Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (17. Sitzung)
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Aktuelle Bürgersprechstunde / Einwohnerfragestunde
- 2.Niederschrift Nr. 16 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I vom 24.05.2022
- 3.Berichte der Beauftragten
- 4.Altkleidersammelbehälter GutenbergstraßeZur Vorlage · 1123/2022/CDU · Antrag BV I
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung I hat einen Antrag gestellt, der den Abbau des Altkleidersammelbehälters in der Gutenbergstraße zum Gegenstand hat. Die Fraktion bittet den Bezirksbürgermeister, das entsprechende Anliegen auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung der Bezirksvertretung zu setzen.
In der Begründung des Antrags führt die Fraktion an, dass die Sammelstelle durch Kleidung, die nicht sachgemäß entsorgt wird, Verschmutzungen aufweist. Zudem wird angeführt, dass die Entsorgung von nicht mehr nutzbarer Kleidung an dieser Stelle stattfindet und aus Sicht der Antragsteller kein wesentlicher Grund für den Verbleib des Behälters an diesem Standort vorliegt. Die Beibehaltung der Sammelstelle wird von der Fraktion als nicht mehr zeitgemäß bezeichnet. Die Entscheidung über den Antrag ist für die Sitzungen der Bezirksvertretung I im Juni und August 2022 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (18. Sitzung) — Kenntnis genommen mit der Bitte um Stellungnahme
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (17. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 5.Kanaldeckel Werbung LogoZur Vorlage · 1124/2022/CDU · Antrag BV I
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I hat mit der Vorlage 1124/2022/CDU einen Antrag gestellt, der die Anschaffung von Kanaldeckeln mit einem Stadtlogo vorsieht. Die Verwaltung wird darin gebeten, bei anstehenden Austauschprozessen oder Neuanschaffungen von Kanaldeckeln gezielt Modelle zu wählen, die mit dem Logo der Stadt Essen versehen sind.
Die Fraktion begründet das Ersuchen damit, dass die Verwendung solcher Deckel das Straßenbild aufwerten könne. Zudem wird angeführt, dass die Maßnahme das Zugehörigkeitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zur Stadt stärken und den Tourismus fördern könne, da die besonderen Kanaldeckel als Fotomotiv dienen könnten. Der Antrag wurde zur Beratung für die Sitzung der Bezirksvertretung am 21. Juni 2022 vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (17. Sitzung) — einstimmig als Prüfauftrag beschlossen
Ergebnis: einstimmig als Prüfauftrag beschlossen - 6.Anschluss Friedrich-List-Straße an Fahrradachse AZur Vorlage · 1125/2022/GRÜNE · Antrag BV I
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Rahmen eines Antrags an die Bezirksvertretung I für den Stadtbezirk 1 die Erstellung einer Planung für den Anschluss der Friedrich-List-Straße an die Fahrradachse A beantragt. Die Verwaltung wird gebeten, eine entsprechende Planung auszuarbeiten und der Bezirksvertretung zu präsentieren.
Ziel der Maßnahme ist es, die Attraktivität der Fahrradachse A, welche die Stadtteile Südviertel, Rüttenscheid, Holsterhausen und Frohnhausen miteinander verbindet, zu erhöhen. Konkret soll die Anbindung im Bereich der Einmündung Baumstraße, Friedrich-List-Straße und Witteringstraße realisiert werden. Durch diesen Anschluss sollen die Friedrich-List-Straße, der Stadtgarten sowie die Bürogebäude an der Hohenzollernstraße für Radfahrende möglichst kurz angebunden werden. Der Antrag enthält zudem die Vorgabe, dass die im Bereich der geplanten Anbindung vorhandenen Bäume bei der Umsetzung nicht beeinträchtigt werden dürfen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.Sachstand zur Umbaumaßnahme Steeler Str. zwischen Schwanenbusch und WasserturmZur Vorlage · 1126/2022/GRÜNE · Antrag BV I
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Rahmen eines Antrags der Bezirksvertretung I zur Vorlage 1126/2022/GRÜNE um Informationen zum aktuellen Stand der Umbaumaßnahme der Steeler Straße im Bereich zwischen Schwanenbusch und Wasserturm gebeten. Die Fraktion fordert die Stadtverwaltung Essen dazu auf, der Bezirksvertretung I sowie dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität des Rates der Stadt Essen zeitnah einen aktuellen Sachstand inklusive einer Zeitplanung für das Bauvorhaben vorzulegen.
Zudem wird die Beantwortung von Fragen verlangt, die bereits in der Sitzung der Bezirksvertretung I vom 25. Mai 2021 gestellt wurden. Laut dem Antrag liegen den Gremien seit der letzten Beratung keine neuen Informationen zur Umbaumaßnahme vor. Es wird darauf verwiesen, dass ein Bericht aus dem Fachbereich 66 für das zweite Quartal 2022 eine neue Beschlussfassung der Stadtverwaltung angekündigt hatte. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass eine von der Bezirksvertretung I erbetene Informationsveranstaltung für Anwohnerinnen, Anwohner und Geschäftsleute bislang nicht stattgefunden hat.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - Verkehrssituation Morsehofstraße / Steeler StraßeZur Vorlage · 1048/2022/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr befasst sich mit der Verkehrssituation an der Kreuzung Morsehofstraße, Saarbrücker Straße und Steeler Straße. Anlass der Vorlage ist eine Eingabe eines Petenten, der Bedenken hinsichtlich der aktuellen Verkehrsverhältnisse geäußert hat.
