Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 14 über die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vom 03.02.2022
- 2.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 3.Bedarfsplanung für den Katastrophenschutz der Stadt EssenZur Vorlage · 0624/2022/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen hat einen Katastrophenschutzbedarfsplan vorgelegt, der die organisatorische, technische und materielle Ausrichtung des Katastrophenschutzes im Stadtgebiet festlegen soll. Die Grundlage für diesen Plan bildet eine Risikoanalyse, die durch ein externes Sicherheitsberatungsunternehmen durchgeführt wurde. Dabei wurden verschiedene Schadensszenarien modelliert und bewertet, um die erforderlichen Bewältigungskapazitäten für die Gefahrenabwehr zu ermitteln.
Der Plan umfasst Maßnahmen zur Verbesserung verschiedener Fachdienste, darunter der Brandschutz, die Technische Hilfeleistung, der Sanitäts- und Rettungsdienst sowie die CBRN-Gefahrenabwehr. Die Umsetzung erfordert Anpassungen bei Personal, Fahrzeugen, Technik und Immobilien. Daraus resultieren nach Angaben der Verwaltung ein Mehrbedarf im Ergebnis- und Finanzplan sowie eine Ausweitung des Stellenplans.
Der Rat der Stadt sowie die zuständigen Ausschüsse sollen den Bedarfsplan und die Ausführungen eines externen Gutachters zum Zivilschutz zur Kenntnis nehmen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Umsetzung des Plans vorzubereiten und zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei sollen noch ausstehende gutachterliche Stellungnahmen zur organisatorischen Implementierung in die gesamte Stadtverwaltung sowie zur Anpassung der Organisationsüberprüfung des zuständigen Fachbereichs berücksichtigt werden. Ein Maßnahmenkatalog soll die inhaltlichen und zeitlichen Prioritäten festlegen und die finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt differenziert darstellen.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.06.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.06.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — eingebracht
- 17.05.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (11. Sitzung) — eingebracht
- 11.05.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (14. Sitzung) — eingebracht
- 03.05.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (13. Sitzung)
Ergebnis: Kenntnis genommen - 3.1Bedarfsplanung für den Katastrophenschutz der Stadt Essen - 1. ErgänzungZur Vorlage · 0624/2022/3 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 0624/2022/3 1. Ergänzung wird der Katastrophenschutzbedarfsplan der Stadt Essen zur Kenntnisnahme vorgelegt. Dieser Plan enthält redaktionelle Änderungen sowie Ergänzungen in den Anlagen 1 und 2 und bezieht die Ausführungen eines externen Gutachters zum Zivilschutz mit ein. Die Vorlage wurde bereits in verschiedenen Ausschüssen, darunter dem Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie dem Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, beraten.
Der Rat der Stadt soll die Verwaltung beauftragen, die Umsetzung des Katastrophenschutzbedarfsplanes vorzubereiten und zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei sollen noch ausstehende gutachterliche Stellungnahmen berücksichtigt werden. Diese betreffen die Anpassung der im Jahr 2021 abgeschlossenen Organisationsüberprüfung des Fachbereichs 37 sowie die organisatorische Implementierung des Katastrophenschutzes in die gesamte Stadtverwaltung.
Die Verwaltung wird zudem angewiesen, einen Maßnahmenkatalog zu erstellen, der die inhaltlichen und zeitlichen Prioritäten bei der Anpassung von Personal, Fahrzeugen, Technik sowie Liegenschaften und Immobilien festlegt. In diesem Zusammenhang muss eine umfassende und differenzierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt erfolgen. Die Vorlage sieht zudem eine positive Vor-Einschätzung der Klimarelevanz vor.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.06.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.06.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Gesamtstädtische Strategie zur Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft in Essen hier: Bericht zur Umsetzung des Arbeitsprogramms ab 2022Zur Vorlage · 0835/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0835/2022/4 befasst sich mit der Umsetzung der gesamtstädtischen Strategie zur Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft in Essen ab dem Jahr 2022. Der Rat der Stadt Essen hatte im Februar 2021 die Verwaltung damit beauftragt, ein Umsetzungs- und Organisationskonzept inklusive einer Finanzierungsplanung für ein Kompetenzteam zur Förderung dieser Branche zu entwickeln. Ein entsprechendes Konzept wurde im September 2021 zur Kenntnis genommen.
Im Rahmen der Haushaltsberatung vom November 2021 wurde auf einen gemeinsamen Antrag der CDU/Grüne beschlossen, ab 2022 eine zusätzliche, dauerhafte Personalstelle sowie 100.000 Euro an Sachmitteln für das Beratungs- und Förderangebot bereitzustellen. Ziel dieser Maßnahme ist die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle, die der Kultur- und Kreativwirtschaft durch spezifische Service- und Beratungsleistungen zur Verfügung steht.
Die Vorlage dient dazu, dass der Kulturausschuss, der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen, der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sowie der Rat der Stadt Essen den Bericht über die Umsetzung des Arbeitsprogramms zur Umsetzung der Strategie zur Kenntnis nehmen. Das Arbeitsprogramm legt die konkreten Schritte für den operativen Start der Maßnahmen fest.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.09.2022 · Kulturausschuss (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.06.2022 · Kulturausschuss (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 5.Masterplan Einzelhandel 2022 (Fortschreibung des Masterplan 2011)Zur Vorlage · 0844/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0844/2022/7 des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung befasst sich mit der Fortschreibung des Masterplans Einzelhandel 2022. Als Grundlage dienen Daten zur Kaufkraftkennziffer von 97,6 im Jahr 2021 sowie die Entwicklung der Verkaufsfläche, die seit 2009 um 13 % auf etwa 122.000 m² gesunken ist.
