Sicherung des Schulwegs im Bereich der Stadthafenschule
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Bezirksvertretung V am 26. Januar 2022 wurde die Sicherung des Schulwegs im Bereich der Stadthafenschule thematisiert. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass trotz eines bestehenden Tempolimits von 10 km/h vor dem Schulgelände die Verkehrsregeln durch den Elternverkehr nicht konsequent eingehalten würden und im betroffenen Bereich kein Gehweg vorhanden sei. Als Maßnahme wurde die Verwaltung angefragt, zu prüfen, ob ein Teilstück der Forststraße durch eine Umwidmung dem motorisierten Individualverkehr entzogen werden könne.
Das Amt für Straßen und Verkehr hat zu diesem Anliegen Stellung bezogen und lehnt eine temporäre Teileinziehung des Straßenabschnitts auf den Fuß- und Radverkehr aus widmungsrechtlicher Sicht ab. Die Verwaltung führt aus, dass eine solche Maßnahme die bestehende Problematik nicht lösen könne, da die Verkehrsbedürfnisse der Straße durch die Maßnahme nicht verändert würden. Zudem wird auf die Schwierigkeiten bei der rechtssicheren Festlegung der zeitlichen Begrenzung verwiesen, da sich die Bring- und Abholzeiten von Schule und Kita sowie Ferienzeiten und Feiertage ändern. Ein weiteres Argument der Verwaltung ist die Gefahr, dass sich die Gefährdungssituationen durch den Hol- und Bringverkehr lediglich an den Grenzen der Sperrung auf andere Bereiche verlagern könnten. Die Bezirksvertretung nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 17.05.2022Kenntnis genommen
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