Nach Angaben der Verwaltung ist das betreffende Wohnquartier bereits als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Eine zusätzliche Geschwindigkeitsbegrenzung oder weitere Beschilderungen sind gemäß der Straßenverkehrsordnung nicht vorgesehen. Rückfragen bei der Polizei und der Verkehrsbehörde ergaben zudem, dass für den Bereich keine Unfallhäufungsstelle vorliegt und die Verkehrssituation als unauffällig eingestuft wird. Eine vordringliche Notwendigkeit für weitere Maßnahmen besteht daher aktuell nicht.
Zur Sicherung der Gehwege ist geplant, die Abgrenzung durch Sperrpfosten zu ergänzen, um das ordnungswidrige Parken auch auf der östlichen Gehwegseite zu verhindern.
Hinsichtlich der Radverkehrsinfrastruktur führt die Verwaltung aus, dass aufgrund der vielfältigen Nutzungsansprüche in der Steeler Straße derzeit keine eigenen Radverkehrsanlagen im Rahmen der Umgestaltung berücksichtigt werden können. Die geplante Fahrradstraßenachse von der Innenstadt nach Huttrop wird jedoch über die Steuben- und Saarbrücker Straße verlaufen, wobei dort eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gilt. Die Verkehrsüberwachung führt im Rahmen der bestehenden Kapazitäten bereits wiederkehrende Kontrollen des ruhenden Verkehrs in den betreffenden Gebieten durch. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden soll die Ausführungen zur Kenntnis nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (18. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (17. Sitzung) — eingebracht
- 14.06.2022 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (9. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: eingebracht - 8.Einrichtung von Radwegen an der Huttropstr., der Oberschlesienstr. und der Burggrafenstr.Zur Vorlage · 1127/2022/GRÜNE · Antrag BV I
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Rahmen eines Antrags der Bezirksvertretung I die Prüfung der Einrichtung geeigneter Radwege entlang einer Ergänzungsfahrradroute in Essen beantragt. Konkret geht es um die Verbindung zwischen der Töpferstraße und der Burggrafenstraße, die die Stadtteile Rüttenscheid, Huttrop und Frillendorf miteinander verknüpft.
Der Antrag fordert die Stadtverwaltung Essen auf, die Einrichtung von Radwegen auf den Hauptverkehrsstraßen Huttropstraße, Oberschlesienstraße und Burggrafenstraße zu untersuchen. Als mögliche Umsetzungsvariante werden beispielsweise Markierungen auf der Fahrbahn angeführt. Die Ergebnisse dieser Prüfung sollen den Bezirksvertretungen I und II präsentiert werden.
Hintergrund der Anfrage ist die im Fahrrad-Ergänzungsnetz der Stadt Essen vorgesehene Route. Laut Antrag ist die bestehende Infrastruktur auf diesem Abschnitt nicht durchgehend vorhanden, wobei beispielhaft auf das Ende eines Radwegs in der Töpferstraße verwiesen wird. Die Einrichtung der Radwege soll dabei so gestaltet werden, dass der Fußverkehr nicht beeinträchtigt wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.Ordnungsamt - Verkehrsüberwachung - Berichterstattung zur Schulwegsicherung 2021Zur Vorlage · 0669/2022/3 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Ordnungsamt hat im Rahmen der Vorlage 0669/2022/3 über die Ergebnisse der Verkehrsüberwachung zur Schulwegsicherung im Jahr 2021 berichtet. Die Maßnahmen der Verkehrsüberwachung umfassen die Kontrolle des fließenden sowie des ruhenden Verkehrs mit dem Ziel, die Sicherheit für Schülerinnen und Schüler zu erhöhen und die Geschwindigkeitsniveaus zu regulieren.
Im Bereich des fließenden Verkehrs wurden während der Zeiten von Präsenzunterricht 1.782 Geschwindigkeitsüberwachungen im Umfeld von Schulen durchgeführt. Dies entspricht einem Anteil von etwa 39 % an den Gesamteinsätzen im Stadtgebiet und übertrifft damit die Vorgabe des Ziel- und Maßnahmenplans „Essen, Großstadt für Kinder“ von 20 %. Bei über 570.000 gemessenen Fahrzeugen wurde eine Geschwindigkeitsübertretungsquote von etwa 5,4 % festgestellt, womit das angestrebte Ziel von unter 10 % erreicht wurde.
Im ruhenden Verkehr fanden 591 Einsätze im Umfeld von Schulen statt, was einem Anteil von 15,25 % der Gesamtkontrollen entspricht und damit die Zielvorgabe von 15 % erfüllt. Die Kontrollen dienten der Verhaltenssteuerung durch Gespräche sowie der Ahndung von Verstößen durch Verwarnungen oder Ersatzvornahmen.
