Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (14. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 13 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II vom 24.03.2022
- 2.Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 3.Derzeitige Situation und Planungen des öffentlichen Nahverkehrs im Stadtbezirk II
- 4.Barrierefreie Gestaltung der Haltestelle “Finefraustraße”Zur Vorlage · 0492/2022/SPD · Antrag BV II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen des Antrags 0492/2022/SPD bei der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II die Vorlage zur barrierefreien Gestaltung der Haltestelle „Finefraustraße“ eingebracht. Mit dem Antrag wird die Verwaltung beauftragt, eine Planung für die barrierefreie Umgestaltung dieser Haltestelle der Linie 105 vorzulegen.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf das Personenbeförderungsgesetz, welches eine barrierefreie Gestaltung aller Haltestellen bis zum 1. Januar 2022 vorsieht. Laut der Antragstellerin entspricht die aktuelle Situation an der Endhaltestelle in Essen-Rellinghausen nicht diesen Vorgaben, da es an einer notwendigen Erhöhung sowie an ausreichenden Hilfestellungen mangelt. Da die Haltestelle als Anbindung des Stadtteils Rellinghausen an die Innenstadt dient, wird die Notwendigkeit einer barrierefreien Nutzung für alle Bürgerinnen und Bürger angeführt. Neben der Vorlage der Planung wird die Verwaltung zudem gebeten, die Umsetzung der Maßnahmen in einen zeitlichen Rahmen einzuordnen.
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Beratungsfolge
- 28.04.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 5.Einrichtung einer Kleinbuslinie auf T 175Zur Vorlage · 0672/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr befasst sich mit der Prüfung der Einrichtung einer Kleinbuslinie auf der Linie T 175 im Stadtbezirk II. Hintergrund der Untersuchung ist ein Antrag der Bezirksvertretung aus einer Sitzung im Dezember 2021. Darin wurde die Verwaltung gebeten, die Bereitstellung eines barrierefreien Kleinbusses zur regelmäßigen Anbindung der Kantorie sowie des Augustinums sowie die Einrichtung einer festen Haltestelle vor dem Augustinum zu prüfen.
Die Linie T 175 wird seit Januar 2003 als bedarfsgesteuerte, konzessionierte Taxibus-Linie mit festem Fahrplan betrieben. Die Fahrten werden mit Taxis statt mit Linienbussen durchgeführt und müssen vorab telefonisch oder über die ZÄPP bestellt werden. Die Einsatzzeiten orientieren sich am Bedarf der Bewohner des Seniorenheims Augustinum, wobei die Verbindung zwischen dem Augustinum und dem Stadtwaldplatz den größten Anteil der Fahrten ausmacht.
Die Prüfung der Verwaltung ergab, dass das bestehende Taxiunternehmen die Fahrten zuverlässig durchführt. Da die Fahrgäste primär Bewohner des Seniorenheims sind, wird die aktuelle Form als komfortabel eingestuft. Zudem entstehen Kosten bei diesem bedarfsgesteuerten Modell nur bei tatsächlicher Inanspruchnahme. In Abstimmung mit der Ruhrbahn wird das derzeitige Angebot als ausreichend und angemessen bewertet, weshalb die bestehende Taxibus-Verbindung beibehalten werden soll. Die Bezirksvertretung nahm die Vorlage zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 28.04.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Maßnahmen zur Umsetzung der Spielraumleitplanung im Zeitraum 2022 bis 2024
- 7.Spielplatz Angelikastraße
- 8.Mitteilungen a) Sauberkeit b) Allgemeine Mitteilungen c) Mitteilungen der Polizei
- 9.Bericht der Bezirkskinder- und Jugendbeauftragten
- 10.Bericht der Bezirksseniorenbeauftragten
- 11.Bericht des Inklusionsbeauftragten
- 12.Bürgereingaben nach § 24 GO NRW
- 12.1Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Basketballplatz Helmholtz Gymnasium / LärmbelästigungZur Vorlage · 0653/2022/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
In der vorliegenden Vorlage der Bezirksvertretung II geht es um eine Beschwerde bezüglich Lärmbelästigungen am Basketballplatz des Helmholtz-Gymnasiums. Eine Petentin wies darauf hin, dass der Platz nach 17:00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen regelmäßig von Jugendlichen genutzt wird, wobei häufig laute Musik abgespielt wird. Die Petentin bat die Bezirksvertretung um Unterstützung, da die Schule den Zugang zum Gelände nicht eigenständig sperren könne und eine Alternative zur polizeilichen Intervention gesucht wird.