Der Plan sieht eine vierstufige Zentrenhierarchie vor, die aus den Kategorien A bis D besteht. Im Rahmen dieser Struktur sollen 13 D-Zentren erhalten bleiben, während drei Standorte zu Nahversorgungsstandorten herabgestuft und fünf E-Zentren zu D-Zentren hochgestuft werden sollen. Zudem ist eine Neuzuordnung von Sortimenten vorgesehen, wodurch beispielsweise Campingartikel als zentrenrelevant eingestuft werden.
Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die Vorlage einbringt. Die Entscheidung über den Masterplan obliegt dem Rat, wobei die Zustimmung der Bezirksvertretungen I bis IX erforderlich ist. Der Beratungsprozess umfasst Anhörungen der Bezirksvertretungen im Zeitraum von Juni bis September 2022 sowie einen Informationstermin mit dem beauftragten Gutachterbüro im September 2022. Eine Entscheidung des Rates ist für den 26. Oktober 2022 vorgesehen. Die Auswirkungen des Vorhabens auf den Klimaschutz werden in der Vorlage als positiv bewertet.
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Beratungsfolge
- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 20.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (15. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — einstimmig Bedenken erhoben
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung) — einstimmig Bedenken erhoben
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 25.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (16. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und Herrn Sehnke (Die PARTEI/DIE LINKE.)
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (18. Sitzung) — mehrheitlich Bedenken erhoben
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 6."Freiheit Emscher" ProjektstatusberichtZur Vorlage · 0810/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung zum Projekt „Freiheit Emscher“ dient der Information des Ausschusses für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauen sowie der Bezirksvertretungen IV und V über den aktuellen Projektstatus. Das Projekt, eine Kooperation zwischen der Stadt Essen, der Stadt Bottrop und der RAG Montan Immobilien GmbH, verfolgt das Ziel, städtebauliche Entwicklungen auf rund 1.700 Hektar Fläche zu realisieren. Im Fokus stehen dabei die Reaktivierung ehemaliger Bergbauflächen wie „Hafen Coelln-Neuessen“ und „Emil Emscher“ auf Essener Gebiet sowie Flächen in Bottrop.
Nach Abschluss einer Machbarkeitsstudie werden derzeit durch bewilligte Fördermittel des Programms „Regio.NRW Wirtschaftsflächen“ die Entwürfe zur grünen, grauen und blauen Infrastruktur sowie zur Umwelttrasse vertieft. Ein bereits erstelltes Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (INSEK) bildet die Grundlage für stadtspezifische Konkretisierungen und die Beantragung von Städtebauförderung. Für das Gebiet „Emil Emscher“ werden zudem ein Gestaltungshandbuch sowie Anforderungen an die Klimaneutralität für neue Unternehmen erarbeitet.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Prüfung einer veränderten Verkehrsführung des Gewerbeboulevards sowie eines möglichen Vollanschlusses an die BAB 52 im Bereich Sturmshof. Parallel dazu wurde die Einrichtung eines Projektbüros zur Unterstützung des Projektmanagements bis Ende 2023 bewilligt. Die Vorbereitung der Ergebnisse zur Gründung einer gemeinsamen Projektgesellschaft durch die beteiligten Partner wird derzeit auf Arbeitsebene fortgeführt.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (12. Sitzung) — Die Bezirksvertretung nimm die Vorlage zur Kenntnis. Die Bezirksvertretung beschließt den Antrag einstimmig.
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Antrag zum 3. Aufruf und Sachstandsbericht zum 1. und 2. Aufruf zum Sonderprogramm "Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen 2021"Zur Vorlage · 0129/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung (0129/2022/7) behandelt den dritten Aufruf sowie den Sachstandsbericht der ersten beiden Durchläufe des „Sofortprogramms zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen 2021“. In den ersten beiden Aufrufen wurden für die Essener Innenstadt sowie Borbeck Fördermittel in unterschiedlicher Höhe erwirtschaftet. Für den dritten Aufruf wurden Anträge über insgesamt 1.346.063 Euro bei förderfähigen Kosten von 1.487.292 Euro gestellt. Diese Mittel sind für verschiedene Stadtteile wie das Südostviertel, Steele, Rüttenscheid und Altenessen sowie für eine Pauschale zur Finanzierung eines Zukunftsmanagers vorgesehen.