Die Berichterstattung berücksichtigt lediglich Zeiträume mit Präsenzunterricht, da die Reduzierung des Unterrichts aufgrund der Corona-Pandemie die Einsatzplanung beeinflusste. Die vorliegenden Ergebnisse wurden den zuständigen Ausschüssen sowie den Bezirksvertretungen zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (12. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 23.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (17. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (13. Sitzung) — Kenntnisnahme mit Anmerkungen
- 08.06.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.05.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.05.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen - 10.Offene Ganztagsschule (OGS) Hier Fortführung der bereits bestehenden OGS-Gruppen sowie Gruppenerweiterungen an den Offenen Ganztagsschulen zum Schuljahr 2022/2023Zur Vorlage · 0700/2022/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0700/2022/4 befasst sich mit der Fortführung und Erweiterung von Gruppen an Offenen Ganztagsschulen (OGS) für das Schuljahr 2022/2023. Geplant ist eine Ausweitung um 18 Gruppen, bestehend aus 13 Gruppen an Grundschulen und 5 Gruppen an Förderschulen. Damit würde die Gesamtzahl auf 434 Gruppen an 82 Grundschulen und 4 Förderschulen ansteigen. Für die neuen Gruppen sind 18 Neueinstellungen bei der Jugendhilfe Essen gGmbH sowie Investitionen in Höhe von 270.000 Euro für die Erstausstattung vorgesehen. Zudem ist ein Betrag von 366.080 Euro für den Austausch von Mobiliar und Spielmaterial in den bestehenden 416 Gruppen veranschlagt. Der städtische Eigenanteil beläuft sich auf 6.274.000 Euro.
Der Rat der Stadt soll die Erweiterung unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch die Bezirksregierung Düsseldorf beschließen. Die Ausschüsse für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie der Haupt- und Finanzausschuss sollen Empfehlungen abgeben, während der Jugendhilfeausschuss, die Bezirksvertretungen I bis IX und der Integrationsrat zur Kenntnisnahme vorgesehen sind.
Der Finanzierungsbedarf für Sachkosten im Schuljahr 2022/2023 wird mit 28.822.525 Euro beziffert, wovon 25.822.525 Euro als Zuschuss an die Jugendhilfe Essen gGmbH fließen. Die Personalkosten im Fachbereich 40 entstehen durch den Bedarf von 18 Teilzeitkräften, die Überleitung städtischen Personals sowie Honorarkräfte. Die rechtliche Grundlage bildet die Verpflichtung zur Bereitstellung von Betreuungsplätzen gemäß § 24 Abs. 4 SGB VIII.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (17. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.06.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen - 11.Ausbau der Familienzentren im Kindergartenjahr 2022/2023Zur Vorlage · 0632/2022/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat beschlossen, bestimmte Kindertageseinrichtungen als neu einzurichtende Familienzentren an das Land Nordrhein-Westfalen zu melden. Damit wird der Ausbau des Landesprogramms „Familienzentren NRW“ für das Kindergartenjahr 2022/2023 in Essen fortgesetzt. Durch diese Maßnahme erhöht sich das Kontingent der Stadt Essen um sieben Förderpakete auf insgesamt 108.
Das Programm zielt darauf ab, Familien durch vielfältige Angebote bei der Erziehung und im Alltag zu unterstützen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern und zur Bildungsgerechtigkeit beizutragen. Die Auswahl der Einrichtungen erfolgt durch eine Projektgruppe der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 Jugendhilfe. Dabei werden die Eignung der Träger, die Bedarfe in den Stadtteilen sowie die Berücksichtigung von Raumeinheiten mit besonderen Bildungsanforderungen als Kriterien herangezogen.
Für das kommende Kindergartenjahr wurden sieben Standorte in den Stadtteilen Frillendorf, Frohnhausen, Altendorf, Holsterhausen, Altenessen-Süd, Steele und Bredeney vorgeschlagen. Nach der Zertifizierung werden in Essen insgesamt 141 Kindertageseinrichtungen sowie drei weitere Verbundpartner als Familienzentren tätig sein. Die jährliche Landesförderung beträgt 20.000 Euro pro Zentrum. Die daraus resultierenden Betriebskostenzuschüsse werden durch zusätzliche Landesmittel gedeckt. Die Vorlage wurde zudem den Bezirksvertretungen sowie dem Integrationsrat zur Kenntnis vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Bericht zu den Maßnahmen „Quartiershausmeister“ und „Kriminalpräventive Maßnahmen“Zur Vorlage · 1881/2021/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes befasst sich mit dem Bericht zu den Maßnahmen „Quartiershausmeister“ und „Kriminalpräventive Maßnahmen“. Der Bericht dient der Kenntnisnahme durch verschiedene Gremien, darunter den Jugendhilfeausschuss, den Integrationsrat, den Rat der Stadt Essen sowie die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I, III, IV, V, VI und VII. Inhaltlich werden Projekte wie das „Aktionsbündnis sicheres Altenessen“, das Projekt „Perspektive Nord(viertel)“ sowie die Rekonstituierung des Kriminalpräventiven Rates behandelt.
Die Vorlage thematisiert die Verstetigung und Ausweitung der Arbeitsansätze. Auf Grundlage von Ratsbeschlüssen aus dem Jahr 2019 wurde die Finanzierung abgesichert und das Modell auf weitere Stadtteile wie Katernberg, Altendorf und Bochold ausgeweitet. Im Rahmen des „Handlungsprogramms Quartiershausmeister 2025“ sollen Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit gefördert sowie die Jugendkriminalität verringert werden. Die Umsetzung erfolgt durch Träger wie die Caritas-SkF-Essen gGmbH, das Diakoniewerk Essen, die AWO und den Sofa e.V.
