Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (15. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Sachstand Ukraine mündlicher Bericht
- 2.Niederschrift Nr. 14 über die Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung vom 11.05.2022
- 3.Liste der noch zu erledigenden Aufträge des OPOG
- –Personal, allgemeine Verwaltung
- 4.Information über die Zahl der Mitarbeiter/innenZur Vorlage · 0905/2022/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Organisation und Personalwirtschaft dient der Information des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung über die Entwicklung der Mitarbeiterzahlen der Stadtverwaltung Essen, einschließlich der Kernverwaltung und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen. Die Berichterstattung umfasst dabei einen Jahresüberblick, eine Quartalsübersicht mit Ausweis der Zu- und Abgänge sowie einen Dreijahresüberblick.
Nach den vorliegenden Daten ist die Gesamtzahl der Beschäftigten sowie die Zahl der unbefristet Beschäftigten in den Statistikmonaten von Dezember 2021 bis März 2022 gesunken. Konkret verringerte sich die Gesamtzahl der Mitarbeiter von 10.351 auf 10.309, während die Zahl der unbefristet Beschäftigten von 9.012 auf 8.975 sank.
Im Gegensatz zu diesem kurzfristigen Rückgang zeigt der Vergleich der Monate März 2021 zu März 2022 sowie der Dreijahreszeitraum von März 2019 bis März 2022 einen Anstieg der Gesamtzahl der Beschäftigten und der unbefristet Beschäftigten auf. Zudem ist im Jahresvergleich von März 2021 zu März 2022 eine Zunahme der vollzeit verrechneten Mitarbeiter zu verzeichnen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss die Informationen zur Personalentwicklung zur Kenntnis nimmt.
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Beratungsfolge
- 08.06.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Personalkostenentwicklung in der Stadtverwaltung EssenZur Vorlage · 0906/2022/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Organisation und Personalwirtschaft zur Personalkostenentwicklung in der Stadtverwaltung Essen legt den aktuellen Stand der Personal- und Versorgungsaufwendungen für das Jahr 2022 dar. Basierend auf der Prognose zum Stand des 31. März 2022 belaufen sich die geplanten Aufwendungen auf insgesamt 693,79 Millionen Euro. Damit liegt der Wert unter dem ursprünglichen Haushaltsansatz von 698,69 Millionen Euro, was einer Unterschreitung von rund 4,90 Millionen Euro entspricht.
Die Differenz bei den Personalaufwendungen ergibt sich laut der Verwaltung primär aus der Überleitung von Personal der Offenen Ganztagsschule sowie der „Schule von acht bis eins“ zur Jugendhilfe Essen gGmbH. Zudem wirkt sich die für den 1. Dezember 2022 geplante Besoldungserhöhung auf das Ergebnis aus. Im Bereich der Versorgungsaufwendungen wird eine Überschreitung des Planansatzes um etwa 1,10 Millionen Euro erwartet, was auf höhere Abfindungszahlungen im Rahmen von Dienstherrnwechseln zurückzuführen ist.
Für das Jahr 2022 werden zudem coronabedingte Personalmehraufwendungen in Höhe von 5,35 Millionen Euro prognostiziert. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Planansätze für die Personalrückstellungen zum aktuellen Zeitpunkt auskömmlich sind. Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung erhält die Informationen zur Kenntnisnahme.
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Beratungsfolge
- 08.06.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Einführung eines zentralen OutputmanagementsZur Vorlage · 1065/2022/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen plant die Einführung eines Zentralen Output-Managementsystems (ZOM), um die Digitalisierung der Verwaltung voranzutreiben und Prozesse zu vereinheitlichen. Mit der neuen Software sollen die Rathausdruckerei und die Zentrale Poststelle künftig einen zentralen Druck sowie eine zentrale Kuvertierung durchführen. Das System soll als virtueller Druckertreiber fungieren, der den Zugriff aus verschiedenen Anwendungen, wie MS Office oder dem Dokumentenmanagementsystem, ermöglicht und zudem weitere Ausgangskanäle wie E-Mail oder das ServicePortal Stadt Essen ansteuern kann.
