Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (11. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 9 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration vom 15.02.2022
- 2.Niederschrift Nr. 10 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration vom 15.03.2022
- 3.Schriftführung für den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und IntegrationZur Vorlage · 0712/2022/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen regelt die personelle Besetzung der Schriftführung für den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie dessen Unterausschüsse. Grundlage für die Maßnahme sind die Bestimmungen der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Essen und seine Ausschüsse, welche die Erstellung und Unterzeichnung von Niederschriften für die Gremiensitzungen vorschreiben.
Aufgrund eines gestiegenen administrativen Aufwands in der Gremienarbeit des Fachbereichs wurde bereits in der Ausschusssitzung vom 21. September 2021 einstimmig beschlossen, für die Dauer der laufenden Legislaturperiode eine ergänzende Schriftführung zu benennen. Die Verwaltung schlägt vor, eine Mitarbeiterin der Verwaltung als weitere Schriftführerin zu bestellen. Die bisherige Schriftführerin sowie die bisherige Stellvertreterin behalten ihre Funktionen im Ausschuss unverändert bei.
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Beratungsfolge
- 17.05.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.Aktueller Bericht Lagezentrum Ukraine
- 5.Aktuelle Entwicklungen zur Coronalage
- 6.Zweite Tranche zur Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) hier: Einrichtung von 8,50 MehrstellenZur Vorlage · 0646/2022/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der zweiten Tranche des Paktes für den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) beabsichtigt die Stadt Essen, die personelle Ausstattung des Gesundheitsamtes zu erweitern. Die vorliegende Vorlage sieht die Einrichtung von 8,50 Mehrstellen vor, die durch die Aufstockung von Teilzeitstellen oder die Schaffung neuer Vollzeitäquivalente realisiert werden sollen.
Der Personalaufbau umfasst verschiedene Funktionsbereiche, darunter die Verwaltung, den ärztlichen Dienst sowie den Bereich der Zahnarztsekretärinnen. Konkret sind Positionen in der Gesundheitsplanung, im Infektionsschutz, im Vertragswesen sowie im Bereich der Pandemieplanung und des Katastrophenschutzes vorgesehen. Die organisatorische Ausgestaltung und die genaue Aufgabenverteilung der Stellen werden in Abstimmung zwischen den zuständigen Fachbereichen festgelegt.
Für die Umsetzung der Maßnahmen wird vorgeschlagen, den Haushalt ab dem Jahr 2023 um jährlich 669.895 Euro für Personalaufwendungen haushaltsneutral zu erhöhen. Die Finanzierung der Personalkosten soll über die Mittel des Bundespaktes für den ÖGD erfolgen, sofern die entsprechenden Förderbedingungen erfüllt sind und die Mittel von der Bundesebene bereitgestellt werden. Die Einrichtung der Stellen steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit dieser Finanzmittel. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Voraussetzungen für die Schaffung und Konkretisierung der Stellen zu bereiten.
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Beratungsfolge
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.05.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.05.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Berichterstattung 67. Kommunale Gesundheitskonferenz vom 02.03.2022Zur Vorlage · 0787/2022/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration über die Ergebnisse der 67. Kommunalen Gesundheitskonferenz vom 2. März 2022 informiert. Ein zentraler Punkt der Berichterstattung betrifft die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Da noch keine Ausführungsbestimmungen vorliegen, arbeitet die Verwaltung gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen an einer Portallösung. Das Gesundheitsamt ist für die Bearbeitung der Meldungen über Personen ohne vollständigen Impfschutz sowie für die Durchführung von Anhörungsverfahren und etwaigen Bescheiden über Beschäftigungs- oder Betretungsverbote zuständig.
Des Weiteren stellte das Essener Bündnis gegen Depressionen e.V. seine Arbeit und die aktuelle Situation der Erkrankung vor. Im Fokus standen dabei die Notwendigkeit der Entstigmatisierung sowie die Problematik langer Wartezeiten auf Therapieplätze, die unter anderem auf eine geringe Anzahl niedergelassener Psychotherapeuten in Essen zurückzuführen sind.