In den Bezirken IV, V, VI und VII wurden personelle Ressourcen für Quartiershausmeister und Kriminalprävention geschaffen. So wurden im Bezirk IV Stellenanteile für Quartiershausmeister sowie die Kriminalprävention „KIB“ umgesetzt, während im Bezirk V ein Quartiershausmeister für Karnap eingesetzt wurde. Im Bezirk VI wurden Stellenanteile besetzt und eine Personalressource für Kriminalprävention eingestellt. Im Bezirk VII sind seit Juni 2020 Quartierskümmerer sowie seit Februar 2021 ein Quartiershausmeister tätig. Aufgrund eines Ratsbeschlusses vom November 2021 werden die Vertragsvorbereitungen zur Personalaufstockung durchgeführt, wobei die Verwaltung künftig über die Entwicklung jährlich berichten wird. Es besteht zudem Bedarf an fachlicher Anleitung sowie einer Erhöhung der Sachkosten und der Finanzierung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.08.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (12. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (17. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen - 13.Fahrradparken auf Kfz-StellplätzenZur Vorlage · 1046/2022/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen plant, die Bereitstellung von Fahrradabstellanlagen durch die Umwidmung von Pkw-Stellplätzen zu erweitern. Hintergrund der Vorlage ist der im Jahr 2020 beschlossene RadEntscheid, der den Ausbau der Fahrradinfrastruktur vorsieht. Ziel ist es, unter anderem 5.000 Stellplätze an Schulen, Sportstätten, Einkaufsstraßen und Wohnquartieren zu schaffen, wobei auch 500 Plätze für Lastenräder vorgesehen sind.
Da die Kapazitäten auf Gehwegen aufgrund der notwendigen Durchgangsbreiten für Fußverkehr oft nicht ausreichen, sollen bei Bedarf Kfz-Stellplätze umgenutzt werden. Dies soll jedoch nur an Standorten geschehen, an denen keine geeigneten Alternativen vorhanden sind. Um die Beeinträchtigung des Pkw-Verkehrs zu begrenzen, ist die Umwidmung auf maximal 10 % der Stellplätze eines Straßenabschnitts begrenzt.
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt als Geschäft der laufenden Verwaltung, weshalb keine Einzelfallbeteiligung der Bezirksvertretungen vorgesehen ist. Die Bezirksvertretungen werden jedoch jährlich über die im Vorjahr durchgeführten Maßnahmen informiert. Die Planung sieht verschiedene Varianten für die Aufstellung von Fahrradbügeln vor, die sowohl Längs-, Schräg- als auch Senkrechtparkplätze berücksichtigen. Dabei sollen die Abstellanlagen so gestaltet werden, dass sie von der Fahrbahn aus erreichbar sind und den Fußverkehr nicht behindern. Die Verwaltung geht davon aus, dass die durch die Infrastruktur ermöglichte Reduktion des Kfz-Verkehrs die Emissionen bei der Errichtung der Anlagen kompensiert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (12. Sitzung) — abgesetzt, durch TOP 10.a ersetzt
- 23.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (15. Sitzung)
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (13. Sitzung) — abgesetzt
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (17. Sitzung) — -siehe TOP 13.1-
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (12. Sitzung) — siehe Ergänzungsvorlage TOP 19.1
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (12. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.06.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (13. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: -siehe TOP 13.1- - Fahrradparken auf Kfz-StellplätzenZur Vorlage · 1046/2022/6 1. Ergänzung · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen plant, die Bereitstellung von Fahrradabstellanlagen durch die Umwidmung von Pkw-Stellplätzen zu erweitern. Hintergrund ist der im Jahr 2020 beschlossene RadEntscheid, der den Ausbau der Fahrradinfrastruktur vorsieht. Da die Kapazitäten auf Gehwegen aufgrund der Notwendigkeit, ausreichende Durchgangsbreiten für den Fußverkehr zu gewährleisten, begrenzt sind, sollen nun gezielt Kfz-Parkflächen genutzt werden. Dies gilt insbesondere für die Einrichtung von Stellplätzen für Lastenräder, für die auf Gehwegen in der Regel kein Platz vorhanden ist.
Die Umsetzung soll nach feststehenden Regeln als Geschäft der laufenden Verwaltung erfolgen. Dabei ist vorgesehen, maximal 10 Prozent der Pkw-Stellplätze eines Straßenabschnitts für das Fahrradparken umzunutzen, sofern keine geeigneten Alternativen im Umfeld existieren. Die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I bis IX werden über die Maßnahmen informiert und in den Prozess einbezogen.
Die Planung sieht verschiedene Varianten für die Gestaltung vor, die auf Längs-, Schräg- oder Senkrechtparkplätzen basieren. Dabei werden unterschiedliche Kombinationen aus Fahrradbügeln und Lastenradbügeln berücksichtigt, um die Flächeneffizienz zu optimieren. Die Abstellanlagen sollen so gestaltet sein, dass sie von der Fahrbahn aus erreichbar sind und den Fußverkehr nicht behindern. Zur Abgrenzung zum Kfz-Verkehr sollen Leitbaken eingesetzt werden. Ziel der Maßnahme ist die Förderung des Radverkehrs und die Unterstützung der Mobilitätsziele der Stadt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.09.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (15. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (17. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen - 14.Verkehrliche Problempunkte
- 14.1Unleserliche und defekte Straßenschilder
- 14.2Blindenampel
- 14.3Verblichene Stoppschilder
- 14.4Anbringung Stoppschild
- 15.Antrag zum 3. Aufruf und Sachstandsbericht zum 1. und 2. Aufruf zum Sonderprogramm "Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen 2021"Zur Vorlage · 0129/2022/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung (0129/2022/7) behandelt den dritten Aufruf sowie den Sachstandsbericht der ersten beiden Durchläufe des „Sofortprogramms zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen 2021“. In den ersten beiden Aufrufen wurden für die Essener Innenstadt sowie Borbeck Fördermittel in unterschiedlicher Höhe erwirtschaftet. Für den dritten Aufruf wurden Anträge über insgesamt 1.346.063 Euro bei förderfähigen Kosten von 1.487.292 Euro gestellt. Diese Mittel sind für verschiedene Stadtteile wie das Südostviertel, Steele, Rüttenscheid und Altenessen sowie für eine Pauschale zur Finanzierung eines Zukunftsmanagers vorgesehen.