Die Verwaltung nahm dazu Stellung und verwies auf Ergebnisse eines Ortstermins aus dem Februar 2022. Da das Basketballfeld nur teilweise eingezäunt ist, wurden verschiedene Maßnahmen zur Unterbindung der nicht zulässigen Nutzung vereinbart. Im Februar 2022 wurden bereits an drei Eingängen zum Schulhof Hinweisschilder angebracht, um eine rechtliche Handhabe gegen illegale Nutzungen zu schaffen. Im April 2022 ist die Erweiterung der Zaunanlage zur vollständigen Einfriedung des Basketballfeldes sowie die Anbringung einer zusätzlichen Beschilderung geplant, welche die Fremdnutzung der Sportanlage ausschließt. Die Verwaltung merkte an, dass trotz dieser baulichen und informativen Maßnahmen weitere Fremdnutzungen nicht vollständig ausgeschlossen werden können, die rechtliche Grundlage für Einschreiten der Ordnungsbehörden durch die neuen Maßnahmen jedoch eindeutig sei. Die Bezirksvertretung II nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 28.04.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Konzept "Zusammenleben in Vielfalt", hier: Monitoring-Bericht 2021Zur Vorlage · 0368/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0368/2022/OB befasst sich mit dem Monitoring-Bericht 2021 zum Konzept „Zusammenleben in Vielfalt“. Der Bericht dient dazu, den Integrationsprozess in Essen anhand von Kennzahlen zu beobachten und als Planungsgrundlage für kommunalpolitisches Handeln zu nutzen. Ziel ist es, die Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte zu bewerten und Handlungsbedarfe zu identifizieren.
Der Bericht ist in drei Kapitel unterteilt. Das erste Kapitel fasst die wesentlichen Ergebnisse zusammen, während das zweite Kapitel demografische Entwicklungen unter dem Aspekt der Migration beleuchtet, einschließlich der Bevölkerungsentwicklung und Wanderungsbewegungen der letzten fünf Jahre. Das dritte Kapitel zeigt Entwicklungen in verschiedenen Handlungsfeldern auf, basierend auf Daten des Amtes für Statistik, Stadtforschung und Wahlen sowie weiterer Fachbereiche.
In der Datenerhebung unterscheidet der Bericht zwischen Personen ohne und mit Einwanderungsgeschichte. Dabei wird der Begriff „Migrationshintergrund“ durch die Bezeichnung „Einwanderungsgeschichte“ ersetzt. Zudem wurde die Gruppe der „Neuzugewanderten“ als neue Kenngröße aufgenommen, welche Nichtdeutsche umfasst, die in den letzten fünf Jahren aus dem Ausland eingereist sind.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die verschiedenen Bezirksvertretungen den Bericht zur Kenntnis nehmen. Diverse Ausschüsse sowie der Integrationsrat und der Seniorenrat sollen den Bericht ebenfalls zur Kenntnis nehmen und eine Fortschreibung empfehlen. Der Rat der Stadt soll den Bericht zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung mit der weiteren Fortschreibung beauftragen.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen und mit Gegenstimmen der AfD mehrheitlich empfohlen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (16. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 20.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.05.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.05.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.05.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (11. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 11.05.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (14. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 10.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.05.2022 · Kulturausschuss (13. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 04.05.2022 · Seniorenrat (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.05.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.04.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.03.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.03.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (10. Sitzung) — geschoben in die Juni-Sitzung
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Essener Stadtgebiet im zweiten Halbjahr 2022 (ab September 2022)Zur Vorlage · 0615/2022/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Ordnungsamtes (0615/2022/3) behandelt den Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Essener Stadtgebiet für das zweite Halbjahr 2022. Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz NRW. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretungen beraten und der Rat der Stadt Essen die Verordnungen gemäß den Anlagen 1 a bis 1 m beschließt. Die Planung basiert auf Terminvorschlägen des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen Ruhr e.V. und der Essen Marketing GmbH.
Für den Zeitraum ab September 2022 sind verschiedene Termine vorgesehen, die jeweils in einem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit lokalen Veranstaltungen stehen. Im September sind Öffnungen in Werden, Kupferdreh und Kettwig geplant, unter anderem im Rahmen des Sonnenblumenfestes und des Brunnenfestes. Am 18. September ist eine Ladenöffnung in Altenessen an die Herbstkirmes gekoppelt. Für den 30. Oktober sind verkaufsoffene Sonntage in der Innenstadt sowie in Kettwig vorgesehen, passend zu den Essener Lichtwochen und dem Kürbisfest.
Die Planung für das vierte Quartal umfasst zudem die Adventszeit. Geplant sind Ladenöffnungen im Rahmen der Weihnachtsmärkte in Steele, Werdener Weihnachtsmarkt, Altenessener Adventmarkt sowie im Bereich Rüttenscheid und der Innenstadt am 11. Dezember. Die Begründung der Freigaben erfolgt über das öffentliche Interesse gemäß den Vorgaben des Ladenöffnungsgesetzes. Während der Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr e.V., die Industrie- und Handelskammer sowie die Handwerkskammer Düsseldorf keine Bedenken äußern, äußert die Gewerkschaft ver.di Bedenken. Die evangelische Kirche und der Katholikenrat unterstützen die Öffnungen in begrenztem Maße. Die Verwaltung spricht sich für den Erlass der Verordnungen aus.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.06.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (15. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 07.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (14. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 24.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (16. Sitzung) — mehrheitlich Bedenken erhoben
- 17.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen bei Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen
- 28.04.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (14. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 15.Aufstellung eines Straßencafés auf Parkflächen vor dem Gebäude Emmastr. 2Zur Vorlage · 0537/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II hat der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die Aufstellung eines Straßencafés vor dem Gebäude in der Emmastraße 2 zugestimmt. Der Antrag betrifft die Nutzung von Parkflächen für die Erweiterung der Außengastronomie im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. September 2022.
