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Tagesordnung
- 1.Niederschrift Nr. 10 über die Sitzung des Integrationsrates vom 18.05.2022
- 2.Aktueller Bericht Lagezentrum Ukraine
- 3.Beschwerde vom 05. Januar 2022 über das Einbürgerungssachgebiet der Kommunalen AusländerbehördeZur Vorlage · 0103/2022/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Zentralen Ausländerbehörde befasst sich mit einer Beschwerde vom 5. Januar 2022, die das Einbürgerungssachgebiet der Kommunalen Ausländerbehörde betrifft. Der Sachverhalt beruht auf einem Einbürgerungsvorgang, der nach einem Umzug des Antragstellers von einer anderen Stadt nach Essen im April 2021 an die hiesige Stelle übermittelt wurde. Im Zuge der Bearbeitung wurde bekannt, dass eine Kontaktaufnahme seitens des Sachgebiets zunächst nicht zustande gekommen war. Aufgrund veränderter persönlicher Verhältnisse des Antragstellers sind weitere Nachweise erforderlich, wobei ein Termin für März 2022 reserviert wurde.
Die Verwaltung führt die Schwierigkeiten in der Bearbeitung auf personelle und strukturelle Faktoren zurück. Das Einbürgerungssachgebiet war bereits vor der Corona-Pandemie durch eine geringe Personaldecke und hohe Fallzahlen belastet, was zu Rückständen bei der Postbearbeitung und der Beantwortung von E-Mails führte. Die Pandemie sowie Quarantäneanordnungen für Mitarbeitende haben die Kapazitäten zusätzlich eingeschränkt. Zwar konnte durch einen Umzug in ein neues Gebäude in der Cathostraße eine räumliche Entzerrung erreicht werden, personelle Abgänge konnten jedoch erst zeitversetzt durch neue, noch in der Ausbildung befindliche Kräfte aufgefangen werden.
Zur Verbesserung der Erreichbarkeit wurden die Terminierungen in ein neues System überführt, wobei die Online-Terminvergabe vorbereitet wird. Weitere Maßnahmen zur Reduzierung der Rückstände werden derzeit erarbeitet. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden die Stellungnahme der Kommunalen Ausländerbehörde zur Kenntnis nimmt.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.02.2022 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (7. Sitzung)
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Zwischenstand Weiterentwicklung Essener ModellZur Vorlage · 0717/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zum Sachstandsbericht der Weiterentwicklung des „Essener Modells“ informiert über den aktuellen Stand eines Projekts, das die Aufenthaltsverbesserung für Personen im Duldungsstatus durch gezielte Begleitung anstrebt. Ziel ist es, Kettenduldungsprozesse zu durchbrechen. Die ursprüngliche Zielgruppe umfasst kurdisch-libanesische Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 14 und 35 Jahren, die seit mindestens zwei Jahren in Essen wohnhaft sind. Seit Mai 2022 wurde der Kreis der Zielgruppe um Personen aus Nordafrika erweitert, die Unterstützung bei der Identitätsklärung benötigen; eine entsprechende Bedarfsanalyse ist nach einem halben Jahr vorgesehen. Teilnahmebedingungen sind unter anderem ein Wohnsitz in Essen seit mindestens fünf Jahren, Sprachkenntnisse auf A2-Niveau sowie Straffreiheit.
Die Evaluation der Integrationsbemühungen und der Identitätsklärung erfolgt durch eine Steuerungsgruppe auf Basis von Stellungnahmen der Kommunalen Ausländerbehörde und des Jugendamtes. Bei einer positiven Prognose wird zunächst ein sechsmonatiger Aufenthaltstitel mit einer Integrationsvereinbarung erteilt, gefolgt von zwei Prüfintervallen. Nach 18 Monaten kann eine zweijährige Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Das Integrationsmanagement begleitet die Teilnehmenden bei der Umsetzung der Vereinbarungen und der Passbeschaffung. Zum Stand vom 1. März 2022 befanden sich 57 Personen aus der ursprünglichen Zielgruppe im Modell, darunter 19 Personen mit zweijähriger Aufenthaltserlaubnis und 14 Personen mit Niederlassungserlaubnis. Die Entscheidungsgrundlage für die Erteilung von Aufenthaltstiteln bilden das Aufenthaltsgesetz sowie die aktuelle Rechtsprechung. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die relevanten Ausschüsse den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.06.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.aFB 38 - Zentrale Ausländerbehörde, Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten - Bericht 2. Halbjahr 2021Zur Vorlage · 1042/2022/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fachbereich 38, zuständig für die Zentrale Ausländerbehörde sowie Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten, hat den Jahresbericht für das Jahr 2021 vorgelegt. Die Vorlage dient der Information der zuständigen Gremien.