Die Förderung umfasst verschiedene Interventionsfelder, darunter die Schaffung von Innenstadt-Qualitäten durch die Aufwertung des öffentlichen Raums sowie den Anstoß von Zentrenmanagement und Innenstadt-Verfügungsfonds. Die beantragten Mittel im dritten Aufruf verteilen sich auf Maßnahmen zur Mietreduzierung, Öffentlichkeitsarbeit, Begrünung und Möblierung in den genannten Stadtteilen. Für den Zeitraum 2022 und 2023 belaufen sich die Gesamtkosten auf 1.426.592 Euro, wobei Fördermittel in Höhe von 1.291.433 Euro und ein Eigenanteil von 135.159 Euro vorgesehen sind. Die Finanzierung des Eigenanteils erfolgt durch Umschichtungen im Haushalt des Fachbereichs 68. Der Beschlussvorschlag sieht die Kenntnisnahme des Berichts durch die zuständigen Bezirksvertretungen, den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie den Rat der Stadt vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (17. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen - 16.Bebauungsplan Nummer 8/19 "Frillendorfer Straße 158-178, neu" Stadtbezirk: I, Stadtteil: Frillendorf Information über das bisherige Verfahren, Abwägung und SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0713/2022/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Bebauungsplan Nummer 8/19 „Frillendorfer Straße 158-178, neu“ im Essener Stadtteil Frillendorf umfasst ein rund 0,9 Hektar großes Plangebiet. Ziel der Planung ist die Steuerung des Einzelhandels durch den Ausschluss zentrenrelevanter Sortimente, um die zentralen Versorgungsbereiche zu sichern. Das Verfahren wird nach den Bestimmungen des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Eine Veränderungssperre wurde bereits am 25. September 2019 beschlossen und am 22. September 2021 um zwei Jahre verlängert.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung I keine Bedenken gegen die Planung erhebt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll den Bericht zur Kenntnis nehmen und eine Empfehlung an den Rat der Stadt aussprechen. Dabei soll der Rat nach Abwägung der Belange die Anregungen der Bezirregierung Düsseldorf, konkret des Kampfmittelbeseitigungsdienstes aus der Luftbildauswertung, berücksichtigen. Die Anregungen von Lenz und Johlen sollen hingegen nicht berücksichtigt werden. Der Bebauungsplan soll nach Abschluss der Abwägung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen werden.
Die Vorlage enthält zudem eine strukturelle Checkliste zur Bewertung der Planung, die unter anderem die Prüfung von kalkulatorischen Kosten, Personalkosten sowie Sachkosten umfasst. Ein Punkt der Checkliste bezieht sich auf die Vor-Einschätzung der Klimarelevanz zur Einordnung der Auswirkungen auf den Klimaschutz.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (17. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 24.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (16. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 16.1Ergänzungsvorlage: Nachtrag zu Beschluss und Anlage 1 der Vorlage 0713/2022/7 Bebauungsplan Nummer 8/19 "Frillendorfer Straße 158-178, neu" Stadtbezirk: I, Stadtteil: FrillendorfZur Vorlage · 0713/2022/7 1. Ergänzung · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzungsvorlage 0713/2022/7 bezieht sich auf den Bebauungsplan Nummer 8/19 „Frillendorfer Straße 158-178, neu“ im Stadtteil Frillendorf. Gegenstand der Vorlage ist die Berücksichtigung einer Anregung der Handwerkskammer Düsseldorf, die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangen ist.
Die Handwerkskammer Düsseldorf regt an, im Rahmen der planerischen Festlegungen eine Ausnahme für produktionsbezogenen Annexhandel zuzulassen. Ziel sei es, die Verkaufsflächen für Waren, die im funktionalen Zusammenhang mit der handwerklichen Haupttätigkeit stehen, trotz des grundsätzlichen Ausschlusses von zentrenrelevantem Einzelhandel im Plangebiet zu ermöglichen. Zudem wurde ein erweiterter Bestandsschutz für bereits ansässige Betriebe vorgeschlagen.
