Anerkennung des Vereins Laissez-passer e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII
✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat die Anerkennung des Vereins Laissez-passer e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII beschlossen. Die Zuordnung erfolgt in die Trägerkategorie 4 für andere Träger der Jugendarbeit. Diese Anerkennung ist zunächst auf ein Jahr befristet. Der Integrationsrat sowie der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration haben die Vorlage zur Kenntnis genommen.
Der im Jahr 2016 gegründete Verein ist seit 2018 im Bereich der Jugendhilfe tätig. Die Arbeit des Vereins umfasst die Förderung der internationalen Gesinnung, der Toleranz sowie des bürgerschaftlichen Engagements. Zu den Schwerpunkten gehören die Beratung und Begleitung von jungen Menschen und deren Familien ohne Bleiberecht sowie die Unterstützung von Integrationsprozessen. Der Verein nutzt hierfür Büroräume in der Rellinghauser Straße und arbeitet mit öffentlichen Einrichtungen zusammen.
Das Tätigkeitsfeld des Vereins beinhaltet unter anderem die Jugendarbeit durch Freizeit- und außerschulische Bildungsangebote, die Teilnahme an Programmen wie „Arche Noah“ sowie die Mitwirkung im Modellprojekt „Baladi – Meine Stadt“. Ein Beispiel für die Vereinsarbeit ist die Jugendgruppe „LAPIS“, in der Jugendliche zwischen 12 und 21 Jahren politische Bildung praktizieren und an Exkursionen teilnehmen. Die Verwaltung stellt fest, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe vorliegen und der Verein einen wesentlichen Beitrag zu den Aufgaben der Jugendhilfe leistet.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 13.09.2022mehrheitlich beschlossen
- 21.06.2022Kenntnis genommen
- 18.05.2022Kenntnis genommen
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