Der Bericht dokumentiert die Aktivitäten des Fachbereichs im Berichtsjahr und beschreibt die Bemühungen, die Kommunale Ausländerbehörde weiterzuentwickeln. Dabei wird auf den Austausch mit verschiedenen Akteuren innerhalb der Stadtverwaltung sowie mit Vertretern des Landes und des Bundes verwiesen. Zudem enthält das Dokument einen Ausblick auf künftige Aufgaben und anstehende Entwicklungen.
Die Vorlage wurde zur Kenntnisnahme in den Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung, den Integrationsrat sowie den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration eingebracht. Die entsprechenden Sitzungstermine der Gremien waren für Juni 2022 angesetzt. Eine detaillierte Aufstellung der Kosten oder spezifische Auswirkungen auf den Klimaschutz sind in der vorliegenden Zusammenfassung nicht enthalten, da auf den beigefügten Jahresbericht verwiesen wird.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.06.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Berichterstattung 19. Kommunale Konferenz Alter und Pflege am 9. Februar 2022Zur Vorlage · 0723/2022/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen dient der Berichterstattung über die 19. Kommunale Konferenz Alter und Pflege, die am 9. Februar 2022 stattfand. Der Bericht wurde dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie dem Seniorenrat und dem Integrationsrat zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Ein zentraler Aspekt der Berichterstattung betrifft die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegewesen. Die Verwaltung verwies auf einen Entwurf der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und betonte das Ziel einer praxisnahen Umsetzung sowie einer einheitlichen Regelung für die Zuständigkeiten der Gesundheitsämter. Zudem wurde über die Aufforderung an die Träger der Essener Einrichtungen berichtet, ungeimpfte Mitarbeitende zur Erstimpfung bis Ende Februar 2022 anzuhalten.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist die Kommunale Pflegeplanung der Stadt Essen 2021. Der vom Amt für Soziales und Wohnen erstellte 150-seitige Bericht dient als unverbindliche Bedarfsplanung zum Stand des 31. Dezember 2021. Er umfasst eine Bestandsaufnahme der ambulanten, teilstationären und stationären Pflegeinfrastruktur in Essen und betrachtet verschiedene Versorgungsformen wie Kurzzeitpflege, Hospiz und Tagespflege hinsichtlich der Bedarfsdeckung.
Abschließend enthält die Vorlage Informationen zur aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie in Essen. Die Verwaltung berichtete über steigende Zahlen von Neuinfektionen und die Situation im stationären Bereich, wobei ein Fokus auf der Bedeutung des Impfschutzes für die Vermeidung schwerer Verläufe bei älteren Menschen lag.
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Beratungsfolge
- 15.06.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.06.2022 · Seniorenrat (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.05.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Eingliederungsbericht des Fachbereiches 56 - JobCenter für das Jahr 2021Zur Vorlage · 0937/2022/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fachbereich 56 – JobCenter Essen hat den Eingliederungsbericht für das Jahr 2021 vorgelegt. Dieser Bericht wird im Rahmen des jährlichen Jahresabschlusses erstellt und dient dazu, die im Vorjahr angewandten Strategien zur Eingliederung sowie zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten darzustellen. Zudem enthält das Dokument eine Bewertung der erzielten Ergebnisse durch den zugelassenen kommunalen Träger. Die Veröffentlichung des Berichts erfolgt gemeinsam mit den Berichten anderer zugelassener kommunaler Träger durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Die vorliegende Vorlage sieht vor, dass der Integrationsrat, der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Jugendhilfeausschuss den Bericht zur Kenntnis nehmen. Die Beratungsfolge der Vorlage umfasst verschiedene Gremien, darunter den Integrationsrat, den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, den Jugendhilfeausschuss sowie den Unterausschuss Soziale, die den Bericht im Zeitraum zwischen Juni und Dezember 2022 zur Kenntnisnahme behandeln.