Zum Sachstand der Gesundheitsversorgung im Essener Norden wurde über die Fortschritte der sieben Teilprojekte berichtet, die auf die Schließung von Krankenhäusern reagieren. Hierzu zählen unter anderem die Entwicklung von Gesundheitskiosken und die Sicherung der Notfallversorgung.
Abschließend informierte die Geschäftsführung der Katholischen Schule für Pflegeberufe über die Herausforderungen der generalistischen Ausbildung. Neben dem Bedarf an zusätzlichen Räumlichkeiten wurden die Schwierigkeiten bei der Koordination von Praxisplätzen sowie die Notwendigkeit zur Förderung der Sprachkompetenz der Auszubildenden thematisiert.
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Beratungsfolge
- 17.05.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Controllingbericht des Fachbereiches 56 - JobCenter für das I. Quartal 2022Zur Vorlage · 0654/2022/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Controllingbericht des JobCenters Essen für das erste Quartal 2022 legt eine strukturelle und fiskalische Betrachtung der operativen Zielerreichung vor. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sank die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften um 4,7 % und die Personenanzahl um 4,4 %. Die SGB II-Arbeitslosenquote verringerte sich um 7,1 %. Beim Zuschussbedarf für Leistungen für Unterkunft und Heizung liegt der Wert mit einem Minus von rund 0,9 Mio. € unter der Planung. Die Integrationsquote weist einen Anstieg von 37,1 % gegenüber dem Vorjahr auf. Im Rahmen des Teilhabechancengesetzes wurden 118 Arbeitsplätze nach § 16i SGB II neu besetzt, während 11 Neufälle nach § 16e SGB II gefördert wurden. Für das Jahr 2022 wird eine Ausgabequote der Eingliederungsleistungen von über 100 % prognostiziert. Der Bericht wird dem Ausschuss für Soziale, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie dem Integrationsrat zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Zusätzlich werden Maßnahmen zur Bekämpfung der Langzeit- und Jugendarbeitslosigkeit sowie die Verknüpfung von Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsförderung thematisiert. Ziel ist die Bündelung von Kompetenzen in der Bürogemeinschaft „Arbeitsmarktförderung“, an der die Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH, die NRW Regionalagentur MEO, Competentia MEO, die Agentur für Arbeit Essen und das JobCenter Essen beteiligt sind. Die Strategie umfasst die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes, die Optimierung der Jugendberufsagentur sowie die Akquise von Ausbildungsstellen. Weitere Schwerpunkte liegen auf der Integration von anerkannten Asylbewerbern über den Integration Point, der Aktivierung von Alleinerziehenden mit Kindern unter drei Jahren sowie der Gesundheitsprävention durch das Bundesprojekt „rehapro“.
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Beratungsfolge
- 18.05.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.05.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Controllingbericht des Fachbereiches Soziales und Wohnen für das Jahr 2021Zur Vorlage · 0352/2022/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fachbereich Soziales und Wohnen hat für den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration den Controllingbericht für das Jahr 2021 vorgelegt. Der Bericht gibt einen Überblick über finanziell und gesellschaftspolitisch bedeutsame Produktgruppen, darunter die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die Hilfe zur Pflege sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
In der Entwicklung der Hilfeempfängerzahlen zeigen sich unterschiedliche Trends. Während die Zahl der Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt im Vergleich zum Vorjahr um 31 % sank, verzeichnete die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung einen Zuwachs von 3 %. Bei der ambulanten Hilfe zur Pflege sank die Zahl um 14 %, was unter anderem auf eine geänderte statistische Erfassung zurückzuführen ist. Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen verzeichnete einen Anstieg um 12 %, wobei die Verwaltung auf Zuständigkeitsverlagerungen durch das Bundesteilhabegesetz hinweist.
Finanziell überschritt der tatsächliche Bedarf im Jahr 2021 den geplanten Zuschuss von rund 152,91 Millionen Euro um etwa 15,25 Millionen Euro auf insgesamt 168,16 Millionen Euro. Ursächlich hierfür waren Mindererträge im Bereich der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie ein Mehrbedarf bei der Hilfe zur Pflege. Letzterer resultierte aus unvorhergesehenen Zuständigkeitsverschiebungen und Kostensteigerungen, etwa durch Anpassungen der Pflegesätze. Demgegenüber standen Minderaufwendungen in den Bereichen Hilfe zum Lebensunterhalt und Asylbewerberleistungen aufgrund geringerer Empfängerzahlen.
