Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 11 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration vom 17.05.2022
- 2.Aktuelle Entwicklungen der KV Notfallpraxen in Essen
- 2.1.Sachstandbericht der Verwaltung zur Schließung der Geburtsklinik des Alfried-Krupp-KrankenhausesZur Vorlage · 1167/2022/LINKE · Antrag LINKE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat im Rahmen der Vorlage 1167/2022/LINKE einen Dringlichkeitsantrag an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration gestellt. Ziel des Antrags ist es, die Verwaltung zu beauftragen, einen Sachstandsbericht zur Schließung der Geburtsklinik des Alfried-Krupp-Krankenhauses vorzulegen.
Die Fraktion bittet in dem Antrag um die Beantwortung spezifischer Fragen zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung im Stadtgebiet. Dabei geht es insbesondere um die Frage, wie die jährlich etwa 750 Geburten aus der betroffenen Klinik durch die Universitätsklinik und die Elisabeth-Klinik aufgefangen werden können, um ein Ausweichen auf Nachbarstädte zu vermeiden. Zudem wird nach der Sicherung der Geburtshilfe gefragt, da die Universitätsklinik regelmäßig zeitweise den Kreißsaal schließen muss.
Der Antrag thematisiert ferner den Kapazitätsaufbau durch die Erweiterung der Kreißsäle im Elisabeth-Krankenhaus sowie den Wegfall der Klinik als Vertragspartner für Hebammen in der außerklinischen Geburtshilfe. Des Weiteren wird nach Perspektiven für die betroffenen Beschäftigten sowie nach Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen der Stadt Essen, dem Land und den Klinikbetreibern zur Sicherung der zukünftigen Versorgung gefragt. Die Begründung des Antrags verweist auf die bereits erfolgte Schließung des Marienhospitals und die Notwendigkeit einer zeitnahen Beratung im Juni, da die Schließung der Klinik im Alfried-Krupp-Krankenhaus zum 1. Juli 2022 geplant war.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — der Antrag wird als Anfrage aufgenommen
Ergebnis: der Antrag wird als Anfrage aufgenommen - 3.Aktueller Bericht Lagezentrum Ukraine
- 4.Aktuelle Entwicklungen zur Coronalage
- 5.Beschwerde vom 05. Januar 2022 über das Einbürgerungssachgebiet der Kommunalen AusländerbehördeZur Vorlage · 0103/2022/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Zentralen Ausländerbehörde befasst sich mit einer Beschwerde vom 5. Januar 2022, die das Einbürgerungssachgebiet der Kommunalen Ausländerbehörde betrifft. Der Sachverhalt beruht auf einem Einbürgerungsvorgang, der nach einem Umzug des Antragstellers von einer anderen Stadt nach Essen im April 2021 an die hiesige Stelle übermittelt wurde. Im Zuge der Bearbeitung wurde bekannt, dass eine Kontaktaufnahme seitens des Sachgebiets zunächst nicht zustande gekommen war. Aufgrund veränderter persönlicher Verhältnisse des Antragstellers sind weitere Nachweise erforderlich, wobei ein Termin für März 2022 reserviert wurde.
Die Verwaltung führt die Schwierigkeiten in der Bearbeitung auf personelle und strukturelle Faktoren zurück. Das Einbürgerungssachgebiet war bereits vor der Corona-Pandemie durch eine geringe Personaldecke und hohe Fallzahlen belastet, was zu Rückständen bei der Postbearbeitung und der Beantwortung von E-Mails führte. Die Pandemie sowie Quarantäneanordnungen für Mitarbeitende haben die Kapazitäten zusätzlich eingeschränkt. Zwar konnte durch einen Umzug in ein neues Gebäude in der Cathostraße eine räumliche Entzerrung erreicht werden, personelle Abgänge konnten jedoch erst zeitversetzt durch neue, noch in der Ausbildung befindliche Kräfte aufgefangen werden.
Zur Verbesserung der Erreichbarkeit wurden die Terminierungen in ein neues System überführt, wobei die Online-Terminvergabe vorbereitet wird. Weitere Maßnahmen zur Reduzierung der Rückstände werden derzeit erarbeitet. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden die Stellungnahme der Kommunalen Ausländerbehörde zur Kenntnis nimmt.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.02.2022 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (7. Sitzung)
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.FB 38 - Zentrale Ausländerbehörde, Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten - Bericht 2. Halbjahr 2021Zur Vorlage · 1042/2022/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fachbereich 38, zuständig für die Zentrale Ausländerbehörde sowie Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten, hat den Jahresbericht für das Jahr 2021 vorgelegt. Die Vorlage dient der Information der zuständigen Gremien.
Der Bericht dokumentiert die Aktivitäten des Fachbereichs im Berichtsjahr und beschreibt die Bemühungen, die Kommunale Ausländerbehörde weiterzuentwickeln. Dabei wird auf den Austausch mit verschiedenen Akteuren innerhalb der Stadtverwaltung sowie mit Vertretern des Landes und des Bundes verwiesen. Zudem enthält das Dokument einen Ausblick auf künftige Aufgaben und anstehende Entwicklungen.
Die Vorlage wurde zur Kenntnisnahme in den Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung, den Integrationsrat sowie den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration eingebracht. Die entsprechenden Sitzungstermine der Gremien waren für Juni 2022 angesetzt. Eine detaillierte Aufstellung der Kosten oder spezifische Auswirkungen auf den Klimaschutz sind in der vorliegenden Zusammenfassung nicht enthalten, da auf den beigefügten Jahresbericht verwiesen wird.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.06.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Zwischenstand Weiterentwicklung Essener ModellZur Vorlage · 0717/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zum Sachstandsbericht der Weiterentwicklung des „Essener Modells“ informiert über den aktuellen Stand eines Projekts, das die Aufenthaltsverbesserung für Personen im Duldungsstatus durch gezielte Begleitung anstrebt. Ziel ist es, Kettenduldungsprozesse zu durchbrechen. Die ursprüngliche Zielgruppe umfasst kurdisch-libanesische Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 14 und 35 Jahren, die seit mindestens zwei Jahren in Essen wohnhaft sind. Seit Mai 2022 wurde der Kreis der Zielgruppe um Personen aus Nordafrika erweitert, die Unterstützung bei der Identitätsklärung benötigen; eine entsprechende Bedarfsanalyse ist nach einem halben Jahr vorgesehen. Teilnahmebedingungen sind unter anderem ein Wohnsitz in Essen seit mindestens fünf Jahren, Sprachkenntnisse auf A2-Niveau sowie Straffreiheit.