Das Projekt ist eine Voraussetzung für das Konzept BürgerRatHaus, das eine weitgehende Papierarmut vorsieht und keine dezentralen Poststellen oder Arbeitsplatzdrucker plant. Durch die Zentralisierung sollen Medienbrüche reduziert, die Nachverfolgbarkeit von Sendungen verbessert und die Effizienz im Bereich der Postzustellung gesteigert werden. Zudem soll das System die Nutzung im Homeoffice unterstützen und potenziell auch für Beteiligungsunternehmen nutzbar gemacht werden.
Für die Beschaffung und die Bereitstellung des Systems sind im Haushalt 2023 insgesamt 379.000,00 € vorgesehen. Die Kalkulation umfasst Investitionskosten für Lizenzen sowie laufende Sachkosten für den Betrieb und die Wartung. Ein EU-weites offenes Vergabeverfahren ist für Juni 2022 vorgesehen, wobei die vollständige Einführung der Software bis Mitte 2024 abgeschlossen sein soll.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.06.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.06.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.Verschiedenes
- –Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 8.Zwischenstand Weiterentwicklung Essener ModellZur Vorlage · 0717/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zum Sachstandsbericht der Weiterentwicklung des „Essener Modells“ informiert über den aktuellen Stand eines Projekts, das die Aufenthaltsverbesserung für Personen im Duldungsstatus durch gezielte Begleitung anstrebt. Ziel ist es, Kettenduldungsprozesse zu durchbrechen. Die ursprüngliche Zielgruppe umfasst kurdisch-libanesische Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 14 und 35 Jahren, die seit mindestens zwei Jahren in Essen wohnhaft sind. Seit Mai 2022 wurde der Kreis der Zielgruppe um Personen aus Nordafrika erweitert, die Unterstützung bei der Identitätsklärung benötigen; eine entsprechende Bedarfsanalyse ist nach einem halben Jahr vorgesehen. Teilnahmebedingungen sind unter anderem ein Wohnsitz in Essen seit mindestens fünf Jahren, Sprachkenntnisse auf A2-Niveau sowie Straffreiheit.
Die Evaluation der Integrationsbemühungen und der Identitätsklärung erfolgt durch eine Steuerungsgruppe auf Basis von Stellungnahmen der Kommunalen Ausländerbehörde und des Jugendamtes. Bei einer positiven Prognose wird zunächst ein sechsmonatiger Aufenthaltstitel mit einer Integrationsvereinbarung erteilt, gefolgt von zwei Prüfintervallen. Nach 18 Monaten kann eine zweijährige Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Das Integrationsmanagement begleitet die Teilnehmenden bei der Umsetzung der Vereinbarungen und der Passbeschaffung. Zum Stand vom 1. März 2022 befanden sich 57 Personen aus der ursprünglichen Zielgruppe im Modell, darunter 19 Personen mit zweijähriger Aufenthaltserlaubnis und 14 Personen mit Niederlassungserlaubnis. Die Entscheidungsgrundlage für die Erteilung von Aufenthaltstiteln bilden das Aufenthaltsgesetz sowie die aktuelle Rechtsprechung. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die relevanten Ausschüsse den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.06.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Grillflächen im öffentlichen Raum Pilotprojekt: Einrichtung und Betrieb von zwei Grillzonen im Stadtbezirk IZur Vorlage · 0838/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Stadtbezirk I soll ein Pilotprojekt zur Einrichtung und zum Betrieb von zwei Grillzonen im Nordpark und im Stadtgarten umgesetzt werden. Ziel der Vorlage ist die Schaffung von Flächen als Alternative zum bestehenden Grillverbot in Grün- und Parkanlagen. Der Beschlussvorschlag sieht neben der Einrichtung der Zonen und der Festlegung von Nutzungsregeln auch den Einsatz von Servicekräften der RGE Servicegesellschaft Essen mbH sowie die Überwachung durch den Kommunalen Ordnungsdienst vor. Zur Abfallentsorgung sollen 1.100-Liter-Großcontainer und separate Ascheentsorgungsstationen bereitgestellt werden.
