Sachstandsbericht zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes durch das Ordnungsamt und das Gesundheitsamt
✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Sachstandsbericht zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes befasst sich mit der Überwachung durch das Ordnungsamt sowie der gesundheitlichen Beratung durch das Gesundheitsamt. Gegenstand der Verwaltungstätigkeit sind die Anmeldepflicht, die Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbe sowie die medizinische Beratung zu Themen wie Infektionsschutz und sozialen Risiken.
Seit der Einführung des Gesetzes wurden im Ordnungsamt 88 Erlaubnisanträge bearbeitet, wovon 51 erteilt wurden. Aktuell sind 18 genehmigte Prostitutionsstätten, zehn Fahrzeuge und eine Vermittlung registriert. Im Bereich der Wohnungsprostitution wurden rund 110 Objekte identifiziert. Bei Kontrollen von Massagebetrieben wurde in über 90 Prozent der Verdachtsfälle illegale Tätigkeit festgestellt. Die Anzahl der Verstöße gegen das Prostituiertenschutzgesetz und die Coronaschutzverordnung sank von 268 Fällen im Jahr 2020 auf 24 Fälle im Jahr 2022.
Im Gesundheitsamt werden Beratungsintervalle je nach Alter der Betroffenen halbjährlich oder jährlich durchgeführt. Die Anzahl der Beratungen sank von 532 im Jahr 2018 auf 158 im April 2022, wobei die Terminwahrnehmungsquote von 58 Prozent auf 72 Prozent stieg. Die medizinische Versorgung ist für über die Hälfte der Sexarbeitenden aufgrund fehlender Krankenversicherung eingeschränkt. Aufgrund der Verlagerung von Tätigkeiten in den illegalen Bereich wird eine Verstetigung des überplanmäßigen Personaleinsatzes im Ordnungsamt angestrebt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Ausschüsse den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 21.06.2022Kenntnis genommen
- 08.06.2022Kenntnis genommen
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