Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (12. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 11 über die Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus vom 17.05.2022
- Essener Systemhaus
- 2.Liste der Aufträge des DWBT-Ausschusses hier: Essener Systemhaus
- 3.Feststellung des Jahresabschlusses des Essener Systemhauses zum 31.12.2021Zur Vorlage · 0882/2022/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Essener Systemhauses (Nummer 0882/2022/1) dient der Feststellung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2021. Die Prüfung durch die KPMG AG ergab einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von 51.473.880,86 € sowie einen Jahresüberschuss in Höhe von 669.182,75 € aus. Die Prüfung umfasste unter anderem die Beurteilung der Fortführungsprognose, die Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen den Jahresabschluss und den Lagebericht feststellt. Der Jahresüberschuss von 669.182,75 € soll an den Haushalt der Gemeinde abgeführt werden. Zudem ist die Entlastung der Betriebsleitung des Essener Systemhauses für das Geschäftsjahr 2021 vorgesehen. Auch der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus soll in seiner Funktion als Betriebsausschuss Entlastung erhalten. Die Beratung der Vorlage im zuständigen Ausschuss ist für den 14. Juni 2022 angesetzt, während die Entscheidung im Rat der Stadt Essen für den 22. Juni 2022 vorgesehen ist. Die Entscheidungsgrundlage basiert auf der Eigenbetriebsverordnung und der Betriebssatzung, welche den Rat zur Feststellung des Abschlusses und zur Entscheidung über die Verwendung des Jahresgewinns ermächtigen.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.06.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 4.Mitteilungen der Verwaltung
- 5.Anfragen
- Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus
- 6.Liste der Aufträge des DWBT-Ausschusses hier: Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus
- 7.Zwischenbericht zum Aufbau einer Junior-Universität am Standort der Zeche Carl in Altenessen
- 8.Einführung eines zentralen OutputmanagementsZur Vorlage · 1065/2022/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen plant die Einführung eines Zentralen Output-Managementsystems (ZOM), um die Digitalisierung der Verwaltung voranzutreiben und Prozesse zu vereinheitlichen. Mit der neuen Software sollen die Rathausdruckerei und die Zentrale Poststelle künftig einen zentralen Druck sowie eine zentrale Kuvertierung durchführen. Das System soll als virtueller Druckertreiber fungieren, der den Zugriff aus verschiedenen Anwendungen, wie MS Office oder dem Dokumentenmanagementsystem, ermöglicht und zudem weitere Ausgangskanäle wie E-Mail oder das ServicePortal Stadt Essen ansteuern kann.
Das Projekt ist eine Voraussetzung für das Konzept BürgerRatHaus, das eine weitgehende Papierarmut vorsieht und keine dezentralen Poststellen oder Arbeitsplatzdrucker plant. Durch die Zentralisierung sollen Medienbrüche reduziert, die Nachverfolgbarkeit von Sendungen verbessert und die Effizienz im Bereich der Postzustellung gesteigert werden. Zudem soll das System die Nutzung im Homeoffice unterstützen und potenziell auch für Beteiligungsunternehmen nutzbar gemacht werden.
Für die Beschaffung und die Bereitstellung des Systems sind im Haushalt 2023 insgesamt 379.000,00 € vorgesehen. Die Kalkulation umfasst Investitionskosten für Lizenzen sowie laufende Sachkosten für den Betrieb und die Wartung. Ein EU-weites offenes Vergabeverfahren ist für Juni 2022 vorgesehen, wobei die vollständige Einführung der Software bis Mitte 2024 abgeschlossen sein soll.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.06.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.06.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 9.Zukunft der Entsorgung in Essen hier: Anpassung der Leistungsverträge mit der EBE GmbHZur Vorlage · 0871/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Projektes „Zukunft der Entsorgung in Essen“ wird die Anpassung der Leistungsverträge mit der EBE GmbH beantragt. Die Vorlage sieht Modifizierungen der Verträge für Entsorgung, Straßenreinigung und Winterdienst vor, um die Leistungskontrolle zu erhöhen und die Stadtsauberkeit zu beeinflussen. Ein wesentlicher Bestandteil der geplanten Änderungen ist die Integration des Grünflächenvertrages in den Entsorgungsvertrag sowie die Einführung eines Ident-Systems mittels Barcodes oder Chips, um die Gebührengerechtigkeit zu fördern. Zudem sollen verbesserte Kontrollmöglichkeiten für anteilige Rückerstattungen bei Leistungsdefiziten geschaffen werden.