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Beratungsfolge
- 17.05.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Berichterstattung 19. Kommunale Konferenz Alter und Pflege am 9. Februar 2022Zur Vorlage · 0723/2022/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen dient der Berichterstattung über die 19. Kommunale Konferenz Alter und Pflege, die am 9. Februar 2022 stattfand. Der Bericht wurde dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie dem Seniorenrat und dem Integrationsrat zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Ein zentraler Aspekt der Berichterstattung betrifft die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegewesen. Die Verwaltung verwies auf einen Entwurf der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und betonte das Ziel einer praxisnahen Umsetzung sowie einer einheitlichen Regelung für die Zuständigkeiten der Gesundheitsämter. Zudem wurde über die Aufforderung an die Träger der Essener Einrichtungen berichtet, ungeimpfte Mitarbeitende zur Erstimpfung bis Ende Februar 2022 anzuhalten.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist die Kommunale Pflegeplanung der Stadt Essen 2021. Der vom Amt für Soziales und Wohnen erstellte 150-seitige Bericht dient als unverbindliche Bedarfsplanung zum Stand des 31. Dezember 2021. Er umfasst eine Bestandsaufnahme der ambulanten, teilstationären und stationären Pflegeinfrastruktur in Essen und betrachtet verschiedene Versorgungsformen wie Kurzzeitpflege, Hospiz und Tagespflege hinsichtlich der Bedarfsdeckung.
Abschließend enthält die Vorlage Informationen zur aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie in Essen. Die Verwaltung berichtete über steigende Zahlen von Neuinfektionen und die Situation im stationären Bereich, wobei ein Fokus auf der Bedeutung des Impfschutzes für die Vermeidung schwerer Verläufe bei älteren Menschen lag.
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- 15.06.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.06.2022 · Seniorenrat (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.05.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Verwendung von Stiftungsmitteln der Stiftung der Eheleute Heinrich und Maria Beckers zur Unterstützung von Multiple Sklerose erkrankten Essener BürgernZur Vorlage · 0657/2022/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration wird über den Jahresabschluss 2021 der Stiftung der Eheleute Heinrich und Maria Beckers zur Unterstützung von Multiple Sklerose erkrankten Essener Bürgern beraten. Gemäß der Satzung der Stiftung obliegt dem Ausschuss die förmliche Feststellung des jährlichen Stiftungsabschlusses sowie die Entscheidung über eine Rücklage zur Kapitalverstärkung.
Der Stiftungsabschluss für das Jahr 2021 weist Erträge aus dem Stiftungsvermögen in Höhe von 1.662,71 Euro aus. Zusammen mit dem Übertrag aus dem Vorjahr ergibt sich ein Gesamtbetrag von 2.047,46 Euro. Die Ausgaben setzen sich aus Depotgebühren, Grabpflege, einer Zuführung zur Kapitalrücklage sowie einer Mittelweiterleitung an die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft, Ortsvereinigung Essen e.V. zusammen. Die Gesamtausgaben belaufen sich auf 1.854,68 Euro, woraus ein Übertrag von 192,78 Euro in das Jahr 2022 resultiert.
Zudem liegt ein Beschlussvorschlag zur Kapitalverstärkung für das Jahr 2022 vor. Es wird vorgeschlagen, ein Drittel des Überschusses aus der Vermögensverwaltung der Kapitalrücklage zuzuführen. Basierend auf den geplanten Erträgen für 2022 in Höhe von etwa 1.650,00 Euro entspräche dies einem Betrag von circa 550,00 Euro. Die Zuführung erfolgt im Rahmen der durch die Abgabenordnung festgelegten Höchstgrenze.