Parallel dazu ist die Testphase mobiler Toilettenanlagen vorgesehen. Für den Stadtgarten wird die Anmietung einer autarken Ökotoilette empfohlen, wobei die Kosten für die Inbetriebnahme, Wartung und Reinigung im Zeitraum vom 1. August 2022 bis zum 31. Juli 2024 insgesamt 110.000 Euro betragen. Für den Nordpark wird die Aufstellung von Chemie-Toiletten vorgeschlagen, wofür für die Saison 2022 Kosten von etwa 11.000 Euro veranschlagt sind.
Die einmaligen Investitionskosten für die Errichtung der Grillzonen belaufen sich auf circa 13.500 Euro. Für das Jahr 2022 sind zudem Kosten in Höhe von 65.000 Euro für die Reinigung, 43.000 Euro für die Überwachung sowie 45.000 Euro für die Toilettenvorhaltung kalkuliert. Die Gesamtkosten für die Toiletten werden für die Jahre 2022 bis 2024 mit 45.000 Euro, 55.000 Euro beziehungsweise 43.000 Euro angesetzt. Die Finanzierung erfolgt über Haushaltsmittel in Höhe von 975.000 Euro aus einem Beschluss vom 26. November 2021.
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Beratungsfolge
- 08.06.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.06.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (16. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9 A.TOP Grillflächen im öffentlichen Raum hier: Durchsetzung des Grillverbotes in Landschaftsschutzgebieten Brehminsel und Löwental Betroffenes LSG: 4508-044 Baldeneysee und Werdener RuhraueZur Vorlage · 1117/2022/TS · Antrag Tierschutz Essen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Tierschutz hat mit der Vorlage 1117/2022/TS einen Antrag gestellt, um die Durchsetzung des Grillverbotes in den Landschaftsschutzgebieten Brehminsel und Löwental, die zum Gebiet Baldeneysee – Werdener Ruhraue gehören, zu verstärken. Ziel des Antrags ist es, dass das bereits gesetzlich bestehende Verbot ab dem 1. Juli 2022 ordnungsrechtlich durchgesetzt wird.
Der Antrag begründet, dass in den genannten Gebieten ein zunehmender Grilltourismus stattfinde, der mit dem Umwelt- und Tierschutz in diesen Schutzgebieten nicht mehr vereinbar sei. Da sich die Bezirksvertretung IX bislang nicht auf neue Grillzonen einigen konnte, solle die bestehende Rechtslage konsequent angewandt werden.
Zur Umsetzung sieht die Vorlage die Aufstellung mehrsprachiger Verbotsschilder vor, die neben Deutsch und Englisch auch Englisch, Türkisch, Arabisch sowie Ukrainisch umfassen und durch Piktogramme ergänzt werden sollen. Zudem sollen nicht mehr vorhandene Schilder der Landschaftsschutzgebiete wieder angebracht werden. Um die Einhaltung des Verbotes sicherzustellen, wird eine organisatorische Gewährleistung von Kontrollen durch das Ordnungsamt gefordert, wobei in der Anfangsphase ein verstärkter Kontrolldruck angestrebt wird. Der Antrag wurde zur Beratung und Empfehlung an den Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie an den Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung gerichtet.
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Beratungsfolge
- 08.06.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (15. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 07.06.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (14. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 10.Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Essener Stadtgebiet im zweiten Halbjahr 2022 (ab September 2022)Zur Vorlage · 0615/2022/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Ordnungsamtes (0615/2022/3) behandelt den Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Essener Stadtgebiet für das zweite Halbjahr 2022. Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz NRW. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretungen beraten und der Rat der Stadt Essen die Verordnungen gemäß den Anlagen 1 a bis 1 m beschließt. Die Planung basiert auf Terminvorschlägen des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen Ruhr e.V. und der Essen Marketing GmbH.
Für den Zeitraum ab September 2022 sind verschiedene Termine vorgesehen, die jeweils in einem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit lokalen Veranstaltungen stehen. Im September sind Öffnungen in Werden, Kupferdreh und Kettwig geplant, unter anderem im Rahmen des Sonnenblumenfestes und des Brunnenfestes. Am 18. September ist eine Ladenöffnung in Altenessen an die Herbstkirmes gekoppelt. Für den 30. Oktober sind verkaufsoffene Sonntage in der Innenstadt sowie in Kettwig vorgesehen, passend zu den Essener Lichtwochen und dem Kürbisfest.