Die Verwaltung lehnt diese Anregung ab. Sie führt aus, dass der vorliegende Bebauungsplan den Ausschluss lediglich auf zentrenrelevanten Einzelhandel beschränkt. Damit bleibe der Verkauf von nicht zentrenrelevanten Sortimenten, wie etwa bei Fahrradwerkstätten oder Gärtnereien, weiterhin zulässig. Ein Annexhandel mit zentrenrelevanten Sortimenten wird jedoch abgelehnt, um die Vorgaben des Masterplans Einzelhandel einzuhalten und die Zentrenstruktur nicht zu gefährden. Für Einzelfälle, die eine Versorgung des Gewerbegebiets erfordern, wird auf die Möglichkeit von Befreiungen nach dem Baugesetzbuch verwiesen. Da sich derzeit keine Annexhandel treibenden Betriebe im Plangebiet befinden, sei ein erweiterter Bestandsschutz nicht erforderlich.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt, die Anregung nicht zu berücksichtigen. Die Bezirksvertretung I erhebt keine Bedenken.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (17. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 17.Bebauungsplan Nummer 8/12 "Krupp-Gürtel: Altendorfer Straße/Dickmannstraße (Leben am Krupp-Park), 1. Änderung" Stadtbezirk: I und III, Stadtteil: Westviertel und Altendorf Information über das bisherige Verfahren, Abwägung und SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0695/2022/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung befasst sich mit der ersten Änderung des Bebauungsplans Nummer 8/12 „Krupp-Gürtel: Altendorfer Straße/Dickmannstraße (Leben am Krupp-Park)“. Das etwa zwei Hektar große Planungsgebiet liegt in den Stadtbezirken I und III, innerhalb der Stadtteile Westviertel und Altendorf. Es umfasst das bereits realisierte Dienstleistungszentrum zwischen der Altendorfer Straße, der Dickmannstraße, der Dickmannstraße-Verlängerung und dem Krupp-Park.
Anlass der Änderung ist die Korrektur einer Festsetzung zur Verkaufsflächenobergrenze für den Einzelhandel. Da eine solche vorhabenunabhängige Beschränkung nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts keine Rechtsgrundlage mehr besitzt, soll die Regelung im Bebauungsplan angepasst werden. Ziel ist es, die Steuerungsfunktion des Plans wiederherzustellen und die Planung an den Masterplan Einzelhandel von 2011 anzupassen, der im Bereich des C-Zentrums Altendorf Einzelhandel bis zu einer Fläche von 2.500 Quadratmetern ermöglicht.
Im Rahmen der Abwägung werden die Anregungen der unteren Denkmalbehörde gemäß den Stellungnahmen der Verwaltung berücksichtigt. Die Stellungnahmen verschiedener Unternehmen und Institutionen, darunter die Emschergenossenschaft, die Stadtwerke Essen AG sowie die Industrie- und Handelskammer, werden nicht berücksichtigt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen. Die Bezirksvertretungen I und III haben keine Bedenken gegen das Vorhaben angemeldet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (17. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 09.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 18.Bebauungsplan Nr. 06/22 "Kreuzeskirchstraße/Kastanienallee (Weberplatz)" Beschluss über die Durchführung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB und die Unterrichtung der Öffentlichkeit Stadtbezirk I, Stadtteil StadtkernZur Vorlage · 1095/2022/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung sieht die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 06/22 „Kreuzeskirchstraße/Kastanienallee (Weberplatz)“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB vor. Das etwa 0,35 Hektar große Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk I im Stadtteil Stadtkern und grenzt nördlich an den Weberplatz an. Das Verfahren soll ohne Durchführung einer Umweltprüfung erfolgen, wobei eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen ist.
Das städtebauliche Konzept sieht eine Nutzungsintensivierung vor, bei der bestehende Bausubstanz durch Neubau ersetzt wird, um zusätzlichen Wohn- und Gewerberaum zu schaffen. Geplant ist eine geschlossene, fünf- bis sechsgeschossige Bebauung mit Flachdächern, Dachbegrünung und potenzieller Nutzung von Photovoltaikanlagen. Die geplante Nutzungsmischung umfasst etwa 60 Prozent Gewerbe und 40 Prozent Wohnen. Im Erdgeschoss am Weberplatz sollen Handels- und Dienstleistungsbetriebe wie Gastronomie oder Apotheken angesiedelt werden. Von den geplanten Wohnungen sollen rund 30 Prozent als öffentlich geförderter Wohnungsbau realisiert werden.
Durch die städtebauliche Neuordnung soll die Sichtachse vom Universitätsviertel zum Weberplatz sowie der Blick auf die Kreuzeskirche freigegeben werden. Zudem ist die Erneuerung der Freiflächen und der Treppenanlage vorgesehen. Die Bezirksvertretung I hat im Rahmen der Anhörung keine Bedenken gegen das Vorhaben angemeldet. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauen soll den Beschluss über die Durchführung des beschleunigten Verfahrens fassen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (17. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 19.SWE-Bauvorhaben SchulzstraßeZur Vorlage · 0984/2022/BV I · Bezirksvertretung I
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I hat in ihrer Sitzung am 21. Juni 2022 über ein Bauvorhaben der Stadtwerke Essen AG informiert. Gegenstand der Vorlage mit der Nummer 0984/2022/BV I ist eine geplante Kanalbaumaßnahme in der Schulzstraße.
Die vorliegenden Unterlagen enthalten die entsprechenden Planungsunterlagen zum Vorhaben. Im Rahmen der Vorlage wurde die Bezirksvertretung I dazu angehalten, die Informationen über die geplanten Arbeiten zur Kenntnis zu nehmen. Eine detaillierte Aufstellung zu den Kosten, Investitionen oder Personalkosten ist der Vorlage nicht zu entnehmen, da auf die beigefügten Anlagen verwiesen wird. Eine Einschätzung zur Klimarelevanz der Maßnahme wurde in der Vorlage als nicht vorhanden eingestuft.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 20.SWE-Bauvorhaben Frillendorfer PlatzZur Vorlage · 0985/2022/BV I · Bezirksvertretung I
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I des Stadtbezirks Essen hat im Rahmen der Sitzung am 21. Juni 2022 Kenntnis über ein geplantes Bauvorhaben der Stadtwerke Essen AG am Frillendorfer Platz genommen. Gegenstand der Vorlage 0985/2022/BV I ist eine geplante Kanalbaumaßnahme an besagtem Standort.