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Beratungsfolge
- 17.05.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 12.Beschlusskontrolle
- 13.Anträge
- 13.1Hilfen für Wohnungs- und ObdachloseZur Vorlage · 1104/2021/LINKE. · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE hat im Rahmen der Vorlage 1104/2021/LINKE einen Antrag an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Integration gestellt, der verschiedene Maßnahmen zur Unterstützung von wohnungslosen und obdachlosen Menschen in Essen vorsieht.
Der Antrag sieht zunächst die Bildung eines Unterausschusses zum Thema „Wohnungsnot und Obdachlosigkeit“ vor. Zudem wird die Stadtverwaltung beauftragt, ein Konzept zur Einführung des „Housing First“-Prinzips zu entwickeln. Dieses Konzept soll auf bestehende Angebote wie die Stadtbrücke, Rückwind Essen, RESTART Essen, Werkstatt Solidarität Essen, Lebens(T)Raum sowie die Initiative „Endlich ein Zuhause“ des Landes Nordrhein-Westfalen aufbauen und diese ergänzen. Ziel des „Housing First“-Ansatzes ist die Bereitstellung von eigenem Wohnraum ohne vorherige Erfüllung bestimmter Voraussetzungen, um die dauerhafte Integration in normale Wohnverhältnisse zu fördern.
Des Weiteren beantragt die Fraktion die Erstellung eines Hitzeschutzkonzepts für die betroffene Personengruppe. Die Verwaltung soll dabei bestehende Angebote und Bedarfe aus einer gesamtstädtischen Perspektive abgleichen. Der Antrag umfasst die Prüfung von Maßnahmen zur Trinkwasserversorgung, etwa durch die Planung von Trinkbrunnen oder den Einsatz von Wasserbussen an heißen Tagen. Zudem sollen Möglichkeiten für die Ausgabe von Sonnencreme und Kopfbedeckungen sowie Optionen zur sicheren Lagerung von Kleidung und Utensilien untersucht werden.
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Beratungsfolge
- 17.05.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (11. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt gegen die Stimmen der Links-Fraktion und der Partei
- 15.06.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (5. Sitzung) — in den einzurichtenden "Unterausschuss Wohnungshilfe und Obdachlosigkeit" verwiesen
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt gegen die Stimmen der Links-Fraktion und der Partei - 13.2Umgang mit Langzeitarbeitslosigkeit (Anmeldung der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 0048/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Vorlage 0048/2022/SPD einen Antrag gestellt, der sich mit dem Umgang mit Langzeitarbeitslosigkeit in Essen befasst. Der Antrag richtet sich an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Integration mit der Zielsetzung, dass dieser eine entsprechende Empfehlung an den Rat der Stadt Essen abgibt.
Die Verwaltung wird durch den Antrag mit vier spezifischen Aufgaben beauftragt. Zunächst soll dargelegt werden, welche Strategien und Bemühungen bereits existieren oder für die Verringerung der Langzeitarbeitslosigkeit in der Stadt geplant sind. Des Weiteren wird eine Darlegung der Maßnahmen gefordert, die darauf abzielen, die Diskrepanz zwischen unbesetzten Ausbildungsplätzen und Ausbildungssuchenden zu verringern.
Darüber hinaus soll die Verwaltung prüfen, ob innerhalb der städtischen Verwaltung sowie in den städtischen Beteiligungsgesellschaften zusätzliche Stellen eingerichtet werden können, die nach § 16i SGB II gefördert werden. Ein weiterer Prüfpunkt betrifft die Möglichkeit, weitere Arbeitsmarktprojekte umzusetzen, die auf Geringqualifizierte ausgerichtet sind, wobei als Beispiel auf das Projekt „ESSEN. Neue Wege zum Wasser“ verwiesen wird. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Soziales und Wohnen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Der Antragsteller zieht den Antrag zurück zugunsten des gemeinsamen Antrages 1184/2022/CDU/SPD/GRÜNE.