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Beratungsfolge
- 21.09.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen und zur weiteren Beratung in den Unterausschuss Soziales geschoben
- 13.09.2022 · Jugendhilfeausschuss (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung
- 15.06.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (11. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 7.Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes im Jahr 2021Zur Vorlage · 0599/2022/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht des JobCenters Essen zur Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes im Jahr 2021 weist Gesamtausgaben in Höhe von 13.450.635 € aus. Dies entspricht einem Rückgang von 547.477 € gegenüber dem Vorjahr, obwohl die Anzahl der Bewilligungen um 1,25 % gestiegen ist. Im Rechtskreis SGB II wurden 30.225 Anträge gestellt, von denen 26.568 bewilligt wurden, was einer Auszahlung von 11.480.790 € entspricht. Im Bereich WoGG/BKGG wurden 8.919 Anträge mit einem Volumen von 1.625.265 € ausgezahlt. Zudem wurden im Bereich AsylbLG und SGB XII 682 beziehungsweise 208 Anträge registriert. Für die Lernförderung gilt eine Regelung zur Antragstellung bis zum 31.12.2023. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, der Jugendhilfeausschuss, der Integrationsrat sowie der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration den Bericht zur Kenntnis nehmen.
Für das Haushaltsjahr 2022 wird ein Anstieg der Ausgaben prognostiziert, was auf den Flüchtlingsstrom aus der Ukraine sowie die Normalisierung des öffentlichen Lebens zurückgeführt wird. Ein Vergleich der ersten zwei Monate von 2022 mit dem Vorjahreszeitraum zeigt einen Anstieg der SGB II-Ausgaben um 309.438 €. Davon entfallen 141.372 € auf die Lernförderung. Zudem liegen die Kosten für Klassenfahrten und die Mittagsverpflegung über dem Vorjahresniveau. Ein höheres Kostenvolumen wird insbesondere bei der Mittagsverpflegung, Klassenfahrten und der Teilhabe erwartet. Während eine Förderung von „Deutsch als Fremdsprache“ aufgrund des AsylbLG nicht möglich ist, können Fächerförderungen und Kompaktangebote realisiert werden. Die Erstattung der Leistungen durch Bundesmittel wird als ausreichend eingeschätzt.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.06.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Bericht zur Zusammenführung der kommunal gesteuerten Arbeitsansätze zur Vermeidung der Folgen von Kinder- und JugendarmutZur Vorlage · 0924/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes befasst sich mit der Zusammenführung kommunaler Arbeitsansätze zur Vermeidung der Folgen von Kinder- und Jugendarmut. Ziel ist die Entwicklung einer integrierten kommunalen Präventionsstrategie, um die Teilhabechancen zu erhöhen. Die Stadt Essen ist seit dem 1. November 2021 Teil des Landesprogramms „kinderstark – NRW schafft Chancen“, wofür Anträge für die Jahre 2021 und 2022 beim Landschaftsverband Rheinland bewilligt wurden. Das Jugendamt übernimmt hierbei die Federführung durch die im November 2021 installierte Regiestelle „kinderstark“.
Der Bericht bezieht sich zudem auf das abgeschlossene zehnjährige Programm „Kinderarmut bekämpfen – Teilhabe ermöglichen“ (2011 bis 2021). In diesem Zusammenhang wird die Entwicklung eines neuen Konzepts sowie die Überprüfung bestehender Leitlinien thematisiert. Aktuell stehen die Neufassung des Daten- und Monitoringkonzepts sowie die Erarbeitung der neuen Strategie im Fokus, wobei eine Projektgruppe Statistik an der Festlegung geeigneter Indikatoren arbeitet.