Die beantragte Fläche umfasst 37,50 Quadratmeter, was der Nutzung von drei Schrägparkplätzen entspricht. Da der Gehweg vor dem betreffenden Ladenlokal mit einer Breite von 2,10 Metern bei Einhaltung einer Mindestverkehrsbreite von 1,50 Metern für eine Außengastronomie zu schmal ist, erfolgt die Inanspruchnahme der Parkflächen. Die betreffenden Stellplätze unterliegen keiner Parkraumbewirtschaftung.
Die Fläche wird ab dem 1. April 2022 frei, da die Genehmigung für eine dort befindliche Coronateststation zum 31. März 2022 ausläuft. Die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis ist an die Auflage gebunden, eine Absperrung zum fließenden Verkehr zu errichten. Diese darf eine Höhe von maximal 1,30 Metern nicht überschreiten, um die Sichtbeziehungen zu gewährleisten. Ein Zeltaufbau ist für diesen Zeitraum nicht gestattet. Die Entscheidung erfolgt im Rahmen des vereinfachten Verfahrens zur Erweiterung der Außengastronomie, welches der Rat der Stadt Essen bis zum 30. September 2022 beschlossen hat.
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Beratungsfolge
- 28.04.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 24.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.Schillerwiese hier: Entwicklungskonzept für eine vereinsunabhängige Breiten- und Freizeitsportanlage (gemeins. Anmeldung der CDU- und der GRÜNEN-Fraktion)Zur Vorlage · 0656/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grünes im Rat der Stadt Essen haben einen Antrag gestellt, der die Erstellung eines Entwicklungskonzepts für die Schillerwiese vorsieht. Ziel des Antrags ist es, die Anlage in ihrem Charakter als vereinsunabhängige Breiten- und Freizeitsportanlage zu erhalten und zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Die Stadtverwaltung wird gebeten, ein Konzept zu erarbeiten, das verschiedene Anforderungen berücksichtigt.
Das geplante Konzept soll eine moderierte öffentliche Beteiligung sowie die Erarbeitung eines Sportartenkonzepts beinhalten, welches auch moderne Freizeitsportarten jenseits von Fußball und Leichtathletik umfasst. Dabei sollen die Interessen der Nutzer aller Altersgruppen sowie die Nutzung durch Schulen und die Durchführung regionaler oder überregionaler Veranstaltungen berücksichtigt werden.
Inhaltlich sollen mindestens zwei Varianten zur baulichen und technischen Sanierung sowie zur Ergänzung der Anlage sowie der Sanitär- und Umkleideräume entwickelt werden. Dies umfasst auch die Herstellung einer barrierefreien Nutzung, Möglichkeiten für Photovoltaik und Dachbegrünung sowie ein Beleuchtungskonzept. Ein ganzheitliches Verkehrskonzept zur Verbesserung der Erreichbarkeit für Radfahrende, Fußgänger, den ÖPNV und den motorisierten Individualverkehr, inklusive eines Parkkonzepts, ist ebenfalls Bestandteil der Anforderungen. Zudem sollen die Sicherstellung der Öffnungszeiten der Sanitäranlagen, eine Kostenschätzung, ein Realisierungszeitraum sowie Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung und Evaluation der Anlage definiert werden. Die ersten Ergebnisse des Konzepts wurden für das Ende des dritten Quartals 2022 angefordert.
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Beratungsfolge
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.05.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (13. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 12.05.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (12. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 03.05.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (13. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 28.04.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 16.1TOP: Schillerwiese - Entwicklungskonzept für eine vereinsunabhängige Breiten- und Freizeitsportanlage Hier: Sportanlage VeronikastraßeZur Vorlage · 0812/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0812/2022/SPD einen Antrag gestellt, der eine Ergänzung zum bestehenden Antrag 0656/2022/CDU/GRUNE bezüglich der Sportanlagen in Essen vorsieht. Während der ursprüngliche Antrag die Entwicklung eines Konzepts für eine vereinsunabhängige Breiten- und Freizeitsportanlage auf der Schillerwiese zum Ziel hat, fordert die SPD-Fraktion zusätzlich die Berücksichtigung der Sportanlage an der Veronikastraße.
