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Vorlage

Feststellung des Jahresabschlusses des Essener Systemhauses zum 31.12.2021

0882/2022/1 Essener Systemhaus

🟢 Beschlossen 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Vorlage des Essener Systemhauses (Nummer 0882/2022/1) dient der Feststellung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2021. Die Prüfung durch die KPMG AG ergab einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von 51.473.880,86 € sowie einen Jahresüberschuss in Höhe von 669.182,75 € aus. Die Prüfung umfasste unter anderem die Beurteilung der Fortführungsprognose, die Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen den Jahresabschluss und den Lagebericht feststellt. Der Jahresüberschuss von 669.182,75 € soll an den Haushalt der Gemeinde abgeführt werden. Zudem ist die Entlastung der Betriebsleitung des Essener Systemhauses für das Geschäftsjahr 2021 vorgesehen. Auch der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus soll in seiner Funktion als Betriebsausschuss Entlastung erhalten. Die Beratung der Vorlage im zuständigen Ausschuss ist für den 14. Juni 2022 angesetzt, während die Entscheidung im Rat der Stadt Essen für den 22. Juni 2022 vorgesehen ist. Die Entscheidungsgrundlage basiert auf der Eigenbetriebsverordnung und der Betriebssatzung, welche den Rat zur Feststellung des Abschlusses und zur Entscheidung über die Verwendung des Jahresgewinns ermächtigen.

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