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Vorlage

Anerkennung des Vereins Sprössling Bildung e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII

0932/2022/4 Jugendamt

🟢 Beschlossen 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Jugendhilfeausschuss hat die Anerkennung des Vereins Sprössling Bildung e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII beschlossen. Die Zuordnung erfolgt der Trägerkategorie 6 für andere privat-gemeinnützige Träger der freien Jugendhilfe. Die Anerkennung ist zunächst auf ein Jahr befristet.

Der Verein, der seinen Sitz von Köln nach Essen verlegt hat und im Vereinsregister beim Amtsgericht Essen eingetragen ist, verfolgt das Ziel, die Jugendhilfe, das Wohlfahrtswesen sowie Bildung, Erziehung und Beratung zu fördern. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf Angeboten in der Kindertagesbetreuung. Der Verein ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband Nordrhein-Westfalen.

Aktuell plant der Verein den Neubau einer viergruppigen Kindertagesstätte im Essener Stadtteil Katernberg, die im Kita-Jahr 2023/2024 eröffnen soll. Das Vorhaben wird von der Jugendhilfeplanung des Jugendamtes befürwortet, da es zur Deckung des Betreuungsbedarfs im Stadtteil beiträgt. Die Finanzierung des Projekts ist laut Vorlage gesichert. Die Anerkennung als Träger soll bereits vor dem aktiven Angebot in Essen erfolgen, um Planungssicherheit für das Vorhaben zu schaffen und dem Verein die Beantragung öffentlicher Mittel zu ermöglichen. Die Voraussetzungen für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe liegen vor.

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