Die Verwaltung wird beauftragt, die investiven und konsumtiven Kosten für eine Ertüchtigung der Sportanlage an der Veronikastraße, insbesondere im Hinblick auf die Schaffung eines Kunstrasenplatzes, zu beziffern und den zuständigen Gremien vorzulegen. Zudem soll die Verwaltung in den Dialog mit dem Verein „VfL Sportfreunde 07 Essen e.V.“ treten, um weitere Bedarfe am Standort zu ermitteln. Ein weiterer Punkt der Beauftragung umfasst die Erstellung einer rechtlichen Einschätzung zur Möglichkeit baulicher Erweiterungen unter Wahrung des Bestandsschutzes sowie die Ausarbeitung eines Zeitplans für die Umsetzung der Maßnahmen. In diesen Zeitplan sollen aktuelle Erfahrungswerte zu möglichen Verzögerungen, etwa durch Rohstoffengpässe, einfließen. Die Kostenaufstellungen sollen in die Beratungen zum Wirtschaftsplan der Sport- und Bäderbetriebe für das Jahr 2023 integriert werden.
Die Begründung des Antrags führt an, dass die Entwicklung der Schillerwiese und die Zukunft der Sportanlage an der Veronikastraße gemeinsam betrachtet werden müssen, um den vereinsgebundenen Sport im Stadtteil Rüttenscheid zu unterstützen.
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Beratungsfolge
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.05.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (13. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 12.05.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (12. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.05.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.04.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.Straßenbäume in der Siedlung Am Dönhof in Essen-StadtwaldZur Vorlage · 0671/2022/GRÜNE · Antrag BV II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung II hat mit der Vorlage 0671/2022/GRÜNE einen Antrag gestellt, der sich auf die Baumbestände in der Siedlung Am Dönhof im Essener Stadtteil Stadtwald bezieht. Hintergrund des Antrags ist die Fällung einer Linde in der Straße am Dönhof 26.
Die Fraktion beantragt, dass die Verwaltung Standorte für neue Baumbeete zur Pflanzung von Straßenbäumen als Ersatz für den gefällten Baum vorschlägt und die damit verbundenen Kosten ermittelt. Dabei soll insbesondere geprüft werden, unter welchen Voraussetzungen eine Ersatzpflanzung am ursprünglichen Standort des Baumes möglich ist. Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, Auskunft über den Zustand und die Zukunftsaussichten der verbliebenen Bäume in der Siedlung zu geben. Der Antrag umfasst ferner die Benennung möglicher Pflegemaßnahmen, die über das Standardmaß hinausgehen, sowie die Ermittlung der hierfür anfallenden Kosten.
Als Begründung führt die Fraktion an, dass durch die Fällung ein orts- und mikroklimaprägender Baum verloren gegangen sei und die verbleibenden Bäume mittelfristig ähnlichen Risiken ausgesetzt seien. Die Anwohner sollen die Möglichkeit erhalten, das grüne Umfeld zu erhalten. Die Schaffung neuer Baumbeete soll dabei unter Berücksichtigung der Gesamtsituation und möglicher Umgestaltungen des Straßenraumes geprüft werden.
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- 28.04.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 17.1Alte Linde am Dönhof 26 - Erklärung der BV IIZur Vorlage · 0798/2022/FDP/A.B/GRÜNE/CDU/SPD · Antrag BV II
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung II des Stadtbezirks Essen liegt der Antrag 0798/2022/FDP/A.B/GRÜNE/CDU/SPD vor, der von den Fraktionen FDP/A.B, B90/Die Grünen, CDU und SPD gemeinsam gestellt wurde. Gegenstand des Antrags ist die Fällung eines Baumes am Standort „Alte Linde am Dönhof 26“.
Die Fraktionen beantragen, dass die Bezirksvertretung eine Erklärung zum Vorgang abgibt. Der Antrag bezieht sich auf einen Beschluss der Bezirksvertretung vom 24. März 2022, mit dem der Erhalt des Baumes sowie die Auflistung notwendiger Erhaltungsmaßnahmen vorgesehen waren. Laut Antrag hat die Grünflächenamt und Parkverwaltung (Grün und Gruga) diesen Beschluss nicht umgesetzt und den Baum bereits kurz nach der Sitzung gefällt, ohne die Mitglieder der Bezirksvertretung vorab zu informieren.
Zudem wird im Antrag beanstandet, dass die Kommunikation seitens der Grünflächenamt und Parkverwaltung mit der Politik unterbrochen wurde. Die Fraktionen weisen darauf hin, dass die rechtliche Zulässigkeit der Maßnahme unberührt bleibt, kritisieren jedoch das Vorgehen im Hinblick auf die Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und dem politisch gewählten Gremium. Die Bezirksvertretung fordert daher die zuständige Beigeordnete auf, sich zu dem Vorgang zu erklären und über die Abläufe in ihrem Geschäftsbereich in der Bezirksvertretung aufzuklären.
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- 28.04.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (14. Sitzung)
- 18.Einrichtung eines nächtlichen Verweilverbots im Rüttenscheider ChristinenparkZur Vorlage · 0674/2022/CDU · Antrag BV II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung II hat einen Antrag gestellt, im Rüttenscheider Christinenpark ein nächtliches Verweilverbot als Pilotprojekt einzurichten. Die Maßnahme soll für die Sommermonate, idealerweise bis Ende September, gelten und den Zeitraum zwischen Mitternacht – optional bereits ab 23 Uhr – und 7 Uhr morgens umfassen.