- 17.05.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (11. Sitzung) — geschoben in die Juni-Sitzung
- 15.03.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.02.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (9. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung
Ergebnis: geschoben in die Juni-Sitzung - 13.3Sprachkompetenz schafft Chancen - Seiteneinsteiger rechtzeitig richtig fördern (Anmeldung der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 0200/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0200/2022/SPD einen Antrag gestellt, der die Förderung der Sprachkompetenz von Seiteneinsteigern an Essener Schulen zum Ziel hat. Die Fraktion beantragt, dass der Rat der Stadt Essen die Verwaltung mit einer Reihe von Maßnahmen beauftragt.
Im Zentrum der Forderungen steht die Erarbeitung von Konzepten zur sprachlichen Förderung. Die Verwaltung soll darlegen, wie viele Seiteneinsteiger in den vergangenen Schuljahren nach Schulform und Schule aufgenommen wurden. Zudem wird die Erstellung von Konzepten gefordert, um das Sprachniveau A2 bereits vor der zweijährigen Landesförderung durch Intensivkurse zu erreichen sowie die Sprachkompetenz nach Ende dieser Förderung zu evaluieren und bei Bedarf individuell weiterzufördern.
Der Antrag umfasst zudem die Prüfung von Strategien zur frühzeitigen Sprachförderung und die Identifizierung abrufbarer finanzieller Mittel aus dem Schulträger-Budget. Die Verwaltung soll auf das zuständige Amt einwirken, Prozesse für eine zeitnahe Beschulung zu priorisieren und die Bereitstellung digitaler Endgeräte durch Kooperationspartner zu prüfen. Des Weiteren werden die Ausweitung von Sprachkursen in der schulfreien Zeit, die Förderung quartiersnaher Angebote sowie die Vernetzung bestehender Initiativen zur Vermeidung von Doppelstrukturen gefordert. Auch die Prüfung von Kooperationen mit der Universität Duisburg-Essen oder gemeinnützigen Vereinen sowie eine Anpassung der Klassengruppierungen zur Förderung der Integrationsfähigkeit sind Bestandteil des Antrags.
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Beratungsfolge
- 17.05.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Wird mit Ratsbeschuluss vom 30.03.2022 als erledigt betrachtet.
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 16.03.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.03.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (10. Sitzung) — geschoben wegen Beratungsbedarf
- 09.03.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (10. Sitzung) — in den Rat geschoben
- 08.03.2022 · Jugendhilfeausschuss (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.02.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (8. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Wird mit Ratsbeschuluss vom 30.03.2022 als erledigt betrachtet. - 13.4.1Barrierefreie(r) Tourismus, Mobilität, Stadtplanung und SportstättenZur Vorlage · 0831/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag zur Förderung der Barrierefreiheit in den Bereichen Tourismus, Mobilität, Stadtplanung und Sportstätten gestellt. Die Vorlage sieht vor, dass die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit verschiedenen städtischen Unternehmen und Institutionen, darunter die EMG, die TUP, die Sport- und Bäderbetriebe sowie die Ruhrbahn, Maßnahmen zur Verbesserung der Informationslage und der Zugänglichkeit umsetzt.
Ein zentraler Punkt des Antrags ist die Ausweitung des barrierefreien Innenstadtplans, wobei die Expertise der Universität Duisburg-Essen sowie externe digitale Dienste wie „Wheelmap“ einbezogen werden sollen. Zudem sollen auf städtischen Webseiten, wie etwa „Visit Essen“, Informationen zu barrierefreien Unterkünften, Zugängen und Parkplätzen leichter auffindbar gemacht werden. Dies soll durch eine barrierefreie Gestaltung, die Nutzung von Leichter Sprache und eine optimierte Suchmaschinenoptimierung geschehen.
Des Weiteren wird die Einpflege von Informationen zur Barrierefreiheit in die Apps „Essen to Go“ und „Gut versorgt in Essen“ beantragt. Im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs sollen Hinweise auf barrierefreie Haltestellen sowie Informationen zu Störungen von Aufstiegshilfen ausgeweitet werden. Der Antrag sieht zudem einen jährlichen Bericht über die Anzahl und Lage von Behindertenparkplätzen vor und strebt perspektivisch eine Zertifizierung nach Standards wie „EUKOBA“ an. Ziel der Initiative ist es, die Informationszugänglichkeit im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu erhöhen.