Die Förderung umfasst verschiedene Interventionsfelder, darunter die Schaffung von Innenstadt-Qualitäten durch die Aufwertung des öffentlichen Raums sowie den Anstoß von Zentrenmanagement und Innenstadt-Verfügungsfonds. Die beantragten Mittel im dritten Aufruf verteilen sich auf Maßnahmen zur Mietreduzierung, Öffentlichkeitsarbeit, Begrünung und Möblierung in den genannten Stadtteilen. Für den Zeitraum 2022 und 2023 belaufen sich die Gesamtkosten auf 1.426.592 Euro, wobei Fördermittel in Höhe von 1.291.433 Euro und ein Eigenanteil von 135.159 Euro vorgesehen sind. Die Finanzierung des Eigenanteils erfolgt durch Umschichtungen im Haushalt des Fachbereichs 68. Der Beschlussvorschlag sieht die Kenntnisnahme des Berichts durch die zuständigen Bezirksvertretungen, den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie den Rat der Stadt vor.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (17. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7/22 "Kettwiger Straße/Kapuzinergasse" Stadtbezirk: 1, Stadtteil: Stadtkern Einleitungsbeschluss und Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0693/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 0693/2022/7 wird der Einleitungsbeschluss sowie die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7/22 „Kettwiger Straße/Kapuzinergasse“ im Essener Stadtbezirk I beantragt. Das etwa 0,1 Hektar große Plangebiet umfasst die Flurstücke 1, 327 sowie Teile der Flur 069/333. Der Vorhabenträger plant eine denkmalverträgliche Entkernung, Neugestaltung und mehrgeschossige Aufstockung der Gebäude Eickhaus und Derendorfhaus, um Büro- und Einzelhandelsflächen in einem Umfang von circa 1.500 Quadratmetern Verkaufsfläche zu schaffen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung keine Bedenken gegen das Verfahren erhebt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll auf Antrag des Vorhabenträgers das Verfahren einleiten und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung beschließen. Der Plan sieht den Ersatz des Derendorfhauses durch einen Neubau vor, während die historischen Fassaden des Eickhauses erhalten bleiben sollen. Durch eine gläserne Aufstockung soll das Gebäude insgesamt elf Geschosse sowie ein Staffelgeschoss umfassen. Die Nutzung der ersten zwei Etagen ist als Einzelhandel vorgesehen, während die darüberliegenden Ebenen als Büroflächen dienen sollen.
Das weitere Verfahren umfasst die Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange gemäß Baugesetzbuch, einschließlich einer Umweltprüfung. Die Planunterlagen liegen im Sitzungssaal aus. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Stadtplanung und -entwicklung.
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Beratungsfolge
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 24.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (16. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.Bebauungsplan Nummer 09/18 "Jahnstraße/Germaniastraße (Quartier der Generationen)" Stadtbezirk: IV, Stadtteil: Bochold Information über das bisherige Verfahren sowie Aufstellungs- und AuslegungsbeschlussZur Vorlage · 0597/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 0597/2022/7 des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung befasst sich mit dem Verfahren zum Bebauungsplan Nummer 09 / 18 „Jahnstraße / Germaniastraße (Quartier der Generationen)“ im Essener Stadtteil Bochold. Das etwa 2,7 Hektar große Plangebiet ist für die Entwicklung eines Wohnquartiers vorgesehen, das rund 100 Wohneinheiten sowie eine Kindertagesstätte, ein Hallenbad und eine Zweifachturnhalle umfassen soll. Für den öffentlich geförderten Wohnungsbau wird ein Anteil von circa 30 Prozent der Gesamtbruttogrundfläche angestrebt.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll nach der Anhörung der Bezirksvertretung IV beschließen, den Bebauungsplan aufzustellen und die entsprechenden Unterlagen, einschließlich der Begründung, der Gutachten und der umweltbezogenen Stellungnahmen, öffentlich auszulegen. Auf eine Umweltprüfung wird in diesem Verfahren verzichtet. Die Anhörung der Bezirksvertretung IV ist für den 14. Juni 2022 angesetzt, während die Entscheidung im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen für den 2. Juni 2022 vorgesehen ist.
Hinsichtlich der Kostenstruktur sind Investitionen, Personalkosten, Sachkosten sowie weitere einmalige oder kalkulatorische Aufwendungen aufgeführt, wobei für keine der Kategorien eine Bestätigung vorliegt. Eine Vorlagenvorprüfung ist nicht erforderlich. Im Rahmen der Klimaschutz-Vor-Einschätzung wurde die Klimarelevanz als nicht vorhanden eingestuft, da keine spezifischen Auswirkungen auf den Klimaschutz identifiziert wurden.
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Beratungsfolge
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (12. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.Ergänzungsvorlage: Nachtrag zu Beschluss und Anlage 1 der Vorlage 0713/2022/7 Bebauungsplan Nummer 8/19 "Frillendorfer Straße 158-178, neu" Stadtbezirk: I, Stadtteil: FrillendorfZur Vorlage · 0713/2022/7 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzungsvorlage 0713/2022/7 bezieht sich auf den Bebauungsplan Nummer 8/19 „Frillendorfer Straße 158-178, neu“ im Stadtteil Frillendorf. Gegenstand der Vorlage ist die Berücksichtigung einer Anregung der Handwerkskammer Düsseldorf, die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangen ist.
Die Handwerkskammer Düsseldorf regt an, im Rahmen der planerischen Festlegungen eine Ausnahme für produktionsbezogenen Annexhandel zuzulassen. Ziel sei es, die Verkaufsflächen für Waren, die im funktionalen Zusammenhang mit der handwerklichen Haupttätigkeit stehen, trotz des grundsätzlichen Ausschlusses von zentrenrelevantem Einzelhandel im Plangebiet zu ermöglichen. Zudem wurde ein erweiterter Bestandsschutz für bereits ansässige Betriebe vorgeschlagen.