Die Evaluation der Integrationsbemühungen und der Identitätsklärung erfolgt durch eine Steuerungsgruppe auf Basis von Stellungnahmen der Kommunalen Ausländerbehörde und des Jugendamtes. Bei einer positiven Prognose wird zunächst ein sechsmonatiger Aufenthaltstitel mit einer Integrationsvereinbarung erteilt, gefolgt von zwei Prüfintervallen. Nach 18 Monaten kann eine zweijährige Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Das Integrationsmanagement begleitet die Teilnehmenden bei der Umsetzung der Vereinbarungen und der Passbeschaffung. Zum Stand vom 1. März 2022 befanden sich 57 Personen aus der ursprünglichen Zielgruppe im Modell, darunter 19 Personen mit zweijähriger Aufenthaltserlaubnis und 14 Personen mit Niederlassungserlaubnis. Die Entscheidungsgrundlage für die Erteilung von Aufenthaltstiteln bilden das Aufenthaltsgesetz sowie die aktuelle Rechtsprechung. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die relevanten Ausschüsse den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.06.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Sachstandsbericht zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes durch das Ordnungsamt und das GesundheitsamtZur Vorlage · 1038/2022/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Sachstandsbericht zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes befasst sich mit der Überwachung durch das Ordnungsamt sowie der gesundheitlichen Beratung durch das Gesundheitsamt. Gegenstand der Verwaltungstätigkeit sind die Anmeldepflicht, die Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbe sowie die medizinische Beratung zu Themen wie Infektionsschutz und sozialen Risiken.
Seit der Einführung des Gesetzes wurden im Ordnungsamt 88 Erlaubnisanträge bearbeitet, wovon 51 erteilt wurden. Aktuell sind 18 genehmigte Prostitutionsstätten, zehn Fahrzeuge und eine Vermittlung registriert. Im Bereich der Wohnungsprostitution wurden rund 110 Objekte identifiziert. Bei Kontrollen von Massagebetrieben wurde in über 90 Prozent der Verdachtsfälle illegale Tätigkeit festgestellt. Die Anzahl der Verstöße gegen das Prostituiertenschutzgesetz und die Coronaschutzverordnung sank von 268 Fällen im Jahr 2020 auf 24 Fälle im Jahr 2022.
Im Gesundheitsamt werden Beratungsintervalle je nach Alter der Betroffenen halbjährlich oder jährlich durchgeführt. Die Anzahl der Beratungen sank von 532 im Jahr 2018 auf 158 im April 2022, wobei die Terminwahrnehmungsquote von 58 Prozent auf 72 Prozent stieg. Die medizinische Versorgung ist für über die Hälfte der Sexarbeitenden aufgrund fehlender Krankenversicherung eingeschränkt. Aufgrund der Verlagerung von Tätigkeiten in den illegalen Bereich wird eine Verstetigung des überplanmäßigen Personaleinsatzes im Ordnungsamt angestrebt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Ausschüsse den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.06.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Bericht zur Zusammenführung der kommunal gesteuerten Arbeitsansätze zur Vermeidung der Folgen von Kinder- und JugendarmutZur Vorlage · 0924/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes befasst sich mit der Zusammenführung kommunaler Arbeitsansätze zur Vermeidung der Folgen von Kinder- und Jugendarmut. Ziel ist die Entwicklung einer integrierten kommunalen Präventionsstrategie, um die Teilhabechancen zu erhöhen. Die Stadt Essen ist seit dem 1. November 2021 Teil des Landesprogramms „kinderstark – NRW schafft Chancen“, wofür Anträge für die Jahre 2021 und 2022 beim Landschaftsverband Rheinland bewilligt wurden. Das Jugendamt übernimmt hierbei die Federführung durch die im November 2021 installierte Regiestelle „kinderstark“.
Der Bericht bezieht sich zudem auf das abgeschlossene zehnjährige Programm „Kinderarmut bekämpfen – Teilhabe ermöglichen“ (2011 bis 2021). In diesem Zusammenhang wird die Entwicklung eines neuen Konzepts sowie die Überprüfung bestehender Leitlinien thematisiert. Aktuell stehen die Neufassung des Daten- und Monitoringkonzepts sowie die Erarbeitung der neuen Strategie im Fokus, wobei eine Projektgruppe Statistik an der Festlegung geeigneter Indikatoren arbeitet.
Zudem wird die Teilnahme am Landesaufruf „Zusammen im Quartier“ angestrebt. Eine Bewilligung würde ab der zweiten Jahreshälfte 2022 Ressourcen für eine datengestützte Sozialplanung über einen Zeitraum von drei Jahren bereitstellen. Als Beschlussvorschlag wird die Kenntnisnahme des Berichts durch verschiedene Gremien, darunter der Rat der Stadt Essen, der Jugendhilfeausschuss sowie der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, vorgeschlagen. Die Beratungsfolge ist für den Zeitraum zwischen dem 14. Juni und dem 21. September 2022 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 21.09.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (11. Sitzung) — eingebracht
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Bericht zu den Maßnahmen „Quartiershausmeister“ und „Kriminalpräventive Maßnahmen“Zur Vorlage · 1881/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes befasst sich mit dem Bericht zu den Maßnahmen „Quartiershausmeister“ und „Kriminalpräventive Maßnahmen“. Der Bericht dient der Kenntnisnahme durch verschiedene Gremien, darunter den Jugendhilfeausschuss, den Integrationsrat, den Rat der Stadt Essen sowie die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I, III, IV, V, VI und VII. Inhaltlich werden Projekte wie das „Aktionsbündnis sicheres Altenessen“, das Projekt „Perspektive Nord(viertel)“ sowie die Rekonstituierung des Kriminalpräventiven Rates behandelt.
Die Vorlage thematisiert die Verstetigung und Ausweitung der Arbeitsansätze. Auf Grundlage von Ratsbeschlüssen aus dem Jahr 2019 wurde die Finanzierung abgesichert und das Modell auf weitere Stadtteile wie Katernberg, Altendorf und Bochold ausgeweitet. Im Rahmen des „Handlungsprogramms Quartiershausmeister 2025“ sollen Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit gefördert sowie die Jugendkriminalität verringert werden. Die Umsetzung erfolgt durch Träger wie die Caritas-SkF-Essen gGmbH, das Diakoniewerk Essen, die AWO und den Sofa e.V.