Die Planung für das vierte Quartal umfasst zudem die Adventszeit. Geplant sind Ladenöffnungen im Rahmen der Weihnachtsmärkte in Steele, Werdener Weihnachtsmarkt, Altenessener Adventmarkt sowie im Bereich Rüttenscheid und der Innenstadt am 11. Dezember. Die Begründung der Freigaben erfolgt über das öffentliche Interesse gemäß den Vorgaben des Ladenöffnungsgesetzes. Während der Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr e.V., die Industrie- und Handelskammer sowie die Handwerkskammer Düsseldorf keine Bedenken äußern, äußert die Gewerkschaft ver.di Bedenken. Die evangelische Kirche und der Katholikenrat unterstützen die Öffnungen in begrenztem Maße. Die Verwaltung spricht sich für den Erlass der Verordnungen aus.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.06.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (15. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 07.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (14. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 24.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (16. Sitzung) — mehrheitlich Bedenken erhoben
- 17.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen bei Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen
- 28.04.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (14. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 11.Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über die Regelung der Sperrzeiten für Gaststätten und Vergnügungsstätten im Stadtgebiet EssenZur Vorlage · 0880/2022/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen beantragt die Neufassung einer ordnungsbehördlichen Verordnung zur Regelung der Sperrzeiten für Gaststätten und Vergnügungsstätten im Stadtgebiet. Hintergrund des Antrags ist der Ablauf der bisherigen Regelung am 30. September 2021.
Die vorliegende Vorlage sieht vor, die bisherigen Regelungen beizubehalten. Für Schank- und Speisewirtschaften soll keine allgemeine Sperrzeit festgesetzt werden. Damit wird die bisherige Praxis fortgeführt, die Sperrzeit für diese Betriebe aufzuheben. Für Theater und Kinos soll die Aufhebung der Sperrzeit ebenfalls bestehen bleiben. Im Gegensatz dazu bleibt für andere Vergnügungsstätten, wie etwa Spielhallen und Wettvermittlungsstellen, die Sperrzeit von 01:00 Uhr bis 06:00 Uhr bestehen. Auch für Jahrmärkte, Kirmesveranstaltungen und Volksfeste sind keine Erleichterungen vorgesehen; hier gilt die Sperrzeit von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr.
Die Verwaltung begründet die Neufassung damit, dass die bisherige Aufhebung der Sperrzeiten für Gaststätten zu einem flüssigeren Besucherabgang und somit zu einer geringeren Beeinträchtigung der Anwohner beigetragen habe. Der Schutz der Nachtruhe werde durch das Immissionsschutzrecht gewährleistet. Die Neufassung der Verordnung führt gegenüber den vorangegangenen Regelungen keine inhaltlichen Änderungen ein, ist jedoch aufgrund des Fristablaufs der bisherigen Verordnung notwendig. Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung soll die Vorlage beraten und dem Rat der Stadt Essen zur Entscheidung vorlegen.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.06.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 12.Sachstandsbericht zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes durch das Ordnungsamt und das GesundheitsamtZur Vorlage · 1038/2022/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Sachstandsbericht zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes befasst sich mit der Überwachung durch das Ordnungsamt sowie der gesundheitlichen Beratung durch das Gesundheitsamt. Gegenstand der Verwaltungstätigkeit sind die Anmeldepflicht, die Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbe sowie die medizinische Beratung zu Themen wie Infektionsschutz und sozialen Risiken.
Seit der Einführung des Gesetzes wurden im Ordnungsamt 88 Erlaubnisanträge bearbeitet, wovon 51 erteilt wurden. Aktuell sind 18 genehmigte Prostitutionsstätten, zehn Fahrzeuge und eine Vermittlung registriert. Im Bereich der Wohnungsprostitution wurden rund 110 Objekte identifiziert. Bei Kontrollen von Massagebetrieben wurde in über 90 Prozent der Verdachtsfälle illegale Tätigkeit festgestellt. Die Anzahl der Verstöße gegen das Prostituiertenschutzgesetz und die Coronaschutzverordnung sank von 268 Fällen im Jahr 2020 auf 24 Fälle im Jahr 2022.