Hintergrund des Antrags ist die Nutzung der Fläche durch Jugendliche als Partyort in den Nachtstunden, insbesondere an Wochenenden und Feiertagen. Die Fraktion führt an, dass es in der Vergangenheit zu Lärm, Verschmutzungen, Gewalt sowie illegalem Drogenkonsum gekommen sei. Zudem wurden Verunreinigungen der Spielplatzflächen durch Scherben dokumentiert, was Reinigungskosten und zeitweise Parkabsperrungen zur Folge hatte. Ein ausgeschildetes Verbot soll die Handlungsfähigkeit von Ordnungskräften wie dem Ordnungsamt und der Polizei erhöhen, indem eine Rechtsgrundlage für Platzverweise geschaffen wird, ohne die allgemeine Nutzung des Parks einzuschränken.
Sollte die Umsetzung aufgrund des aktuellen Status als „Einfache Grünfläche“ nicht unmittelbar möglich sein, wird die Stadtverwaltung aufgefordert, die Voraussetzungen für ein solches Verbot sowie die notwendigen Schritte zu prüfen. Der Antrag umfasst zudem die Klärung der Folgen einer möglichen Umwidmung des Parks hinsichtlich Einfriedungen, Gastronomie oder Spielplatzflächen sowie die Ermittlung des zeitlichen Rahmens und der damit verbundenen Kosten.
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Beratungsfolge
- 28.04.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (14. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 19.Befestigung der Baumscheiben auf der Rüttenscheider StraßeZur Vorlage · 0675/2022/CDU · Antrag BV II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung II hat mit der Vorlage 0675/2022/CDU einen Antrag gestellt, der die Prüfung von Ausbesserungsmaßnahmen an den Baumscheiben der Rüttenscheider Straße zum Gegenstand hat. Die Verwaltung soll beauftragt werden, zu untersuchen, an welchen Stellen der Straße Instandsetzungen durchgeführt werden können, welche Kosten hierfür anfallen und welche Methoden unter Berücksichtigung des Schutzes der Bäume und deren Wurzelwerk anwendbar sind.
Der Antrag sieht vor, primär die Wiederherstellung der optisch einheitlichen Gestaltung durch Wabensteine mit Randsteineinfassung zu prüfen. Sollte dies aufgrund von Baumwurzeln nicht möglich sein, sollen Alternativen wie der Einsatz von Baumgittern oder Rassengittersteinen aus Stein, Metall, Beton oder Kunststoff, idealerweise aus nachhaltigen Materialien, untersucht werden. Zudem wird die Verwaltung angewiesen, sicherzustellen, dass bei künftigen Arbeiten vorhandene Wabensteine zwischengelagert und wieder eingesetzt werden, um das ursprüngliche Erscheinungsbild zu bewahren.
Als Begründung führt die Fraktion an, dass der Zustand der Baumscheiben nicht mehr dem Stadtbild sowie den Anforderungen an die Verkehrssicherheit entspreche, da Stolperfallen und Pfützenbildung entstanden seien. Zudem seien viele Wabensteine nicht mehr vorhanden. Ziel des Antrags ist es, die fortschreitende Verschlechterung der Gestaltung der Baumscheiben zu stoppen und den einheitlichen Zustand der Straße wiederherzustellen.
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- 23.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.04.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 20.Einrichtung eines Fahrradabstellplatzes für die Schüler der StiftsschuleZur Vorlage · 0676/2022/CDU · Antrag BV II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung II hat mit der Vorlage 0676/2022/CDU den Antrag gestellt, die Einrichtung eines Fahrradabstellplatzes für die Schüler der Stiftsschule in Stadtwald zu veranlassen. Die Verwaltung soll beauftragt werden, am Eingang zur Amselstraße einen Abstellplatz mit mindestens fünf Stellmöglichkeiten zu schaffen.
Sollte eine Umsetzung direkt am Eingang der Amselstraße nicht möglich sein, sieht der Antrag vor, dass die Verwaltung alternative Flächen prüft. In Betracht gezogen werden hierbei das schulnahe Gelände an der Eginhardhöhe sowie Stellflächen im Bereich des Spielplatzes Amselstraße. Ziel der Maßnahme ist es, den Schülern eine sichere Abstellmöglichkeit für Fahrräder zu bieten, insbesondere im Hinblick auf die Nutzung des Fahrrads nach der Fahrradprüfung.
Der Antrag sieht eine initiale Ausstattung mit fünf Plätzen vor, um die Nutzung und Akzeptanz der Maßnahme zu testen. Eine spätere Erweiterung der Kapazitäten soll geprüft werden. Durch die Bereitstellung von Abstellflächen soll zudem eine Trennung zwischen den Fahrradabstellplätzen und den Haltebereichen für Eltern erreicht werden, um die Sicherheit im Bereich des Schultors zu erhöhen.