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Beratungsfolge
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — Antrag durch Antragsteller zurückgezogen
- 17.05.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Antrag zurückgezogen
- 17.05.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Antrag wurde vom Antragsteller zurückgezogen.
- 17.05.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.05.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (12. Sitzung) — seitens Antragsteller zurückgezogen
Ergebnis: Antrag wurde vom Antragsteller zurückgezogen. - 13.4.1.1Barrierefreie(r) Tourismus, Mobilität, Stadtplanung und Sportstätten (gemeins. Anmeldung der CDU-, der SPD-, der GRÜNEN- und der FDP-Fraktion)Zur Vorlage · 0917/2022/CDU/SPD/GRÜNE/FDP · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD, Grüne und FDP haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, um die Barrierefreiheit in den Bereichen Tourismus, Mobilität, Stadtplanung und Sportstätten zu verbessern. Die Vorlage sieht vor, dass die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren, darunter die EMG, die TUP, die Sport- und Bäderbetriebe Essen, die Ruhrbahn sowie der Inklusionsbeirat, verschiedene Maßnahmen umsetzt.
Ein zentraler Punkt ist die Ausweitung des barrierefreien Innenstadtplans, wobei die Expertise der Universität Duisburg-Essen sowie externe Datenquellen wie die „Wheelmap“ einbezogen werden sollen. Zudem sollen Informationen zu barrierefreien Angeboten in den Bereichen Tourismus, Kultur und Sport auf städtischen Webseiten, wie etwa „Visit Essen“, besser auffindbar gemacht werden. Dies soll durch eine barrierefreie Gestaltung, die Nutzung von Leichter Sprache und eine optimierte Suchmaschinenoptimierung geschehen.
Der Antrag fordert zudem die Integration relevanter Informationen in die Apps „Essen to Go“ und „Gut versorgt in Essen“. Im Bereich der Mobilität sollen Hinweise auf barrierefreie Haltestellen in öffentlichen Verkehrsmitteln erweitert und Informationen über Störungen von Hilfsmitteln, wie etwa Aufzügen, aktuell bereitgestellt werden. Des Weiteren soll die Stadt jährlich über die Anzahl und Lage von Behindertenparkplätzen berichten und perspektivisch eine Zertifizierung, beispielsweise nach dem System „EUKOBA“, anstreben.
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Beratungsfolge
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.05.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (11. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.05.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (11. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.05.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.05.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 13.4.2TOP: Barrierefreie(r) Tourismus, Mobilität, Stadtplanung und Sportstätten hier: AG Selbsthilfe beteiligenZur Vorlage · 0869/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Vorlage 0869/2022/SPD einen Antrag gestellt, der die Einbindung der Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen in Essen e.V. in die Stadtplanung vorsieht. Der Antrag richtet sich an mehrere Gremien, darunter den Ausschuss für Verkehr und Mobilität, den Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen, den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, den Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sowie den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen.
Die Fraktion beantragt, dass der Rat der Stadt Essen beschließt, die Verwaltung mit zwei spezifischen Maßnahmen zu beauftragen. In Ergänzung zu einem bestehenden Antrag der CDU- und Grünen-Fraktionen zum Thema barrierefreier Tourismus, Mobilität, Stadtplanung und Sportstätten soll die Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen in Essen e.V. von Beginn an bei der Erstellung eines entsprechenden Gesamtkonzepts für die Stadt beteiligt werden.
Zudem soll das Onlineangebot „Signet - Essen ohne Barrieren“, welches von der genannten Arbeitsgemeinschaft betrieben wird, in die bestehenden digitalen Dienste der Stadt Essen eingebunden werden. Die Vorlage sieht eine Beratungsfolge in den zuständigen Ausschüssen vor, bevor eine abschließende Entscheidung im Rat der Stadt Essen getroffen wird. Eine schriftliche Begründung des Antrags liegt dem Dokument nicht bei.
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Beratungsfolge
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — Antrag durch Antragsteller zurückgezogen
- 17.05.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Antrag zurückgezogen
- 17.05.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Antrag vom Antragsteller zurückgezogen.