Im Gesundheitsamt werden Beratungsintervalle je nach Alter der Betroffenen halbjährlich oder jährlich durchgeführt. Die Anzahl der Beratungen sank von 532 im Jahr 2018 auf 158 im April 2022, wobei die Terminwahrnehmungsquote von 58 Prozent auf 72 Prozent stieg. Die medizinische Versorgung ist für über die Hälfte der Sexarbeitenden aufgrund fehlender Krankenversicherung eingeschränkt. Aufgrund der Verlagerung von Tätigkeiten in den illegalen Bereich wird eine Verstetigung des überplanmäßigen Personaleinsatzes im Ordnungsamt angestrebt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Ausschüsse den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.06.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Erreichbarkeit der BürgerämterZur Vorlage · 0698/2022/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Einwohneramtes (0698/2022/3) befasst sich mit der Erreichbarkeit der Bürgerämter in Essen, nachdem ein Petent Beschwerde über die telefonische Erreichbarkeit sowie die Anforderungen an den Nachweis von Terminen eingereicht hat. Der Petent gab an, trotz mehrfacher Versuche über mehrere Tage keine Verbindung zum Bürgeramt erhalten zu haben und kritisierte die geringe Anzahl an veröffentlichten Rufnummern sowie die Notwendigkeit eines Ausdrucks der Terminbestätigung für den Einlass.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und erläutert, dass Termine sowohl online über die Website der Stadt als auch telefonisch über das ServiceCenter Essen vereinbart werden können. Für die telefonische Buchung stehen verschiedene Nummern zur Verfügung, darunter die allgemeine Hotline, die Behördennummer sowie eine spezifische Nummer für die Bürgerämter. Die Verwaltung gibt an, dass die durchschnittliche Wartezeit am Telefon unter fünf Minuten liegt.
Hinsichtlich des Einlasses wird darauf hingewiesen, dass die Vorlage der Terminbestätigung entweder in Papierform oder elektronisch auf einem Smartphone möglich ist. Bei telefonisch vereinbarten Terminen ohne E-Mail-Adresse wird lediglich die Terminnummer genutzt. Um Unklarheiten zu vermeiden, wurde der Text in der Bestätigungs-E-Mail angepasst, sodass deutlicher wird, dass ein Einlass auch ohne visuelle Vorlage der Bestätigung möglich ist. Das System der ausschließlichen Terminvergabe wird aufgrund der bewährten Steuerung von Besucherströmen und der Einhaltung von Hygienevorgaben auch nach der Pandemie beibehalten. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden soll den Sachstandsbericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 08.06.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.05.2022 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (8. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Bedarfsplanung für den Katastrophenschutz der Stadt EssenZur Vorlage · 0624/2022/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen hat einen Katastrophenschutzbedarfsplan vorgelegt, der die organisatorische, technische und materielle Ausrichtung des Katastrophenschutzes im Stadtgebiet festlegen soll. Die Grundlage für diesen Plan bildet eine Risikoanalyse, die durch ein externes Sicherheitsberatungsunternehmen durchgeführt wurde. Dabei wurden verschiedene Schadensszenarien modelliert und bewertet, um die erforderlichen Bewältigungskapazitäten für die Gefahrenabwehr zu ermitteln.
Der Plan umfasst Maßnahmen zur Verbesserung verschiedener Fachdienste, darunter der Brandschutz, die Technische Hilfeleistung, der Sanitäts- und Rettungsdienst sowie die CBRN-Gefahrenabwehr. Die Umsetzung erfordert Anpassungen bei Personal, Fahrzeugen, Technik und Immobilien. Daraus resultieren nach Angaben der Verwaltung ein Mehrbedarf im Ergebnis- und Finanzplan sowie eine Ausweitung des Stellenplans.
