktaufnahme zur Folkwang Musikschule vor.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 14.06.2022einstimmig beschlossen
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