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Bezirksvertretung II

Erweiterung der Außengastronomiefläche des Ladenlokals Rüttenscheider Str. 214

0692/2022/BV II Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 2

🟢 Beschlossen 28.04.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (14. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung II hat der Erweiterung der Außengastronomiefläche für das Ladenlokal in der Rüttenscheider Straße 214 zugestimmt. Der Beschluss sieht vor, dass zwei direkt vor dem Betrieb gelegene Parkplatzflächen bis zum 30. September 2022 genutzt werden können.

Die Verwaltung informierte darüber, dass der Betreiber zusätzlich zur bereits genehmigten Sondernutzung auf dem Gehweg die Inanspruchnahme der Parkflächen beantragt hat. Da die Nutzung des Gehwegs aufgrund der verbleibenden Gehwegbreite auf eine Tiefe von 1,20 Meter begrenzt ist, sollen nun zwei Stellplätze mit einer Gesamtgröße von 24 Quadratmetern (2 m x 12 m) genutzt werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Bewirtungsfläche zur Einhaltung der coronabedingten Abstandsregeln zu erweitern.

Die Prüfung des Antrags durch die Verwaltung ergab keine verwaltungsrechtlichen Bedenken gegen die beabsichtigte Nutzung, wobei die Betriebszeit der Fläche auf 22:00 Uhr zu begrenzen ist. Der Betreiber hat zugesichert, die straßen- und wegerechtlichen Auflagen zu erfüllen, wozu insbesondere die Schaffung einer massiven Abgrenzung zur befahrbaren Verkehrsfläche gehört. Die Verkehrssicherungspflicht für die genutzten Flächen liegt beim Erlaubnisnehmer. Die Verwaltung empfahl der Bezirksvertretung die Zustimmung, um dem Gastronomiebetrieb einen kurzfristigen Ausgleich der pandemiebedingten Ausfälle zu ermöglichen.

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