In den Bezirken IV, V, VI und VII wurden personelle Ressourcen für Quartiershausmeister und Kriminalprävention geschaffen. So wurden im Bezirk IV Stellenanteile für Quartiershausmeister sowie die Kriminalprävention „KIB“ umgesetzt, während im Bezirk V ein Quartiershausmeister für Karnap eingesetzt wurde. Im Bezirk VI wurden Stellenanteile besetzt und eine Personalressource für Kriminalprävention eingestellt. Im Bezirk VII sind seit Juni 2020 Quartierskümmerer sowie seit Februar 2021 ein Quartiershausmeister tätig. Aufgrund eines Ratsbeschlusses vom November 2021 werden die Vertragsvorbereitungen zur Personalaufstockung durchgeführt, wobei die Verwaltung künftig über die Entwicklung jährlich berichten wird. Es besteht zudem Bedarf an fachlicher Anleitung sowie einer Erhöhung der Sachkosten und der Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.08.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (12. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (17. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Bericht zum Bundesprogramm „Demokratie leben! - Achtung MENSCH! Partnerschaft für Demokratie Essen“Zur Vorlage · 0724/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zum Bundesprogramm „Demokratie leben! - Achtung MENSCH! Partnerschaft für Demokratie Essen“ dokumentiert die Aktivitäten der Partnerschaft für Demokratie Essen im Jahr 2021 sowie die Planung für die Jahre <0xC2>2022 bis 2024. Im Fokus der Arbeit steht die Bekämpfung von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Im Berichtsjahr 2021 wurden knapp 2.000 Jugendliche erreicht. Die Maßnahmen umfassten die Ausbildung von 24 Coaches für Demokratie und Zivilcourage, die Durchführung von Workshops für 470 Schüler sowie Schulungen für 360 Auszubildende der Stadt Essen. Zudem nahmen 450 Personen an Onlineveranstaltungen teil, und es fanden 30 Sensibilisierungen im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahres statt.
Das Netzwerk strebt den Aufbau nachhaltiger Strukturen und den Austausch zwischen Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft an. Ein Kernbestandteil sind die Coaches für Zivilcourage und Demokratie, die seit 2021 zweitägige Workshops für neue Ausbildungsjahrgänge der Stadt Essen durchführen. Zudem sollen im Jugendzentrum „Ground Zero“ der SJD-Die Falken Essen Angebote zur politischen und sozialen Jugendbildung erprobt werden. Für das Jahr 2022 ist die Neukonstituierung des Jugendausschusses vorgesehen, und ein Antrag für die weitere Förderphase von 2023 bis 2024 soll gestellt werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss, der Integrationsrat sowie die Ausschüsse für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie für Schule, Bildung und Wissenschaft den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 14.09.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.1Erweiterung des Fördermittelabrufs für das Programm "Demokratie leben!" in der Stadt EssenZur Vorlage · 1066/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der eine Erweiterung des Fördermittelabrufs für das Programm „Demokratie leben!“ zum Gegenstand hat. Der Antrag richtet sich an den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, den Integrationsrat sowie den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration zur Kenntnisnahme und an den Jugendhilfeausschuss zur Entscheidung.
Die Antragsteller bitten die Stadtverwaltung Essen, zu prüfen, ob Fördermittel für eine weitere „Partnerschaft für Demokratie“ abrufbar sind. Zudem soll die Verwaltung die konkreten Antragsmodalitäten sowie die Voraussetzungen für einen solchen Abruf mitteilen. Ein weiterer Punkt des Antrags umfasst die Untersuchung, inwieweit die Teilhabechancen an politischen Prozessen, unter ausdrücklicher Berücksichtigung einer Kinder- und Jugendbeteiligung, optimiert werden können.
Die Ergebnisse der Überprüfung und der Verwaltung sollen für die Beratungen in den beteiligten Gremien nach der Sommerpause 2022 vorgelegt werden. Der Vorgang ist in den entsprechenden Ausschüssen zur Entscheidung und Kenntnisnahme vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Antrag zurückgezogen
- 13.09.2022 · Jugendhilfeausschuss (11. Sitzung) — Antrag zurückgezogen
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung
- 15.06.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.06.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: geschoben in die nächste Sitzung - 12.Sachstand IN/S/O-Prozess - Organisationsuntersuchung der Abteilung Soziale Dienste des Jugendamtes der Stadt EssenZur Vorlage · 0799/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zum Sachstand des IN/S/O-Prozesses befasst sich mit der Organisationsuntersuchung der Abteilung Sozialen Dienste des Jugendamtes Essen. Die Untersuchung umfasste die Bereiche des Allgemeinen Sozialdienstes, die Fachgruppe Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, den Pflegekinderdienst sowie den Stab der Abteilungsleitung. Im Allgemeinen Sozialdienst sind 147,5 Vollzeitäquivalente beschäftigt, wobei im Jahr 2021 insgesamt 21 Austritte verzeichnet wurden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die relevanten Ausschüsse den Bericht zur Kenntnis nehmen. Das Jugendamt hat dabei Handlungsbedarfe in drei Prioritätsstufen definiert. Die höchste Priorität umfasst den Umbau der Leitungsstruktur der Bezirksstellen sowie die Personalbemessung. Im Rahmen der Umsetzung wird die Bezirkssozialarbeit der Teamkoordination und der stellvertretenden Bezirksstellenleitung reduziert, indem diesen keine eigenen Bezirke mehr zugewiesen werden. Dies führt zu einem personellen Mehrbedarf von sieben Vollzeitäquivalenten im Allgemeinen Sozialdienst, wobei die Überführung dieser Stellen in Planstellen zum 1. Januar 2023 vorgesehen ist.
Zur Prozessoptimierung wird die Software JuAVE beibehalten. Für die Personalbemessung im Allgemeinen Sozialdienst und der Fachgruppe Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge wird ein neues, zeitaufwandsbasiertes Verfahren mittels Handbüchern und Softwareerweiterungen implementiert. Im Pflegekinderdienst wird die Einrichtung einer Fachgruppenleitung zur Qualitätssicherung angestrebt. Zudem wird die Organisation der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung unter Berücksichtigung der SGB VIII-Reform bis zum Jahr 2028 weiterentwickelt.
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Beratungsfolge
- 10.08.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Unbefristete Anerkennung des Vereins GedankenWerk e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIIIZur Vorlage · 0931/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat die unbefristete Anerkennung des Vereins GedankenWerk e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII beschlossen. Zuvor wurden die Gremien des Integrationsrates sowie des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration über den Vorgang informiert.