Zudem wird die Teilnahme am Landesaufruf „Zusammen im Quartier“ angestrebt. Eine Bewilligung würde ab der zweiten Jahreshälfte 2022 Ressourcen für eine datengestützte Sozialplanung über einen Zeitraum von drei Jahren bereitstellen. Als Beschlussvorschlag wird die Kenntnisnahme des Berichts durch verschiedene Gremien, darunter der Rat der Stadt Essen, der Jugendhilfeausschuss sowie der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, vorgeschlagen. Die Beratungsfolge ist für den Zeitraum zwischen dem 14. Juni und dem 21. September 2022 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 21.09.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (11. Sitzung) — eingebracht
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: eingebracht - 9.Offene Ganztagsschule (OGS) Hier Fortführung der bereits bestehenden OGS-Gruppen sowie Gruppenerweiterungen an den Offenen Ganztagsschulen zum Schuljahr 2022/2023Zur Vorlage · 0700/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0700/2022/4 befasst sich mit der Fortführung und Erweiterung von Gruppen an Offenen Ganztagsschulen (OGS) für das Schuljahr 2022/2023. Geplant ist eine Ausweitung um 18 Gruppen, bestehend aus 13 Gruppen an Grundschulen und 5 Gruppen an Förderschulen. Damit würde die Gesamtzahl auf 434 Gruppen an 82 Grundschulen und 4 Förderschulen ansteigen. Für die neuen Gruppen sind 18 Neueinstellungen bei der Jugendhilfe Essen gGmbH sowie Investitionen in Höhe von 270.000 Euro für die Erstausstattung vorgesehen. Zudem ist ein Betrag von 366.080 Euro für den Austausch von Mobiliar und Spielmaterial in den bestehenden 416 Gruppen veranschlagt. Der städtische Eigenanteil beläuft sich auf 6.274.000 Euro.
Der Rat der Stadt soll die Erweiterung unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch die Bezirksregierung Düsseldorf beschließen. Die Ausschüsse für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie der Haupt- und Finanzausschuss sollen Empfehlungen abgeben, während der Jugendhilfeausschuss, die Bezirksvertretungen I bis IX und der Integrationsrat zur Kenntnisnahme vorgesehen sind.
Der Finanzierungsbedarf für Sachkosten im Schuljahr 2022/2023 wird mit 28.822.525 Euro beziffert, wovon 25.822.525 Euro als Zuschuss an die Jugendhilfe Essen gGmbH fließen. Die Personalkosten im Fachbereich 40 entstehen durch den Bedarf von 18 Teilzeitkräften, die Überleitung städtischen Personals sowie Honorarkräfte. Die rechtliche Grundlage bildet die Verpflichtung zur Bereitstellung von Betreuungsplätzen gemäß § 24 Abs. 4 SGB VIII.
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Beratungsfolge
- 24.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (17. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.06.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Ausbau der Familienzentren im Kindergartenjahr 2022/2023Zur Vorlage · 0632/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat beschlossen, bestimmte Kindertageseinrichtungen als neu einzurichtende Familienzentren an das Land Nordrhein-Westfalen zu melden. Damit wird der Ausbau des Landesprogramms „Familienzentren NRW“ für das Kindergartenjahr 2022/2023 in Essen fortgesetzt. Durch diese Maßnahme erhöht sich das Kontingent der Stadt Essen um sieben Förderpakete auf insgesamt 108.
Das Programm zielt darauf ab, Familien durch vielfältige Angebote bei der Erziehung und im Alltag zu unterstützen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern und zur Bildungsgerechtigkeit beizutragen. Die Auswahl der Einrichtungen erfolgt durch eine Projektgruppe der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 Jugendhilfe. Dabei werden die Eignung der Träger, die Bedarfe in den Stadtteilen sowie die Berücksichtigung von Raumeinheiten mit besonderen Bildungsanforderungen als Kriterien herangezogen.
Für das kommende Kindergartenjahr wurden sieben Standorte in den Stadtteilen Frillendorf, Frohnhausen, Altendorf, Holsterhausen, Altenessen-Süd, Steele und Bredeney vorgeschlagen. Nach der Zertifizierung werden in Essen insgesamt 141 Kindertageseinrichtungen sowie drei weitere Verbundpartner als Familienzentren tätig sein. Die jährliche Landesförderung beträgt 20.000 Euro pro Zentrum. Die daraus resultierenden Betriebskostenzuschüsse werden durch zusätzliche Landesmittel gedeckt. Die Vorlage wurde zudem den Bezirksvertretungen sowie dem Integrationsrat zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Anerkennung des Vereins Irakische Sozial- und Kulturgemeinde e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIIIZur Vorlage · 0752/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat die Anerkennung des Vereins Irakische Sozial- und Kulturgemeinde e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII beschlossen. Die Zuordnung erfolgt in die Trägerkategorie 4 für andere Träger der Jugendarbeit, wobei die Anerkennung zunächst auf ein Jahr befristet ist. Der Integrationsrat sowie der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration nehmen den Vorgang zur Kenntnis.
Der seit 1998 bestehende, gemeinnützige Verein bietet verschiedene Angebote für Familien und Menschen mit Migrationshintergrund an. Das Spektrum umfasst Beratungsleistungen zu Themen wie Arbeit, Soziales und Bildung sowie Unterstützung bei Behördengängen. Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe werden unter anderem Hausaufgabenbetreuung, Nachhilfe und Sprachförderung in arabischer Sprache sowie außerschulische Freizeitangebote wie Bastelgruppen, Fahrradtouren und Kinobesuche durchgeführt. Zudem werden Workshops zu Themen wie gewaltfreier Kommunikation und Rassismusprävention angeboten.
Der Verein arbeitet mit verschiedenen Institutionen wie dem Jugendmigrationsdienst, der cse gGmbH, dem JobCenter und dem Kulturbüro zusammen. Zudem ist er an einem durch das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration geförderten Projekt zur Stärkung muslimischer und alevitischer Sozialarbeit beteiligt. Die Verwaltung stellt fest, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe vorliegen und der Verein einen Beitrag zu den Aufgaben der Jugendhilfe leistet.
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Beratungsfolge
- 13.09.2022 · Jugendhilfeausschuss (11. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Anerkennung des Vereins Integration und Bildungszentrum Essen e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIIIZur Vorlage · 0728/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss soll die Anerkennung des Vereins Integration und Bildungszentrum Essen e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII beschließen. Die Vorlage sieht zudem eine Zuordnung in die Trägerkategorie 4 für andere Träger der Jugendarbeit vor, wobei die Anerkennung zunächst auf ein Jahr befristet ist. Der Integrationsrat sowie der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sollen die Entscheidung zur Kenntnis nehmen.
Der Verein, der eine Moscheegemeinde in Essen-Borbeck vertritt, bietet seit Jahren Angebote in den Bereichen Jugendförderung, Bildung und Erziehung an. Ein Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Unterstützung muslimischer sowie türkischstämmiger Jugendlicher sowie geflüchteter Kinder und Jugendlicher. Das Programm umfasst unter anderem Lern- und Förderangebote, die durch Vereinsmitglieder durchgeführt werden, sowie die Unterstützung bei der Suche nach Ausbildungs- und Arbeitsplätzen. Zudem werden Freizeitaktivitäten wie Ausflüge und sportliche Angebote durchgeführt.
Nach Angaben der Verwaltung liegen die Voraussetzungen für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe vor, da der Verein einen wesentlichen Beitrag zu den Aufgaben der Jugendhilfe leistet. Die Räumlichkeiten des Vereins bieten für die Zielgruppe separate Aufenthaltsräume für Gruppenstunden und gemeinsame Aktivitäten.
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Beratungsfolge
- 13.09.2022 · Jugendhilfeausschuss (11. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Unbefristete Anerkennung des Vereins GedankenWerk e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIIIZur Vorlage · 0931/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat die unbefristete Anerkennung des Vereins GedankenWerk e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII beschlossen. Zuvor wurden die Gremien des Integrationsrates sowie des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration über den Vorgang informiert.
Der im Jahr 2015 gegründete Verein ist in der präventiven politischen Bildungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen in Essen tätig. Das Angebot umfasst derzeit zwölf aktive Dialoggruppen sowie das Projekt „Wie wollen wir leben?“, welches als Workshop an Schulen durchgeführt wird. Die Arbeit der Gruppen findet in schulischen oder außerschulischen Rahmen statt und wird durch professionelle Begleiter aus dem Verein geleitet. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf dem Dialog zwischen den Religionen sowie Fragen der Identitätsbildung, des Zusammenlebens und der Diskriminierung. Die Organisation erfolgt in Kooperation mit dem Verein für gegenseitigen Respekt, Anerkennung und Achtsamkeit (RAA) sowie dem Kommunalen Integrationszentrum der Stadt Essen.
Die Workshops zielen darauf ab, die Teilhabe von Jugendlichen zu fördern und die Sensibilisierung für demokratie- und freiheitsfeindliche Einstellungen zu unterstützen. Perspektivisch ist ein Ausbau der Angebote geplant, unter anderem durch die Wiederaufnahme des Projektes „Living Library“ in Zusammenarbeit mit der Stadtbibliothek Essen. Die Verwaltung stellt fest, dass der Verein die gesetzlichen Voraussetzungen sowie die städtischen Richtlinien erfüllt und einen Beitrag zur Erfüllung der Jugendhilfeaufgaben in Essen leistet.
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Beratungsfolge
- 13.09.2022 · Jugendhilfeausschuss (11. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Bericht zum Bundesprogramm „Demokratie leben! - Achtung MENSCH! Partnerschaft für Demokratie Essen“Zur Vorlage · 0724/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zum Bundesprogramm „Demokratie leben! - Achtung MENSCH! Partnerschaft für Demokratie Essen“ dokumentiert die Aktivitäten der Partnerschaft für Demokratie Essen im Jahr 2021 sowie die Planung für die Jahre <0xC2>2022 bis 2024. Im Fokus der Arbeit steht die Bekämpfung von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Im Berichtsjahr 2021 wurden knapp 2.000 Jugendliche erreicht. Die Maßnahmen umfassten die Ausbildung von 24 Coaches für Demokratie und Zivilcourage, die Durchführung von Workshops für 470 Schüler sowie Schulungen für 360 Auszubildende der Stadt Essen. Zudem nahmen 450 Personen an Onlineveranstaltungen teil, und es fanden 30 Sensibilisierungen im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahres statt.
Das Netzwerk strebt den Aufbau nachhaltiger Strukturen und den Austausch zwischen Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft an. Ein Kernbestandteil sind die Coaches für Zivilcourage und Demokratie, die seit 2021 zweitägige Workshops für neue Ausbildungsjahrgänge der Stadt Essen durchführen. Zudem sollen im Jugendzentrum „Ground Zero“ der SJD-Die Falken Essen Angebote zur politischen und sozialen Jugendbildung erprobt werden. Für das Jahr 2022 ist die Neukonstituierung des Jugendausschusses vorgesehen, und ein Antrag für die weitere Förderphase von 2023 bis 2024 soll gestellt werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss, der Integrationsrat sowie die Ausschüsse für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie für Schule, Bildung und Wissenschaft den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 14.09.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.1Erweiterung des Fördermittelabrufs für das Programm "Demokratie leben!" in der Stadt EssenZur Vorlage · 1066/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der eine Erweiterung des Fördermittelabrufs für das Programm „Demokratie leben!“ zum Gegenstand hat. Der Antrag richtet sich an den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, den Integrationsrat sowie den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration zur Kenntnisnahme und an den Jugendhilfeausschuss zur Entscheidung.
Die Antragsteller bitten die Stadtverwaltung Essen, zu prüfen, ob Fördermittel für eine weitere „Partnerschaft für Demokratie“ abrufbar sind. Zudem soll die Verwaltung die konkreten Antragsmodalitäten sowie die Voraussetzungen für einen solchen Abruf mitteilen. Ein weiterer Punkt des Antrags umfasst die Untersuchung, inwieweit die Teilhabechancen an politischen Prozessen, unter ausdrücklicher Berücksichtigung einer Kinder- und Jugendbeteiligung, optimiert werden können.
Die Ergebnisse der Überprüfung und der Verwaltung sollen für die Beratungen in den beteiligten Gremien nach der Sommerpause 2022 vorgelegt werden. Der Vorgang ist in den entsprechenden Ausschüssen zur Entscheidung und Kenntnisnahme vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Antrag zurückgezogen
- 13.09.2022 · Jugendhilfeausschuss (11. Sitzung) — Antrag zurückgezogen
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung
- 15.06.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.06.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Bericht zu den Maßnahmen „Quartiershausmeister“ und „Kriminalpräventive Maßnahmen“Zur Vorlage · 1881/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes befasst sich mit dem Bericht zu den Maßnahmen „Quartiershausmeister“ und „Kriminalpräventive Maßnahmen“. Der Bericht dient der Kenntnisnahme durch verschiedene Gremien, darunter den Jugendhilfeausschuss, den Integrationsrat, den Rat der Stadt Essen sowie die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I, III, IV, V, VI und VII. Inhaltlich werden Projekte wie das „Aktionsbündnis sicheres Altenessen“, das Projekt „Perspektive Nord(viertel)“ sowie die Rekonstituierung des Kriminalpräventiven Rates behandelt.
Die Vorlage thematisiert die Verstetigung und Ausweitung der Arbeitsansätze. Auf Grundlage von Ratsbeschlüssen aus dem Jahr 2019 wurde die Finanzierung abgesichert und das Modell auf weitere Stadtteile wie Katernberg, Altendorf und Bochold ausgeweitet. Im Rahmen des „Handlungsprogramms Quartiershausmeister 2025“ sollen Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit gefördert sowie die Jugendkriminalität verringert werden. Die Umsetzung erfolgt durch Träger wie die Caritas-SkF-Essen gGmbH, das Diakoniewerk Essen, die AWO und den Sofa e.V.
In den Bezirken IV, V, VI und VII wurden personelle Ressourcen für Quartiershausmeister und Kriminalprävention geschaffen. So wurden im Bezirk IV Stellenanteile für Quartiershausmeister sowie die Kriminalprävention „KIB“ umgesetzt, während im Bezirk V ein Quartiershausmeister für Karnap eingesetzt wurde. Im Bezirk VI wurden Stellenanteile besetzt und eine Personalressource für Kriminalprävention eingestellt. Im Bezirk VII sind seit Juni 2020 Quartierskümmerer sowie seit Februar 2021 ein Quartiershausmeister tätig. Aufgrund eines Ratsbeschlusses vom November 2021 werden die Vertragsvorbereitungen zur Personalaufstockung durchgeführt, wobei die Verwaltung künftig über die Entwicklung jährlich berichten wird. Es besteht zudem Bedarf an fachlicher Anleitung sowie einer Erhöhung der Sachkosten und der Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.08.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (12. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (17. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 16.Übernahme von Kosten für Sprach- und Integrationsmittlerinnen und -mittler im GesundheitsbereichZur Vorlage · 1912/2021/4 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen hat einen Beschlussvorschlag vorgelegt, der die Übernahme von Kosten für Sprach- und Integrationsmittler im Gesundheitsbereich regelt. Ziel der Maßnahme ist es, Neuzugewanderten, die im Rahmen des Konzeptes „Zusammenleben in Vielfalt“ beraten und begleitet werden, den Zugang zum Gesundheitssystem zu ermöglichen. Dies gilt für Personen, deren Deutschkenntnisse für Termine bei Kliniken oder niedergelassenen Ärzten nicht ausreichen und die keine Mittel für eine eigenständige Finanzierung von Dolmetscherdiensten haben.
Bisherige Regelungen sahen vor, dass die Kosten für die Sprachmittlung nur übernommen werden, wenn die Beratungskräfte der beteiligten Verbände, wie dem Diakoniewerk Essen und der Caritas-SkF-Essen gGmbH, bei den Terminen ebenfalls anwesend sind. Die Verwaltung stellt fest, dass dieser Einsatz in der Praxis zu einer hohen Bindung von Zeitressourcen bei den Beraterinnen und Beratern führt und die Erreichbarkeit der Beratungsstellen einschränkt. Zudem haben Erfahrungen gezeigt, dass ein hoher Bedarf an selbstständigen Einsätzen der Sprachmittler besteht, die ohne die Anwesenheit der Beratungskräfte agieren.
Die Kosten für diese Sprach- und Integrationsmittlung sollen durch Zusatzvereinbarungen mit den jeweiligen Trägern bis zum 31. Dezember 2022 übernommen werden. Für den Zeitraum von Juni bis Dezember 2022 wird mit Kosten in Höhe von etwa 13.000 Euro gerechnet. Die Finanzierung erfolgt über den Haushaltsposten zur Förderung sozialer Leistungen für junge Menschen und Familien.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.Berichte aus den Arbeitskreisen
- 18.Berichte aus den Bezirksvertretungen und Ausschüssen
- 19.Anträge und Anfragen
- 20.Mitteilungen und Aktuelles
- 21.Verschiedenes