Die Anpassungen umfassen die Abfallwirtschaft sowie die Straßenreinigung und den Winterdienst. Bei den Recyclinghöfen sollen die Öffnungszeiten unter Berücksichtigung der Kostenanteile und Besucherzahlen optimiert werden. Für Depotcontainer ist eine mindestens zweimal wöchentliche Leerung sowie die Entsorgung illegaler Ablagerungen vorgesehen. Zudem wird eine Pilotphase für jeweils einen Unterflurcontainer pro Stadtbezirk gestartet. Die Abfallberatung soll um den Schwerpunkt Abfallvermeidung erweitert werden, und ein weiteres Schadstoffmobil soll zur Sammlung von Schadstoffen und Kleintelelektrogeräten eingesetzt werden.
Im Bereich der Straßenreinigung und des Winterdienstes wurde das Leistungsverzeichnis konkretisiert. Die Umlaufzeiten für Streueinsätze im Winterdienst wurden reduziert. Durch die genauere Leistungsdefinition soll die Stadt bei Leistungsdefiziten anteilige Rückerstattungen des Festpreises einfordern können. Das Verzeichnis wurde zudem um Schwerpunktreinigungen in der Innenstadt und den Mittelzentren Steele, Altenessen, Borbeck und Rüttenscheid erweitert. Der Beschlussvorschlag sieht die Zustimmung zur Vertragsmodifizierung unter dem Vorbehalt vor, dass keine Kündigung der Verträge zum 31.12.2023 erfolgt.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (12. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 14.06.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (12. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (11. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.05.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (11. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 9.1Zukunft der Entsorgung in Essen hier: Anpassung der Leistungsverträge mit der EBE GmbH (gemeins. Antrag der CDU-Fraktion und der GRÜNEN-Fraktion)Zur Vorlage · 1158/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der verschiedene Maßnahmen zur zukünftigen Abfallentsorgung in der Stadt vorsieht. Die Stadtverwaltung wird gebeten, in Zusammenarbeit mit den Entsorgungsbetriebe Essen GmbH (EBE) ein Konzept für zusätzliche oder erweiterte dezentrale Recyclinghöfe zu erarbeiten. Dieses soll geeignete Standorte in den Stadtbezirken, das Angebot, die Zeiträume sowie mögliche Auswirkungen auf die Gebühren umfassen. Hintergrund ist die geplante Schließung des Recyclinghofes an der Lierfeldstraße sowie die Verschiebung von Planungen für einen großflächigen Standort an der Emscherstraße.
Des Weiteren wird die Verwaltung aufgefordert, Verhandlungen für den Bau und Betrieb einer ortsnahen Bioabfallvergähungsanlage zu forcieren. Zudem soll ein Konzept zur Steigerung der Bioabfallmengen vorgelegt werden, wobei die Umsetzung eines Modellprojekts an zwei Standorten mit Mehrfamilienhäusern zur Prüfung der Sammelqualität vorgesehen ist. Der Antrag sieht zudem eine Optimierung der Abfallberatung und -pädagogik durch das Umweltamt und die EBE vor.