Die vorliegenden Planungsunterlagen zur Durchführung der Arbeiten wurden der Bezirksvertretung zur Information vorgelegt. Eine detaillierte Aufstellung der anfallenden Investitionen, Sachkosten oder Personalkosten ist den beigefügten Anlagen zu entnehmen. In der Vorlage wird zudem eine Vorab-Einschätzung zur Klimarelevanz des Vorhabens vorgenommen, die das Projekt als positiv für den Klimaschutz einstuft. Die zuständige Fachabteilung hat die Unterlagen zur Kenntnisnahme in das Gremium eingebracht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 21.Haushalt 2022 Hier: Vergabe von RestmittelnZur Vorlage · 1091/2022/BV I · Bezirksvertretung I
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I für den Stadtbezirk 1 befasst sich im Rahmen der Sitzung am 21. Juni 2022 mit der Vergabe von Restmitteln aus dem Haushalt 2022. Für das laufende Jahr stehen der Bezirksvertretung insgesamt 409.000 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag setzt sich aus einem Haushaltsansatz von 300.000 Euro, einem Sondertopf in Höhe von 100.000 Euro sowie einem Übertrag aus dem Vorjahr in Höhe von 9.000 Euro zusammen.
Nach bereits getroffenen Entscheidungen in der Sitzung vom 25. Januar 2022 wurden Mittel in Höhe von 290.470 Euro verwendet. Damit verbleibt ein Restbudget von 18.530 Euro.
Im Rahmen der Vorlage liegen zwei Zuschussanträge des Hauses Bruderhilfe zur Entscheidung vor. Der erste Antrag bezieht sich auf das Projekt „TREKKING & andere Freizeitaktivitäten“ und umfasst eine Summe von 400 Euro. Der zweite Antrag betrifft das Vorhaben „Ein Tag am Meer“ mit einer beantragten Summe von 1.800 Euro. Die Bezirksvertretung I soll darüber entscheiden, in welchem Umfang die finanziellen Mittel für diese beiden Anträge bereitgestellt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 21. a)Erweiterung der Außengastronomie im Stadtbezirk I / Rellinghauser Str. 124Zur Vorlage · 1181/2022/BV I · Bezirksvertretung I
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I hat die Erweiterung der Außengastronomie in der Rellinghauser Straße 124 genehmigt. Gegenstand des Antrags der Betreiberin war die Inanspruchnahme von zwei Stellplätzen auf dem Längsparkstreifen vor dem Ladenlokal. Die Fläche umfasst insgesamt 23 Quadratmeter und wird nicht bewirtschaftet. Es handelt sich dabei nicht um Funktionsparkplätze.
Nach Angaben des Amtes für Straßen und Verkehr, Fachbereich Sondernutzungen, wurde eine vergleichbare Fläche bereits im Vorjahr im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens genehmigt. Die bestehende Erlaubnis für die Aufstellung von Tischen und Stühlen auf Gehwegflächen, die sich auf insgesamt 6 Quadratmeter beschränkt, wurde im Rahmen eines Ratsbeschlusses vom August 2021 bis zum 30. September 2022 verlängert.
Die Antragstellerin hat sich schriftlich dazu verpflichtet, die erforderliche massive Absperrung zur Fahrbahn vollständig zu räumen, falls der Betrieb für mindestens drei aufeinanderfolgende Tage geschlossen bleibt. Zudem wird die Verantwortung für die Verkehrssicherungspflicht auf der beantragten Fläche übernommen. Da die nächste reguläre Sitzung der Bezirksvertretung erst für Ende August 2022 terminiert war, erfolgte die Entscheidung über den Vorgang vorab.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 21. b)Erweiterung der Außengastronomie im Stadtbezirk I / Kopstadtplatz 2Zur Vorlage · 1182/2022/BV I · Bezirksvertretung I
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I hat die Erweiterung der Außengastronomie am Kopstadtplatz 2 genehmigt. Der Betreiber des dortigen Ladenlokals nutzt derzeit eine Fläche von 1,60 m Tiefe und 4,50 m Breite auf dem Gehweg im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. November. Im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens zur coronabedingten Erweiterung der Außenflächen wurde eine zusätzliche Nutzung beantragt.
Ein ursprünglicher Antrag auf Erweiterung war zuvor abgelehnt worden, da sich unmittelbar vor dem Objekt eine Ladezone mit Funktionsparkplätzen befindet, auf die laut dem Amt für Straßen und Verkehr nicht verzichtet werden kann. Als Lösung wurde ein Tausch der danebenliegenden allgemeinen Behindertenparkplätze mit den bewirtschafteten Parkplätzen auf der gegenüberliegenden Straßenseite vorgeschlagen. Da die Nutzung der Parkplätze auf der anderen Straßenseite aus Verkehrssicherheitsgründen nicht für Gastronomieflächen genutzt werden kann, ermöglicht dieser Tausch die Bereitstellung von bewirtschafteten Stellplätzen direkt vor dem Ladenlokal.