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Beratungsfolge
- 28.04.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 21.Anträge von Kulturträgern des Stadtbezirkes II auf Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der bezirklichen KulturarbeitZur Vorlage · 0495/2022/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II hat im Rahmen der Förderung der bezirklichen Kulturarbeit die Gewährung von Zuschüssen für verschiedene Kulturträger im Stadtbezirk II beschlossen. Die Gesamtsumme der bewilligten Mittel beläuft sich auf 13.000 Euro. Diese Mittel basieren auf einem Beschluss der Bezirksvertretung vom 27. Januar 2022.
Die Zuwendungen sind für unterschiedliche Projekte und Organisationen vorgesehen, die im Zeitraum des Jahres 2022 Veranstaltungen durchführen. Zu den Empfängern gehören unter anderem die Evangelische Kirchengemeinde Rellinghausen, die Evangelische Kirchengemeinde Bergerhausen, der Essener Projektchor, das Deutsch-Französische Kulturzentrum sowie das Zentrum für inklusive Kunst und Kultur. Weitere Förderungen gehen an das Collegium Vocale, die KÖB St. Ludgerus, das Forum Billebrinkhöhe, das Kunsthaus, das Mi-Ma-Mut-Mach-Theater, das Team Schlamperjan sowie die Bürgerschaft Rellinghausen.
Die Entscheidung über die Anträge erfolgte in der Bezirksvertretung aufgrund des Ausfalls einer Programmkonferenz, die aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden konnte. Die Abstimmung über die zu genehmigenden Anträge wurde innerhalb des Personenkreises vorgenommen, der üblicherweise die Anträge im Rahmen dieser Konferenz gemeinsam mit dem Kulturbeauftragten berät. Die Mittel dienen der Unterstützung der kulturellen Entwicklung und der Aufrechterhaltung der bezirklichen Kulturarbeit durch lokale Vereine und Organisationen.
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Beratungsfolge
- 23.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.04.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 22.Verlegung des Containerstandortes ManfredstraßeZur Vorlage · 0559/2022/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II hat der von der Verwaltung vorgeschlagenen Verlegung des Containerstandortes in der Manfredstraße zugestimmt. Ursprünglich war eine Verschiebung der Glas- und Altkleidercontainer zur Alfried-Kruppstraße vorgesehen, die jedoch aufgrund von Eigentumsverhältnissen der Alfried-Kruppstiftung an dem betreffenden Straßenabschnitt nicht umgesetzt werden konnte.
Als alternativen Standort schlägt die Verwaltung den Parkstreifen an der Ursulastraße 98/100 für die Aufstellung der Depotcontainer vor. Die Bezirksvertretung II befürwortet diesen neuen Standort. Im Zuge der Entscheidung bittet das Gremium die Verwaltung zudem um eine Prüfung, inwieweit der Standort um Papiercontainer ergänzt werden kann.
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Beratungsfolge
- 23.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (15. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 28.04.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 23.Wiederherstellung eines Feuchtbiotops im StadtwaldZur Vorlage · 2237/2021/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II hat die Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel für die Wiederherstellung eines Feuchtbiotops im Stadtwald beschlossen. Ergänzend zu den bereits im Jahr 2020 bewilligten bezirklichen Mitteln in Höhe von 40.000 Euro sollen weitere 20.000 Euro zur Verfügung gestellt werden.
Die Grundlage für diesen Beschluss ist ein Schreiben der Verwaltung vom 5. November 2021. Darin wird die zusätzliche Finanzierung angefragt, da die Preisabfrage bei der EABG für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen Kosten in Höhe von etwa 60.000 Euro ausweist. Die Finanzierung der zusätzlichen Mittel erfolgt aus den Haushaltsmitteln der Bezirksvertretung II.
Die Vorlage führt zudem eine positive Einschätzung der Auswirkungen auf den Klimaschutz auf. Die Umsetzung der Maßnahmen dient der ökologischen Aufwertung des Gebiets im Stadtwald.
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Beratungsfolge
- 28.04.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (14. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 24.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (12. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.01.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (11. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.12.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 24.Bauvorhaben: DemrathkampZur Vorlage · 0667/2022/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II des Stadtbezirks II hat im Rahmen der Sitzung am 28. April 2022 die geplante Gas- und Wasserbaumaßnahme in der Straße Demrathkamp zur Kenntnis genommen. Das Bauvorhaben, über das die Stadtwerke Essen AG informiert hat, umfasst den Bereich zwischen den Hausnummern 23 und 37.
Der Beginn der Arbeiten war für Mai 2022 vorgesehen, wobei eine Gesamtdauer der Maßnahme von etwa zehn Wochen veranschlagt wurde. Neben den baulichen Maßnahmen im Bereich der Gas- und Wasserversorgung wurde auch die damit einhergehende veränderte Verkehrsführung im betroffenen Straßenabschnitt Gegenstand der Information. Die Details zur Verkehrsregelung sind in einem Protokoll zum Verkehrslenkungstermin dokumentiert, das der Vorlage beigefügt war. Eine Vorprüfung der Klimarelevanz ergab für das Vorhaben eine positive Einschätzung.
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Beratungsfolge
- 28.04.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 25.Vergabe bezirklicher Mittel 2022
- 25.1Mittelvergabe für Maßnahmen am Zentrum 60+
- 26.Mitteilungen der VerwaltungZur Vorlage · 0644/2022/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert die Bezirksvertretung II im Rahmen der Vorlage 0644/2022/BV II über verschiedene aktuelle Themen. Bezüglich der Verkehrssituation am Fußgängerüberweg in der Isenbergstraße teilt die Verwaltung mit, dass zusätzliche Markierungen oder Beschilderungen nicht realisierbar sind, da keine besondere Schutzbedürftigkeit vorliegt. Ein Halte- und Parkverbot bestehe aufgrund der geringen Fahrbahnbreite bereits ohne zusätzliche Beschilderung. Hinsichtlich der Geschwindigkeitsüberwachung wird auf ein bereits bestehendes Verfahren verwiesen.
Im Bereich der Abfallwirtschaft befinden sich die EBE und der Grundstückseigentümer in Verhandlungen, um die Grünannahmestelle an der Schnabelstraße in Rellinghausen zu einer Recyclingstation auszubauen. Ein Abschluss der Gespräche wird bis zur Sommerpause angestrebt. Sollten die Kosten zu Gebührenerhöhungen führen, ist eine Entscheidung des Rates erforderlich. Die Stadt Essen befürwortet die Erweiterung als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger.
Zur Jugendbeteiligung im Bezirk II wird berichtet, dass das Modul „mitWirkung!“ durch ein Team aus dem Stadtverband Essener Kinder- und Jugendverbände sowie dem Jugendamt vertreten wird. Während in anderen Bezirken zusätzliche Stellen zur Organisation von Jugendforen finanziert werden, ist für den Bezirk II die regelmäßige Durchführung solcher Foren für die Zukunft geplant. Die Projekte im Bezirk II konzentrieren sich verstärkt auf die Zusammenarbeit mit Schulen. Die Verwaltung plant, die Jugendbeteiligung nach den Einschränkungen der Pandemie durch Maßnahmen wie eine Großveranstaltung im September wieder zu intensivieren.
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Beratungsfolge
- 28.04.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 27.Verschiedenes
- 27.1Erweiterung der Außengastronomiefläche des Ladenlokals Rüttenscheider Str. 214Zur Vorlage · 0692/2022/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II hat der Erweiterung der Außengastronomiefläche für das Ladenlokal in der Rüttenscheider Straße 214 zugestimmt. Der Beschluss sieht vor, dass zwei direkt vor dem Betrieb gelegene Parkplatzflächen bis zum 30. September 2022 genutzt werden können.
Die Verwaltung informierte darüber, dass der Betreiber zusätzlich zur bereits genehmigten Sondernutzung auf dem Gehweg die Inanspruchnahme der Parkflächen beantragt hat. Da die Nutzung des Gehwegs aufgrund der verbleibenden Gehwegbreite auf eine Tiefe von 1,20 Meter begrenzt ist, sollen nun zwei Stellplätze mit einer Gesamtgröße von 24 Quadratmetern (2 m x 12 m) genutzt werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Bewirtungsfläche zur Einhaltung der coronabedingten Abstandsregeln zu erweitern.
Die Prüfung des Antrags durch die Verwaltung ergab keine verwaltungsrechtlichen Bedenken gegen die beabsichtigte Nutzung, wobei die Betriebszeit der Fläche auf 22:00 Uhr zu begrenzen ist. Der Betreiber hat zugesichert, die straßen- und wegerechtlichen Auflagen zu erfüllen, wozu insbesondere die Schaffung einer massiven Abgrenzung zur befahrbaren Verkehrsfläche gehört. Die Verkehrssicherungspflicht für die genutzten Flächen liegt beim Erlaubnisnehmer. Die Verwaltung empfahl der Bezirksvertretung die Zustimmung, um dem Gastronomiebetrieb einen kurzfristigen Ausgleich der pandemiebedingten Ausfälle zu ermöglichen.
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- 28.04.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 27.2Erweiterung der Außengastronomie im Stadtbezirk IIZur Vorlage · 0788/2022/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II hat der Erweiterung der Außengastronomie für verschiedene Ladenlokale im Stadtbezirk II zugestimmt. Die Maßnahme sieht die Inanspruchnahme von Parkplatzflächen vor, um die Gastronomieflächen im Zeitraum vom 29. April 2022 bis zum 30. September 2022 zu vergrößern. Grundlage für diesen Beschluss ist die Fortführung eines vereinfachten Verfahrens, welches der Rat der Stadt Essen bereits im August 2021 beschlossen hatte.
Die Antragsteller der betroffenen Betriebe nutzen das bestehende Verfahren, um die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen auf Basis bereits erteilter Erlaubnisse zu verlängern. Im Rahmen der Antragstellung wurde zugesichert, dass eine Abgrenzung zur befahrbaren Verkehrsfläche geschaffen wird, sofern Parkplatzflächen genutzt werden. Zudem verpflichteten sich die Erlaubnisnehmer, die Flächen bei einer Schließung des jeweiligen Ladenlokals von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen vollständig zu räumen. Die Verkehrssicherungspflicht für die genutzten Flächen liegt bei den jeweiligen Betreibern.