Schließlich wird die Schaffung von Entscheidungsgrundlagen für eine Neustrukturierung der Abfallentsorgung ab dem Jahr 2029 angestrebt. Dies ist notwendig, da die Leistungsverträge zwischen der EBE und der Stadt Essen zum Ende des Jahres 2028 auslaufen, was Optionen wie eine europaweite Ausschreibung oder eine Rekommunalisierung beinhalten könnte.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (12. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 14.06.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (12. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 10.Ruhr:HUB GmbH hier: Verlängerung der Förderperiode bis September 2025Zur Vorlage · 0975/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Federführung Beteiligungsmanagement sieht die Verlängerung der Förderperiode der Ruhr:HUB GmbH für den Zeitraum von Oktober 2022 bis September 2025 vor. Auf Basis bestehender Verträge und unter dem Vorbehalt einer Förderzusage des Landes Nordrhein-Westfalen soll die Gesellschaft für drei weitere Jahre weitergeführt werden. Hierfür ist die Bereitstellung von jährlich 135.000 Euro durch die Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (EWG) vorgesehen, was einer Gesamtsumme von 405.000 Euro über den gesamten Zeitraum entspricht.
Für das Jahr 2022 ist eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 135.000 Euro bis zum 30. September 2022 vorgesehen. Die EWG wird ermächtigt, diese Mittel einzusetzen, um finanzielle Schwierigkeiten der Gesellschaft zu vermeiden. Sollte der entsprechende Förderbescheid des Landes Nordrhein-Westfalen bis zum genannten Termin nicht vorliegen, ist die Gesellschaftergemeinschaft dazu angehalten, über eine Weiterführung ohne Landesmittel zu entscheiden. Die Vertreter der Stadt sollen zudem ermächtigt werden, in den Gremien der EWG Beschlüsse zu fassen.
Die Bereitstellung der Mittel durch die Gesellschafter kann über Dienstleistungsvereinbarungen, Sponsoring oder De-minimis-Mittel erfolgen, wobei die Beihilfekonformität bestätigt wurde. Während die Städte Bochum und Dortmund Sponsoringverträge über die Stadtwerke Bochum beziehungsweise das Technologiezentrum Dortmund abschließen, wird zwischen der EWG und der Ruhr:HUB GmbH ein Dienstleistungsvertrag über Veranstaltungsformate, Raumnutzung, Co-Working-Plätze und die Präsenz beim ruhrSUMMIT vereinbart. Die Mittel für die Jahre 2023 und 2024 sollen im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens angemeldet werden.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.06.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 11.Bedarfsplanung für den Katastrophenschutz der Stadt EssenZur Vorlage · 0624/2022/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen hat einen Katastrophenschutzbedarfsplan vorgelegt, der die organisatorische, technische und materielle Ausrichtung des Katastrophenschutzes im Stadtgebiet festlegen soll. Die Grundlage für diesen Plan bildet eine Risikoanalyse, die durch ein externes Sicherheitsberatungsunternehmen durchgeführt wurde. Dabei wurden verschiedene Schadensszenarien modelliert und bewertet, um die erforderlichen Bewältigungskapazitäten für die Gefahrenabwehr zu ermitteln.
Der Plan umfasst Maßnahmen zur Verbesserung verschiedener Fachdienste, darunter der Brandschutz, die Technische Hilfeleistung, der Sanitäts- und Rettungsdienst sowie die CBRN-Gefahrenabwehr. Die Umsetzung erfordert Anpassungen bei Personal, Fahrzeugen, Technik und Immobilien. Daraus resultieren nach Angaben der Verwaltung ein Mehrbedarf im Ergebnis- und Finanzplan sowie eine Ausweitung des Stellenplans.