Der Antragsteller beantragt eine Breite von 4,00 m, was etwa der Fläche von zwei Stellplätzen entspricht. Gemäß einem Ratsbeschluss vom 25. August 2021 sollen in der Regel maximal zwei Stellplätze vergeben werden. Die zuständige Fachabteilung sieht unter der Voraussetzung der temporären Verlegung der Schwerbehindertenparkplätze keine Bedenken gegen die Erteilung der Genehmigung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 21. c)Erweiterung der Außengastronomie im Stadtbezirk I / Turmstr. 4Zur Vorlage · 1183/2022/BV I · Bezirksvertretung I
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I hat der Erweiterung der Außengastronomie in der Turmstraße 4 zugestimmt. Der Betreiber des dortigen Ladenlokals beantragte im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens die temporäre Nutzung von zwei Längsparkplätzen vor dem Objekt bis zum 30. September 2022.
Die Grundlage für den Antrag ist die bauliche Situation vor Ort. Da der Gehweg aufgrund der Einrichtung eines Schutzstreifens für den Radverkehr auf der Fahrbahn so genutzt wird, dass die Parkplätze auf den Gehweg verlegt wurden, verbleibt nach Einhaltung der notwendigen Restgehwegbreite für Fußgänger nicht genügend Platz für Sitzgelegenheiten. Die Nutzung der Parkflächen soll daher die Erweiterung des Straßencafés ermöglichen.
Das Amt für Straßen und Verkehr hat mitgeteilt, dass aus verkehrlicher Sicht keine Bedenken gegen die Sondernutzung bestehen. Die Fläche vor dem Lokal weist eine Gesamtbreite von etwa 11,50 Metern auf, wobei aufgrund von Hofeinfahrten lediglich zwei Fahrzeuge parken können. Bei einer Aufstelltiefe des Straßencafés von 1,60 Metern bleibt eine Restgehwegbreite von circa 2,50 Metern erhalten.
Die Genehmigung ist an Auflagen zur Absicherung der Gäste gegenüber dem fließenden Verkehr gebunden. Zudem trägt der Antragsteller die Verkehrssicherungspflicht für die genutzte Fläche. Der Betreiber hat sich zudem bereit erklärt, die Flächen wieder freizugeben, sollte der Betrieb an mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen geschlossen bleiben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 22.Mitteilungen der VerwaltungZur Vorlage · 0949/2022/BV I · Bezirksvertretung I
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Verwaltungsvorlage der Bezirksvertretung I vom 21. Juni 2022 enthält Mitteilungen der Verwaltung zu zwei Themenbereichen.
Im ersten Punkt informiert die Essen Marketing GmbH über den aktuellen Stand der Beschilderung im Stadtgebiet. Die bereits beauftragte Beschilderung umfasst derzeit primär die touristisch frequentierten Bereiche der Innenstadt, des Südviertels, Rüttenscheids und des Baldeneysees sowie die Mittelzentren Borbeck, Steele, Altenessen, Werden und Kettwig. Aufgrund der Budgetvorgaben wurden Prioritäten bei der Auswahl der Gebiete und Ziele gesetzt, um eine Überbeschilderung zu vermeiden. Die Verwaltung stellt in diesem Zusammenhang die Frage, welche Ziele im Südostviertel als relevant einzustufen sind.
Im zweiten Punkt bezieht sich die Vorlage auf das Pilotprojekt zur Einrichtung von Grillflächen im öffentlichen Raum. Der Fachbereich Grün und Gruga erläutert, dass die Einrichtung einer dritten Grillfläche in einer weiteren Grünanlage nur bei Einhaltung eines Mindestabstands zur Wohnbebauung möglich gewesen wäre. Die Grünanlage Ziegelstraße wurde bereits als Option für eine kleinere Grillzone angeführt. Die beiden bereits bestehenden Grillzonen im Nordpark und im Stadtgarten sind aufgrund ihrer Größe als ausreichend dimensioniert einzustufen, um das Grillen in geregelte Bahnen zu lenken. Ziel der zeitnahen Entscheidung war die Sicherstellung des Pilotbetriebs zum 1. Juli 2022.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (17. Sitzung)
- 22.1Anfragen und Mitteilungen von Bezirksvertretungsmitgliedern Hier: Fußgängerbeschilderungssystem für das Südostviertel
- 22.2Grillflächen im öffentlichen Raum Pilotprojekt: Einrichtung und Betrieb von zwei Grillzonen im Stadtbezirk I
- 22.3Sonstige Mitteilungen
- 23.Aktion "Hässliche Ecken"
- 24.Anfragen und Mitteilungen von Bezirksvertretungsmitgliedern
- 24.1Papiercontainer Brandhövel/Hubertstr. gegenüber Aldi
- 24.2Tischtennisplatten
- 24.3Gelände St. Gertrud
- 24.4Neubesetzung Lenkungsgruppe Altenessen/Nordviertel und Programmkonferenz Kultur
- 24.5Firma Beventum GmbH
- 24.6Fahrtreppenanlage am Viehofer Platz
- 24.7Rolltreppe auf Verbindungsebene zum Rathaus
- 24.8Parklet Rottstr. 26
- 25.Liste der offenen Aufträge
- 26.Veranstaltungen in der Innenstadt
- 27.Termine und Geschäftliches
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 28.Grundstücksangelegenheiten
- 28.1GrundstücksangelegenheitenErgebnis: ???
- 29.Mitteilungen der Verwaltung
- 30.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil