Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes im Jahr 2021
✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht des JobCenters Essen zur Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes im Jahr 2021 weist Gesamtausgaben in Höhe von 13.450.635 € aus. Dies entspricht einem Rückgang von 547.477 € gegenüber dem Vorjahr, obwohl die Anzahl der Bewilligungen um 1,25 % gestiegen ist. Im Rechtskreis SGB II wurden 30.225 Anträge gestellt, von denen 26.568 bewilligt wurden, was einer Auszahlung von 11.480.790 € entspricht. Im Bereich WoGG/BKGG wurden 8.919 Anträge mit einem Volumen von 1.625.265 € ausgezahlt. Zudem wurden im Bereich AsylbLG und SGB XII 682 beziehungsweise 208 Anträge registriert. Für die Lernförderung gilt eine Regelung zur Antragstellung bis zum 31.12.2023. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, der Jugendhilfeausschuss, der Integrationsrat sowie der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration den Bericht zur Kenntnis nehmen.
Für das Haushaltsjahr 2022 wird ein Anstieg der Ausgaben prognostiziert, was auf den Flüchtlingsstrom aus der Ukraine sowie die Normalisierung des öffentlichen Lebens zurückgeführt wird. Ein Vergleich der ersten zwei Monate von 2022 mit dem Vorjahreszeitraum zeigt einen Anstieg der SGB II-Ausgaben um 309.438 €. Davon entfallen 141.372 € auf die Lernförderung. Zudem liegen die Kosten für Klassenfahrten und die Mittagsverpflegung über dem Vorjahresniveau. Ein höheres Kostenvolumen wird insbesondere bei der Mittagsverpflegung, Klassenfahrten und der Teilhabe erwartet. Während eine Förderung von „Deutsch als Fremdsprache“ aufgrund des AsylbLG nicht möglich ist, können Fächerförderungen und Kompaktangebote realisiert werden. Die Erstattung der Leistungen durch Bundesmittel wird als ausreichend eingeschätzt.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022Kenntnis genommen
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- 08.06.2022Kenntnis genommen
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