Der im Jahr 2015 gegründete Verein ist in der präventiven politischen Bildungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen in Essen tätig. Das Angebot umfasst derzeit zwölf aktive Dialoggruppen sowie das Projekt „Wie wollen wir leben?“, welches als Workshop an Schulen durchgeführt wird. Die Arbeit der Gruppen findet in schulischen oder außerschulischen Rahmen statt und wird durch professionelle Begleiter aus dem Verein geleitet. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf dem Dialog zwischen den Religionen sowie Fragen der Identitätsbildung, des Zusammenlebens und der Diskriminierung. Die Organisation erfolgt in Kooperation mit dem Verein für gegenseitigen Respekt, Anerkennung und Achtsamkeit (RAA) sowie dem Kommunalen Integrationszentrum der Stadt Essen.
Die Workshops zielen darauf ab, die Teilhabe von Jugendlichen zu fördern und die Sensibilisierung für demokratie- und freiheitsfeindliche Einstellungen zu unterstützen. Perspektivisch ist ein Ausbau der Angebote geplant, unter anderem durch die Wiederaufnahme des Projektes „Living Library“ in Zusammenarbeit mit der Stadtbibliothek Essen. Die Verwaltung stellt fest, dass der Verein die gesetzlichen Voraussetzungen sowie die städtischen Richtlinien erfüllt und einen Beitrag zur Erfüllung der Jugendhilfeaufgaben in Essen leistet.
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Beratungsfolge
- 13.09.2022 · Jugendhilfeausschuss (11. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Anerkennung des Vereins Laissez-passer e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIIIZur Vorlage · 0726/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat die Anerkennung des Vereins Laissez-passer e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII beschlossen. Die Zuordnung erfolgt in die Trägerkategorie 4 für andere Träger der Jugendarbeit. Diese Anerkennung ist zunächst auf ein Jahr befristet. Der Integrationsrat sowie der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration haben die Vorlage zur Kenntnis genommen.
Der im Jahr 2016 gegründete Verein ist seit 2018 im Bereich der Jugendhilfe tätig. Die Arbeit des Vereins umfasst die Förderung der internationalen Gesinnung, der Toleranz sowie des bürgerschaftlichen Engagements. Zu den Schwerpunkten gehören die Beratung und Begleitung von jungen Menschen und deren Familien ohne Bleiberecht sowie die Unterstützung von Integrationsprozessen. Der Verein nutzt hierfür Büroräume in der Rellinghauser Straße und arbeitet mit öffentlichen Einrichtungen zusammen.
Das Tätigkeitsfeld des Vereins beinhaltet unter anderem die Jugendarbeit durch Freizeit- und außerschulische Bildungsangebote, die Teilnahme an Programmen wie „Arche Noah“ sowie die Mitwirkung im Modellprojekt „Baladi – Meine Stadt“. Ein Beispiel für die Vereinsarbeit ist die Jugendgruppe „LAPIS“, in der Jugendliche zwischen 12 und 21 Jahren politische Bildung praktizieren und an Exkursionen teilnehmen. Die Verwaltung stellt fest, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe vorliegen und der Verein einen wesentlichen Beitrag zu den Aufgaben der Jugendhilfe leistet.
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Beratungsfolge
- 13.09.2022 · Jugendhilfeausschuss (11. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.05.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Anerkennung des Vereins Integration und Bildungszentrum Essen e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIIIZur Vorlage · 0728/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss soll die Anerkennung des Vereins Integration und Bildungszentrum Essen e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII beschließen. Die Vorlage sieht zudem eine Zuordnung in die Trägerkategorie 4 für andere Träger der Jugendarbeit vor, wobei die Anerkennung zunächst auf ein Jahr befristet ist. Der Integrationsrat sowie der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sollen die Entscheidung zur Kenntnis nehmen.
Der Verein, der eine Moscheegemeinde in Essen-Borbeck vertritt, bietet seit Jahren Angebote in den Bereichen Jugendförderung, Bildung und Erziehung an. Ein Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Unterstützung muslimischer sowie türkischstämmiger Jugendlicher sowie geflüchteter Kinder und Jugendlicher. Das Programm umfasst unter anderem Lern- und Förderangebote, die durch Vereinsmitglieder durchgeführt werden, sowie die Unterstützung bei der Suche nach Ausbildungs- und Arbeitsplätzen. Zudem werden Freizeitaktivitäten wie Ausflüge und sportliche Angebote durchgeführt.
Nach Angaben der Verwaltung liegen die Voraussetzungen für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe vor, da der Verein einen wesentlichen Beitrag zu den Aufgaben der Jugendhilfe leistet. Die Räumlichkeiten des Vereins bieten für die Zielgruppe separate Aufenthaltsräume für Gruppenstunden und gemeinsame Aktivitäten.
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Beratungsfolge
- 13.09.2022 · Jugendhilfeausschuss (11. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 16.Anerkennung des Vereins Irakische Sozial- und Kulturgemeinde e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIIIZur Vorlage · 0752/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat die Anerkennung des Vereins Irakische Sozial- und Kulturgemeinde e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII beschlossen. Die Zuordnung erfolgt in die Trägerkategorie 4 für andere Träger der Jugendarbeit, wobei die Anerkennung zunächst auf ein Jahr befristet ist. Der Integrationsrat sowie der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration nehmen den Vorgang zur Kenntnis.
Der seit 1998 bestehende, gemeinnützige Verein bietet verschiedene Angebote für Familien und Menschen mit Migrationshintergrund an. Das Spektrum umfasst Beratungsleistungen zu Themen wie Arbeit, Soziales und Bildung sowie Unterstützung bei Behördengängen. Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe werden unter anderem Hausaufgabenbetreuung, Nachhilfe und Sprachförderung in arabischer Sprache sowie außerschulische Freizeitangebote wie Bastelgruppen, Fahrradtouren und Kinobesuche durchgeführt. Zudem werden Workshops zu Themen wie gewaltfreier Kommunikation und Rassismusprävention angeboten.
Der Verein arbeitet mit verschiedenen Institutionen wie dem Jugendmigrationsdienst, der cse gGmbH, dem JobCenter und dem Kulturbüro zusammen. Zudem ist er an einem durch das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration geförderten Projekt zur Stärkung muslimischer und alevitischer Sozialarbeit beteiligt. Die Verwaltung stellt fest, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe vorliegen und der Verein einen Beitrag zu den Aufgaben der Jugendhilfe leistet.
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Beratungsfolge
- 13.09.2022 · Jugendhilfeausschuss (11. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.Übernahme von Kosten für Sprach- und Integrationsmittlerinnen und -mittler im GesundheitsbereichZur Vorlage · 1912/2021/4 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen hat einen Beschlussvorschlag vorgelegt, der die Übernahme von Kosten für Sprach- und Integrationsmittler im Gesundheitsbereich regelt. Ziel der Maßnahme ist es, Neuzugewanderten, die im Rahmen des Konzeptes „Zusammenleben in Vielfalt“ beraten und begleitet werden, den Zugang zum Gesundheitssystem zu ermöglichen. Dies gilt für Personen, deren Deutschkenntnisse für Termine bei Kliniken oder niedergelassenen Ärzten nicht ausreichen und die keine Mittel für eine eigenständige Finanzierung von Dolmetscherdiensten haben.