Das Amt für Straßen und Verkehr hat die Anträge geprüft und keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Erweiterung festgestellt. Die Verwaltung empfiehlt der Bezirksvertretung die Zustimmung, um den Betrieben einen Ausgleich der durch die Pandemie entstandenen Ausfälle zu ermöglichen. Da die Bezirksvertretungen ein Entscheidungsrecht hinsichtlich der Nutzung von Parkraum besitzen, wird der Erlaubnisbescheid vorsorglich einen Widerrufsvorbehalt enthalten, falls sich im Genehmigungszeitraum Gründe gegen die Parkplatznutzung ergeben sollten.
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Beratungsfolge
- 28.04.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 27.3Erweiterung der Außengastronomiefläche des Ladenlokals Brigittastr. 12Zur Vorlage · 0789/2022/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II hat der Erweiterung der Außengastronomiefläche für das Ladenlokal in der Brigittastraße 12 zugestimmt. Die Erweiterung sieht vor, eine Parkplatzfläche in der Annastraße, die dem Zugang des Lokals gegenüberliegt, für die Aufstellung von Tischen und Stühlen zu nutzen. Die Fläche soll die Größe eines Standard-Stellplatzes von 2,00 m x 6,00 m umfassen. Diese Sondernutzung ist befristet bis zum 30. September 2022.
Die Entscheidung basiert auf einer vorliegenden Empfehlung der Verwaltung. Hintergrund ist ein vom Rat beschlossenes vereinfachtes Verfahren zur Erweiterung von Außengastronomieflächen, das aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie bis September 2022 empfohlen wurde. Das Amt für Straßen und Verkehr hat nach einer internen Prüfung keine Bedenken gegen die temporäre Nutzung der Parkfläche angemeldet, da es sich nicht um Funktionsstellplätze wie Behindertenparkplätze oder Ladezonen handelt.
Die Betreiberin des Ladenlokals hat zugesichert, die straßen- und wegerechtlichen Auflagen zu erfüllen. Dazu gehört die Einrichtung einer massiven Abgrenzung zur befahrbaren Verkehrsfläche. Zudem wurde zugesichert, dass die Parkfläche bei einer Betriebsschließung von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen vollständig geräumt wird. Die Verkehrssicherungspflicht für die genutzte Fläche liegt bei der Erlaubnisnehmerin. Die Verwaltung empfiehlt die Zustimmung zum Antrag, um der Gastronomie einen Ausgleich für pandemiebedingte Ausfälle zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 28.04.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 27.4Weiterentwicklung Sportschule NRW, Helmholtz-Gymnasium, Rosastraße 83 hier: Mehrkosten Neubau einer Doppelturnhalle und eines KraftraumesZur Vorlage · 0666/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Baubeginn für die Erweiterung der Sportschule NRW am Helmholtz-Gymnasium neu regeln. Konkret wird vorgeschlagen, den bestehenden Beschluss vom August 2020 aufzuheben und statzeitig einen vorzeitigen Bau- und Baubeginn für die Projekte einer Doppelturnhalle sowie eines Kraftraumes zu genehmigen. Die Umsetzung der Maßnahmen soll so erfolgen, dass die Arbeiten an der Kanalsanierung in den Sommerferien 2022 starten können, um den laufenden Schulbetrieb nicht zu beeinträchtigen.
Die Kosten für die Bauvorhaben haben sich gegenüber der ursprünglichen Planung erhöht. Während die Gesamtkosten nach Abschluss der Leistungsphase 3 noch auf 8,35 Millionen Euro geschätzt wurden, belaufen sich die aktuellen Kosten nach Leistungsphase 6 inklusive einer Managementgebühr auf insgesamt 11.410.000 Euro. Diese Steigerung um insgesamt 3.060.000 Euro begründet sich durch Baukostensteigerungen, Optimierungen beim Einbruchschutz und der Freianlagenherrichtung sowie durch die Kanalsanierung, Bombenentschärfungen und Risikozuschläge.
Für die Doppelturnhalle werden Gesamtkosten von 8.875.000 Euro veranschlagt, für den Kraftraum 2.535.000 Euro. Das Land Nordrhein-Westfalen hat bereits eine Förderzusage in Höhe von insgesamt rund 4,95 Millionen Euro erteilt, wobei der finale Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf noch aussteht. Der verbleibende städtische Eigenanteil beläuft sich auf etwa 6.455.179 Euro. Die Finanzierung der notwendigen Verpflichtungsermächtigungen soll über das Neubauprogramm Schulerweiterung erfolgen.
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Beratungsfolge
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung)
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (11. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.05.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (11. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.04.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 28.Termine
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 29.Grundstücksangelegenheiten
- 30.Wiederwahl einer Schiedsperson für den Bezirk 3/IIErgebnis: einstimmig beschlossen
- 31.Verschiedenes
- 32.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil