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Vorlage

Flexibilisierung der Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege gemäß § 48 Kinderbildungsgesetz

0848/2022/4 Jugendamt

🟢 Beschlossen 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Jugendhilfeausschuss soll die Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen beschließen. Für das Kindergartenjahr 2022/2023 stehen hierfür Landesmittel in Höhe von bis zu 2.410.400 Euro zur Verfügung, die durch einen kommunalen Anteil von 25 Prozent ergänzt werden müssen. Insgesamt werden für 159 Einrichtungen mit erweiterten Öffnungszeiten sowie 11 Pilotprojekte Mittel in Höhe von 1.745.447,91 Euro bereitgestellt. Die Förderung richtet sich nach Kriterien wie wöchentlichen Öffnungszeiten von über 47 Stunden oder einer Reduzierung der Schließtage auf unter 20 Tage pro Jahr. Für den städtischen Träger umfasst die Förderung 169.750 Euro für 30 Einrichtungen. Eine gemeinsame Bewertung der Erprobung durch das Jugendamt und die Träger soll die Grundlage für Anpassungen im darauffolgenden Jahr bilden.

Zudem ist die Weiterentwicklung der Kindertagespflege durch Kooperationen zwischen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen vorgesehen. Ziel ist eine Satzungsänderung, um die Förderung der Kindertagespflege so zu erweitern, dass auch Betreuungszeiten unter 11 Stunden wöchentlich möglich sind. Für den städtischen Träger entstehen hierbei Personalkosten für 3,25 Vollzeitäquivalente, die teilweise durch Landeszuweisungen und Haushaltsmittel finanziert werden. Bei freien Trägern werden Kosten für die Ausweitung der Betreuungszeiten ausgewiesen, die teilweise durch Landeszuschüsse gedeckt sind. Die Finanzierung erfolgt über die Haushaltspläne 2022 sowie 2023/2024. Die inhaltliche Bearbeitung erfolgt im Arbeitskreis Weiterentwicklung der Kindertagespflege.

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