Die Verwaltung lehnt diese Anregung ab. Sie führt aus, dass der vorliegende Bebauungsplan den Ausschluss lediglich auf zentrenrelevanten Einzelhandel beschränkt. Damit bleibe der Verkauf von nicht zentrenrelevanten Sortimenten, wie etwa bei Fahrradwerkstätten oder Gärtnereien, weiterhin zulässig. Ein Annexhandel mit zentrenrelevanten Sortimenten wird jedoch abgelehnt, um die Vorgaben des Masterplans Einzelhandel einzuhalten und die Zentrenstruktur nicht zu gefährden. Für Einzelfälle, die eine Versorgung des Gewerbegebiets erfordern, wird auf die Möglichkeit von Befreiungen nach dem Baugesetzbuch verwiesen. Da sich derzeit keine Annexhandel treibenden Betriebe im Plangebiet befinden, sei ein erweiterter Bestandsschutz nicht erforderlich.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt, die Anregung nicht zu berücksichtigen. Die Bezirksvertretung I erhebt keine Bedenken.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (17. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 10.1Bebauungsplan Nummer 8/19 "Frillendorfer Straße 158-178, neu" Stadtbezirk: I, Stadtteil: Frillendorf Information über das bisherige Verfahren, Abwägung und SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0713/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bebauungsplan Nummer 8/19 „Frillendorfer Straße 158-178, neu“ im Essener Stadtteil Frillendorf umfasst ein rund 0,9 Hektar großes Plangebiet. Ziel der Planung ist die Steuerung des Einzelhandels durch den Ausschluss zentrenrelevanter Sortimente, um die zentralen Versorgungsbereiche zu sichern. Das Verfahren wird nach den Bestimmungen des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Eine Veränderungssperre wurde bereits am 25. September 2019 beschlossen und am 22. September 2021 um zwei Jahre verlängert.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung I keine Bedenken gegen die Planung erhebt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll den Bericht zur Kenntnis nehmen und eine Empfehlung an den Rat der Stadt aussprechen. Dabei soll der Rat nach Abwägung der Belange die Anregungen der Bezirregierung Düsseldorf, konkret des Kampfmittelbeseitigungsdienstes aus der Luftbildauswertung, berücksichtigen. Die Anregungen von Lenz und Johlen sollen hingegen nicht berücksichtigt werden. Der Bebauungsplan soll nach Abschluss der Abwägung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen werden.
Die Vorlage enthält zudem eine strukturelle Checkliste zur Bewertung der Planung, die unter anderem die Prüfung von kalkulatorischen Kosten, Personalkosten sowie Sachkosten umfasst. Ein Punkt der Checkliste bezieht sich auf die Vor-Einschätzung der Klimarelevanz zur Einordnung der Auswirkungen auf den Klimaschutz.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (17. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 24.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (16. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 11.Bebauungsplan Nr. 14/16 "Am Stammensberg/Ringstraße" Information über das bisherige Verfahren, Abwägung und Satzungsbeschluss sowie BegründungZur Vorlage · 0689/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bebauungsplan Nr. 14/16 „Am Stammensberg/Ringstraße“ sieht die Schaffung von Wohnbauflächen auf einem etwa 1,6 Hektar großen Areal im Essener Stadtbezirk IX vor. Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag soll der Bebauungsplan nebst Begründung und Umweltbericht als Satzung verabschiedet werden. Dabei erfolgt eine Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, der Behördenbeteiligung sowie der öffentlichen Auslegung, wobei die Verwaltung die Berücksichtigung der Anregungen teilweise vorsieht.
Das geplante Wohngebiet soll etwa 50 Wohneinheiten umfassen, wobei rund 30 Prozent der Wohnflächen als öffentlich geförderter Mietwohnungsbau realisiert werden sollen. Die Bebauung ist als eine Mischung aus Mehr- und Einfamilienhäusern konzipiert und beinhaltet zudem die Errichtung eines öffentlichen Spielplatzes sowie einer Fußgängerverbindung. Grundlage für die Planung sind die Prognosen der INWIS-Studie sowie die Ziele der Wohnungsnachfrageanalyse Essen 2025+.
Für die Inanspruchnahme von circa 8.700 Quadratmetern Waldfläche ist ein Ausgleich im Verhältnis 2:1 durch Ersatzaufforstungen aus städtischen Flächen vorzusehen. Die entsprechende Aufforstung wurde bereits durchgeführt, wobei die Refinanzierung über einen städtebaulichen Vertrag durch den Investor erfolgt. Der Entscheidungsprozess umfasst die Anhörung der Bezirksvertretung, die Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie die abschließende Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (12. Sitzung) — Bedenken wurden erhoben: 8:8 (§ 50 Abs. 1 GO)
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 12.Abschlussbericht zum Rahmenplan Gladbecker StraßeZur Vorlage · 0435/2022/7 · Vorlage
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Der Abschlussbericht zum Rahmenplan Gladbecker Straße bewertet die Grundstücksakquisitionen sowie Rückversetzung- und Neubauvorhaben in drei Untersuchungsabschnitten. Im ersten Abschnitt, zwischen Berthold-Beitz-Boulevard und Bäuminghausstraße, findet kein Erwerb der Grundstücke Gladbecker Straße 235 bis 241 statt. Grund hierfür sind gescheiterte Verhandlungen sowie die Unwirtschaftlichkeit von Ankaufs- und Abrisskosten von mindestens 2,0 Millionen Euro. Zudem ist eine wirtschaftliche Bebauung mit Wohnraum oder einer Kindertagesstätte aufgrund des bestehenden Bebauungsplans Nr. 7/68 nicht realisierbar. Für die Abschnitte zwischen Bäuminghausstraße und Krablerstraße wird aufgrund hoher Entmietungsrisiken und geschätzter Grundstückswerte von mindestens 4,5 Millionen Euro ebenfalls kein Ankauf angestrebt.
