Verwendung von Stiftungsmitteln der Stiftung der Eheleute Heinrich und Maria Beckers zur Unterstützung von Multiple Sklerose erkrankten Essener Bürgern
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration wird über den Jahresabschluss 2021 der Stiftung der Eheleute Heinrich und Maria Beckers zur Unterstützung von Multiple Sklerose erkrankten Essener Bürgern beraten. Gemäß der Satzung der Stiftung obliegt dem Ausschuss die förmliche Feststellung des jährlichen Stiftungsabschlusses sowie die Entscheidung über eine Rücklage zur Kapitalverstärkung.
Der Stiftungsabschluss für das Jahr 2021 weist Erträge aus dem Stiftungsvermögen in Höhe von 1.662,71 Euro aus. Zusammen mit dem Übertrag aus dem Vorjahr ergibt sich ein Gesamtbetrag von 2.047,46 Euro. Die Ausgaben setzen sich aus Depotgebühren, Grabpflege, einer Zuführung zur Kapitalrücklage sowie einer Mittelweiterleitung an die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft, Ortsvereinigung Essen e.V. zusammen. Die Gesamtausgaben belaufen sich auf 1.854,68 Euro, woraus ein Übertrag von 192,78 Euro in das Jahr 2022 resultiert.
Zudem liegt ein Beschlussvorschlag zur Kapitalverstärkung für das Jahr 2022 vor. Es wird vorgeschlagen, ein Drittel des Überschusses aus der Vermögensverwaltung der Kapitalrücklage zuzuführen. Basierend auf den geplanten Erträgen für 2022 in Höhe von etwa 1.650,00 Euro entspräche dies einem Betrag von circa 550,00 Euro. Die Zuführung erfolgt im Rahmen der durch die Abgabenordnung festgelegten Höchstgrenze.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 17.05.2022einstimmig beschlossen
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