Antrag zum 3. Aufruf und Sachstandsbericht zum 1. und 2. Aufruf zum Sonderprogramm "Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen 2021"
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung (0129/2022/7) behandelt den dritten Aufruf sowie den Sachstandsbericht der ersten beiden Durchläufe des „Sofortprogramms zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen 2021“. In den ersten beiden Aufrufen wurden für die Essener Innenstadt sowie Borbeck Fördermittel in unterschiedlicher Höhe erwirtschaftet. Für den dritten Aufruf wurden Anträge über insgesamt 1.346.063 Euro bei förderfähigen Kosten von 1.487.292 Euro gestellt. Diese Mittel sind für verschiedene Stadtteile wie das Südostviertel, Steele, Rüttenscheid und Altenessen sowie für eine Pauschale zur Finanzierung eines Zukunftsmanagers vorgesehen.
Die Förderung umfasst verschiedene Interventionsfelder, darunter die Schaffung von Innenstadt-Qualitäten durch die Aufwertung des öffentlichen Raums sowie den Anstoß von Zentrenmanagement und Innenstadt-Verfügungsfonds. Die beantragten Mittel im dritten Aufruf verteilen sich auf Maßnahmen zur Mietreduzierung, Öffentlichkeitsarbeit, Begrünung und Möblierung in den genannten Stadtteilen. Für den Zeitraum 2022 und 2023 belaufen sich die Gesamtkosten auf 1.426.592 Euro, wobei Fördermittel in Höhe von 1.291.433 Euro und ein Eigenanteil von 135.159 Euro vorgesehen sind. Die Finanzierung des Eigenanteils erfolgt durch Umschichtungen im Haushalt des Fachbereichs 68. Der Beschlussvorschlag sieht die Kenntnisnahme des Berichts durch die zuständigen Bezirksvertretungen, den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie den Rat der Stadt vor.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 22.06.2022Kenntnis genommen
- 21.06.2022Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 21.06.2022Kenntnis genommen
- 14.06.2022Kenntnis genommen
- 14.06.2022Kenntnis genommen
- 02.06.2022Kenntnis genommen
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