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Bezirksvertretung VIII

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung hier: Außerschulische Nutzung des Schulhofgeländes der Grundschule Burgaltendorf in der Zeit vom 19.04. bis 24.04.22

0668/2022/BV VIII Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 8

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung VIII Ruhrhalbinsel hat im Rahmen einer Sitzung am 10. Mai 2022 die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung beschlossen. Gegenstand der Entscheidung ist die außerschulische Nutzung des Schulhofgeländes der Grundschule Burgaltendorf.

Der Zeitraum für diese Nutzung war auf die Tage vom 19. April bis zum 24. April 2022 festgelegt. Die Vorlage bezieht sich inhaltlich auf eine bereits getroffene Dringlichkeitsentscheidung sowie auf die entsprechenden Mitteilungen der Verwaltung, die als Anlage zum Dokument dienen.

Aus den Angaben zur Vorlage geht hervor, dass keine zusätzlichen Investitionen, Personalkosten oder Sachkosten im Rahmen dieses Beschlusses veranschlagt wurden. Eine Vorprüfung der Vorlage war erforderlich. Hinsichtlich der Klimarelevanz wurde eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz eingestuft.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 108 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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