Die im Rahmenplan vorgesehenen Gebäudekubaturen liegen in den Abschnitten zwischen Pörtgenweg und In der Baumschule, nördlich der Bäuminghausstraße sowie nördlich der Bahntrasse außerhalb der zulässigen Baufenster des Bebauungsplans Nr. 7/68. Eine wirtschaftliche Neubebauung ist aufgrund baurechtlicher Beschränkungen und hoher Grundstückseinstandskosten nicht umsetzbar, weshalb die Maßnahmen des Rahmenplans nicht weiterverfolgt werden und die regelmäßige Berichterstattung endet.
Für das Lärmschutzfensterprogramm entlang der Gladbecker Straße 225 bis 381 wird eine Richtlinie zur Beschlussfassung durch den Rat vorbereitet, worauf eine Ausschreibung eines Ingenieurbüros folgen soll. Das Programm ist nach Umsetzung für drei Jahre vorgesehen. Zudem soll das Integrierte Entwicklungskonzept NORD neu aufgestellt werden. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sollen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben.
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 07.04.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (18. Sitzung) — abgesetzt/vertagt zur Beratung in den nächsten ASPB geschoben
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (11. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkung
Ergebnis: abgesetzt/vertagt und zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben. - 12.1Abschlussbericht zum Rahmenplan Gladbecker Straße hier: Verbesserung der Verkehrssituation Gladbecker Straße (Antrag der Fraktion DIE LINKE und Ratsgruppe DIE PARTEI)Zur Vorlage · 0966/2022/Die PARTEI/Die LINKE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE und die Ratsgruppe DIE PARTEI haben im Rahmen eines gemeinsamen Antrags (Vorlagennummer 0966/2022) die Entwicklung eines neuen Konzepts zur Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität an der Gladbecker Straße beantragt. Der Antrag folgt auf das Scheitern des bisherigen Rahmenplans Gladbecker Straße.
Die Antragsteller fordern die Verwaltung auf, verschiedene Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen. Dazu gehört die Anpassung der Grünphasen an den Bedarf von Fußgängern und Kindern, insbesondere an den Kreuzungen Hövelstraße und Bäuminghausstraße. Zudem soll geprüft werden, ob eine Geschwindigkeitsbeschränkung von Tempo 30 zwischen dem Berthold-Beitz-Boulevard und der Vogelheimer Straße eingeführt oder die bestehende Lärmschutzregelung für LKW räumlich und zeitlich ausgeweitet werden kann. Die Wirksamkeit der geltenden Geschwindigkeitskontrollen soll ebenfalls überprüft werden.
Des Weiteren wird die Prüfung von Maßnahmen aus der Initiative „Stoppt A 52 Gladbeck“ sowie Vorschlägen aus dem Masterplan Verkehr 2018, wie dem Ausbau des ÖPNV und der Einrichtung von Park-and-Ride-Standorten, beantragt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Untersuchung von Lenkungsmaßnahmen für den überörtlichen und LKW-Verkehr sowie anderen baulichen Maßnahmen zur Entlastung der Straße. Der Antrag sieht zudem eine Anhörung der Bezirksvertretung V sowie Beratungen in den zuständigen Ausschüssen und im Rat der Stadt vor.
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Beratungsfolge
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — Antrag wurde bereits im Rat durch Antragsteller zurückgezogen
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — zurückgezogen
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.08.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.06.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt und zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben - 12.2Abschlussbericht zum Rahmenplan Gladbecker Straße hier: Aufwertung im Rahmen kommunaler Möglichkeiten und Pflichten (Antrag der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 0981/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Antrag 0981/2022/SPD fordert die SPD-Fraktion verschiedene Maßnahmen zur Aufwertung des Bereichs der Gladbecker Straße im Rahmen des Rahmenplans. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, Verkaufsverhandlungen mit Eigentümern im Bereich der Hausnummern 235 bis 241 fortzuführen, um dort einen Kita-Standort zu schaffen. Zudem soll das bestehende Vorkaufsrecht auf den Abschnitt der Gladbecker Straße zwischen Hövelstraße und Krablerstraße ausgeweitet werden sowie Verhandlungen mit Eigentümern nördlich der Hövelstraße geführt werden.
Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, die Umsetzbarkeit einer partiellen oder temporären Tempo-30-Zone inklusive mobiler und stationärer Überwachung zu prüfen, wobei Schutzbedarfe für Einrichtungen wie die Kita Gladbecker/Radhoffstraße zu berücksichtigen sind. Ein weiterer Prüfpunkt ist die Möglichkeit einer Förderung von Fassadenbegrünungen im Rahmen des INSEK-Altenessen-Süd-Nordviertels.
