Erweiterung der Außengastronomie im Stadtbezirk I / Kopstadtplatz 2
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I hat die Erweiterung der Außengastronomie am Kopstadtplatz 2 genehmigt. Der Betreiber des dortigen Ladenlokals nutzt derzeit eine Fläche von 1,60 m Tiefe und 4,50 m Breite auf dem Gehweg im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. November. Im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens zur coronabedingten Erweiterung der Außenflächen wurde eine zusätzliche Nutzung beantragt.
Ein ursprünglicher Antrag auf Erweiterung war zuvor abgelehnt worden, da sich unmittelbar vor dem Objekt eine Ladezone mit Funktionsparkplätzen befindet, auf die laut dem Amt für Straßen und Verkehr nicht verzichtet werden kann. Als Lösung wurde ein Tausch der danebenliegenden allgemeinen Behindertenparkplätze mit den bewirtschafteten Parkplätzen auf der gegenüberliegenden Straßenseite vorgeschlagen. Da die Nutzung der Parkplätze auf der anderen Straßenseite aus Verkehrssicherheitsgründen nicht für Gastronomieflächen genutzt werden kann, ermöglicht dieser Tausch die Bereitstellung von bewirtschafteten Stellplätzen direkt vor dem Ladenlokal.
Der Antragsteller beantragt eine Breite von 4,00 m, was etwa der Fläche von zwei Stellplätzen entspricht. Gemäß einem Ratsbeschluss vom 25. August 2021 sollen in der Regel maximal zwei Stellplätze vergeben werden. Die zuständige Fachabteilung sieht unter der Voraussetzung der temporären Verlegung der Schwerbehindertenparkplätze keine Bedenken gegen die Erteilung der Genehmigung.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 21.06.2022einstimmig beschlossen
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