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Vorlage

Anerkennung des Vereins Integration und Bildungszentrum Essen e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII

0728/2022/4 Jugendamt

🟢 Beschlossen 13.09.2022 · Jugendhilfeausschuss (11. Sitzung) · mehrheitlich beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Jugendhilfeausschuss soll die Anerkennung des Vereins Integration und Bildungszentrum Essen e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII beschließen. Die Vorlage sieht zudem eine Zuordnung in die Trägerkategorie 4 für andere Träger der Jugendarbeit vor, wobei die Anerkennung zunächst auf ein Jahr befristet ist. Der Integrationsrat sowie der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sollen die Entscheidung zur Kenntnis nehmen.

Der Verein, der eine Moscheegemeinde in Essen-Borbeck vertritt, bietet seit Jahren Angebote in den Bereichen Jugendförderung, Bildung und Erziehung an. Ein Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Unterstützung muslimischer sowie türkischstämmiger Jugendlicher sowie geflüchteter Kinder und Jugendlicher. Das Programm umfasst unter anderem Lern- und Förderangebote, die durch Vereinsmitglieder durchgeführt werden, sowie die Unterstützung bei der Suche nach Ausbildungs- und Arbeitsplätzen. Zudem werden Freizeitaktivitäten wie Ausflüge und sportliche Angebote durchgeführt.

Nach Angaben der Verwaltung liegen die Voraussetzungen für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe vor, da der Verein einen wesentlichen Beitrag zu den Aufgaben der Jugendhilfe leistet. Die Räumlichkeiten des Vereins bieten für die Zielgruppe separate Aufenthaltsräume für Gruppenstunden und gemeinsame Aktivitäten.

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