Einrichtung eines nächtlichen Verweilverbots im Rüttenscheider Christinenpark
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung II hat einen Antrag gestellt, im Rüttenscheider Christinenpark ein nächtliches Verweilverbot als Pilotprojekt einzurichten. Die Maßnahme soll für die Sommermonate, idealerweise bis Ende September, gelten und den Zeitraum zwischen Mitternacht – optional bereits ab 23 Uhr – und 7 Uhr morgens umfassen.
Hintergrund des Antrags ist die Nutzung der Fläche durch Jugendliche als Partyort in den Nachtstunden, insbesondere an Wochenenden und Feiertagen. Die Fraktion führt an, dass es in der Vergangenheit zu Lärm, Verschmutzungen, Gewalt sowie illegalem Drogenkonsum gekommen sei. Zudem wurden Verunreinigungen der Spielplatzflächen durch Scherben dokumentiert, was Reinigungskosten und zeitweise Parkabsperrungen zur Folge hatte. Ein ausgeschildetes Verbot soll die Handlungsfähigkeit von Ordnungskräften wie dem Ordnungsamt und der Polizei erhöhen, indem eine Rechtsgrundlage für Platzverweise geschaffen wird, ohne die allgemeine Nutzung des Parks einzuschränken.
Sollte die Umsetzung aufgrund des aktuellen Status als „Einfache Grünfläche“ nicht unmittelbar möglich sein, wird die Stadtverwaltung aufgefordert, die Voraussetzungen für ein solches Verbot sowie die notwendigen Schritte zu prüfen. Der Antrag umfasst zudem die Klärung der Folgen einer möglichen Umwidmung des Parks hinsichtlich Einfriedungen, Gastronomie oder Spielplatzflächen sowie die Ermittlung des zeitlichen Rahmens und der damit verbundenen Kosten.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 28.04.2022mehrheitlich abgelehnt
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