Die Verwaltung soll zudem über den Fortschritt der Planungen am Knotenpunkt Gladbecker Straße – Berthold-Beitz-Boulevard sowie über notwendige bauliche oder verkehrstechnische Maßnahmen zur Entlastung der Anwohner in den Seitenstraßen vom Durchgangs- und Schleichverkehr berichten. Ebenso ist die Umsetzbarkeit von Verbesserungen der Radinfrastruktur im Gesamtbereich zu untersuchen. Schließlich wird die Prüfung von Einzelprogrammen zur Verbesserung der Wohnqualität angefordert, die über die Vorlage 0435/2022/7 hinausgehen und vom Planungsbüro ASTOC vorgeschlagen wurden.
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Beratungsfolge
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — Antrag wurde seitens Antragsteller zurückgezogen
- 08.09.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (15. Sitzung) — seitens Antragsteller zurückgezogen
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.08.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.06.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt und zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben - 13.Bauhof Elisenstraße - außerplanmäßige Mittelbereitstellung für weitergehende PlanungenZur Vorlage · 0947/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Vorlage 0947/2022/7 die Beauftragung von Planungsleistungen für den Bauhof in der Elisenstraße sowie den Abbruch eines bestehenden Sozialgebäudes beantragt. Ziel ist eine ganzheitliche bauliche Optimierung des Standorts. Da eine Halle im östlichen Bereich nach einer Überprüfung durch die Unfallkasse gesichert und geschlossen werden musste, ist ein Ersatz durch eine neue Lagerhalle sowie der Neubau einer Fahrzeughalle im westlichen Bereich vorgesehen.
Das Vorhaben umfasst zudem die Schaffung eines neuen Medien- und Versorgungsgrabens sowie die Anpassung der gebäudetechnischen Anschlüsse der Bestandsgebäude. Für die Planungsleistungen bis zur Leistungsphase 3 werden Kosten in Höhe von rund 0,5 Millionen Euro veranschlagt. Der Abbruch des Sozialgebäudes wird mit etwa 0,3 Millionen Euro beziffert, wobei die Fläche anschließend als Baustelleneinrichtung und später als Parkplatz genutzt werden soll. Eine erste Grobkostenermittlung für die gesamten Baumaßnahmen beläuft sich auf rund 14,5 Millionen Euro.
Zur Finanzierung der Maßnahmen im Jahr 2022 wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 550.000 Euro beim Projekt 5.600264 beantragt, wobei die Deckung durch eine Minderausgabe im Projekt Pool Planungsleistungen erfolgt. Für das Jahr 2023 sind weitere Mittel sowie eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 250.000 Euro vorgesehen. Die endgültige Entscheidung über die Kosten konkretisiert sich nach Abschluss der Planungsphasen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 14.Aktualisierung und Ergänzung der V. Staffel des Kita- AusbauprogrammsZur Vorlage · 0300/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Aktualisierung und Ergänzung der V. Staffel des Kita-Ausbauprogramms beschließen. Ziel der Maßnahmen ist die Schließung des Bedarfs an 1.016 neuen Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren sowie für Kinder über drei Jahren. Durch die Umsetzung von 40 Gruppen mit insgesamt 730 Plätzen soll der Fehlbedarf auf 286 Plätze reduziert werden.
Die Erweiterung der V. Staffel umfasst die neuen Standorte am Von-Ossietzky-Ring, an der Danziger Straße sowie in der Raumerstraße 61. Das Investitionsvolumen für das gesamte Programm soll von bisher 14,96 Mio. € um 20,55 Mio. € auf insgesamt 35,51 Mio. € erhöht werden. Neben der Erweiterung um neue Standorte sind Kostenanpassungen an bestehenden Projekten vorgesehen, unter anderem an der Kellinghausstraße, im Bereich Im Löwental, an der Hubertstraße 25, in der Humboldtstraße/Fulerumer Straße, am Erikapfad 12 sowie am Loskamp 30.
Im Rahmen der Vorlage werden zudem Grundstücksübertragungen zwischen der Stadt Essen und den Sport- und Bäderbetriebe Essen vorgeschlagen, die unter anderem die Standorte Raumerstraße 61 und Humboldtstraße 217 betreffen. Die Finanzierung der Mehrkosten soll über den Pool-Topf 5.600500 erfolgen. Die Verwaltung soll ermächtigt werden, die Planung und Ausführung der Maßnahmen innerhalb des genannten Finanzrahmens eigenverantwortlich zu regeln.
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Beratungsfolge
- 24.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (12. Sitzung) — Die BV VII erhebt einstimmig keine Bedenken gegen die Bauplanung zum Standort Von-Ossietzky-Ring, merkt jedoch an, dass die Verwaltung dringend gebeten wird, bis zur Fertigstellung der Baumaßnahmen zusätzliche Angebote im Bezirk VII zu schaffen.