Der Rat der Stadt sowie die zuständigen Ausschüsse sollen den Bedarfsplan und die Ausführungen eines externen Gutachters zum Zivilschutz zur Kenntnis nehmen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Umsetzung des Plans vorzubereiten und zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei sollen noch ausstehende gutachterliche Stellungnahmen zur organisatorischen Implementierung in die gesamte Stadtverwaltung sowie zur Anpassung der Organisationsüberprüfung des zuständigen Fachbereichs berücksichtigt werden. Ein Maßnahmenkatalog soll die inhaltlichen und zeitlichen Prioritäten festlegen und die finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt differenziert darstellen.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.06.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.06.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — eingebracht
- 17.05.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (11. Sitzung) — eingebracht
- 11.05.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (14. Sitzung) — eingebracht
- 03.05.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (13. Sitzung)
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.1Bedarfsplanung für den Katastrophenschutz der Stadt Essen - 1. ErgänzungZur Vorlage · 0624/2022/3 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 0624/2022/3 1. Ergänzung wird der Katastrophenschutzbedarfsplan der Stadt Essen zur Kenntnisnahme vorgelegt. Dieser Plan enthält redaktionelle Änderungen sowie Ergänzungen in den Anlagen 1 und 2 und bezieht die Ausführungen eines externen Gutachters zum Zivilschutz mit ein. Die Vorlage wurde bereits in verschiedenen Ausschüssen, darunter dem Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie dem Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, beraten.
Der Rat der Stadt soll die Verwaltung beauftragen, die Umsetzung des Katastrophenschutzbedarfsplanes vorzubereiten und zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei sollen noch ausstehende gutachterliche Stellungnahmen berücksichtigt werden. Diese betreffen die Anpassung der im Jahr 2021 abgeschlossenen Organisationsüberprüfung des Fachbereichs 37 sowie die organisatorische Implementierung des Katastrophenschutzes in die gesamte Stadtverwaltung.
Die Verwaltung wird zudem angewiesen, einen Maßnahmenkatalog zu erstellen, der die inhaltlichen und zeitlichen Prioritäten bei der Anpassung von Personal, Fahrzeugen, Technik sowie Liegenschaften und Immobilien festlegt. In diesem Zusammenhang muss eine umfassende und differenzierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt erfolgen. Die Vorlage sieht zudem eine positive Vor-Einschätzung der Klimarelevanz vor.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.06.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.06.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Beitritt der Stadt Essen in den „Förderverein Kultur- und Kreativwirtschaft“Zur Vorlage · 0846/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant den Beitritt zum neu gegründeten „Förderverein Kultur- und Kreativwirtschaft“. Mit dieser Vorlage wird der Rat der Stadt Essen gebeten, die Mitgliedschaft zu beschließen und die Verwaltung mit der Organisation eines Aufnahmevertrages sowie der Wahrnehmung der Vereinsmitgliedschaft durch die Stabsstelle Kultur- und Kreativwirtschaft zu beauftragen.
Hintergrund der Entscheidung ist der Aufbau einer zentralen Anlaufstelle für die Kultur- und Kreativwirtschaft in Essen. Auf Basis eines Ratsbeschlusses vom November 2021 wurde bereits Personal aufgestockt, um ein Beratungs- und Serviceangebot zu etablieren. Dieses soll unter anderem Orientierungs-, Gründungs- und Finanzierungsberatungen sowie Vernetzungsangebote für Akteure der Branche bereitstellen. Der Beitritt zum Verein dient der weiteren Vernetzung und dem kollegialen Austausch innerhalb der Strukturen des Netzwerkes der öffentlichen Fördereinrichtungen für die Kultur- und Kreatwirtschaft (PCI).
Die jährlichen Kosten für den Vereinsbeitrag belaufen sich auf 750 Euro und werden aus den Mitteln der Stabsstelle Kultur- und Kreativwirtschaft gedeckt. Da die Mitgliedschaft eine unmittelbare Beteiligung an einer Vereinigung in privater Rechtsform darstellt, liegt die Entscheidungskompetenz beim Rat der Stadt Essen. Der Beitritt soll durch den Oberbürgermeister unterzeichnet werden, da die Maßnahme die Umsetzung eines gesamtstädtischen Förderkonzeptes darstellt und verschiedene Verwaltungseinheiten betrifft.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.06.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 01.06.2022 · Kulturausschuss (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 13.Zeichen für eine bunte und tolerante Stadtgesellschaft setzen (gemeins. Anmeldung der CDU- und der GRÜNEN-Fraktion)Zur Vorlage · 0978/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und GRÜNE haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, um sichtbare Zeichen für eine vielfältige und tolerante Stadtgesellschaft zu setzen. Die Vorlage sieht vor, dass die Stadtverwaltung verschiedene Möglichkeiten für eine öffentliche Bekundung prüft.