Bisherige Regelungen sahen vor, dass die Kosten für die Sprachmittlung nur übernommen werden, wenn die Beratungskräfte der beteiligten Verbände, wie dem Diakoniewerk Essen und der Caritas-SkF-Essen gGmbH, bei den Terminen ebenfalls anwesend sind. Die Verwaltung stellt fest, dass dieser Einsatz in der Praxis zu einer hohen Bindung von Zeitressourcen bei den Beraterinnen und Beratern führt und die Erreichbarkeit der Beratungsstellen einschränkt. Zudem haben Erfahrungen gezeigt, dass ein hoher Bedarf an selbstständigen Einsätzen der Sprachmittler besteht, die ohne die Anwesenheit der Beratungskräfte agieren.
Die Kosten für diese Sprach- und Integrationsmittlung sollen durch Zusatzvereinbarungen mit den jeweiligen Trägern bis zum 31. Dezember 2022 übernommen werden. Für den Zeitraum von Juni bis Dezember 2022 wird mit Kosten in Höhe von etwa 13.000 Euro gerechnet. Die Finanzierung erfolgt über den Haushaltsposten zur Förderung sozialer Leistungen für junge Menschen und Familien.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.Konzept "Zusammenleben in Vielfalt", hier: Monitoring-Bericht 2021Zur Vorlage · 0368/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0368/2022/OB befasst sich mit dem Monitoring-Bericht 2021 zum Konzept „Zusammenleben in Vielfalt“. Der Bericht dient dazu, den Integrationsprozess in Essen anhand von Kennzahlen zu beobachten und als Planungsgrundlage für kommunalpolitisches Handeln zu nutzen. Ziel ist es, die Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte zu bewerten und Handlungsbedarfe zu identifizieren.
Der Bericht ist in drei Kapitel unterteilt. Das erste Kapitel fasst die wesentlichen Ergebnisse zusammen, während das zweite Kapitel demografische Entwicklungen unter dem Aspekt der Migration beleuchtet, einschließlich der Bevölkerungsentwicklung und Wanderungsbewegungen der letzten fünf Jahre. Das dritte Kapitel zeigt Entwicklungen in verschiedenen Handlungsfeldern auf, basierend auf Daten des Amtes für Statistik, Stadtforschung und Wahlen sowie weiterer Fachbereiche.
In der Datenerhebung unterscheidet der Bericht zwischen Personen ohne und mit Einwanderungsgeschichte. Dabei wird der Begriff „Migrationshintergrund“ durch die Bezeichnung „Einwanderungsgeschichte“ ersetzt. Zudem wurde die Gruppe der „Neuzugewanderten“ als neue Kenngröße aufgenommen, welche Nichtdeutsche umfasst, die in den letzten fünf Jahren aus dem Ausland eingereist sind.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die verschiedenen Bezirksvertretungen den Bericht zur Kenntnis nehmen. Diverse Ausschüsse sowie der Integrationsrat und der Seniorenrat sollen den Bericht ebenfalls zur Kenntnis nehmen und eine Fortschreibung empfehlen. Der Rat der Stadt soll den Bericht zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung mit der weiteren Fortschreibung beauftragen.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen und mit Gegenstimmen der AfD mehrheitlich empfohlen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (16. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 20.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.05.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.05.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.05.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (11. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 11.05.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (14. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 10.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.05.2022 · Kulturausschuss (13. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 04.05.2022 · Seniorenrat (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.05.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.04.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.03.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.03.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (10. Sitzung) — geschoben in die Juni-Sitzung
Ergebnis: Kenntnis genommen und mit Gegenstimmen der AfD mehrheitlich empfohlen - 19.Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes im Jahr 2021Zur Vorlage · 0599/2022/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht des JobCenters Essen zur Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes im Jahr 2021 weist Gesamtausgaben in Höhe von 13.450.635 € aus. Dies entspricht einem Rückgang von 547.477 € gegenüber dem Vorjahr, obwohl die Anzahl der Bewilligungen um 1,25 % gestiegen ist. Im Rechtskreis SGB II wurden 30.225 Anträge gestellt, von denen 26.568 bewilligt wurden, was einer Auszahlung von 11.480.790 € entspricht. Im Bereich WoGG/BKGG wurden 8.919 Anträge mit einem Volumen von 1.625.265 € ausgezahlt. Zudem wurden im Bereich AsylbLG und SGB XII 682 beziehungsweise 208 Anträge registriert. Für die Lernförderung gilt eine Regelung zur Antragstellung bis zum 31.12.2023. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, der Jugendhilfeausschuss, der Integrationsrat sowie der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration den Bericht zur Kenntnis nehmen.
Für das Haushaltsjahr 2022 wird ein Anstieg der Ausgaben prognostiziert, was auf den Flüchtlingsstrom aus der Ukraine sowie die Normalisierung des öffentlichen Lebens zurückgeführt wird. Ein Vergleich der ersten zwei Monate von 2022 mit dem Vorjahreszeitraum zeigt einen Anstieg der SGB II-Ausgaben um 309.438 €. Davon entfallen 141.372 € auf die Lernförderung. Zudem liegen die Kosten für Klassenfahrten und die Mittagsverpflegung über dem Vorjahresniveau. Ein höheres Kostenvolumen wird insbesondere bei der Mittagsverpflegung, Klassenfahrten und der Teilhabe erwartet. Während eine Förderung von „Deutsch als Fremdsprache“ aufgrund des AsylbLG nicht möglich ist, können Fächerförderungen und Kompaktangebote realisiert werden. Die Erstattung der Leistungen durch Bundesmittel wird als ausreichend eingeschätzt.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.06.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 20.Eingliederungsbericht des Fachbereiches 56 - JobCenter für das Jahr 2021Zur Vorlage · 0937/2022/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fachbereich 56 – JobCenter Essen hat den Eingliederungsbericht für das Jahr 2021 vorgelegt. Dieser Bericht wird im Rahmen des jährlichen Jahresabschlusses erstellt und dient dazu, die im Vorjahr angewandten Strategien zur Eingliederung sowie zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten darzustellen. Zudem enthält das Dokument eine Bewertung der erzielten Ergebnisse durch den zugelassenen kommunalen Träger. Die Veröffentlichung des Berichts erfolgt gemeinsam mit den Berichten anderer zugelassener kommunaler Träger durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Die vorliegende Vorlage sieht vor, dass der Integrationsrat, der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Jugendhilfeausschuss den Bericht zur Kenntnis nehmen. Die Beratungsfolge der Vorlage umfasst verschiedene Gremien, darunter den Integrationsrat, den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, den Jugendhilfeausschuss sowie den Unterausschuss Soziale, die den Bericht im Zeitraum zwischen Juni und Dezember 2022 zur Kenntnisnahme behandeln.
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Beratungsfolge
- 21.09.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen und zur weiteren Beratung in den Unterausschuss Soziales geschoben
- 13.09.2022 · Jugendhilfeausschuss (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung
- 15.06.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (11. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: geschoben in die nächste Sitzung - 21.Mittelvergabe aus Erträgen der Freibettenstiftung/Julius-von-Waldthausen-Stiftung und Rücklagenbildung zur KapitalverstärkungZur Vorlage · 0946/2022/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration berät über die Mittelvergabe aus den Erträgen der Freibettenstiftung sowie der Julius-von-Waldthausen-Stiftung für das Jahr 2022. Die vorliegende Vorlage des Gesundheitsamtes sieht vor, die Stiftungsmitte gemäß den vorliegenden Fördervorschlägen bereitzustellen und gleichzeitig Rücklagen zur Kapitalverstärkung zu bilden.
Für die Freibettenstiftung belaufen sich die Stiftungserträge inklusive vorjähriger Mittel auf 102.697,16 Euro. Nach Abzug einer Rücklagenzuführung in Höhe von 26.000,00 Euro stehen voraussichtlich 76.697,16 Euro zur Vergabe zur Verfügung. Zum Stand vom 04. April 2022 sind davon 56.000,00 Euro sicher verfügbar. Da die Summe der eingegangenen Förderanträge 72.212,00 Euro beträgt, ist eine Kürzung der Anträge um etwa 24,5 Prozent vorgesehen. Eine vollständige Bedienung der Anträge wird bei Realisierung der prognostizierten weiteren Erträge angestrebt.
Bei der Julius-von-Waldthausen-Stiftung belaufen sich die Erträge inklusive vorjähriger Mittel auf 14.719,05 Euro. Nach einer Rücklagenzuführung von 4.600,00 Euro verbleiben voraussichtlich 10.119,05 Euro zur Vergabe, wovon 6.000,00 Euro aktuell sicher zur Verfügung stehen. Der Vergabevorschlag sieht vor, 4.960,00 Euro an die DRK-Schwesternschaft Essen e.V. und 1.040,00 Euro an den Verein die Wiese e.V. auszuschütten.
Die Bildung der Rücklagen dient der Werterhaltung des Stiftungsvermögens und dem Ausgleich von Kaufkraftverlusten. Die Zuführungen orientieren sich an den Bestimmungen der Abgabenordnung.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 22.Kommunale Pflegeplanung der Stadt Essen 2021Zur Vorlage · 2453/2021/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Soziales und Wohnen hat die Kommunale Pflegeplanung der Stadt Essen für das Jahr 2021 vorgelegt. Die Vorlage dient der Erfüllung des gesetzlichen Auftrags gemäß dem Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen, welches eine örtliche Planung zur unverbindlichen Bedarfsplanung zum Stichtag 31. Dezember 2021 vorschreibt. Der Bericht wurde unter Federführung der Sozialplanung fachübergreifend erarbeitet und in die Abstimmung mit dem Facharbeitskreis Pflege sowie der Arbeitsgemeinschaft Soziale einbezogen.
Die Planung beschreibt die Entwicklungen der Pflegelandschaft und gibt Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Pflegeinfrastruktur unter Berücksichtigung verschiedener Lebensstile. Zu den konkretisierten Handlungsfeldern gehören der Ausbau von Plätzen in der Tagespflege sowie in Pflegewohngruppen. Zudem ist eine jährliche Stichtagsbefragung aller voll- und teilstationären Einrichtungen ab dem Jahr 2022 vorgesehen. Der Bericht thematisiert zudem die Versorgungskapazitäten ambulanter Pflegedienste und den Bedarf an Palliativversorgung.
Aufgrund der Corona-Situation kam es bei der Erstellung des Berichts zu zeitlichen Verzögerungen. Die nächste Pflegeplanung ist für das Jahr 2024 geplant und soll künftig in einem zweijährlichen Rhythmus erfolgen, um als Grundlage für langfristige Prozesse zu dienen. Für die kommende Berichtsvorlage sind Schwerpunkte auf die Bedürfnisse von Senioren mit Behinderungen sowie auf Menschen mit demenziellen Erkrankungen vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen, die Bezirksvertretungen, der Integrationsrat, der Seniorenbeirat sowie der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration die Planung zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.03.2022 · Seniorenbeirat (bis 04 / 2022) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung)
- 24.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.02.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.02.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (9. Sitzung) — geschoben in den UA Soziales
Ergebnis: Kenntnis genommen - 22.1Kommunale Pflegeplanung der Stadt Essen 2021 hier: Zukunft der Pflege in Essen - Konsequenzen aus Pflegeplanung und FachkräftemangelZur Vorlage · 1149/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Vorlage 1149/2022/SPD einen Antrag gestellt, der die Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus der kommunalen Pflegeplanung 2021 sowie die Ableitung weiterer Maßnahmen für die zukünftige Pflegeentwicklung in Essen fordert.
Im Bereich der Pflegeangebote wird die Verwaltung aufgefordert, die vollstationäre Langzeitpflege durch Gespräche mit Wohlfahrtsverbänden auszuweiten und ein Monitoring zur Nachfrage wohnortnaher Plätze einzuführen. Zudem sollen Kapazitäten in der Kurzzeitpflege sowie die Tagespflege in den Stadtbezirken I, II und III ausgebaut werden, wobei für den kurzfristigen Ausbau die Expertise der Immobilienmanagement Essen GmbH (IME) genutzt werden soll. Weitere Forderungen betreffen die Förderung von Hospizplätzen, den nachfrageorientierten Ausbau von Pflegewohngruppen sowie eine verstärkte Beratung und Unterstützung für pflegende Angehörige. Die Verwaltung soll zudem die Auslastung ambulanter Pflegedienste datentechnisch erfassen und Maßnahmen zur Versorgung älterer Menschen mit Einwanderungsgeschichte darlegen.
Zur Bekämpfung des Fachkräftemangels wird die Gründung einer Konferenzreihe initiiert, die in Abstimmung mit der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege lokale Akteure wie Krankenhäuser, Heime, Hochschulen und Tarifpartner vernetzen soll. Die Konferenz soll über die Entwicklung der Ausbildungsplatzzahlen informieren, die Attraktivität der Pflegeberufe steigern und Möglichkeiten zur Unterstützung von Auszubildenden, etwa bei der Wohnungssuche, aufzeigen. Zudem sollen Maßnahmen zur frühzeitigen Orientierung in Schulen sowie die Prüfung der Anwerbung ausländischer Fachkräfte untersucht werden.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — zurückgezogen
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Der Antrag findet keine Mehrheit.
Ergebnis: Der Antrag findet keine Mehrheit. - 23.Beschlusskontrolle
- 24.Anträge
- 24.1Umgang mit Langzeitarbeitslosigkeit (Anmeldung der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 0048/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Vorlage 0048/2022/SPD einen Antrag gestellt, der sich mit dem Umgang mit Langzeitarbeitslosigkeit in Essen befasst. Der Antrag richtet sich an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Integration mit der Zielsetzung, dass dieser eine entsprechende Empfehlung an den Rat der Stadt Essen abgibt.
Die Verwaltung wird durch den Antrag mit vier spezifischen Aufgaben beauftragt. Zunächst soll dargelegt werden, welche Strategien und Bemühungen bereits existieren oder für die Verringerung der Langzeitarbeitslosigkeit in der Stadt geplant sind. Des Weiteren wird eine Darlegung der Maßnahmen gefordert, die darauf abzielen, die Diskrepanz zwischen unbesetzten Ausbildungsplätzen und Ausbildungssuchenden zu verringern.
Darüber hinaus soll die Verwaltung prüfen, ob innerhalb der städtischen Verwaltung sowie in den städtischen Beteiligungsgesellschaften zusätzliche Stellen eingerichtet werden können, die nach § 16i SGB II gefördert werden. Ein weiterer Prüfpunkt betrifft die Möglichkeit, weitere Arbeitsmarktprojekte umzusetzen, die auf Geringqualifizierte ausgerichtet sind, wobei als Beispiel auf das Projekt „ESSEN. Neue Wege zum Wasser“ verwiesen wird. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Soziales und Wohnen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Der Antragsteller zieht den Antrag zurück zugunsten des gemeinsamen Antrages 1184/2022/CDU/SPD/GRÜNE.
- 17.05.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (11. Sitzung) — geschoben in die Juni-Sitzung
- 15.03.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.02.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (9. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung
Ergebnis: Der Antragsteller zieht den Antrag zurück zugunsten des gemeinsamen Antrages 1184/2022/CDU/SPD/GRÜNE. - 24.1.1Umgang mit LangzeitarbeitslosigkeitZur Vorlage · 1184/2022/CDU/SPD/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag zur Untersuchung der Langzeitarbeitslosigkeit gestellt. Die Vorlage fordert die Stadtverwaltung dazu auf, einen aktuellen Sachstandsbericht vorzulegen, der verschiedene Aspekte der Arbeitsmarktintegration beleuchtet.
Der Bericht soll konkrete Strategien zur Intensivierung arbeitsrechtlicher Maßnahmen nach den §§ 16e und 16i SGB II auswerten, um die Rückkehr in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu unterstützen. Zudem wird eine Analyse der Entwicklung der Langzeitarbeitslosigkeit sowie der durchschnittlichen Arbeitslosigkeitsdauer der vergangenen fünf Jahre sowie der Integration von Geflüchteten und Migranten in den ersten Arbeitsmarkt verlangt. Hierbei sollen auch die Dauer der Integration, Hindernisse bei der Anerkennung ausländischer Qualifikationen sowie der Umfang von Sprachfördermaßnahmen erfasst werden.
Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, die Quote von Arbeitgebern zu ermitteln, die geförderte Beschäftigungsverhältnisse dauerhaft fortführen, und die Ursachen für Abbrüche solcher Maßnahmen zu untersuchen. Der Antrag umfasst zudem die Prüfung von Rahmenbedingungen für geförderte Stellen nach § 16i SGB II sowie eine Darstellung der Kooperationsstrukturen des Modells „Essener Konsens“, insbesondere im Hinblick auf Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen oder Suchterfahrung. Abschließend sollen Möglichkeiten zur Optimierung der Kontaktdichte zu Jugendlichen und Menschen mit Migrationshintergrund sowie eine Einschätzung zur Entwicklung von Ausbildungs- und Beschäftigungsduldungen geprüft werden.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen, bei Enthaltung FDP und AfD
Ergebnis: einstimmig empfohlen, bei Enthaltung FDP und AfD - 24.2.1Beratung des ASAGI durch den Vorsitz des Seniorenbeirates (Anmeldung der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 0870/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0870/2022/SPD einen Antrag gestellt, der die Beteiligung des Seniorenrates an den Sitzungen des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Integration (ASAGI) regeln soll. Der Antrag sieht vor, dass die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Seniorenrates künftig mit beratender Stimme an den Sitzungen des genannten Ausschusses teilnimmt. Diese Regelung soll analog zur Teilnahme des Integrationsrat-Vorsitzes erfolgen.
Um diese Änderung umzusetzen, wird die Verwaltung beauftragt, die Hauptsatzung sowie die Ausschuss- und Zuständigkeitsordnung der Stadt Essen bei Bedarf anzupassen. Ziel ist es, die ergänzende Beratung des Ausschusses durch die Leitung des Seniorenrates rechtlich zu verankern. Die entsprechenden Anpassungen der Satzungen sollen nach der Umsetzung den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorgelegt werden.
Zudem wird die Verwaltung angewiesen, die Entschädigungsregelung gemäß der Hauptsatzung entsprechend den neuen Gegebenheiten anzupassen. Der Antrag sieht eine Beratungsfolge vor, die über den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Integration sowie den Haupt- und Finanzausschuss bis hin zum Rat der Stadt Essen reicht. Der Seniorenrat soll den Vorgang zur Kenntnisnahme erhalten. Eine schriftliche Begründung des Antrags liegt nicht vor, da diese mündlich erfolgen soll.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Der Antrag wird vom Antragsteller zurückgezogen zugunsten des gemeinsamen Antrages 1054/2022/CDU/SPD/GRÜNE/FDP.
- 01.06.2022 · Seniorenrat (11. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (11. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.05.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Antrag wurde als eingebracht betrachtet und in die Juni-Sitzung geschoben.
Ergebnis: Der Antrag wird vom Antragsteller zurückgezogen zugunsten des gemeinsamen Antrages 1054/2022/CDU/SPD/GRÜNE/FDP. - 24.2.2Beratung des ASAGI durch die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden des SeniorenratesZur Vorlage · 1054/2022/CDU/SPD/GRÜNE/FDP · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD, Grüne und FDP haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der die Mitwirkung des Seniorenrates in den kommunalen Entscheidungsprozessen regeln soll. Der Antrag sieht vor, dass die oder der Vorsitzende des Seniorenrates künftig mit beratender Stimme an den Sitzungen des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration teilnehmen darf.
Zudem wird die Stadtverwaltung Essen ersucht, dieses neue Teilnahmerecht sowie eine entsprechende Entschädigungsregelung für den damit verbundenen Aufwand in die anstehende Anpassung der Hauptsatzung der Stadt Essen aufzunehmen. Die Vorlage bezieht sich dabei auf eine bereits beschlossene Änderung der Hauptsatzung vom März 2022.
Der Antrag wurde zur Beratung und Empfehlung an den Seniorenrat, den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie zur abschließenden Entscheidung an den Rat der Stadt Essen gerichtet. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Soziales und Wohnen.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen, bei Gegenstimme der AfD
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (12. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 01.06.2022 · Seniorenrat (11. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen, bei Gegenstimme der AfD - 24.3Trinkwasserbrunnen in EssenZur Vorlage · 0960/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0960/2022/SPD einen Antrag gestellt, der die Entwicklung eines Konzepts zur flächendeckenden Versorgung der Stadt Essen mit kostenlosen Trinkbrunnen zum Ziel hat. Die Verwaltung wird darin beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Essen ein entsprechendes Konzept zu erstellen und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorzulegen.
Als Orientierung für die Planung soll das Konzept der Stadt Köln, „Zwölf Trinkbrunnen für Köln“, dienen. Dabei wird eine stufenweise Umsetzung angestrebt, die perspektivisch das gesamte Stadtgebiet abdecken soll. Bei der Auswahl der Standorte sollen besonders geeignete Orte mit hoher Reichweite priorisiert werden, wobei der Kriterienkatalog sowie die Checkliste der Kölner Vorlage als Grundlage dienen sollen. Zusätzlich zum Kölner Modell sollen die Bedürfnisse wohnungsloser Menschen in die Planung einbezogen werden.
Die Begründung des Antrags führt an, dass Trinkbrunnen die Aufenthaltsqualität an öffentlichen Plätzen sowie das Stadtbild beeinflussen und einen Beitrag zur Gesundheitsvorsorge leisten können. Zudem wird darauf verwiesen, dass der Zugang zu fließendem Wasser insbesondere für Menschen ohne festen Wohnsitz, etwa während der Sommermonate, von Bedeutung ist. Der Antrag sieht eine Beratung in den Ausschüssen für Stadtentwicklung, -planung und Bauen, für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligung und Tourismus sowie für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration vor, bevor eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen getroffen werden soll.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — - ersetzt durch 1187/2022/SPD/FDP - dieser verwiesen an BV I-IX, ASPB, AUKV, ADWBT und ASAGI
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Antrag wird vom Antragsteller zurückgezogen zugunsten des gemeinsamen Antrages 1187/2022/SPD/FDP.
- 14.06.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (12. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.06.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (14. Sitzung) — verwiesen
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
Ergebnis: Antrag wird vom Antragsteller zurückgezogen zugunsten des gemeinsamen Antrages 1187/2022/SPD/FDP. - 24.3.1Trinkwasserbrunnen in EssenZur Vorlage · 1187/2022/SPD/FDP · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und FDP haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, der die Entwicklung eines Konzepts zur flächendeckenden Versorgung der Stadt mit kostenlosen Trinkwasserbrunnen vorsieht. Die Verwaltung soll hierzu in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Essen ein entsprechendes Vorhaben ausarbeiten und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorlegen.
Als Orientierung für die Planung dient das Konzept „Zwölf Trinkbrunnen für Köln“. Die Umsetzung soll stufenweise erfolgen, wobei die Verwaltung angewiesen wird, perspektivisch das gesamte Stadtgebiet zu versorgen. Bei der Auswahl der Standorte sollen vorrangig Orte mit hoher Reichweite berücksichtigt werden, wobei der Kriterienkatalog sowie die Checkliste der Stadt Köln als Grundlage dienen sollen.
Zusätzlich zum Kölner Modell soll das Konzept die Bedürfnisse wohnungsloser Menschen einbeziehen. Die Antragsteller führen an, dass Trinkbrunnen die Aufenthaltsqualität an öffentlichen Plätzen sowie das Stadtbild beeinflussen und einen Beitrag zur Gesundheitsvorsorge leisten können. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Sicherstellung des Zugangs zu fließendem Wasser für Menschen ohne festen Wohnsitz, insbesondere während der Sommermonate.
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Beratungsfolge
- 20.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (15. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — Antrag vom Antragsteller zurückgezogen
- 04.10.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.09.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 25.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (16. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (14. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (18. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben mit Anmerkungen
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — geschoben in die Ratssitzung
Ergebnis: geschoben in die Ratssitzung - 24.4Kommunales Hitze- und Kälteschutzkonzept für obdachlose MenschenZur Vorlage · 1093/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und GRÜNE haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der sich auf die Verbesserung der Informationsvermittlung im Rahmen des kommunalen Hitze- und Kälteschutzkonzepts für obdachlose und wohnungslose Menschen bezieht. Mit der Vorlage 1093/2022 wird der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration gebeten, die Stadtverwaltung Essen mit der Vorstellung des bestehenden Konzepts zu beauftragen.
Im Rahmen dieser Vorstellung soll die Verwaltung prüfen, ob die vorhandenen Angebote in einer komprimierten Form, beispielsweise in Form von Flyern, den Einrichtungen der Obdachlosenhilfe zur Verfügung gestellt werden können. Zudem wird die Veröffentlichung dieser Informationen auf der offiziellen Internetseite der Stadt Essen angestrebt. Ziel des Antrags ist es, durch eine zusammengefasste Übersicht über alle verfügbaren Hilfsangebote den Zugang zu den bestehenden Strukturen sowohl für die Betroffenen als auch für die Öffentlichkeit zu erleichtern. Der Antrag wurde zur Entscheidung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 25.Mitteilungen und Anfragen
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 26.Niederschrift Nr. 2 über die nicht öffentliche Sitzung des Unterausschusses Soziales vom 31.03.2022
- 27.Sachstand Härtefallkommission Großbrand Grüne Mitte
- 28.Bericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Essen über eine Überprüfung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (01-08)Ergebnis: Kenntnis genommen
- 29Mitteilungen und Anfragen