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 07.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (12. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.05.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.03.2022 · Jugendhilfeausschuss (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 15.Sachstand zur "Solar-Offensive" in den Gebäuden des FB 60Zur Vorlage · 0710/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 0710/2022/7 zum Sachstand der „Solar-Offensive“ in den Gebäuden des Fachbereichs 60 dient der Kenntnahme durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie den Rat der Stadt Essen. Gegenstand ist die Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 30. Juni 2021 zur Prüfung von Dach- und Fassadenflächen für Photovoltaikanlagen auf städtischen Liegenschaften und bei Beteiligungsunternehmen. Bisher wurden 26 Anlagen mit einer Leistung von etwa 800 kWp realisiert, wovon 17 als Bürger-PV-Anlagen geführt werden. Die Immobilienwirtschaft berichtet über die Erstellung eines dynamischen Dachflächenkatasters zur Identifikation geeigneter Standorte. Die Prüfung von Fassadenflächen wurde aufgrund technischer und wirtschaftlicher Hürden zurückgestellt. Die Wirtschaftlichkeit der Anlagen wird anhand einer Eigenstromverbrauchs-Schwelle von etwa 50 bis 55 Prozent erläutert.
Bei Neubauten und Sanierungen plant der Fachbereich 60 Standards wie den Passivhausstandard, die BNB-Zertifizierung sowie die Integration von Photovoltaik und Dachbegrünung. Für Projekte wie die Gesamtschule Altenessen-Süd oder die Standorte Gymnasium Nord-Ost, Campus Bockmühle und die Gesamtschulen Nord Frida-Levy und Süd sollen Bundesförderprogramme genutzt werden. Zur Umsetzung der Wärmewende und des Energiemanagements sind zwei zusätzliche Stellen erforderlich, wobei die Finanzierung einer Stelle bereits durch den Rat beschlossen wurde. Für die Förderung privater und gewerblicher Solaranlagen stehen jährlich Fördermittel in Höhe von bis zu 500.000 Euro zur Verfügung. Bis Ende Februar wurden rund 350 Anträge mit einem Volumen von über 265.000 Euro gestellt.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 16.Anträge und Anfragen
- 16.1Trinkwasserbrunnen in EssenZur Vorlage · 0960/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0960/2022/SPD einen Antrag gestellt, der die Entwicklung eines Konzepts zur flächendeckenden Versorgung der Stadt Essen mit kostenlosen Trinkbrunnen zum Ziel hat. Die Verwaltung wird darin beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Essen ein entsprechendes Konzept zu erstellen und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorzulegen.
Als Orientierung für die Planung soll das Konzept der Stadt Köln, „Zwölf Trinkbrunnen für Köln“, dienen. Dabei wird eine stufenweise Umsetzung angestrebt, die perspektivisch das gesamte Stadtgebiet abdecken soll. Bei der Auswahl der Standorte sollen besonders geeignete Orte mit hoher Reichweite priorisiert werden, wobei der Kriterienkatalog sowie die Checkliste der Kölner Vorlage als Grundlage dienen sollen. Zusätzlich zum Kölner Modell sollen die Bedürfnisse wohnungsloser Menschen in die Planung einbezogen werden.
Die Begründung des Antrags führt an, dass Trinkbrunnen die Aufenthaltsqualität an öffentlichen Plätzen sowie das Stadtbild beeinflussen und einen Beitrag zur Gesundheitsvorsorge leisten können. Zudem wird darauf verwiesen, dass der Zugang zu fließendem Wasser insbesondere für Menschen ohne festen Wohnsitz, etwa während der Sommermonate, von Bedeutung ist. Der Antrag sieht eine Beratung in den Ausschüssen für Stadtentwicklung, -planung und Bauen, für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligung und Tourismus sowie für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration vor, bevor eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen getroffen werden soll.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — - ersetzt durch 1187/2022/SPD/FDP - dieser verwiesen an BV I-IX, ASPB, AUKV, ADWBT und ASAGI
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Antrag wird vom Antragsteller zurückgezogen zugunsten des gemeinsamen Antrages 1187/2022/SPD/FDP.
- 14.06.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (12. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.06.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (14. Sitzung) — verwiesen
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt und zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben - 16.2Integrierte Sportentwicklungsplanung für die Stadt Essen (Vorlage 0792/2021/6) Hier: Skater-/Bike- und Calisthenics - Anlagen für Jedermann (Antrag der Fraktionen CDU und GRÜNEN)Zur Vorlage · 0987/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grünes im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag gestellt, der eine Prüfung des Bedarfs an Skater-, Bike- und Calisthenics-Anlagen im Stadtgebiet vorsieht. Der Antrag richtet sich an die Ausschüsse für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie für Sport- und Bäderbetriebe zur Kenntnisnahme und an den Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz zur Entscheidung.
Die Stadtverwaltung wird gebeten zu untersuchen, ob bestehende Skateranlagen im Stadtgebiet Erneuerungsbedarf aufweisen oder durch zeitgemäße Ergänzungsbauten erweitert werden können. Zudem soll geprüft werden, unter welchen Rahmenbedingungen neue Anlagen für Skaten, Biken oder Calisthenics errichtet werden können, wobei insbesondere die Stadtbezirke III und IX als mögliche Standorte genannt werden. Diese neuen Einrichtungen sollen als Pilotprojekte fungieren, um das Angebot im Bereich des vereinsungebundenen Sports und der Freizeitgestaltung zu ergänzen.