Ein zentraler Bestandteil des Antrags ist die Prüfung einer künstlerischen Kennzeichnung in Regenbogenfarben auf mindestens zwei öffentlichen Verkehrsflächen im Innenstadtbereich. Als vorrangige Standorte werden hierbei die Kettwiger Straße sowie der Kopstadtplatz genannt. Der Antrag stellt klar, dass es sich bei diesen Maßnahmen nicht um Markierungen auf Zebrastreifen handelt, um die Verkehrssicherheit nicht zu beeinträchtigen, da die vorgesehenen Flächen der Fußgängerzone dem Fuß- und Radverkehr vorbehalten sind.
Zudem wird die Verwaltung gebeten, die Möglichkeiten für eine Beflaggung der städtischen Fahnenmasten mit Regenbogenfarben zu untersuchen. Diese Beflaggung soll zu spezifischen Anlässen wie dem Pride Month im Juni, dem Ruhr CSD sowie dem Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOBIT) in jedem Jahr erfolgen. Ziel der Initiative ist es, die Sichtbarkeit der queeren Community zu unterstützen und ein Zeichen gegen Diskriminierung zu setzen.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (12. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 14.06.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — eingebracht
- 18.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (11. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Trinkwasserbrunnen in EssenZur Vorlage · 0960/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0960/2022/SPD einen Antrag gestellt, der die Entwicklung eines Konzepts zur flächendeckenden Versorgung der Stadt Essen mit kostenlosen Trinkbrunnen zum Ziel hat. Die Verwaltung wird darin beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Essen ein entsprechendes Konzept zu erstellen und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorzulegen.
Als Orientierung für die Planung soll das Konzept der Stadt Köln, „Zwölf Trinkbrunnen für Köln“, dienen. Dabei wird eine stufenweise Umsetzung angestrebt, die perspektivisch das gesamte Stadtgebiet abdecken soll. Bei der Auswahl der Standorte sollen besonders geeignete Orte mit hoher Reichweite priorisiert werden, wobei der Kriterienkatalog sowie die Checkliste der Kölner Vorlage als Grundlage dienen sollen. Zusätzlich zum Kölner Modell sollen die Bedürfnisse wohnungsloser Menschen in die Planung einbezogen werden.
Die Begründung des Antrags führt an, dass Trinkbrunnen die Aufenthaltsqualität an öffentlichen Plätzen sowie das Stadtbild beeinflussen und einen Beitrag zur Gesundheitsvorsorge leisten können. Zudem wird darauf verwiesen, dass der Zugang zu fließendem Wasser insbesondere für Menschen ohne festen Wohnsitz, etwa während der Sommermonate, von Bedeutung ist. Der Antrag sieht eine Beratung in den Ausschüssen für Stadtentwicklung, -planung und Bauen, für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligung und Tourismus sowie für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration vor, bevor eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen getroffen werden soll.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — - ersetzt durch 1187/2022/SPD/FDP - dieser verwiesen an BV I-IX, ASPB, AUKV, ADWBT und ASAGI
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Antrag wird vom Antragsteller zurückgezogen zugunsten des gemeinsamen Antrages 1187/2022/SPD/FDP.
- 14.06.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (12. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.06.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (14. Sitzung) — verwiesen
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 15.Mitteilungen der Verwaltung
- 16.Anfragen
- B.Nicht öffentlicher Teil
- Essener Systemhaus
- 17.Mitteilungen der Verwaltung
- 18.Anfragen
- Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus
- 19.Einführung einer einheitlichen Terminmanagement- und RaumverwaltungssoftwareErgebnis: einstimmig empfohlen
- 20.Zukunft der Entsorgung in Essen hier: Ausrichtung der EBE GmbH nach dem 31.12.2023Ergebnis: abgesetzt/vertagt
- 21.Mitteilungen der Verwaltung
- 22.Anfragen