Der Rat der Stadt sowie die zuständigen Ausschüsse sollen den Bedarfsplan und die Ausführungen eines externen Gutachters zum Zivilschutz zur Kenntnis nehmen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Umsetzung des Plans vorzubereiten und zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei sollen noch ausstehende gutachterliche Stellungnahmen zur organisatorischen Implementierung in die gesamte Stadtverwaltung sowie zur Anpassung der Organisationsüberprüfung des zuständigen Fachbereichs berücksichtigt werden. Ein Maßnahmenkatalog soll die inhaltlichen und zeitlichen Prioritäten festlegen und die finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt differenziert darstellen.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.06.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.06.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — eingebracht
- 17.05.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (11. Sitzung) — eingebracht
- 11.05.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (14. Sitzung) — eingebracht
- 03.05.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (13. Sitzung)
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.1Bedarfsplanung für den Katastrophenschutz der Stadt Essen - 1. ErgänzungZur Vorlage · 0624/2022/3 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 0624/2022/3 1. Ergänzung wird der Katastrophenschutzbedarfsplan der Stadt Essen zur Kenntnisnahme vorgelegt. Dieser Plan enthält redaktionelle Änderungen sowie Ergänzungen in den Anlagen 1 und 2 und bezieht die Ausführungen eines externen Gutachters zum Zivilschutz mit ein. Die Vorlage wurde bereits in verschiedenen Ausschüssen, darunter dem Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie dem Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, beraten.
Der Rat der Stadt soll die Verwaltung beauftragen, die Umsetzung des Katastrophenschutzbedarfsplanes vorzubereiten und zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei sollen noch ausstehende gutachterliche Stellungnahmen berücksichtigt werden. Diese betreffen die Anpassung der im Jahr 2021 abgeschlossenen Organisationsüberprüfung des Fachbereichs 37 sowie die organisatorische Implementierung des Katastrophenschutzes in die gesamte Stadtverwaltung.
Die Verwaltung wird zudem angewiesen, einen Maßnahmenkatalog zu erstellen, der die inhaltlichen und zeitlichen Prioritäten bei der Anpassung von Personal, Fahrzeugen, Technik sowie Liegenschaften und Immobilien festlegt. In diesem Zusammenhang muss eine umfassende und differenzierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt erfolgen. Die Vorlage sieht zudem eine positive Vor-Einschätzung der Klimarelevanz vor.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.06.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.06.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14 A.FB 38 - Zentrale Ausländerbehörde, Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten - Bericht 2. Halbjahr 2021Zur Vorlage · 1042/2022/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fachbereich 38, zuständig für die Zentrale Ausländerbehörde sowie Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten, hat den Jahresbericht für das Jahr 2021 vorgelegt. Die Vorlage dient der Information der zuständigen Gremien.
Der Bericht dokumentiert die Aktivitäten des Fachbereichs im Berichtsjahr und beschreibt die Bemühungen, die Kommunale Ausländerbehörde weiterzuentwickeln. Dabei wird auf den Austausch mit verschiedenen Akteuren innerhalb der Stadtverwaltung sowie mit Vertretern des Landes und des Bundes verwiesen. Zudem enthält das Dokument einen Ausblick auf künftige Aufgaben und anstehende Entwicklungen.
Die Vorlage wurde zur Kenntnisnahme in den Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung, den Integrationsrat sowie den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration eingebracht. Die entsprechenden Sitzungstermine der Gremien waren für Juni 2022 angesetzt. Eine detaillierte Aufstellung der Kosten oder spezifische Auswirkungen auf den Klimaschutz sind in der vorliegenden Zusammenfassung nicht enthalten, da auf den beigefügten Jahresbericht verwiesen wird.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.06.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Entwicklungen des Ordnungsamtes (DS 1329/2021/3) Hier: KonzeptauftragZur Vorlage · 1056/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grünen haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der die Erarbeitung eines Konzepts durch die Stadtverwaltung fordert. Grundlage des Antrags sind die Entwicklungen des Ordnungsamtes, wie sie im Bericht DS 1329/2021/3 dargelegt wurden.
Das beantragte Konzept soll verschiedene Aspekte der öffentlichen Sicherheit und Ordnung behandeln. Ein Schwerpunkt liegt auf der Ermittlung des personellen und finanziellen Bedarfs, der zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung notwendig ist. Hierbei sollen die Veränderungen nach Haushaltsjahren, prognostizierte Ein- und Ausgaben sowie verschiedene Sachgebiete aufgeschlüsselt werden. Zudem sollen technische Rahmenbedingungen, wie eine professionelle Leitstellentechnik und die Bereitstellung einer mobilen Einsatzleitung für Katastrophenlagen, in die Planung einfließen.
Des Weiteren soll das Konzept die Prüfung einer Ausweitung oder Verlagerung der Einsatzzeiten des Kommunalen Ordnungsdienstes beinhalten, wobei ein Fokus auf den Abendstunden sowie den frühen Morgenstunden an Wochenenden und Feiertagen liegt. Ein weiterer Punkt des Antrags ist ein Vorschlag zur möglichen Verstetigung der Taskforce „Umweltdelikte“. Die Ergebnisse der Erarbeitung sollen den zuständigen Gremien unmittelbar nach der Sommerpause zur Berücksichtigung in den anstehenden Haushaltsberatungen vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.06.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 16.Intelligente Videoüberwachung zur Erhöhung der Sicherheit im öffentlichen Raum Hier: PilotprojektZur Vorlage · 1057/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 1057/2022 gestellt, der die Prüfung eines Pilotprojekts zur intelligenten Videoüberwachung vorsieht. Ziel des Antrags ist es, die Sicherheit im öffentlichen Raum zu erhöhen.
Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, verschiedene Aspekte zum Einsatz des sogenannten Mannheimer Modells zu untersuchen. Dies umfasst die Prüfung, ob dieses Modell auch an Orten angewendet werden kann, an denen bereits eine Videoüberwachung gemäß § 15a PolG NRW stattfindet. Zudem sollen potenzielle Einsparungen, beispielsweise im personellen Bereich, sowie die anfallenden Kosten für Anschaffung, Betrieb und Wartung nach Haushaltsjahren aufgeschlüsselt werden.
Der Antrag fordert darüber hinaus eine Untersuchung der möglichen Verbesserungen der Sicherheit im öffentlichen Raum durch dieses Modell im Vergleich zu anderen Maßnahmen, wie etwa der Präsenz von Einsatzkräften. Ein weiterer Punkt ist die Planung einer polizeilichen und wissenschaftlichen Begleitung sowie einer Evaluation des Pilotprojekts inklusive der zeitlichen Perspektive. Die dauerhafte Einbindung des Kriminalpräventiven Rates soll ebenfalls geprüft werden. Die Ergebnisse der Untersuchungen sollen den Gremien unmittelbar nach der Sommerpause vorgelegt werden, um eine Berücksichtigung in den anstehenden Haushaltsberatungen zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 08.06.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (15. Sitzung) — aufgrund von Beratungsbedarf der SPD-Fraktion wird die Vorlage direkt zur Entscheidung in den Rat geschoben
Ergebnis: aufgrund von Beratungsbedarf der SPD-Fraktion wird die Vorlage direkt zur Entscheidung in den Rat geschoben - 17.Verschiedenes
- 17. 1Aktionsbündnis sicheres Altenessen
- 17. 2Glücksspielstaatsvertrag
- B.Nicht öffentlicher Teil
- –Personal, allgemeine Verwaltung
- 18.ITK-Sicherheit beim ESH / ISO 27001 ZertifizierungErgebnis: Kenntnis genommen
- 19.Sachstandsbericht zur Informationssicherheit der Stadt EssenErgebnis: Kenntnis genommen
- 20.Stellenbesetzung Fachbereichsleitung des Fachbereiches 02-01 - Entsorgungswirtschaft und stadtinterne Steuerberatung -Ergebnis: einstimmig empfohlen
- 21.Stellenbesetzung Institutsleitung Fachbereich 44 - Folkwang Musikschule -Ergebnis: einstimmig empfohlen
- 22.Verschiedenes