Ein weiterer Bestandteil der Anfrage ist die Untersuchung, ob solche Anlagen mit Regenrückhaltebecken kombiniert werden können, um entsprechende Fördergelder zu nutzen. Die Verwaltung soll erste Ergebnisse, Kostenschätzungen sowie Informationen zur Deckung der Finanzierung unmittelbar nach der Sommerpause 2022 vorlegen, um die Grundlage für Beschlüsse im Jahr 2023 zu schaffen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.06.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung)
- 16.3Entwicklung neuer Kleingartenflächen im Essener StadtgebietZur Vorlage · 0919/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0919/2022/SPD einen Antrag gestellt, der die Prüfung neuer Kleingartenflächen im Essener Stadtgebiet zum Ziel hat. Der Antrag sieht vor, dass der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz einen Beschluss fasst und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die entsprechende Information zur Kenntnis nimmt.
Konkret wird die Verwaltung beauftragt, Flächen aus dem Bürgerforum „Wo wollen wir wohnen?“ auf ihre Nutzbarmachung als Kleingartenflächen hin zu untersuchen. Dabei sollen jene Flächen berücksichtigt werden, die unter der Priorität 2 bis 5 gelistet sind und eine Ansiedlung von mindestens zehn Parzellen pro Einheit ermöglichen.
Die Begründung des Antrags verweist auf das Essene Kleingartenentwicklungskonzept (EKEK) und stellt fest, dass die Anzahl der Kleingärten in den vergangenen Jahren gesunken ist, während die Nachfrage gestiegen ist. Als potenzielle Flächen werden Grundstücke angeführt, die im Jahr 2018 im Rahmen der Bürgerbeteiligung identifiziert wurden, jedoch nicht für den Wohnungsbau vorgesehen sind. Es handelt sich dabei um einen Pool von 86 Flächen, die nicht in die Priorität 1 oder das Arbeitsprogramm der Bauleitplanung aufgenommen wurden. Die Entwicklung dieser Areale soll dazu beitragen, den Rückgang der Kleingartenflächen zu stoppen und die ökologische Vielfalt sowie Erholungsflächen in der Stadt zu sichern.
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Beratungsfolge
- 07.06.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — kein Beschluss gefasst (Antrag wird durch Lfd. Nr, 1113/2022/SPD/FDP ersetzt)
Ergebnis: kein Beschluss gefasst (Antrag wird durch Lfd. Nr, 1113/2022/SPD/FDP ersetzt) - 16.3.1Entwicklung neuer Kleingartenflächen im Essener Stadtgebiet (Antrag der Fraktionen SPD und FDP; dieser Antrag ersetzt den Antrag 0919/2022/SPD der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 1113/2022/SPD/FDP · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und FDP haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der die Entwicklung neuer Kleingartenflächen im Stadtgebiet zum Ziel hat. Der Antrag sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die Vorlage zur Kenntnis nimmt und der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz eine entsprechende Entscheidung trifft.
Die Verwaltung wird durch den Antrag beauftragt, eine Reihe von Flächen zu prüfen, die im Rahmen des Bürgerforums „Wo wollen wir wohnen?“ identifiziert wurden. Konkret geht es um Flächen aus der Prioritätsgruppe 2 bis 5, die eine Nutzbarmachung als Kleingartenanlage ermöglichen sollen, sofern jede Einheit die Ansiedlung von mindestens zehn Parzellen erlaubt.
Als Begründung führen die Antragstellenden an, dass die Zahl der Kleingärten in Essen rückläufig ist, während die Nachfrage nach diesen Flächen steigt. Da der Wohnungsbau zunehmend flächenschonend und ohne direkte Gartenanbindung geplant wird, bestehe ein steigender Bedarf an Erholungsflächen. Die im Jahr 201
Die Untersuchung soll gezielt Areale einbeziehen, die nicht unmittelbar an bestehende Anlagen angrenzen. Hierbei stehen Grundstücke im Fokus, die im Jahr 2018 im Rahmen der Bürgerbeteiligung als nicht für den Wohnungsbau geeignet eingestuft wurden. Es handelt sich um einen Pool von 86 Flächen, die nicht in die Priorität 1 oder das Arbeitsprogramm der Bauleitplanung aufgenommen wurden. Die Prüfung dieser Flächen wird mit dem Ziel einer effizienten Flächennutzung begründet.
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Beratungsfolge
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.06.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt und zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben - 17.Verschiedenes
- 18.Mitteilungen der Verwaltung
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 19.Umsetzung des Sonderinvestitionsprogramms 2017-2020 hier: Nachträgliche Unterrichtung über den Stand der erteilten Aufträge zur Abwicklung der Investitionsprogramme KInvFG Kapitel 1 und 2 sowie Gute Schule 2020 im I. Quartal 2022.Ergebnis: Kenntnis genommen
- 20.Übernahme der Interims-Container an der Kita Tommesweg 26Ergebnis: einstimmig beschlossen
- 21.Kindertagesstätte Im Löwental 19 hier: MietvertragsangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 22.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 23.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 24.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 25.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 26.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 27.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 28.öffentlich geförderter Wohnungsbau
- 29.Anträge und Anfragen
- 30.Mitteilungen der Verwaltung
- 31.Pressemitteilung