- 17.05.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.05.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (12. Sitzung) — seitens Antragsteller zurückgezogen
Ergebnis: Antrag vom Antragsteller zurückgezogen. - 13.5Pilotprojekt zur kostenlosen Bereitstellung von Menstruationsartikeln in Schulen und öffentlichen Gebäuden (gemeins. Anmeldung der CDU-, der SPD- und der GRÜNEN-Fraktion)Zur Vorlage · 0865/2022/CDU/SPD/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, um ein Pilotprojekt zur kostenlosen Bereitstellung von Menstruationsartikeln in Schulen und öffentlichen Gebäuden zu initiieren. Die Verwaltung wird gebeten, ein Konzept zu entwickeln, das eine Kostenschätzung für dieses zunächst auf ein Jahr befristete Vorhaben beinhaltet.
Das Konzept soll eine Verteilung über maximal neun Standorte vorsehen, wobei eine Abdeckung aller neun Stadtbezirke angestrebt wird. Die Auswahl der Standorte soll sich auf höchstens sieben weiterführende Schulformen wie Gymnasien, Realschulen, Hauptschulen, Gesamtschulen, Förderschulen, Berufskollegs, Berufsschulen, Sekundarschulen oder Abendgymnasien sowie auf jeweils einen Standort in einem Jugendzentrum und ein Bürgerbüro erstrecken.
Die Ergebnisse und Erfahrungen aus dem einjährigen Pilotprojekt sollen nach der Inbetriebnahme ausgewertet und den zuständigen Gremien präsentiert werden. Die Vorlage sieht vor, dass die entsprechenden Unterlagen den Gremien vor den Beratungen zum Haushalt 2023/2024 zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die Beratung der Vorlage ist im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie im Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft vorgesehen, während der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Jugendhilfeausschuss zur Kenntnisnahme die Vorlage erhalten.
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Beratungsfolge
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 17.05.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.05.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (11. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 11.05.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (14. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.6Beratung des ASAGI durch den Vorsitz des Seniorenbeirates (Anmeldung der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 0870/2022/SPD · Antrag SPD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0870/2022/SPD einen Antrag gestellt, der die Beteiligung des Seniorenrates an den Sitzungen des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Integration (ASAGI) regeln soll. Der Antrag sieht vor, dass die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Seniorenrates künftig mit beratender Stimme an den Sitzungen des genannten Ausschusses teilnimmt. Diese Regelung soll analog zur Teilnahme des Integrationsrat-Vorsitzes erfolgen.
Um diese Änderung umzusetzen, wird die Verwaltung beauftragt, die Hauptsatzung sowie die Ausschuss- und Zuständigkeitsordnung der Stadt Essen bei Bedarf anzupassen. Ziel ist es, die ergänzende Beratung des Ausschusses durch die Leitung des Seniorenrates rechtlich zu verankern. Die entsprechenden Anpassungen der Satzungen sollen nach der Umsetzung den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorgelegt werden.
Zudem wird die Verwaltung angewiesen, die Entschädigungsregelung gemäß der Hauptsatzung entsprechend den neuen Gegebenheiten anzupassen. Der Antrag sieht eine Beratungsfolge vor, die über den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Integration sowie den Haupt- und Finanzausschuss bis hin zum Rat der Stadt Essen reicht. Der Seniorenrat soll den Vorgang zur Kenntnisnahme erhalten. Eine schriftliche Begründung des Antrags liegt nicht vor, da diese mündlich erfolgen soll.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Der Antrag wird vom Antragsteller zurückgezogen zugunsten des gemeinsamen Antrages 1054/2022/CDU/SPD/GRÜNE/FDP.
- 01.06.2022 · Seniorenrat (11. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (11. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.05.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Antrag wurde als eingebracht betrachtet und in die Juni-Sitzung geschoben.
Ergebnis: Antrag wurde als eingebracht betrachtet und in die Juni-Sitzung geschoben. - 14.Mitteilungen und Anfragen
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 15.Niederschrift Nr. 2 über die nicht öffentliche Sitzung des Unterausschusses Wohnungshilfe und Obdachlosigkeit vom 16.03.2022
- 16.Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der UkraineErgebnis: Kenntnis genommen